1 Einleitung
Nach einer langen Zeit ständiger Schreckensmeldungen über die Europäische Staatsschuldenkrise ist es momentan ruhiger geworden. Doch nur weil die Medien vorübergehend das Interesse an neuen Meldungen über Rettungspaketen, Sparmaßnahmen und Reformbeschlüssen verloren haben, bedeutet es nicht das Europa die aktuelle Krise bereits überwunden hätte. Durch die jüngsten Beschlüsse hat die Politik zwar Zeit gewonnen, aber eine wirkliche Lösung der Probleme hat noch nicht stattgefunden. Die Ursachen dieser Krise sind zwar vielfältig aber den Finanzexperten zum größten Teil bekannt. Darum wurde als Instrument zur Stärkung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) am 25.05.2011 der permanente Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) verabschiedet, der ab Mitte 2013 in Kraft treten und den Übergangsrettungsschirm EFSF ablösen soll. Doch welche Auswirkungen hat der ESM für die deutsche Volkswirtschaft und speziell den deutschen Steuerzahler?
Als ehemaliger Exportweltmeister und eines der wohlhabendsten Länder der Euro-Mitgliedsstaaten nimmt Deutschland innerhalb der EU eine Sonderstellung ein. Zwar beginnt die Euro-Krise auch die deutsche real Wirtschaft zu erreichen, doch geht es Deutschland im Vergleich zu anderen Europäischen Ländern wie zum Beispiel Spanien oder Griechenland weiterhin noch recht gut. Aus diesem Grund werden die Forderung der anderen EU-Staaten nach einer Verallgemeinerung der Staatsschulden innerhalb der Euro- Zone zur Angleichung der Wettbewerbsfähigkeit lauter. Kritiker setzen allerdings heute schon die ESM- Haftung schon mit der Einführung von Eurobonds gleich. Ist der ESM erst die Vorstufe zur gemeinsamen Haftung oder sind wir als Deutsche bereits heute die Hauptbürgen für Wirtschaftliche Fehlentscheidungen anderer Staaten?
Im Rahmen meiner Hausarbeit für die Bundeswehrfachschule Hannover im Jahre 2012 werde ich versuchen diese Problematiken auf wissenschaftliche Art aus der Sicht eines politisch Interessierten EU-kritischen deutschen Staatsdieners untersuchen und diskutieren.
1 Grundlagen
2.1. Europäische Union (EU) und Europäische Währungsunion (EWWU)
Die Europäische Union ist ein wirtschaftlicher und politischer Zusammenschluss 27 Länder im Europäischen Raum. Ihr Ziel ist die Europäische Integration, die nachhaltige soziale u. wirtschaftliche Entwicklung Europas und die Festigung von Frieden und Sicherheit. Erreicht werden soll das vor allem durch die Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarktes, der die wirtschaftliche Zusammenarbeit und Unterstützung verbessern soll. Für die Umsetzung und Einhaltung wurden dafür eine Reihe gemeinsamer Apperate installiert: EU-Parlament, EU-Rat, Rat der EU, EU-Kommission, Gerichtshof der EU, Europäische Rechnungshof.
Die EU stellt allerdings keinen neuen Staat sondern nur einen Zusammenschluss da. Das bedeutet das die EU von Haus aus über keine eigenen Rechte verfügt, sondern nur über Aufgaben entscheiden kann für die die Mitgliedsstaaten vorher Ihre Rechte an die EU übertragen haben. Dabei liegt jedoch die Verantwortung über viele wichtigen politischen Bereichen weiterhin fast ausschließlich bei den nationalen Parlamenten. Das bedeutet unter anderem dass auch Entscheidungen zu Fiskalpolitischen Entscheidungen wie z. B. die Einführung des ESM erst durch alle Regierungen einzeln beschlossen werden muss.
Zur Ergänzung des Europäischen Binnenmarktes wurde 1990 die Europäische Währungsunion beschlossen. Ein dreistufiger Pakt zur Einführung einer gemeinsamen Währung, der bis heute von 17 der 27 EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt wurde.
Für die Durchführung geldpolitischer Aufgaben wurde das Europäische System der Zentralbanken gegründet. Es beinhaltet neben den nationalen Zentralbanken der Euro-Mitgliedsstaaten und auch die Europäische Zentralbank (EZB) als gemeinsame Notenbank des Euro. Ziel dieses Systems ist es mit seinen unterschiedlichen Instanzen die Preisstabilität in der Euro- Zone zu gewährleisten.
