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Coalition Contract

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Words 46457
Pages 186
WACHSTUM. BILDUNG. ZUSAMMENHALT.

Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP
17. Legislaturperiode – Entwurf –

PRÄAMBEL

I.

WOHLSTAND FÜR ALLE

Durch nachhaltiges Wirtschaften

1. 1.1 1.2 1.3 2. 3. 3.1 3.2 3.3 4. 4.1 4.2 4.3 4.4

Wachstum und Aufschwung Motivation und Entlastung Der Weg aus der Krise Investitionsbremsen lösen Generationengerechte Finanzen Arbeitschancen für alle Arbeitsmarkt Verantwortung für das Unternehmen, Partnerschaft im Betrieb Ältere Arbeitnehmer Nachhaltiges Wirtschaften und Klimaschutz Mittelstand Klimaschutz, Energie und Umwelt Neue Technologien, Industrieland Deutschland Moderne Infrastruktur

4.4.1 Mobilität 4.4.2 Bauen und Wohnen 4.5 4.6 4.7 5. 6. Ernährung und Verbraucherschutz Landwirtschaft und ländlicher Raum Dienstleistungen Faire Regeln für die Weltwirtschaft Deutsche Einheit

II.

BILDUNGSREPUBLIK DEUTSCHLAND
Durch gute Bildung und starke Forschung

1. 1.1. 1.2.

Bildung Bildungsbündnisse vor Ort Sprache als Schlüssel für den Bildungsaufstieg

1.3. 1.4. 1.5. 1.6. 1.7. 1.8. 1.9. 2.

Bildungsfinanzierung Qualität für Bildung und Erziehung Qualität für Studium und Hochschule Modernes Berufsbildungssystem Duales System Ausbildung für alle Lebensbegleitendes Lernen Wissenschaft und Forschung

III.

SOZIALER FORTSCHRITT

Durch Zusammenhalt und Solidarität

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 7.1 7.2 7.3 7.4 8. 9. 9.1 9.2. 10.

Ehe, Familie und Kinder Jugendliche Senioren Gleichstellung Integration und Zuwanderung Ehrenamt Soziale Hilfe und Sozialversicherungen Arbeitslosenversicherung und Bundesagentur für Arbeit Grundsicherung Weitere Sozialversicherungen Menschen mit Behinderungen Rente Gesundheit und Pflege Gesundheit Pflege Religion, Geschichte und Kultur; Sport

IV.

FREIHEIT UND SICHERHEIT

Durch Bürgerrechte und starken Staat

1. 2.

Innere Sicherheit und Bürgerrechte Informations- und Mediengesellschaft

3. 4. 5.

Datenschutz Rechtspolitik Moderner Staat

V.

SICHERER FRIEDEN

Durch Partnerschaft und Verantwortung in Europa und der Welt

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8.

Deutschland in Europa Wertegebundene und interessengeleitete Außenpolitik Deutschland in internationaler Verantwortung Internationale Einsätze und Instrumente deutscher Sicherheitspolitik Leistungsstarke und moderne Bundeswehr Menschenrechte schützen – Rechtsstaatlichkeit fördern Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik Entwicklungszusammenarbeit

VI.

Verfahren und Ämter

Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP´

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51

I. WOHLSTAND FÜR ALLE Durch nachhaltiges Wirtschaften 1. Wachstum und Aufschwung

Unsere wirtschaftspolitische Leitlinie ist die Soziale Marktwirtschaft. Sie greift weit über ökonomische Ziele hinaus, ist ein unverzichtbarer Teil einer freiheitlichen offenen Gesellschaft. Wir achten, schützen und verteidigen die Wirtschaftsordnung der Sozialen Marktwirtschaft mit aller Kraft. Das System der Sozialen Marktwirtschaft hat nicht nur zu großem Wohlstand breiter Bevölkerungsgruppen, sondern auch zu einem einmaligen sozialen Frieden in der Bundesrepublik Deutschland geführt. Die Ordnungspolitik setzt in der Sozialen Marktwirtschaft die Rahmenbedingungen. Deren oberstes Ziel muss sein, dass Bürger und Unternehmen ihre produktiven Kräfte entfalten und ihr Eigentum sichern können. Dabei ist es eine Daueraufgabe des Staates, diesen Ordnungsrahmen den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen anzupassen und zu verbessern. Wir verfolgen eine Wirtschaftspolitik, die auf Stetigkeit, Solidität und Verlässlichkeit ausgerichtet ist und mit der richtigen Ausrichtung aus Ordnungs-, Steuer-, und Innovationspolitik entschlossen handelt, auch international und auf europäischer Ebene. In der jetzigen Situation gilt es, den Einbruch des wirtschaftlichen Wachstums so schnell wie möglich zu überwinden und zu einem neuen, stabilen und dynamischen Aufschwung zu kommen. In der außergewöhnlichen Situation, in der sich die deutsche wie die internationale Wirtschaft befindet, dürfen das Vertrauen der Bürger und die Investitionsbereitschaft der Unternehmen jetzt nicht durch Entzug von Kaufkraft höhere Belastung der Arbeitskosten und Kürzungen bei öffentlichen und privaten Investitionen gefährdet werden. Dies wäre auch im historischen Maßstab ein schwerer Fehler. Die Koalition wird vielmehr auf diese Herausforderung mit einer Strategie der Stärkung und Verlässlichkeit antworten. Sie beruht auf drei zentralen Ansätzen: • Wir werden erstens die Motivation und Leistungsbereitschaft der Arbeitnehmer und Arbeitgeber in unserem Land schnell und deutlich stärken, indem wir sofort damit beginnen, die Steuern zu senken, bürokratische Hemmnisse abzubauen und mehr Anreize zu schaffen, damit sich reguläre, sozialversicherungspflichtige Arbeit in allen Bereichen lohnt. Wir werden die Quellen des Wachstums für morgen in den Mittelpunkt stellen, dies betrifft insbesondere Bildung und Forschung und neue Technologien, Produkte und Dienstleistungen. Hier entscheidet sich mehr als an anderen die langfristige Zukunftskraft Deutschlands. Wir werden zweitens einen nachhaltigen Kurs der Sparsamkeit, der Transparenz der öffentlichen Finanzen und der verlässlichen Konsolidierung der öffentlichen Haushalte verfolgen. Die finanziellen Folgen des Wachstumseinbruchs werden wir nicht ungeschehen machen können. Wir sind allerdings überzeugt, dass wir sie durch die Kombination aus nachhaltigem Wachstum und kluger Sparsamkeit schrittweise abtragen und in den kommenden Jahren neue Stärke für unser Land gewinnen können. Wir werden drittens in der schwierigen Phase, in der der Arbeitsmarkt, die Unternehmen und die Banken noch die unmittelbaren Folgen der Finanz1/124





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und Wirtschaftskrise zu verkraften haben, Beschäftigung sichern und den Unternehmen Hilfe bei der Finanzierung insbesondere ihrer Investitionen bereit stellen. Zwar erforderte die Weltwirtschaftskrise eine vorübergehende stärkere Rolle des Staates. Aber CDU, CSU und FDP sind sich einig: Die Beteiligung des Staates an Wirtschaftsunternehmen und Finanzinstituten ist so eng wie möglich zeitlich zu begrenzen. Dazu werden wir jetzt mit einer Ausstiegs-Strategie beginnen. 1.1. Motivation und Entlastung

Mehr Netto vom Brutto Wir wollen eine Steuerpolitik, die die Leistungsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger stärkt. Wir wollen eine Steuerpolitik, die für die Unternehmen in Deutschland Rahmenbedingungen schafft, die ihr auch in Zeiten der Globalisierung ihre starke Stellung ermöglicht. Wir verstehen Steuerpolitik als Wachstumspolitik, denn wir wissen, dass Basis aller Staatsfinanzen die Arbeit der Bürger unseres Landes und die wirtschaftlich erfolgreichen Unternehmen sind. Mehr finanzieller Spielraum ist Voraussetzung für mehr Konsum und mehr Investitionen. Die Bürger empfinden aber nicht nur die Höhe der Steuer- und Abgabenlast als demotivierend, sondern auch die Kompliziertheit und Unklarheit des deutschen Steuerrechts. Deshalb wollen wir, dass Steuern „einfach, niedrig und gerecht“ sind. Wir streben an, die paritätisch finanzierten Lohnzusatzkosten (Sozialversicherungsbeiträge) unter 40% vom Lohn zu halten. Wir werden dafür sorgen, dass sich Arbeit lohnt, dass den Bürgern mehr Netto vom Bruttoeinkommen bleibt. Das Steuersystem und das Besteuerungsverfahren werden wir deutlich vereinfachen und für die Anwender freundlicher gestalten. Die steuerlichen Entlastungen schaffen die nachhaltige Grundlage für gesunde Staatsfinanzen. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die strenge Begrenzung der Schulden nach der neuen Schuldenregel unserer Verfassung. Wir halten an den durch den Gesetzgeber beschlossenen Entlastungen in der Lohn- und Einkommensteuer fest. Das bedeutet, dass durch die erweiterte Absetzbarkeit der Krankenversicherungsbeiträge und den Einstieg in die Beseitigung der kalten Progression eine Steuerentlastung in Höhe von rund 14 Milliarden Euro jährlich zum 1.1.2010 verwirklicht wird. Wir wollen darüber hinaus eine steuerliche Entlastung insbesondere für die unteren und mittleren Einkommensbereiche sowie für die Familien mit Kindern in einem Gesamtvolumen von 24 Mrd. Euro (volle Jahreswirkung) im Laufe der Legislaturperiode umsetzen. Der Kinderfreibetrag wird in einem ersten Schritt zum 1.1.2010 auf 7008,- Euro und das Kindergeld um je 20,- Euro erhöht.

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Wir werden insbesondere die unteren und mittleren Einkommensbezieher vorrangig entlasten und gleichzeitig den Mittelstandsbauch abflachen, indem wir den Einkommensteuertarif zu einem Stufentarif umbauen. Zahl und Verlauf der Stufen wird unter Berücksichtigung dieses Zieles entwickelt. Der Tarif soll möglichst zum 1.1.2011 in Kraft treten.

