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Eu Kommision

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Submitted By annaaa12
Words 1251
Pages 6
Projekt
Monetäre Finanzinstitut
Russ Anna Alina & Elisabeta Moise Gr 322
Ein monetarisches Finanzinstitut ist ein Finanzinstitut, das Einlagen entgegennimmt, die nach der statistischen Abgrenzung der Europäischen Zentralbank zur Geldmenge zählen, und das Kredite gewährt und/oder in Wertpapiere investiert.
Dazu gehören:
1. Banken (einschließlich Bausparkassen),
2. Zentralnotenbanken des Eurosystems
d.h. Unternehmen, deren wirtschaftliche Tätigkeit darin besteht, Einlagen und andere rückzahlbare Gelder des Publikums entgegenzunehmen und Kredit auf eigene Rechnung zu gewähren.
3. Geldmarktfonds, (wirtschaftlich mit Kreditinstituten verwandte Finanzinstitute) die Einlagen oder Einlagensubstitute entgegennehmen und zumindest im wirtschaftlichen Sinne Kredite auf eigene Rechnung gewähren und/oder in Wertpapieren investieren.

4. Europäische Zentralbank

Zentralbank
Eine Zentralbank (auch Notenbank, Zentralnotenbank, zentrale Notenbank oder Nationalbank) ist eine für die Geld- und Währungspolitik eines Währungsraums oder Staates zuständige Institution. In vielen Staaten wurden die Zentralbanken auf das Hauptziel festgelegt, die Preisniveau-und Geldwertstabilität zu wahren.
Eine Zentralbank hält die Währungsreserve eines Währungsraumes, refinanziert Geschäftsbanken und den Staat. Zentralbanken emittieren Banknoten und bringen diese in Umlauf. Zur Erfüllung ihrer Ziele und Aufgaben steht der Notenbank eine Reihe von Instrumentarien (im Wesentlichen die Steuerung der Zinshöhe und der Geldmengen) zur Verfügung, die die verschiedenen Zentralbanken in unterschiedlichen Intensitäten einsetzen.
Der Abhängigkeitsgrad der Notenbanken von anderen staatlichen Institutionen richtet sich nach den wirtschaftlichen und politischen Verflechtungen des jeweiligen Landes. Da es nationale und supranationale Währungsräume gibt, sind Zentralbanken entsprechend auf nationaler Ebene (Federal Reserve System, Schweizerische Nationalbank, Bank of England, etc.) und supranational (z. B. Europäische Zentralbank) vorzufinden.

Ziele der Zentralbank
Die Ziele der Zentralbank werden meist gesetzlich vorgegeben. In den entwickelten Staaten gilt als Hauptziel die Bewahrung der Geldwert- und Preisniveaustabilität. Oftmals werden in den jeweiligen Notenbankstatuten weitere gesamtwirtschaftliche Ziele der Geldpolitik, wie beispielsweise Wirtschaftswachstum, Konjunktur- oder Wechselkursstabilität, umschrieben. In Staaten mit gebundener Währung sind die Zentralbanken dazu verpflichtet, den Kurs zum Währungsmedium durch Käufe und Verkäufe desselben stabil zu halten.
In der nachfolgenden Tabelle sieht man die Ziele einiger großer Zentralbanken : | Europäische Zentralbank | Bank of England | Federal Reserve System | Ziele | * Presistabilität * Unterstützung allgemeiner Wirtschaftspolitik in der Gemeinschaft ohne Beeinträchtigung der Preisstabilität | * Preisstabilität * Unterstützung der Wirtschaftspolitik der Regierung einschließlich Wachstums- und Beschäftigungsziele (vorbehaltlich der Preisstabilität) | * stabile Preise * Höchstgrad an Beschäftigung * moderate Langfristzinsen | Vorrangiges Ziel | * Gewährleistung der Preisstabilität | * Gewährleistung der Preisstabilität | * keine Prioritätensetzung |

Aufgaben und Funktionen Sie ist die zuständige Institution für die Währungs- und Geldpolitik eines Währungsraumes, wird daher auch als die Hüterin der Währung bezeichnet.
Zentralbanken geben die Banknoten eines Staates aus. Die Aufgaben einer Zentralbank sind aber damit nicht erschöpft. Des Weiteren ist sie ebenfalls für die Erleichterung in der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Regulierung der Geldmenge entsprechend den Bedürfnissen der Wirtschaft sowie der Sicherung der Stabilität des inneren und äußeren Wertes der Währung, den Ausgleich der Zahlungsbilanz und die Verwaltung der Währungsreserven zuständig.
Zentralbanken sind die letzte Refinanzierungsquelle der Kreditinstitute und sind in die Bankenaufsicht einbezogen. Sie fungieren wie eine Hausbank für den Staat und übernehmen auch die Vertretung eines Landes bei internationalen Währungsinstituten. Die Deutsche Bundesbank in Frankfurt am Main ist die Zentralbank für Deutschland. Allerdings ist sie seit Beginn der Europäischen Währungsunion in das Europäische System der Zentralbanken mit der Europäischen Zentralbank an der Spitze eingebunden.

Die Europäische Zentralbank

Sie ist die 1998 gegründete gemeinsame Währungsbehörde der Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion und bildet mit den nationalen Zentralbanken (NZB) der EU-Staaten das Europäische System der Zentralbanken.
Die Europäische Zentralbank (EZB) mit Sitz in Frankfurt ,Deutschland verwaltet den Euro, die einheitliche Währung der EU, und sorgt für die Preisstabilität in der EU.
Außerdem ist die EZB für die Gestaltung und Umsetzung der Wirtschafts- und Währungspolitik der EU verantwortlich.