Die Anforderungen zur Aufnahme in die EWWU werden durch die vier EU-Konvergenzkriterien bestimmt. Diese umfassen folgende Punkte: * Preisstabilität: max. 1,5 Prozentpunkte erlaubte Abweichung über der Inflationsrate vom durchschnitt der drei Mitgliedsstaaten mit der niedrigsten Inflation.
* Staatsverschuldung: Die Staatsschulden dürfen die Grenze von 60% des Bruttoinlandprodukts (BIP) nicht übersteigen. Zusätzlich darf die jährliche Neuverschuldung nicht mehr als 3% des BIP betragen.
* Wechselkursstabilität: Vor Aufnahme des Euros darf 2 Jahre lang keine Abwertung der Landeswährung erfolgt sein.
* Langfristige Zinssätze: Die Risikoaufschläge des Staates dürfen nicht mehr als 2 Prozentpunkte über dem durchschnitt der drei Mitgliedsstaaten mit den niedrigsten Zinssätzen für langfristige Staatsanleihen liegen.
Aus Mangel an rechtlicher Autorität ist es allerdings bisher nur in einem sehr begrenzten Rahmen möglich Verstöße gegen diese Auflagen zu ahnden oder mit Sanktionen zu belegen, die Staaten zu unpopulären Reformprogrammen zwingen würden.
Quelle: Munzinger Online / Brockhaus : Eintrag „Europäische Union“, Url: http://www.munzinger.de/ document/12031187189 (Stand: 04.07.12)
2.2 Die Euro-Krise oder der Weg zum ESM
Aufgedeckt wurde die Euro-Krise als Griechenland 2010 ein drastisches Haushaltsdefizit meldete, in dessen Folge die Risikoaufschläge für griechische Staatsanleihen ins unermessliche stiegen. Unausweichlich mussten finanzielle Hilfsmittel von EU und IWF erbeten werden um die drohende Staatsinsolvenz anzuwenden.
Nach und nach benötigten auch Portugal, Irland, Spanien und Zypern finanzielle Hilfe, was das Vertrauen in die Europäische Gemeinschaft und die gemeinsame Währung weiter schwächte. Zusätzlich wirkten dazu auch ständige Herabstufungen der großen Ratingagenturen Moody’s, Standard and Poor (S&P) sowie Fitch wie Brandbeschleuniger in dieser Zeit.
Einen Hauptgrund für die massiven Haushaltsdefizite sieht der Finanzexperte Prof. Hagen Krämer vor allem in einer Ungleichgewichtung der Wettbewerbsfähigkeit innerhalb der Euro- Zone. Hierbei unterscheidet er zwischen den so genannten Süd- Ländern wie Italien, Spanien, Portugal, Griechenland und den Nord- Länder wie Deutschland, Österreich, Holland, Finnland. Wobei diese Ungleichgewichtung dazu führe, das die wirtschaftlich schwächeren Süd-Länder mehr Waren importieren als sie exportieren und so unweigerlich zu einem verstärkten Kapitalfluss ins Ausland führe, an dem die eigene Wirtschaft nicht profitieren kann. Dieses Kapital fließt so in die wirtschaftlich stärkeren Nord- Ländern, führt zu weiterem Wirtschaftswachstum und vergrößert so die Kluft zwischen diesen Gebieten.
Zur direkten Bekämpfung dieser Haushaltsdefizite bekräftigen im Rahmen der regelmäßigen EU-Gipfeltreffen der Staats- / Regierungschefs alles zur Erhaltung der EU und der EWWU zu unternehmen. In folge dessen verabschiedeten sie zur kurzfristigen Krisenintervention im Mai 2010 die EFSF (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität) die ab Mitte 2013 durch den dauerhaften Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) abgelöst werden soll.
2 Der Europäische Stabilitätsmechanismus
3.1 Der ESM
3.1.1 Die Ausstattung des ESM
Als ein wichtiger Bestandteil eines Gesamtpaketes zur nachhaltigen Stärkung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion, wurde beim EU-Gipfeltreffen vom 24. und 25.05.2011 der ESM beschlossen. Der Schirm umfasst ein Volumen von 700 Milliarden Euro und soll im Notfall ein „tragfähiges Rettungsnetz“ aufspannen können.
Wobei nach Aussage der Bundesregierung eine Unterstützung von Mitgliedsstaaten an strikte Auflagen und wirtschaftliche Reformprogramme gekoppelt ist und nur dann erfolgt, wenn dies zur Sicherung der Stabilität unerlässlich sei. Dies kann nur auf Grundlage eines einstimmigen Beschlusses der Gouverneure des ESM entschieden werden, was wiederum im Vorfeld eine ausführliche Schuldentragfähigkeitsanalyse durch EU-Kommision, IWF und EZB voraussetzt.