1.2

Der Weg aus der Krise

Sofortprogramm krisenentschärfende Maßnahmen Um schnell und effektiv Wachstumshemmnisse zu beseitigen, werden wir unverzüglich mit einem Sofortprogramm zum 1. Januar 2010 beginnen. Die Verlust- und Zinsabzugsbeschränkungen sowohl für international aufgestellte Konzerne als auch für mittelständische Unternehmen werden entschärft. Zu diesem Zweck werden wir: bei den Verlustabzugsbeschränkungen („Mantelkauf“) • die zeitliche Beschränkung bei der Sanierungsklausel zur Verlustnutzung bei Anteilsübertragungen aufheben, • den Abzug von Verlusten bei Umstrukturierungen innerhalb verbundener Unternehmen - soweit erforderlich – wieder zulassen („Konzernklausel“), • den Übergang der Verluste in Höhe der stillen Reserven zulassen, bei den Zinsabzugsbeschränkungen („Zinsschranke“) • die höhere Freigrenze von 3 Mio. Euro dauerhaft einführen, um insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen zu entlasten, • einen Vortrag des EBITDA rückwirkend ab dem Jahr 2007 für einen Zeitraum von jeweils fünf Jahren einführen, um den Zinsabzug für die Unternehmen auch bei Konjunkturschwankungen zu verstetigen, • die Escape-Klausel überarbeiten und für deutsche Konzerne anwendbar machen, bei den grenzüberschreitenden Leistungsbeziehungen • unverzüglich die negativen Auswirkungen der Neuregelung zur Funktionsverlagerung auf den Forschungs- und Entwicklungsstandort Deutschland beseitigen, bei den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen • den Hinzurechnungssatz bei den Immobilienmieten von 65% auf 50% reduzieren (alle übrigen Fragen werden in die Kommission „Gemeindefinanzen“ einbezogen),

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bei der Grunderwerbsteuer • die Umstrukturierung von Unternehmen durch eine Konzernklausel erleichtern, bei den Ertragsteuern • ein Wahlrecht einführen, die Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 Euro oder die Poolabschreibung für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1000 Euro anzuwenden. Steuervereinfachung Wir werden das Steuerrecht spürbar vereinfachen und von unnötiger Bürokratie befreien. Davon werden alle profitieren, sowohl die Steuerzahler als auch die Steuerverwaltung und die steuerberatenden Berufe. Wir werden insbesondere • • • die Steuererklärungsvordrucke und Erläuterungen verständlicher und anwendungsfreundlicher ausgestalten, allen Bürgern die Möglichkeiten geben, ohne Papierbelege mit den Finanzämtern zu kommunizieren, noch in dieser Legislaturperiode allen Bürgern auf Wunsch eine vorausgefüllte Steuererklärung mit den bei der Finanzverwaltung vorhandenen Daten zur Verfügung stellen, den steuerlichen Abzug privater Steuerberatungskosten wieder einführen, ein schlüssiges und verständliches Konzept der steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen für Familien und Kinder und im Haushalt, die steuerliche Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten neu ordnen, die Besteuerung der Rentnerinnen und Rentner so vereinfachen, dass kein aufwändiges Kontrollmitteilungsverfahren und keine separate Erklärungspflicht für Rentenbezüge mehr notwendig ist, den Abzug von Kosten für ein Pflegeheim durch Pauschalierung vereinfachen anstelle des heutigen Einzelnachweises der Kosten, die steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge entbürokratisieren und flexibilisieren, gleichheitswidrige Benachteiligungen im Steuerrecht abbauen und insbesondere die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten umsetzen, die Besteuerung von Jahreswagenrabatten für Mitarbeiter zügig auf ein realitätsgerechtes Maß bringen; in diesem Zusammenhang werden wir auch die Angemessenheit der Besteuerung des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung betrieblicher Fahrzeug überprüfen, 4/124

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grundsätzlich rückwirkende gesetzgeberische Maßnahmen vermeiden, welche die Bürger belasten,

• dafür sorgen, dass sich BMF-Schreiben auf die Auslegung der Gesetze beschränken und die Praxis der Nichtanwendungserlasse zurückgeführt wird, • • • • prüfen, ob Arbeitnehmer die Steuerklärung auch für einen Zeitraum von zwei Jahren abgeben können, die Gebührenpflicht für die verbindliche Auskunft auf wesentliche und aufwändige Fälle beschränken, das Kontenabrufverfahren überprüfen, zur Erhöhung der Planungssicherheit auf Seiten der Unternehmen und der Finanzverwaltung dafür sorgen, dass der Gedanke der zeitnahen Betriebsprüfung verwirklicht wird. Betriebsprüfungen müssen grundsätzlich innerhalb von fünf Jahren nach Beginn bzw. dann abgeschlossen sein, wenn die neue Betriebsprüfung beginnt, den Abzug von außergewöhnlichen Belastungen vereinfachen und in diesem Zusammenhang stärker typisieren und pauschalieren, die elektronische Rechnungsstellung auf möglichst unbürokratische Weise ermöglichen.

• •

Reform der Erbschaftsteuer Wir werden die Regelungen bei der Erbschaftsteuer entbürokratisieren, familiengerechter, planungssicherer und mittelstandsfreundlicher machen. Hierzu werden wir als Sofortprogramm vorab • die Steuerbelastung für Geschwister und Geschwisterkinder durch einen neuen Steuertarif von 15 bis 43 Prozent senken und • die Bedingungen für die Unternehmensnachfolge krisenfest ausgestalten. Wir streben an, die Zeiträume zu verkürzen, innerhalb dessen das Unternehmen weitergeführt werden muss. Die erforderlichen Lohnsummen wollen wir absenken. Wir werden in Gespräche mit den Ländern eintreten, um zu prüfen, ob die Erbschaftsteuer hinsichtlich Steuersätzen und Freibeträgen regionalisiert werden kann. Mittelfristige Ziele für die Unternehmensbesteuerung Steuerpolitik ist auch Standortpolitik. Aus diesem Grund wollen wir das Unternehmenssteuerrecht weiter modernisieren und international wettbewerbsfähig gestalten. Aufkommensneutralität sollte gewahrt bleiben. Unternehmerische Entscheidungen sollten sich - unabhängig von Rechtsform, Organisation und Finanzierung - in erster Linie nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten und nicht nach 5/124

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steuerlichen Aspekten richten. Auch der Holdingstandort Deutschland soll gestärkt werden. Ansatzpunkte für eine Prüfung sind: • eine Neustrukturierung der Regelungen zur Verlustverrechnung, • die grenzüberschreitende Besteuerung von Unternehmenserträgen, • die Einführung eines modernen Gruppenbesteuerungssystems anstelle der bisherigen Organschaft Darüber hinaus wollen wir uns mit dem Problem der zweifachen Besteuerung von Unternehmenserträgen auf der Ebene der Unternehmen und Anteilseigner einerseits und der nur einfachen Besteuerung der Erträge aus risikoarmen Zinsprodukten andererseits auseinandersetzen. Wir werden unsere Politik der Doppelbesteuerungsabkommen auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen ausrichten und deshalb grundsätzlich an der Freistellung der ausländischen Einkünfte festhalten. Die Bemühungen im Kampf gegen die internationale Steuerhinterziehung werden wir weiter vorantreiben. Wir werden eine Kommission zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Neuordnung der Gemeindefinanzierung einsetzen. Diese soll auch den Ersatz der Gewerbesteuer durch einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer und einen kommunalen Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer mit eigenem Hebesatz prüfen. Umsatzsteuer Auch die Umsatzsteuer muss an die modernen Anforderungen angepasst werden. Eine Umstellung auf die Ist-Besteuerung auf Leistungserbringer- und empfängerseite könnte beispielsweise zur Bekämpfung des Steuerbetrugs und zur Verbesserung der Zahlungsmoral beitragen. Deshalb werden wir im Verlauf der Legislaturperiode unter Einbeziehung der europäischen Vorgaben prüfen, ob und in welchem Umfang das Prinzip der Ist-Besteuerung der Umsätze ausgeweitet werden kann. Daneben gibt es Handlungsbedarf bei den ermäßigten Mehrwertsteuersätzen. Benachteiligungen gehören auf den Prüfstand. Aus diesem Grund wollen wir eine Kommission einsetzen, die sich mit der Systemumstellung bei der Umsatzsteuer sowie dem Katalog der ermäßigten Mehrwertsteuersätze befasst. Dabei gilt es auch, die europäische Wettbewerbssituation bestimmter Bereiche zu berücksichtigen. Deshalb wollen wir ab dem 1.1.2010 für Beherbergungsleistungen in Hotel- und Gastronomiegewerbe den Mehrwertsteuersatz auf 7 Prozent ermäßigen. Die Umsatzbesteuerung von Postdienstleistungen ist mit Blick auf die jüngste EuGH-Rechtsprechung umgehend so anzupassen, dass keine steuerliche Ungleichbehandlung mehr besteht. Nach dem Urteil des EuGH bleibt die Grundversorgung der Bürger mit Postdienstleistungen umsatzsteuerfrei. Wir streben Wettbewerbsgleichheit kommunaler und privater Anbieter insbesondere bei der Umsatzsteuer an, um Arbeitsplätze zu sichern und Investitionen zu er6/124

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möglichen. Aufgaben der Daseinsvorsorge sollen nicht über die bestehenden Regelungen hinaus steuerlich belastet werden. Wir wollen die Wettbewerbsfähigkeit für die heimische Produktion von Biokraftstoffen auch unter steuerlichen Gesichtspunkten erhalten. Für die Branche muss Planungssicherheit gewährleistet sein. Wir streben eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung an, die zusätzliche Forschungsimpulse insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen auslöst. Die bereits beschlossene Einkommensteuerentlastung, das Sofortprogramm für Familien, die Änderungen der Unternehmenssteuerreform und die Erbschaftsteuer belaufen sich damit zum 1.1.2010 auf ein Gesamtvolumen von rund 21 Mrd. Euro. Sie bilden damit einen starken Impuls zu Beginn der neuen Legislaturperiode, der dabei hilft, Deutschland aus der Krise zu führen. 1.3. Investitionsbremsen lösen