Zwecke der Europäische Zentralbank:
Die Europäische Zentralbank ist ein Organ der Europäischen Union. Ihr Hauptzweck ist es, * für Preisstabilität (Inflationskontrolle) zu sorgen, insbesondere in den Ländern, die den Euro verwenden; * die Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten, indem sie für eine adäquate Beaufsichtigung der Finanzmärkte und institute sorgt.
Die Bank arbeitet mit den Zentralbanken aller 28 EU-Länder zusammen, mit denen sie das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) bildet.
Ferner leitet die Bank die enge Zusammenarbeit zwischen den Zentralbanken des Euroraums, der 19 EU-Länder, die den Euro eingeführt haben (auch Eurozone genannt). Die Zusammenarbeit im Rahmen dieser kleineren Gruppe von Banken wird als „Eurosystem“ bezeichnet.

Aufgaben der EZB: * legt Leitzinssätze für die Eurozone fest und kontrolliert die Geldmenge; * verwaltet die Währungsreserven der Eurozone und kauft oder verkauft Währungen, um Wechselkurse im Gleichgewicht zu halten; * sorgt dafür, dass die nationalen Behörden die Finanzmärkte und -instituteangemessen beaufsichtigen und dass Zahlungssysteme reibungslos funktionieren; * genehmigt den Zentralbanken in den Ländern der Eurozone die Ausgabe von Banknoten; * beobachtet die Preisentwicklung und beurteilt das daraus entstehende Risiko für die Preisstabilität.
Aufbausystem:

Die Europäische Zentralbank verfügt über folgende Entscheidungsgremien: * Das Direktorium überwacht die Tagesgeschäfte. Es setzt sich aus sechs Mitgliedern (dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern) zusammen, die von den Staats- und Regierungschefs der Länder des Euroraums für eine Amtszeit von acht Jahren ernannt werden. * Der EZB-Rat legt die Währungspolitik für den Euroraum fest und bestimmt die Zinssätze, zu denen sich Geschäftsbanken Geld von der Bank beschaffen können. Er besteht aus den Mitgliedern des Direktoriums und den Präsidenten der 19 nationalen Zentralbanken aus dem Euroraum. * Der Erweiterte Rat beteiligt sich an den Beratungs- und Koordinierungsarbeiten der EZB und an den Vorbereitungen für eine künftige Erweiterung des Euroraums. Ihm gehören der Präsident und der Vizepräsident der EZB sowie die Präsidenten der nationalen Zentralbanken aller 28 EU-Mitgliedstaaten an.

Unabhängigkeit
Die EZB ist völlig unabhängig. So dürfen weder die EZB noch die nationalen Zentralbanken des Eurosystems noch die Mitglieder ihrer Entscheidungsgremien Weisungen von anderen Stellen einholen oder entgegennehmen. Auch alle EU-Organe und nationalen Regierungen der EU-Mitgliedstaaten müssen diesen Grundsatz beachten.

Man unterscheidet im Allgemeinen vier Arten der Unabhängigkeit. 1. Operative oder funktionelle Unabhängigkeit
Die operative Unabhängigkeit bezeiht sich lediglich auf die Durchführung des Ziels (unter anderem auch auf die Bestimmung der Inflation, die mit Preisstabilität vereinbar ist), nicht jedoch auf die Festlegung des Ziels an sich. Insofern ist die EZB diesbezüglich weit weniger unabhängig als das US-amerikanische Federal Reserve System. 2. Personelle Unabhängigkeit
Die Ernennung und Amtszeiten der Zentralbanker bedingen die personelle Autonomie.

3. Institutionelle Unabhängigkeit
Sie bedeutet, dass die EZB und die nationalen Zentralbanken keine Weisungen aus der Politik erhalten dürfen 4. Finanzielle Unabhängigkeit
Die finanzielle Unabhängigkeit besteht darin, dass die EZB einen eigenen Haushalt hat und selbst über den Einsatz ihrer Mittel, mit denen sie von den Mitgliedsländern ausgestattet wird, entscheiden kann. Private Banken besitzen bei der Europäischen Zentralbank weitestgehend wenig Einfluss.
Aufsicht über Kreditinstitute und Kontrolle der Finanzmarktstabilität
Gemeinsam mit den NZBen und den zuständigen Behörden der EU überwacht die EZB die Entwicklung auf dem Bankensektor und in anderen Finanzsektoren, wofür der ESZB-Ausschuss für Bankenaufsicht gegründet wurde .Dazu werden Widerstandsfähigkeit und Schwachstellen der Finanzsektoren bewertet. Fünf Geschäftsbereiche der EZB, Finanzstabilität (als Koordinator), Volkswirtschaft, Finanzmarktsteuerung, Internationale und europäische Beziehungen, Zahlungsverkehrssysteme, sind an der Überwachung beteiligt. Die Ergebnisse werden zweimal pro Jahr veröffentlicht. Die EZB berät auch nationale und Behörden auf EU-Ebene bei der Festlegung finanzieller Bestimmungen und aufsichtsrechtlicher Anforderungen und fördert die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der EU und den Zentralbanken.
Nach der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der EZB kann die EZB besondere Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über die Kreditinstitute und sonstige Finanzinstitute mit Ausnahme von Versicherungsunternehmen wahrnehmen. Die Bankenaufsicht blieb aber zunächst bei den Mitgliedstaaten, in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die dabei von der Deutschen Bundesbank unterstützt wird. Ab November 2014 übernahm die EZB im Rahmen der Schaffung der europäischen Bankenunion und dem damit eingehenden einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus (SSM) die Aufsicht über Banken in der Eurozone, deren Bilanzsumme über 30 Milliarden Euro oder 20 Prozent der Wirtschaftsleistung eines Landes ausmacht.

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