Eine Unterstützung soll vorrangig in Form von direkten Krediten erfolgen. Nur in Ausnahmefällen soll es dem ESM möglich sein direkte Staatsanleihen eines betroffenen Mitgliedsstaats kaufen zu können. Zusätzlich ist in allen Fällen eine Beteiligung von privaten Gläubigern eines notleidenden Staates an einer finanziellen Unterstützung vorgesehen.
3.1.2 Die Kapitalstruktur des ESM
Auf ihrem Gipfel vereinbarten die Staats- und Regierungschefs, dass die Obergrenze des tatsächlichen Darlehnsvolumens von EFSF und ESM gemeinsam in der Summe 500 maximal Milliarden Euro betragen darf. Außerdem legten sie fest dass ein Mitgliedsstaat bei Verlust des ESM maximal bis zur Höhe des eigenen Anteils am Stammkapital haften kann. Als Kapitalstruktur einigte man sich aber auf eine Kombination aus fest eingezahltem Kapital in Höhe von 80 Milliarden und zusätzlichen Garantien für abrufbares Kapital in Höhe von insgesamt 620 Milliarden Euro. Diese Kombination soll das Erreichen einer sehr guten Bonität ( AAA- Rating ) an den Finanzmärkten sicherstellen und für niedrige Risikoaufschläge sorgen.
Zeichnungen des genehmigten Stammkapitals ESM- Mitglied | Kapitalzeichnung (EUR) | Königreich Belgien | 24 339 700 000 | Bundesrepublik Deutschland | 190 024 800 000 | Republik Estland | 1 302 000 000 | Irland | 11 145 400 000 | Hellenische Republik | 19 716 900 000 | Königreich Spanien | 83 325 900 000 | Französische Republik | 142 701 300 000 | Italienische Republik | 125 395 900 000 | Republik Zypern | 1 373 400 000 | Großherzogtum Luxemburg | 1 752 800 000 | Malta | 511 700 000 | Königreich der Niederlande | 40 019 000 000 | Republik Österreich | 19 483 800 000 | Portugiesische Republik | 17 564 400 000 | Republik Slowenien | 2 993 200 000 | Slowakische Republik | 5 768 000 000 | Republik Finnland | 12 581 800 000 | Insgesamt | 700 000 000 000 |
(Europäische Union, 2012, Vertrag zur Einrichtung des europäischen Stabilitätsmechanismus)
3.1.3 Der deutsche Anteil am ESM
Insgesamt beläuft sich die Deutsch Beteiligung am ESM auf rund 190 Milliarden Euro. Das entspricht ungefähr einer deutschen Haftung von 27 % des Gesamtkapitals. Diese teilt sich wie folgt auf:
Die Beteiligung am eingezahlten ESM Kapital beträgt 22 Milliarden Euro. Die Einzahlung soll auf mehrere Jahre aufgeteilt werden um die zusätzliche Belastung für die öffentlichen Haushalte realisierbar zu machen. Die erste Zahlung soll 2013 erfolgen.
Der Anteil am abrufbaren Kapital wird für Deutschland insgesamt Garantien in Höhe von 168,3 Milliarden Euro umfassen.
Beitragsschlüssel des ESM ESM- Mitglied | ESM- Schlüssel (%) | Königreich Belgien | 3,4771 | Bundesrepublik Deutschland | 27,1464 | Republik Estland | 0,1860 | Irland | 1,5922 | Hellenische Republik | 2,8167 | Königreich Spanien | 11,9037 | Französische Republik | 20,3859 | Italienische Republik | 17,9137 | Republik Zypern | 0,1962 | Großherzogtum Luxemburg | 0,2504 | Malta | 0,0731 | Königreich der Niederlande | 5,7170 | Republik Österreich | 2,7834 | Portugiesische Republik | 2,5092 | Republik Slowenien | 0,4276 | Slowakische Republik | 0,8240 | Republik Finnland | 1,7974 | Insgesamt | 100,0 | (Europäische Union, 2012, Vertrag zur Einrichtung des europäischen Stabilitätsmechanismus)
3.2 Direkte Bankenunterstützung
Nachträglich wurden auf dem EU-Gipfeltreffen am 29.06.2012 auf drängen von vor allem Spanien und Italien die Aufgaben des ESM erweitert. Auf Grundlage des neuen Beschlusses soll der ESM dann auch direkt einzelne Banken rekapitalisieren. Dies soll dazu führen das im Unterstützungsfall die Finanzhilfe nicht auf die Staatsschulden des des jeweiligen Mitgliedslandes aufgerechnet würden und so die Risikoaufschläge für Staatsanleihen nicht erhöhen würde. Voraussetzung für die Erweiterung der ESM Kompetenzen ist ein einheitliche Europäische Bankenunion. Dieser neue Aufsichtsmechanismus zur Überwachung aller Banken innerhalb der EU soll von der EZB übernommen werden.