Bürokratieabbau Der freiheitliche Staat soll nicht bevormunden, sondern den Gestaltungsraum von Bürgern und Unternehmen respektieren. Regulierungen sollen nur dort geschaffen werden, wo es zum Schutz des Schwächeren und zur Wahrung wichtiger Gemeinschaftsgüter und eines Ordnungsrahmens erforderlich ist. Regeln sind kein Selbstzweck, weshalb es nicht mehr Regeln geben soll, als erforderlich. Notwendige Regelungen müssen schlank und verlässlich, Verwaltungs- und gerichtliche Verfahren zügig sein. Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung wirken wie ein Wachstumsprogramm zum Nulltarif. Gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise wollen wir dieses Potential nutzen. Alle Ressorts werden deshalb bestehende Bürokratielasten fortlaufend und eigenständig reduzieren und neue Belastungen vermeiden. Bisher werden die durch die gesetzlichen Informationspflichten der Wirtschaft verursachten Kosten gemessen. Um die Bürokratiekosten weiter einzudämmen, werden wir künftig • die gesetzlichen Informationspflichten auch für die Bürger und • die gesetzlichen Handlungspflichten für Wirtschaft, Bürger und Verwaltung prüfen, bevor Gesetze vorgelegt werden. Dazu werden wir den Normenkontrollrat (NKR) stärken und seine Kompetenzen ausbauen. Wir prüfen, wie das gegenwärtige Mandat des NKR bei der Verabschiedung neuer Regelungen auf die Einhaltung der methodengerechten Durchführung der festgelegten Anforderungen erweitert werden kann. Bei Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften ist verstärkt von der Möglichkeit der Befristung Gebrauch zu machen. Der Normenkontrollrat wird gebeten, bei seinen Stellungnahmen die Möglichkeiten der Befristung ausdrücklich zu untersuchen. Insbesondere wollen wir eine Plausibilitätsprüfung der so genannten sonstigen Bürokratiekosten in den Aufgabenbereich des NKR übertragen. 7/124

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Vor der Verständigung auf Vorschläge der Bundesregierung für eine erneute Berufung des NKR werden wir Größe und Zusammensetzung dieses Gremiums vor dem Hintergrund seines erweiterten Mandats überprüfen. Wir bekräftigen die bestehende Verpflichtung, die gemessenen Kosten aus bundesrechtlichen Informationspflichten der Wirtschaft bis 2011 im Vergleich zu 2006 um netto 25 Prozent zu reduzieren. Dazu legen die Bundesministerien bis 1. Juli 2010 jeweils verbindliche Umsetzungspläne vor. Über den Zeitraum 2011 hinaus wird die Bundesregierung ein weiteres anspruchsvolles Reduktionsziel auch für den gesamten gemessenen Erfüllungsaufwand festlegen. Wir werden in einem ersten Schritt umgehend konkrete Möglichkeiten aufzeigen, wie in den folgenden Bereichen für Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltung der gesamte messbare Erfüllungsaufwand um durchschnittlich 25 Prozent netto reduziert werden kann und bis 2011 entsprechende Änderungen in folgenden Bereichen vornehmen, beispielsweise: − Planungs- und Baurecht von Infrastrukturvorhaben; − Steuererklärungen, steuerliche und zollrechtliche Nachweispflichten; − Harmonisierung und Verkürzung der Aufbewahrungs- und Prüfungsfristen nach Handels-, Steuer-, und Sozialrecht; − Betriebliche Beauftragte; − Antrag auf gesetzliche Leistungen, insbesondere für o Existenzgründer und Kleinunternehmen sowie bei drohender Firmeninsolvenz; o Menschen, die pflegebedürftig, chronisch krank oder akut schwer krank sind; o Familien und Alleinerziehende; − Erleichterung der elektronischen Übermittlung der Gewerbeanzeige. Wir prüfen, wie die Verpflichtungen und Schwellenwerte des Handels-, Steuer-, Arbeits- und Sozialrechts rechtsbereichsübergreifend harmonisiert werden können (z. B. Vereinheitlichung des Einkommensbegriffs). Die von Arbeitgebern auszustellenden Bescheinigungen und Entgeltnachweise werden bis spätestens 2015 in ein elektronisches Verfahren überführt. Wir wollen innerhalb der Bundesregierung ein „Frühwarnsystem“ mit einer mittelstandsorientierten Gesetzesfolgenabschätzung für europäische Regelungen implementieren. Wir setzen uns aktiv für die Einsetzung eines unabhängigen Rates für Bürokratieabbau bei der EU-Kommission nach dem Vorbild des NKR ein und fordern die EUKommission auf, weitere Vereinfachungsmaßnahmen auf den Weg zu bringen, insbesondere auf dem Gebiet der Landwirtschaft. Die Tätigkeit des NKR und des geplanten unabhängigen Rates für Bürokratieabbau sind miteinander zu vernetzen und aufeinander abzustimmen. Außerdem unterstützen wir die Annahme der Vereinfachungsvorschläge der EU-Kommission aus dem Aktionsprogramm zum Abbau von Verwaltungslasten. Wir werden bei den Verhandlungen zu neuen Regelungsvorhaben der EU auf einer plausiblen Folgekostenschätzung bestehen und eigene Vorschläge zur Vereinfachung einbringen. Wir werden EU-Richtlinien wettbewerbsneutral („1 zu 1“) umsetzen, damit Unternehmen am Standort Deutsch8/124

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land kein Wettbewerbsnachteil entsteht. Das geltende AGG werden wir im Hinblick auf einen möglichen Abbau von Bürokratielasten überprüfen. Wir setzen uns aktiv gegen alle Formen von Diskriminierung ein. Den ungeeigneten Entwurf der Europäischen Kommission zur 5. Antidiskriminierungsrichtlinie lehnen wir allerdings ab. Genehmigungsverfahren Wir prüfen, wo Initiativen ergriffen werden können, um Genehmigungsverfahren, die bundesgesetzlich geregelt sind, zu verkürzen und zu beschleunigen. Genehmigungsverfahren sind, wenn möglich, inhaltlich zu reduzieren und verfahrensund kompetenzmäßig zu konzentrieren. Dabei ist dem Anzeigeverfahren ein größeres Gewicht einzuräumen. Insbesondere streben wir an, in Abstimmung mit den Ländern Genehmigungsverfahren im Baurecht zu straffen. Außerdem werden wir Umfang und Breite der gerichtlichen Überprüfungskompetenz untersuchen und wo möglich auf das notwendige rechtliche Maß zurückführen. Wir befürworten die Einrichtung von Modellregionen für den Bürokratieabbau. Vergaberecht Die deutsche Wirtschaft braucht ein leistungsfähiges, transparentes, mittelstandsgerechtes und unbürokratisches Vergaberecht. Zur Erleichterung des Zugangs zu den Beschaffungsmärkten und zur Stärkung eines offenen und fairen Wettbewerbs um öffentliche Aufträge soll das bestehende Vergaberecht reformiert und weiter gestrafft werden. Ziel ist es, das Verfahren und die Festlegung der Vergaberegeln insgesamt zu vereinfachen und transparenter zu gestalten. Wir stärken die Transparenz im Unterschwellenbereich. Die Erfahrungen aus der Anhebung der Schwellenwerte in der VOB und VOL werden evaluiert und die Ergebnisse bei der Reform des Vergaberechts berücksichtigt. Zur Reform des Vergaberechts wird ein wirksamer Rechtsschutz bei Unterschwellenaufträgen gehören. Ein Gesetzentwurf für das reformierte Vergaberecht wird bis Ende 2010 vorgelegt. Das Bauforderungssicherungsgesetz wird alsbald und umfänglich hinsichtlich der Zielerreichung überprüft. Die Zahlungsmoral der öffentlichen Hand muss deutlich verbessert werden. Die 2009 eingeführte Berücksichtigung vergabefremder Aspekte wird in ihren Wirkungen geprüft und gegebenenfalls korrigiert. Unternehmensfinanzierung Wir werden die Bedingungen für Unternehmensfinanzierung verbessern. Deutschlands Mittelstand darf nicht in eine Kreditklemme geraten. Dazu wollen wir das Kredit- und Bürgschaftsprogramm (Deutschlandfonds) evaluieren und prüfen, ob und welche Anpassungen zur Unterstützung insbesondere auch unserer mittelständischen Wirtschaft notwendig sind. Wir überprüfen gegebenenfalls Struktur und zeitliche Ausrichtung des Deutschlandfonds. Ein Kreditmediator bündelt – in 9/124

