...Zehn Jahre Dublin Feiern kein Grund zum Zur Umsetzung der Dublin-II-Verordnung in Deutschland Zehn Jahre Dublin – Kein Grund zum Feiern Abkürzungen AsylVfG AsylZBV AufenthG BAMF BMI BPol B-UMF BVerfG EGMR EMRK EuGH FamFG D-II-VO D-II-DVO GG GRCh LG MS NGO OVG UMF VG VGH Asylverfahrensgesetz Asylzuständigkeitsbestimmungsverordnung Aufenthaltsgesetz Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Bundesministerium des Inneren Bundespolizei Bundesfachverband Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Bundesverfassungsgericht Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Europäische Menschenrechtskonvention Europäischer Gerichtshof Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Dublin-II-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18. Februar 2003) Dublin-II-Durchführungsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1560/2003 der Kommission vom 2. September 2003 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 343/2003) Grundgesetz Grundrechtecharta der Europäischen Union Landgericht Mitgliedsstaat (hier: der die D-II-VO anwendet, d.h. alle 27 EU-Staaten sowie die Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island) Nichtregierungsorganisation Oberverwaltungsgericht (auch VGH=Verwaltungsgerichtshof) unbegleitete(r) minderjährige(r) Flüchtling(e) Verwaltungsgericht Verwaltungsgerichtshof (auch OVG=Oberverwaltungsgericht) Danksagung Wir danken den vielen Flüchtlingen, die ihre Erfahrungen...
Words: 26351 - Pages: 106
...Modul II Thema: Mensch Grammatik: Wiederholung Relativsätze (Attributsätze) Modalverben Infinitiv Infinitivgruppen Partitiver Genitiv Neues „haben“, „sein“ mit dem Infinitiv mit „zu“ Finalsätze Lektion 4. Aussehen Hauptkurs B 1 Wie beschreibt man das Äußere eines Menschen? Aufgabe 1.Lesen Sie den Text. Antworten Sie auf die Fragen. ■Sind Ihnen die drei genannten Deutschen bekannt? ■Was wissen Sie über diese Personen? ■Können Sie die bekannten weiblichen Personen aus Deutschland hinzufügen? Benutzen Sie, wenn nötig, ein Lexikon. Text 1.000 Jahre, 1.000 Menschen Amerikanische Journalisten haben eine Liste mit den 1.000 wichtigsten Personen des Jahrtausends veröffentlicht. Unter den ersten zehn Persönlichkeiten sind drei Deutsche. An erster Stelle steht JohannesGutenberg. Seine Erfindung des Drucks mit beweglichen Lettern bedeutete die Demokratisierung von Information. Auf die dritte Seite kam der Reformator Martin Luther. Auf Position zehn folgt Ludwig van Beethoven. Die Liste, die auch als Buch mit dem Titel 1.000 Jahre, 1.000 Menschen zu haben ist, wurde sofort sehr scharf kritisiert. Zu viele der erwähnten Personen sind Männer, nämlich 85 Prozent. Außerdem sind die USA mit rund 250 von 1.000 Namen viel zu stark vertreten. Aufgabe 2.Ordnen Sie zu. l) Thomas Mann | a) Formel 1-Weltmeister | 2) Albert Einstein | b)Philosoph | 3) Michael Schumacher | c)Komponist | 4) Karl Marx | d) Physiker | 5) Johann Sebastian Bach...
Words: 25955 - Pages: 104
...Verwaltung und Verwaltungswissenschaft in Deutschland Einführung in die Verwaltungswissenschaft 2., völlig überarbeitete Auflage Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über abrufbar. 1. Auflage 2005 2. Auflage 2009 Alle Rechte vorbehalten © VS Verlag für Sozialwissenschaften | GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden 2009 Lektorat: Frank Schindler VS Verlag für Sozialwissenschaften ist Teil der Fachverlagsgruppe Springer Science+Business Media. www.vs-verlag.de Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürften. Umschlaggestaltung: KünkelLopka Medienentwicklung, Heidelberg Druck und buchbinderische Verarbeitung: Krips b.v., Meppel Gedruckt auf säurefreiem und chlorfrei gebleichtem Papier Printed in the Netherlands...
Words: 132997 - Pages: 532