3.3 Kritikpunkte am ESM
Die Einrichtung des ESM und deren Erweiterung blieben von der Öffentlichkeit keineswegs unbeachtet. Unter anderem wurden die Beschlüsse in einem öffentlichen Brief von 172 Wirtschaftsprofessoren um den Münchener Ifo-Chef Hans-Werner Sinn scharf kritisiert. Sie riefen darin die „lieben Mitbürger“ dazu auf, die aus Ihrer Sicht falschen Beschlüsse nicht mitzutragen. Deutsche Steuerzahler müssten sonst für Schulden ausländischer Krisenbanken mithaften. Nach Ihren Aussagen belaufen sich diese auf fast das dreifache der Staatsschulden und lägen in den fünf Krisenländern mehreren Billionen, für die nicht von Steuerzahlern, Rentnern und Sparern in Haftung genommen werden sollten. Vor allem da jetzt schon riesige Verluste aus der Finanzierung einer Wirtschaftsblase absehbar seien. Sie fordern marode Banken nicht zu unterstützen, da sie selbst für ihre Schulden aufkommen müssen. Sie wäre ja auch das Investitionsrisiko bewusst eingegangen.
Unter anderem aus diesem Grund ist die bis dato größte Massenklage mit bis heute über 37000 Beteiligten bei Bundesverfassungsgericht eingegangen und dieser wird am 12.09.2012 über die Verfassungswidrigkeit des ESM in Deutschland entscheiden.
3 Fazit
190 Milliarden das sind 190 000 Millionen. 190 000 000 000 Euro eine Unvorstellbare Zahl. Das ist die Summe für die Deutschland haften soll. Und ist den hier wirklich Schluss?
Massenklage mit 37000 Beteiligten ? Allein diese Zahl muss einen zwangsläufig stutzig machen. Und bei genauer Betrachtung ist die Kritik am ESM mehr als berechtigt. Über die Frage ob Deutschland vom Euro profitiert hat oder in Zukunft weiter profitieren könnte streiten sich die Experten. Fakt ist dass Deutschland den Euro eingeführt hat und eine erneute Umstellung auf z. B. die Deutsche Mark (DM) mit enormen Aufwand und Kosten verbunden wäre. Auf der anderen Seite aber stellt sich auch die Frage ob unter den jetzigen Vorzeichen eine Politik der Euro- Rettung um jeden Preis wirklich Sinn macht. So oder so die Zeit drängt und es müssen Entscheidungen her. Eines ist allerdings jetzt schon absehbar: Egal ob das Horrorszenario Euro- Pleite wirklich Realität wird oder ob die Nord- Länder es schaffen werden die Schuldenlast der anderen Staaten mit zu stemmen. In jedem Fall werden die jetzt schon immensen Staatsschulden weiter aufgestockt werden und einer der Verlierer wird definitiv der deutsche Steuerzahler. Der Bund der Steuerzahler schätzt die potenzielle zusätzliche Staatsschulden auf knapp 4000 Euro pro Kopf
A Anhang * Abkürzungsverzeichnis BIP | Bruttoinlandsprodukt | DM | Deutsche Mark | EFSF | Europäische Finanzstabilisierungsfazilität | ESM | Europäischer Stabilitätsmechanismus | EU | Europäische Union | EWWU | Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion | EZB | Europäische Zentralbank |
* Literaturverzeichnis
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[ 3 ]. Handelsblatt: „Bundestag gab Euro-Rettern Blankoscheck“ (29.08.2012),
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[ 4 ]. Quelle: Munzinger Online / Brockhaus : Eintrag „Eurokrise“, Url: http://www.munzinger.de/ document/12031187189 (Stand: 04.07.12)
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[ 7 ]. Sauer, Oliver und Dr. Van Roosebeke, Bert: cepAnalyse Nr. 12/2012 ESM , Freiburg, www.cep.eu (2012)
[ 8 ]. Ehrlich, Peter und Schrörs, Mark: Gipfeltreffen beschließt Bankunion im Schnellverfahren (29.06.2012),
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