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Abstimmung mit entsprechenden Einrichtungen auf Länderebene – die Beschwerden der Fremdkapital suchenden Unternehmen und versucht mit der Kreditwirtschaft konstruktive Lösungen zu finden. Es werden die Möglichkeiten einer schnell verfügbaren und unbürokratischen Liquiditätshilfe für kleine Unternehmen geprüft. GWB-Novelle In das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen wird als ultima ratio ein Entflechtungsinstrument integriert. Darüber hinaus werden Elemente der europäischen Fusionskontrolle übernommen. Das Kartellamt wird weiterhin Konzentrationstendenzen und Nachfragemacht beobachten. Das Kartellamt wird bei der wettbewerblichen Folgenabschätzung am Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Zur Sicherung freier und fairer Märkte setzen wir uns für ein unabhängiges europäisches Kartellamt ein. Reform des Insolvenzrechts Das Insolvenzrecht muss den neuen Herausforderungen angepasst werden. Wir werden ein Instrumentarium schaffen, dass es der Bankenaufsicht frühzeitig ermöglicht, systemrelevante Finanzinstitute im Rahmen eines geordneten Verfahrens zu restrukturieren. Wir wollen die Restrukturierung und Fortführung von sanierungsfähigen Unternehmen erleichtern und damit den Erhalt von Arbeitsplätzen ermöglichen. Hierzu gehört es, die rechtlichen Rahmenbedingungen für außergerichtliche Sanierungsverfahren für Unternehmen im Vorfeld einer drohenden Insolvenz zu verbessern. Das Insolvenzplanverfahren soll vereinfacht und im Sinne eines Restrukturierungsrechts noch stärker auf die Frühsanierung von Unternehmen ausgerichtet werden. Für Kreditinstitute ist ein früh eingreifendes Reorganisationsverfahren vorzusehen. Hierdurch sollen Enteignungen vermieden und das Haftungsprinzip gestärkt werden. Eine wesentliche Errungenschaft der Insolvenzordnung ist die Gleichbehandlung aller Gläubiger. Hiermit nicht vereinbar ist die in der letzten Wahlperiode gegen den Willen der Rechtspolitiker aller Fraktionen erfolgte Privilegierung der Sozialkassen im Insolvenzverfahren. Diese werden wir beenden. Weiteren Regelungsbedarf werden wir prüfen. Das gilt namentlich für den Verschuldensbegriff, die Verwalterauswahl und das Verbraucherinsolvenzverfahren. Hier muss auch weiterhin der Grundsatz der zweiten Chance gelten. Rechtsstaatliche Standards müssen gewahrt bleiben. Beteiligung der öffentlichen Hand Im Rahmen der Ausstiegs-Strategie wollen wir die Beteiligungen der öffentlichen Hand generell überprüfen. Deshalb berufen wir einen Expertenrat, der eine flexible Zeitablaufplanung unter Berücksichtigung der Entwicklung auf den internationalen Kapitalmärkten entwirft. Moderne Regulierung Die Regulierung der Netze soll nicht nur niedrige Nutzungsentgelte im Blick behalten, sondern auch qualitative Elemente berücksichtigen, um so schnelle und längerfristige Investitionen auszulösen. 10/124

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2.

Generationengerechte Finanzen

Haushalt Wir stehen für eine solide Haushalts- und Finanzpolitik. Die Grundlage für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft ist nur gegeben, wenn der Weg in den Verschuldungsstaat gestoppt wird. Die Sicherung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen ist vor allem vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung eine zentrale Herausforderung der kommenden Legislaturperiode. Dies ist ein Gebot der Generationengerechtigkeit. Nur eine durchgreifende Konsolidierungspolitik verschafft dem Staat Spielräume, um zu gestalten und den Bürger zu entlasten. Die Wirtschafts- und Finanzkrise sowie die zu ihrer Bewältigung ergriffenen Maßnahmen haben tiefe Spuren in den öffentlichen Haushalten hinterlassen. Mit der Überwindung der Krise muss ein strikter Konsolidierungskurs einsetzen. Nur so werden das Vertrauen von Investoren und Konsumenten in die Kontinuität der künftigen Steuer-, Finanz- und Haushaltspolitik gestärkt und damit langfristig die Weichen für mehr Wachstum und Beschäftigung gestellt. Wir gehen davon aus, dass die in diesem Koalitionsvertrag vereinbarte Politik zu einer spürbaren Steigerung des wirtschaftlichen Wachstums führt. Insbesondere erwarten wir eine Verbesserung der Lage auf dem Arbeitsmarkt. 100.000 Arbeitslose weniger haben eine Entlastungswirkung von etwa 2 Milliarden Euro im Haushalt und den Sozialkassen. Dies erleichtert die notwendigen strukturellen Veränderungen bei der Bundesagentur für Arbeit. Haushaltskonsolidierung ist auch die Grundlage für die Sicherung unseres Sozialstaates. Einem überschuldeten Staat wird am Ende immer das Geld für die Schwachen in dieser Gesellschaft fehlen. Mit der Haushaltskonsolidierung ist eine soziale Dividende verbunden, da Zinslasten begrenzt werden und damit Gestaltungsmöglichkeiten entstehen. Wir werden Steuerverschwendung gemeinsam mit Ländern und Kommunen entschlossen bekämpfen. Die neue, im Grundgesetz verankerte Schuldenregel trägt der ökonomischen Vernunft und der Verantwortung für nachfolgende Generationen Rechnung. Zugleich bekennen wir uns ausdrücklich zu unserer Verantwortung im Rahmen des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes. Folgende „Goldene Regeln“ sind einzuhalten: Alle staatlich übernommenen Aufgaben werden auf ihre Notwendigkeit hin überprüft. Jeder Ausgabenbereich muss einen Beitrag zur Erfüllung der Anforderungen der neuen Schuldenregel leisten. Alle neuen finanzwirksamen Vorhaben und Belastungen auf der Einnahmenund Ausgabenseite müssen in ihren Wirkungen umfassend ausgewiesen werden. Für die Maßnahmen, die nicht im Rahmen des beschlossenen Finanzrahmens zusätzlich finanziert werden sollen, ist grundsätzlich eine unmittelba-

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re, vollständige und dauerhafte Gegenfinanzierung im jeweiligen Etat des Bundeshaushaltes sicherzustellen. Das Ausgabenwachstum muss unter dem Wachstum des Bruttoinlandsproduktes (real) liegen. Alle Maßnahmen des Koalitionsvertrages stehen unter Finanzierungsvorbehalt. Politische Zielsetzungen haben sich stärker als bisher an qualitativen und nicht mehr nur an quantitativen Anforderungen zu orientieren. Alle Einnahmen stehen grundsätzlich dem Gesamthaushalt zur Verfügung. Die Weiterentwicklung in den Zweigen der Sozialversicherung muss ebenfalls dem Erfordernis der Schuldenregel des Bundes Rechnung tragen. Wir werden auf eine ausgewogene Lastenverteilung zwischen den Ebenen der öffentlichen Haushalte achten. Zukünftig werden wichtige Eckwerte des Haushalts vorab verbindlich durch das Bundeskabinett vorgegeben und damit zur Grundlage für das regierungsinterne Aufstellungsverfahren in den Einzelplänen gemacht. Der parlamentarische Teil des Haushaltsaufstellungsverfahren bleibt davon unberührt.

CDU, CSU und FDP haben das Anliegen, die krisenbedingten Einnahmeausfälle für die Arbeitslosen- und Krankenversicherung aus Steuermitteln aufzufangen. Die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern und damit die Lohnnebenkosten sollen zur Überwindung der Krise stabil gehalten werden. Damit spannen wir einen Schirm zum Schutz der Arbeitnehmer in der Krise auf. Es geht insbesondere um die Umwandlung des bisher vorgesehenen Darlehens an die Bundesagentur für Arbeit in einen Zuschuss. Die Auszahlung des Zuschusses muss selbstverständlich an strenge Kriterien gebunden werden. Deshalb wird die Koalition im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bundeshaushaltes 2010 prüfen, wie diesem Anliegen Rechnung getragen werden kann. Insbesondere durch ein auf diesen Zweck ausgerichtetes Sondervermögen. Zur Entlastung der Haushaltsseite ist es zudem notwendig, angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für alle finanzwirksamen Maßnahmen durchzuführen. Staatliche Aufgaben oder öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten sind konsequent zu überprüfen und bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeit mit Hilfe des privaten Anbieters umzusetzen. Wir wollen diesen Prozess optimal gestalten und Beteiligungen der öffentlichen Hand generell überprüfen. Die Weltwirtschaftskrise erforderte eine vorübergehende stärkere Rolle des Staates. Die Beteiligung des Staates an Wirtschaftsunternehmen und Finanzinstituten ist so eng wie möglich zeitlich zu begrenzen. Dazu werden wir eine Ausstiegsstrategie entwickeln. Der demographische Wandel, die finanziellen Rahmenbedingungen und die Notwendigkeit zur Sicherung der Handlungsfähigkeit des Staates erfordern eine konsequente Nutzung aller Effizienzpotentiale in der Bundesverwaltung. Auf Basis einer umfassenden Aufgabenkritik, der konsequenten Standardisierung von Prozessen, der flächendeckenden und verbindlichen Nutzung und dem weiteren Ausbau von Kompetenz- und Dienstleistungszentren sowie einer Entbürokratisierung streben wir eine durchgreifende Modernisierung der Bundesverwaltung einschließlich der Ministerien und nachgeordneten Behörden an. 12/124

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Der wesentliche Teil der zusätzlich generierten Gewinne aus der Laufzeitverlängerung der Kernenergie soll von der öffentlichen Hand vereinnahmt werden. Mit diesen Einnahmen wollen wir auch eine zukunftsfähige und nachhaltige Energieversorgung und -nutzung, z. B. die Erforschung von Speichertechnologien für erneuerbare Energien, oder stärkere Energieeffizienz fördern. Unabhängig davon streben wir eine angemessene Beteiligung der Betreiber an den Sanierungskosten für die Schachtanlage Asse II an. Alle Einnahmen aus dem Handel mit CO2-Emissionszertifikaten stehen dem Gesamthaushalt zur Verfügung. Bei der Erlösverwendung sind die steuerlichen Mindereinnahmen aufgrund des Betriebsausgabenabzugs über alle Ebenen und die laufenden, aus den CO2-Erlösen finanzierten Klimaschutzmaßnahmen in Rechnung zu stellen. Ab 2013 sind zusätzlich die angekündigten Kompensationszahlungen für indirekte Preiseffekte des Emissionshandels sowie in Aussicht gestellte Maßnahmen für den Bau effizienter fossiler Kraftwerke zu berücksichtigen. Die Finanzagentur Deutschland soll unter Berücksichtigung der haushalterischen Belange des Bundes so wenig wie möglich mit Kreditinstituten in Wettbewerb treten. 3. 3.1 Arbeitschancen für alle Arbeitsmarkt

Tarifautonomie/gesetzlicher Mindestlohn CDU, CSU und FDP bekennen sich zur Tarifautonomie. Sie ist ein hohes Gut, gehört unverzichtbar zum Ordnungsrahmen der Sozialen Marktwirtschaft und hat Vorrang vor staatlicher Lohnfestsetzung. Einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn lehnen wir ab. Daher wollen wir den Tarifausschuss stärken, damit Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam in der Pflicht zur Lohnfindung sind. Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen auf dem Verordnungswege werden einvernehmlich im Kabinett geregelt. Voraussetzung dafür ist grundsätzlich eine Mehrheit im Tarifausschuss. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Mindestlohn werden bis Oktober 2011 evaluiert. Dabei kommt es uns darauf an, diese daraufhin zu überprüfen, ob sie Arbeitsplätze gefährden oder neuen Beschäftigungsverhältnissen entgegenstehen. Zugleich gilt es zu prüfen, ob sie sowohl den erforderlichen Schutz der Arbeitnehmer als auch die Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Branchen gewährleisten. Das Ergebnis dieser Evaluierung soll als Grundlage für die Entscheidung dienen, ob die geltenden Mindestlohnregelungen Bestand haben oder aufgehoben werden sollten. Die anhängigen Bundesgerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem Postmindestlohn werden abgewartet. Die Rechtsprechung zum Verbot sittenwidriger Löhne soll gesetzlich festgeschrieben werden, um Lohndumping zu verhindern. Damit werden wir auch wirksam gegen soziale Verwerfungen in einzelnen Branchen vorgehen.

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Arbeitsmarktzugang Zur effizienteren Schließung der absehbaren kommenden Fachkräftelücke, aber auch zur effizienteren Bekämpfung von Leistungsmissbrauch, muss der Arbeitsmarktzugang für Nichtdeutsche besser geregelt werden. Aufgabenkritik der Bundesagentur für Arbeit Um Arbeitssuchende noch erfolgreicher in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermitteln zu können, benötigen wir eine effizientere Arbeitsverwaltung. Die Aufgaben und Strukturen der BA sind einer Aufgabenkritik zu unterziehen, um eine möglichst effiziente Dienstleistung für die Bürgerinnen und Bürger zu erzielen. Grundsätzlich gilt, dass finanzielle Mittel und das Personal der jeweiligen Aufgabe folgen. Schwarzarbeit Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt. Durch Schwarzarbeit werden den sozialen Sicherungssystemen Einnahmen entzogen. Sie führt zu einem unfairen Wettbewerb besonders zu Lasten des Mittelstandes und den Beschäftigten in kleinen und mittleren Betrieben. Wir wollen daher Schwarzarbeit durch wirksame Kontrollen stärker bekämpfen und bessere Anreize zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung setzen. Befristete Beschäftigungsverhältnisse Das generelle Vorbeschäftigungsverbot für sachgrundlos befristete Einstellungen erschwert Anschlussbeschäftigungsverhältnisse, wenn während Schule, Ausbildung oder Studium bei einem Arbeitgeber schon einmal befristet gearbeitet worden ist. Wir werden die Möglichkeit einer Befristung von Arbeitsverträgen so umgestalten, dass die sachgrundlose Befristung nach einer Wartezeit von einem Jahr auch dann möglich wird, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Mit dieser Neuregelung erhöhen wir Beschäftigungschancen für Arbeitnehmer, verringern den Bürokratieaufwand für Arbeitgeber und verhindern Kettenbefristungen. Mini-Jobs Wir wollen die Arbeitsanreize auch für gering entlohnte Beschäftigungsverhältnisse verbessern. Unser Ziel ist es, die Brückenfunktion von Mini- und Midi-Jobs in voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu stärken. Wir prüfen die Erhöhung und die Dynamisierung der Grenze sozialversicherungsfreier Mini-Jobs. Bei den Hinzuverdienstregeln sollen die Arbeitsanreize gestärkt werden. Fachkräfte Wir wollen die Attraktivität Deutschlands für Hochqualifizierte steigern und die Zuwanderung nach Deutschland steuern. Bürokratische Hindernisse für qualifizierte 14/124

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Arbeitnehmer sind abzubauen. Der Zugang von ausländischen Hochqualifizierten und Fachkräften zum deutschen Arbeitsmarkt muss systematisch an den Bedürfnissen des deutschen Arbeitsmarkts ausgerichtet und nach zusammenhängenden, klaren, transparenten und gewichteten Kriterien wie beispielsweise Bedarf, Qualifizierung und Integrationsfähigkeiten gestaltet werden. Darüber hinaus werden wir Regelungen zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit, Arbeitsplatzannahme für Studenten mit deutschem Hochschulabschluss, für Künstler und Sportler sowie für Saisonarbeitskräfte überprüfen und Vereinfachungen anstreben. Die Regelungen für die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften werden auch im Interesse der Sonderkulturbetriebe vereinfacht. 3.2 Verantwortung für das Unternehmen, Partnerschaft im Betrieb

Wir setzen uns für eine faire Verantwortungskultur in Unternehmen ein. Unternehmer, Vorstände und Aufsichtsräte stehen in voller Verantwortung zu einer Gesellschaft, die ihnen Entfaltungsmöglichkeiten und Eigentumsschutz garantiert. Freies Unternehmertum umschließt dabei Gewinnchancen – aber ebenso Risikohaftung für Fehlentscheidungen oder nicht vorhergesehene Entwicklung. Das gilt für Eigentümer, im Prinzip aber auch für Vorstände und Aufsichtsräte. Deshalb sind die jüngsten Gesetzesanpassungen zur Haftung und Vergütung weiter zu entwickeln. Fehlanreize bei Unternehmen, insbesondere bei Finanzinstituten, müssen beseitigt werden. Die Vergütungssysteme müssen sich stärker als bisher am langfristigen Erfolg ihres Unternehmens orientieren. Zu den wichtigen Instrumenten zur Bewahrung und Stärkung der Finanzmarktstabilität gehören solche Vergütungsstrukturen für Finanzinstitute, die bei schlechter Geschäftsentwicklung auch Gehaltabzüge (Malus-Regelungen) enthalten. Wir werden die Möglichkeiten der Mitarbeiterkapitalbeteiligung erweitern. Dabei gilt das Prinzip der doppelten Freiwilligkeit. Die Beschäftigten sollen auch durch Entgeltumwandlung Anteile an ihren Unternehmen steuerbegünstigt erwerben können. Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sollten unternehmerische Mitverantwortung einschließen. Wir unterstützen die Professionalisierung der Aufsichtsratsarbeit. Wir werden das Mitspracherecht der Hauptversammlung bei der Festlegung der Eckpunkte von Vorstandsvergütungen stärken. Wir wollen eine Mindestwartefrist von zwei Jahren für ehemalige Vorstandsvorsitzende beim Wechsel zum Aufsichtsratsvorsitzenden desselben börsennotierten Unternehmens – dabei sind allerdings die Besonderheiten von Familienunternehmen zu berücksichtigen. Entsprechend den Grundsätzen der Unternehmensführung (Corporate Governance Codex) werden wir in Gespräche über die Größe von Aufsichtsräten eintreten. Darüber hinaus soll neben Aufsichtsräten und Vorständen auch ein Ehrenkodex für Betriebsräte entwickelt werden (z. B. mit einem Recht der Betriebsversammlung auf Offenlegung der gezahlten Aufwendungen an Betriebsratsmitglieder).

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3.3

Ältere Arbeitnehmer

Wir streben eine Erhöhung der Erwerbsbeteiligung vor allem von Älteren und Frauen an und ermutigen zu mehr Bildungs- und Weiterbildungsanstrengungen. Staatliche Anreize zur faktischen Frühverrentung werden wir beseitigen. Eine Verlängerung der staatlich geförderten Altersteilzeit (ATG) über den 31. Dezember 2009 hinaus lehnen wir daher ab. Rente ist kein Almosen. Wer sein Leben lang hart gearbeitet hat, der hat auch einen Anspruch auf eine gute Rente. Damit dies auch in Zukunft gewährleistet ist, wollen wir wegen des demographischen Wandels die Voraussetzungen für eine längere Teilhabe Älterer am Erwerbsleben verbessern. Die überwiegende Mehrheit der Bürger ist bis ins hohe Alter körperlich und geistig fit. Ihre Bereitschaft sich zu engagieren und zu beteiligen möchten wir fördern. Wir wollen die Kenntnisse, Kompetenzen und Kreativität älterer Menschen für unsere Gesellschaft nutzen. Wir lehnen daher jegliche Form der Altersdiskriminierung ab und werden den Wegfall der beruflichen Altersgrenzen prüfen. 4. 4.1 Nachhaltiges Wirtschaften und Klimaschutz Mittelstand

Der Mittelstand ist das Herz der Sozialen Marktwirtschaft. Über 4 Mio. Selbständige und mittelständische Unternehmerinnen und Unternehmer in Industrie, Handwerk, Handel, Dienstleistungen und den Freien Berufen sind Motor für Wachstum, Beschäftigung und Ausbildung in Deutschland. Gemeinsam mit ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern schaffen sie Werte und sorgen mit Kreativität und Innovationen für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Eigentümergeführte Familienunternehmen stehen für nachhaltiges Denken, gesellschaftlichen Zusammenhalt und solides Wirtschaften. Auf dieser Stärke müssen wir aufbauen. Wir wollen die Rahmenbedingungen für Mittelstand, Handwerk, Handel und Freie Berufe verbessern, Selbständigkeit attraktiver machen und eine neue Gründerdynamik anstoßen. Das Handwerk sichert einen hohen Qualitätsstandard, eine gute Ausbildungsleistung und nachhaltig erfolgreiche Existenzgründungen. Der Meisterbrief ist dabei ein Ausweis hoher Qualität. Wir wollen die Freien Berufe und das Handwerk stärken und dafür sorgen, dass ihr besonderer Stellenwert auf europäischer Ebene besser anerkannt und geschützt wird. Wir setzen uns für eine mittelstandsfreundliche Überarbeitung der internationalen Rechnungslegungsvorschriften ein. Die Einführung von Innovationsgutscheinen wird in Abstimmung mit den Länderprogrammen geprüft. KfW als Mittelstandsbank Förderbanken sind elementarer Bestandteil jeder freien Wirtschaftsordnung. Wir werden die KfW mit ihren Kernaufgaben als Mittelstandsbank stärken. Wir halten es für dringend erforderlich, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau nicht im Wettbewerb mit privaten und genossenschaftlichen Banken sowie Sparkassen 16/124

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steht. Die Programme der KfW sind einer laufenden Bewertung zu unterziehen. Die Bearbeitungszeiten werden beschleunigt. Wir werden die KfW – soweit notwendig – den Vorschriften des Kreditwesengesetzes unterstellen. Wir wollen die Verwaltungs- und Aufsichtsstrukturen der KfW deutlich straffen. Dafür ist das KfWGesetz entsprechend anzupassen. Gründerland Deutschland Deutschland soll verstärkt Innovationen hervorbringen und Leitmärkte prägen. Wir werden die Förderprogramme für Gründungen und Gründungsfonds sowie für die Betriebsnachfolgen zusammen mit der Wirtschaft stark ausbauen, bessere Rahmenbedingungen für Chancen- und Beteiligungskapital schaffen und für ein Leitbild der unternehmerischen Selbständigkeit werben. Wir wollen junge, innovative Unternehmen von unnötigen Bürokratielasten befreien, um Gründungen zu erleichtern und intensiv zu befördern. Deutschland muss wieder zum Gründerland werden. Daher werden wir eine Gründerkampagne in Deutschland starten. Einen Schwerpunkt wird dabei die Nachfolgeproblematik bei der Betriebsübernahme bilden. Wir werden daher dafür sorgen, dass der Mittelstand weiter auf ein ausreichendes Angebot an eigenkapitalnahem Mezzaninkapital zurückgreifen kann. Wir werden einen High-Tech-Gründerfonds II als Public-Private-Partnership auflegen, der auf den Erfahrungen des ersten Fonds aufbaut. Darüber hinaus wollen wir dringend benötigtes privates Kapital für deutsche Venture Capital Fonds mobilisieren, indem wir institutionellen Investoren eine anteilige Garantiemöglichkeit zur Risikoabsicherung ihrer Fondseinlagen anbieten. Wir werden das Umfeld für die Tätigkeiten von Business Angels in Deutschland verbessern. Wir wollen das Angebot von Mikrokrediten ausweiten, insbesondere für Gründer und Kleinunternehmer. Wir wollen Gründern nach einem Fehlstart eine zweite Chance eröffnen. Dazu wird die Zeit der Restschuldbefreiung auf drei Jahre halbiert. Der Pfändungsschutz für die private Altersvorsorge im Insolvenzfall verringert das Risiko der Altersarmut für Selbständige deutlich. Wir werden deshalb die Pfändungsfreigrenzen für die Altersvorsorge Selbständiger regelmäßig anpassen. 4.2 Klimaschutz, Energie und Umwelt

Klimaschutz Das Prinzip der Nachhaltigkeit prägt unsere Politik. Wir wollen gute Lebensbedingungen für kommende Generationen. Der Klimaschutz ist weltweit die herausragende umweltpolitische Herausforderung unserer Zeit. Er ist Vorsorge für eine langfristig tragfähige wirtschaftliche und ökologische Entwicklung. Wir sehen Klimaschutz zugleich als Wettbewerbsmotor für neue Technologien. Unser Ziel ist es, die Erderwärmung auf maximal 2 Grad Celsius zu begrenzen 17/124

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und Deutschlands Vorreiterrolle beim Klimaschutz beizubehalten. International ist vereinbart, dass die Industriestaaten ihre Treibhausgas-Emissionen bis 2050 um mindestens 80% reduzieren. Wir werden für Deutschland einen konkreten Entwicklungspfad festlegen und bekräftigen unser Ziel, die Treibhausgas-Emissionen bis 2020 um 40 % gegenüber 1990 zu senken. Wir werden die Maßnahmen im Integrierten Energie- und Klimaprogramm 2010 auf ihre Wirksamkeit überprüfen und ggf. nachsteuern. Die deutsche Anpassungsstrategie wird bis 2011 weiterentwickelt. Wir setzen uns in Kopenhagen für ein weltweites anspruchsvolles Klimaschutzabkommen ein. Dieses soll nach dem Abkommen von Kyoto ein neues Kapitel im internationalen Klimaschutz einleiten. Wir fordern die Schwellenländer auf, mit nachprüfbaren Verpflichtungen ihren Beitrag zu leisten. Wir werden die Entwicklungsländer bei der Bekämpfung des Klimawandels und der Bewältigung seiner Folgen stärker unterstützen. Bei den Verhandlungen werden wir uns für eine faire Lastenverteilung einsetzen, die vergleichbare Wettbewerbsbedingungen schafft und Produktionsverlagerungen in Länder ohne Klimaschutz verhindert. Wir sind zu einer angemessenen Finanzierung von Technologietransfer-, Waldschutz- und Anpassungsprojekten bereit. Wo immer möglich, wollen wir marktbasierte Instrumente wie den Clean Development Mechanism (CDM) nutzen. Auf EU-Ebene werden wir uns gegen die Einführung von Klimazöllen und CO2-Abgaben einsetzen. Der Emissionshandel ist das vorrangige Klimaschutzinstrument. Er soll perspektivisch zu einem globalen Kohlenstoffmarkt ausgebaut werden. Wir werden Initiativen ergreifen, um regionale Handelssysteme zu verbinden und in das internationale Handelssystem schrittweise weitere Bereiche, wie z. B. den Luft- und Seeverkehr, mit einzubeziehen. Wir wollen die Höhe der Deckelung der CDMMaßnahmen auf europäischer Ebene überprüfen und die ökologische Integrität des CDM erhöhen. Wir setzen uns dafür ein, dass energieintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb Nachteile befürchten müssen, weiterhin von der Versteigerung der Emissionsrechte ausgenommen bleiben. Gemäß den deutschen Verpflichtungen bei dem Europäischen Rat sollen 50 Prozent der Erlöse aus der Versteigerung der Emissionszertifikate ab 2013 vorrangig für internationale und ergänzend nationale Klimaschutzprojekte genutzt werden. Letztere sollen insbesondere für Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel verwendet werden. Energiemix Wir wollen eine ideologiefreie, technologieoffene und marktorientierte Energiepolitik. Diese umfasst alle Nutzungspfade (Strom, Wärme, Mobilität). Mehrfachbelastungen der gewerblichen Energieverbraucher sind durch eine bessere Abstimmung der energie- und klimapolitischen Instrumente zu vermeiden. Wir werden spätestens innerhalb des nächsten Jahres ein neues Energiekonzept vorlegen, das szenarienbezogen Leitlinien für eine saubere, zuverlässige und bezahlbare 18/124

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Energieversorgung formuliert. Wir werden die erneuerbaren Energien konsequent ausbauen und die Energieeffizienz weiter erhöhen. Ziel ist es, dass die erneuerbaren Energien den Hauptanteil an der Energieversorgung übernehmen. Auf diesem Weg werden in einem dynamischen Energiemix die konventionellen Energieträger kontinuierlich durch alternative Energien ersetzt. Erneuerbare Energien Wir wollen den Weg in das regenerative Zeitalter gehen und die Technologieführerschaft bei den Erneuerbaren Energien ausbauen. Die Potentiale für Innovation, Wachstum und Beschäftigung beim Umbau unseres Energiesystems sind gewaltig. Dazu werden wir den Ausbau der Erneuerbaren Energien entsprechend den bestehenden Zielvorgaben weiter fördern, das EEG sowie den unbegrenzten Einspeisevorrang erhalten sowie zugleich die Förderung wirtschaftlicher und Einspeisung effizienter gestalten. Unser Ziel ist es, die erneuerbaren Energien so schnell wie möglich markt- und speicherfähig zu machen. Über- oder Unterförderungen sind zu vermeiden. Dabei erhalten wir die Planungssicherheit für bestehende Anlagen. Wir werden als Sofortmaßnahme die Reduzierung der EEG-Vergütung für modulare Anlagen, die vor dem 1.1.2009 in Betrieb waren, zurücknehmen. Wir werden mit Wirkung zum 1.1.2012 eine EEG-Novelle auf den Weg bringen, die die Wettbewerbsfähigkeit der jeweiligen Technologie wahrt. Wir wollen bei der Biomasse-Verstromung organische Reststoffe gegenüber nachwachsenden Rohstoffen stärker gewichten, bessere Rahmenbedingungen für eine ökologisch verträglichere Wasserkraftnutzung sowie für das Repowering von Windkraftanlagen schaffen und Planungssicherheit für die Offshore-Windkraft erhalten. Für virtuelle Kraftwerke, die eine gleichmäßige Versorgung mit erneuerbaren Energien gewährleisten, soll ein Stetigkeitsbonus eingeführt werden. Wir legen künftig im DreiJahres-Rhythmus einen EEG-Erfahrungsbericht vor. Wir bekennen uns zur Solarenergie als wichtige Zukunftstechnologie am Standort Deutschland. Wir werden mit einer Anhörung in den Dialog mit der Solar-Branche und Verbraucherorganisationen treten, mit welchen Anpassungen kurzfristig Überförderungen bei der Photovoltaik vermieden werden können. Dabei werden wir auch prüfen, wie die Förderung der Freiflächen-Anlagen noch stärker auf die Nutzung von versiegelten oder vorbelasteten Flächen ausgerichtet werden kann. Wir werden die Bedingungen für die Biogas-Einspeisung im Erneuerbare-WärmeGesetz verbessern. Das Marktanreizprogramm führen wir fort. Die termingerechte Anbindung der Offshore-Windparks an das Stromnetz ist zügig und effektiv zu realisieren. Wir werden nachdrücklich an einer Strategie eines Stromverbundes mit Nordafrika für Sonnen- und Windenergie arbeiten sowie den Aufbau des Technologie- und Innovationszentrums der IRENA in Bonn aktiv vorantreiben. 19/124

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Für Biomasse wollen wir Initiativen für eine international wirksame Nachhaltigkeitszertifizierung ergreifen, die sowohl die Kraftstoff- und Stromproduktion als auch die Nutzung für Lebens- und Futtermittel umfasst. Bei Betrieben in der EU soll dabei die Prüfung der Cross-Compliance-Regelungen voll anerkannt werden. Wir wollen den Markt für reine Biokraftstoffe wieder beleben und werden dafür einen Gesetzentwurf mit Wirksamkeit zum 1.1.2010 vorlegen. Die Höhe der Steuerbegünstigungen soll spätestens 2013 nach spezifischen CO2Reduktionspotentialen ausgelegt werden. Wir werden die Einführung von E 10Kraftstoff auf freiwilliger Basis und als zusätzliches Angebot mit klarer Kennzeichnung ermöglichen. Energieeffizienz Der weltweite Energieverbrauch wird in den nächsten Jahren drastisch zunehmen. Daher wollen wir durch marktorientierte und technologieoffene Rahmenbedingungen, die stärker auf Anreiz und Verbraucherinformation und weniger auf Zwang setzen, die enormen Potentiale im Bereich Energieeffizienz heben. Hierzu zählen insbesondere: die marktwirtschaftliche 1:1 Umsetzung der Energiedienstleistungsrichtlinie, die Stärkung der Energiekompetenz der Verbraucher etwa durch unbürokratische Kennzeichnung des Energieverbrauchs bei energierelevanten Produkten, eine Energieinitiative Mittelstand (Investitionsanreize durch Änderungen im Mietrecht und im Energiecontracting, Fortsetzung der Programme zur Energieberatung, kostenneutrale Vereinfachung der Fördermodelle in der Gebäudesanierung). Gebäudesanierung und Einsatz erneuerbarer Energien im Wärmebereich Die Sanierung des Gebäudebestandes birgt ein hohes Potential zur Erreichung der deutschen Klimaschutzziele und trägt dazu bei, den geänderten Ansprüchen an den Wohnungsstandard - auch infolge der Alterung der Gesellschaft - Rechnung zu tragen. Die Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden und der vermehrte Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung in Gebäuden senken die CO2-Emissionen. Wir werden das CO2-Gebäudesanierungsprogramm wirkungsvoller ausgestalten, um die derzeitige Sanierungsquote zu steigern. Die Hürden im Mietrecht für eine energetische Sanierung zum gemeinsamen Vorteil von Eigentümern und Mietern werden gesenkt, die bestehenden Möglichkeiten der gewerblichen Wärmelieferung (EnergieContracting) im Mietwohnungsbereich erweitert. Baumaßnahmen, die diesem Zweck dienen, sind zu dulden und sollen nicht zur Mietminderung berechtigen. Bei den europäischen Verhandlungen zur „Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ werden wir auf Ausgewogenheit achten. Kohle und CCS Wir wollen auch weiterhin den Bau von hocheffizienten Kohlekraftwerken ermöglichen. Wir stehen zum vereinbarten Ausstieg aus dem subventionierten Steinkohlebergbau und halten an der kohlepolitischen Verständigung vom 7. Februar 2007 fest. Wir werden zeitnah die Richtlinie der EU umsetzen, die Abscheidung, Trans20/124

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port und Einlagerung von CO2 regelt. Wir wollen für Akzeptanz werben und u. a. einen Geothermie-Atlas beauftragen, um Nutzungskonkurrenzen zwischen CCS und Geothermie zu prüfen. Wir werden Forschungsprogramme zu Möglichkeiten der Nutzung von CO2 im Wirtschaftskreislauf ausbauen. Kernenergie Die Kernenergie ist eine Brückentechnologie, bis sie durch erneuerbare Energien verlässlich ersetzt werden kann. Andernfalls werden wir unsere Klimaziele erträgliche Energiepreise und weniger Abhängigkeit vom Ausland, nicht erreichen. Dazu sind wir bereit, die Laufzeiten deutscher Kernkraftwerke unter Einhaltung der strengen deutschen und internationalen Sicherheitsstandards zu verlängern. Das Neubauverbot im Atomgesetz bleibt bestehen. In einer möglichst schnell zu erzielenden Vereinbarung mit den Betreibern werden zu den Voraussetzungen einer Laufzeitverlängerung nähere Regelungen getroffen (u. a. Betriebszeiten der Kraftwerke, Sicherheitsniveau, Höhe und Zeitpunkt eines Vorteilsausgleichs, Mittelverwendung zur Erforschung vor allem von erneuerbaren Energien, insb. von Speichertechnologien). Die Vereinbarung muss für alle Beteiligten Planungssicherheit gewährleisten. Nukleare Endlagerung Eine verantwortungsvolle Nutzung der Kernenergie bedingt auch die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle. Wir werden deshalb das Moratorium zur Erkundung des Salzstockes Gorleben unverzüglich aufheben, um ergebnisoffen die Erkundungsarbeiten fortzusetzen. Wir wollen, dass eine International Peer Review Group begleitend prüft, ob Gorleben den neuesten internationalen Standards genügt. Der gesamte Prozess wird öffentlich und transparent gestaltet. Die Endlager Asse II und Morsleben sind in einem zügigen und transparenten Verfahren zu schließen. Dabei hat die Sicherheit von Mensch und Umwelt höchste Priorität. Die Energieversorger sind an den Kosten der Schließung der Asse II zu beteiligen. Mit Blick auf Endlagerstandorte setzen wir uns für einen gerechten Ausgleich für die betroffenen Regionen ein, die eine im nationalen Interesse bedeutsame Entsorgungseinrichtung übernehmen. Energieinfrastruktur Der Investitionsstau im Ausbau der nationalen Energienetze muss aufgelöst werden. Dazu werden wir das dritte Binnenmarktpaket Strom und Gas zügig umsetzen, die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine flächendeckende Modernisierung der Energienetze zu intelligenten Netzen weiterentwickeln und die Verbindung der Stromnetze mit Informations- und Kommunikationstechnik zu einem Element des effizienten Netzbetriebs machen. Wir werden eine weitere Beschleunigung der Planungsverfahren im Leitungsbau angehen. Wir setzen uns dafür ein, die deutschen Übertragungsnetze in einer unabhängigen und kapitalmarktfähigen Netzgesellschaft zusammenzuführen und die Grenzkuppelstellen weiter ausbauen.

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Wettbewerb auf den Energiemärkten Wir wollen die wettbewerblichen Strukturen auf den Energiemärkten weiter verbessern. Dazu werden wir eine Markttransparenzstelle einrichten und deren Befugnisse so erweitern, dass sie über alle Informationen verfügt, um zeitnah eine transparente Preisbildung im Stromgroßhandel zu sichern. Wir werden Wettbewerbshemmnisse im grenzüberschreitenden Stromhandel durch ein besonders marktfreundliches Engpassmanagement und durch eine Zweckbindung der Engpasserlöse zügig beseitigen. Die Gasmarktgebiete sollen auf höchstens zwei Gebiete (je ein Gebiet für H-Gas und L-Gas) reduziert werden. Wir wollen dem Wettbewerb auf dem Gasmarkt neue Impulse geben, die Gasnetzzugangsverordnung neu fassen und den Zugang der Wettbewerber zu nicht genutzten Gastransportund Speicherkapazitäten erleichtern. Wir werden den Wettbewerb auf dem Regelenergiemarkt fördern und ein einziges nach einheitlichen Regeln funktionierendes Marktgebiet anstreben. Im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems sind die Rahmenbedingungen und die nationale Umsetzung kontinuierlich mit dem Ziel zu überprüfen, ob sie der Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Industrien in Deutschland ausreichend Rechnung tragen. Das BMWi prüft, welche Maßnahmen zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Industrie und der damit verbundenen Arbeitsplätze, ggf. vor 2013, erforderlich sind. Energieforschung, Speicher und Mobilität Eine konzentrierte, technologieoffene und nachhaltige Energieforschung ist der Schlüssel auf dem Weg zu einer zukunftsfähigen Energieversorgung. Wir werden ein neues Energieforschungsprogramm mit Schwerpunkten in der Energieeffizienzforschung, den Speichertechnologien, intelligenter Netztechnik und Biokraftstoffen der zweiten Generation entwickeln. Wir entwickeln eine breit angelegte und technologieoffene Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie, die alle alternativen Technologien und Energieträger berücksichtigt. Zudem soll sich Deutschland zum „Leitmarkt“ der Elektromobilität entwickeln. Energieaußenpolitik Aufgrund der Abhängigkeit Deutschlands von Energie- und Rohstoffimporten benötigen wir eine Energieaußenpolitik, die deutsche Unternehmen und große Infrastrukturprojekte (z. B.: Nordstream, Nabucco, LNG, DESERTEC) intensiv begleitet. Energieträger, Lieferländer und Transportrouten sind weiter zu diversifizieren, um einseitige Abhängigkeiten zu vermeiden. Nationale Nachhaltigkeitsstrategie Die Nationale Nachhaltigkeitsstrategie wird im bewährten institutionellen Rahmen weiterentwickelt. Wir werden den Parlamentarischen Beirat für Nachhaltige Entwicklung federführend mit der parlamentarischen Kontrolle der Nachhaltigkeitsstrategie sowie der Nachhaltigkeitsprüfung beauftragen. Die Nachhaltigkeitsprüfung soll durch eine offizielle Generationenbilanz ergänzt werden, die die monetarisierbaren Leistungen und Lasten heutiger Politik für kommende Generationen 22/124

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transparent macht. Naturschutz Kooperation mit den Betroffenen vor Ort ist unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Naturschutzpolitik. Wir wollen gemeinsam mit den Naturnutzern die Umweltbildung fördern. Wir werden die Partnerschaft zwischen Landwirtschaft, Natur- und Umweltschutz über freiwillige Programme weiter stärken und uns am Vorrang des Vertragsnaturschutzes orientieren. Die Nutzung von Ökokonten unterstützen wir nachhaltig. Wir werden den Bundesländern die Kompetenz geben, beim Ausgleich von Eingriffen in die Natur das Ersatzgeld anderen Kompensationsmaßnahmen gleichzustellen. Im Rahmen der Umsetzung der nationalen Strategie für biologische Vielfalt werden wir ein Bundesprogramm erarbeiten, das mit Ländern und Kommunen, mit Waldbesitzern, Landnutzern und Naturschutzverbänden abgestimmt wird. Die wichtige Rolle der Botanischen Gärten und Sammlungen werden wir stärken. Wir sprechen uns für die Vernetzung ökologisch besonders wertvoller Gebiete in einem Verbundsystem aus. Wir streben ein europa- und weltweites System von Schutzgebieten unter stärkerer Einbindung der regional unterschiedlichen Kulturlandschaften an. Wir erarbeiten ein „Bundesprogramm Wiedervernetzung“ als Grundlage für den Bau von Querungshilfen im Bundesverkehrswegenetz in den wichtigsten Lebensraumkorridoren. Zur Sicherung des „Nationalen Naturerbes“ werden wir die Übertragung der noch ausstehenden 25.000 Hektar national wertvoller Naturflächen fortführen. Wir sichern das „Grüne Band Deutschland“ entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze als „Naturmonument“ und wollen die Entwicklung eines „Grünen Bandes Europa“ anstoßen. Frei fließende Flüsse haben einen hohen ökologischen Wert. Die Durchgängigkeit der Flüsse für wandernde Fische muss wiederhergestellt werden. Für den Naturund Hochwasserschutz sollen natürliche Auen reaktiviert und Flusstäler, wo immer möglich, renaturiert werden. Wir prüfen, ob die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes zu diesem Zweck eingesetzt werden kann. Wir unterstützen projektbezogene Modelle zur Honorierung vermiedener Abholzung in Entwicklungsländern. Wir halten an der Zusage zur finanziellen Unterstützung des internationalen Waldschutzes fest. Wir wollen auf EU-Ebene die Maßnahmen gegen illegal geschlagenes Tropenholz verschärfen. Die Wiederverwendung bereits genutzter Flächen und die Verdichtung im Innenbereich müssen Vorrang vor Flächenneuverbrauch bzw. vor Entwicklung im Außenbereich haben. Deshalb wollen wir gemeinsam mit den Kommunen Instrumente zur Gestaltung der Innenentwicklung erarbeiten. Brachflächenkataster, Managementpläne, ein zoniertes Satzungsrecht der Kommunen und finanzielle Anreizinstrumente wollen wir weiterentwickeln.

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Wir beabsichtigen, einen Modellversuch zu initiieren, in dem Kommunen auf freiwilliger Basis ein überregionales Handelssystem für die Flächennutzung erproben. Meeresschutz Wir werden auf europäischer und VN-Ebene darauf hinwirken, dass ein globales System von Meeresschutzgebieten geschaffen wird. In Nord- und Ostsee werden wir in enger Abstimmung mit den betroffenen Bundesländern die Einrichtung von Meeresschutzgebieten prüfen. Wir sprechen uns für ein umfassendes Walfangverbot, eine signifikante Reduzierung des Beifangs und ein Verbot zerstörerischer Fischereipraktiken aus. Wir setzen uns auf EU-Ebene für die Beschränkung der Grundschleppnetzfischerei und das Verbot der industriellen Fischerei, die auf die Gewinnung von Fischmehl zur Verfütterung ausgerichtet ist, ein. Immissionsschutz und Stoffpolitik Zur weiteren Verbesserung der Luftqualität wollen wir die Schadstoffe bereits an der Quelle reduzieren – auch bei der nachhaltigen Nutzung von Biomasse. Dafür ist die zügige Verabschiedung der vorliegenden 1. BImSchV notwendig. Wir wollen die Förderung von Rußpartikelfiltern auf leichte Nutzfahrzeuge erweitern. Wir werden die Rahmenbedingungen für die landseitige Stromversorgung von Schiffen verbessern. Wir werden den Lärmschutz verbessern. Wir wollen ein einheitliches Lärmschutzkonzept und eine Anpassung sowie Harmonisierung der Berechnungsgrundlagen bei den Lärmbelastungswerten. Die Mittel für die Lärmsanierung werden konstant gehalten. Das Fluglärmgesetz werden wir so ändern, dass Anwohner von Militärflughäfen bei den gleichen Grenzwerten Anspruch auf Erstattung von Lärmschutzkosten haben wie an Verkehrsflughäfen. Bei der Überprüfung der Chemikalienverordnung REACH setzen wir uns für eine Gebührensenkung ein. Bürokratische Hürden für die Zulassung von Biozidprodukten wollen wir abbauen. Nationale Verfahren in der Stoffpolitik wollen wir beschleunigen, ohne die Standards abzusenken. Kreislaufwirtschaft Wir wollen die Abfallwirtschaft und das Ressourcenmanagement im europäischen Kontext weiterentwickeln. Unser Ziel ist eine ökologisch und ökonomisch effizientere sowie verbraucherfreundlichere Ausrichtung der Abfallwirtschaft. Vorrang hat die Abfallvermeidung. Nicht vermeidbare Abfälle müssen verwertet werden, soweit dies wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll ist. Hierfür prüfen wir z. B. die Einführung einer Wertstofftonne. Darüber hinaus werden biogene Abfälle verstärkt nachhaltig verwertet. Die abfallrechtlichen Regelungen sollen übersichtlicher und die technischen Standards einfacher, klarer und eindeutiger werden, ohne Überlassungspflichten auszuweiten oder gewerbliche Sammlungen einzuschränken. Wir wollen die ökologischen Produktverantwortung nicht länger nur als Produzentenverantwortung verstehen. Durch eine aussagefähige Produktkennzeichnung, z. 24/124

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B. klare Bezeichnung als Einweg- oder Mehrwegflasche, werden wir die Transparenz erhöhen und die ökologische Konsumentenverantwortung stärken. Die Verpackungsverordnung werden wir überarbeiten und in Richtung einer allgemeinen Wertstoffverordnung weiterentwickeln, die sowohl flexible als auch wettbewerbliche Lösungen zur Ressourcenschonung enthält. Die Aufhebung der Rücknahmeverpflichtungen für Hersteller und Vertreiber lehnen wir ab. Mit Blick auf die Abfallwirtschaft befürworten wir die grundsätzliche steuerliche Gleichstellung von öffentlichen und privaten Unternehmen. Wasser Wir werden die Qualität der Gewässer weiter verbessern. Hierzu werden wir die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie an die Gewässergüte gemeinsam mit unseren Nachbarn zügig umsetzen, Schadstoffeinträge weiter vermindern und den Gewässern mehr Raum geben. Die Förderung von Agrar-Umweltmaßnahmen („2. Säule“) ist stärker auf die Verringerung der Einträge von Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln in Gewässer auszurichten. Dezentrale Energieversorgung im ländlichen Raum Wir werden den Anbau und die Verwertung von nachwachsenden Rohstoffen unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Nachhaltigkeitsverordnungen unterstützen, ohne die Ernährungssicherheit zu gefährden. Das laufende Aktionsprogramm des Bundes „Energie von morgen – Chance für ländliche Räume“ wird fortgesetzt. 4.3 Neue Technologien, Industrieland Deutschland

Wohlstand und Beschäftigung sind in Deutschland in weitaus stärkerem Maße als in den meisten vergleichbaren Ländern von einer prosperierenden, breit aufgestellten Industrie abhängig. Wir bekennen uns deshalb zum Industriestandort Deutschland und zur Akzeptanz zukunftsweisender Technologien. Wir werden dafür sorgen, dass in Deutschland produzierende Unternehmen faire Bedingungen im europäischen und auch globalen Wettbewerb vorfinden („level playing field“). Wir werden die Luftfahrtindustrie und ihre innovativen Technologien nachhaltig fördern, um so zum Erhalt und zur Steigerung der technologischen Leistungsfähigkeit Deutschlands beizutragen. Die nachhaltige Sicherung und der weitere Ausbau der eigenständigen nationalen Fähigkeiten auch im Bereich der Luftfahrtindustrie – insbesondere zukünftiger unbemannter Luftfahrtsysteme – sind unabdingbar. Deutschland braucht klare Ziele in der Raumfahrt. Dafür wird eine eigenständige Raumfahrtstrategie mit klaren Missions- und Technologiezielen innerhalb eines Jahres weiterentwickelt. Die Luftfahrtforschung werden wir programmatisch weiter vorantreiben. Wir werden die Wettbewerbsfähigkeit der Maritimen Wirtschaft in Deutschland stärken und die nationalen maritimen Konferenzen fortsetzen. Die Innovationsfel25/124

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der Schiffbau und Meerestechnik werden weiterentwickelt. Wir unterstützen den Ausbau der nachhaltigen Energie- und Rohstoffversorgung aus dem Meer als strategisch wichtiges Zukunftsfeld. Die Koalition wird bei der EU-Kommission darauf hinwirken, europäischen Hochtechnologiestandorten weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen. Die richtige Absicht der EU-Kommission, Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der EU zu unterbinden, darf nicht zu einer Schwächung des Standorts Europa gegenüber anderen Regionen auf der Welt führen. Um Hochtechnologien wie die Mikround Nanoelektronik in Deutschland zu halten und in ihrer Entwicklung zu stärken, müssen die globalen Wettbewerbsbedingungen fair sein. Die Koalition wird daneben die eigenen Anstrengungen insbesondere im Bereich der Forschungsund Technologieförderung verstärken. Zukunftstechnologien Moderne Technologien sind keine Bedrohung sondern Chance für Deutschland. Mit ihnen begegnen wir den großen Herausforderungen der Menschheit wie Hunger, Armut, Krankheit und Naturkatastrophen. Deutschlands Technologieführerschaft sichert uns Teilhabe an großen Zukunftschancen, Beschäftigung und Ressourcen schonendem Wohlstand. Eine zukunftsfähige deutsche Wirtschaft beruht auf freien Entwicklungs- und Forschungsmöglichkeiten: − Wir wollen die Nanotechnologie in Deutschland konsequent weiterentwickeln. − Wir wollen den deutschen Vorsprung in den Umwelt- und Klimaschutztechnologien halten und ausbauen. − Bei der Fahrzeugtechnologie und Elektromobilität wollen wir insbesondere alternative Antriebskonzepte im Interesse zukünftiger, umweltfreundlicher Verkehrskonzepte in den Mittelpunkt rücken. − Die kerntechnische Sicherheitsforschung eröffnet deutschen Unternehmen Exportchancen. − Die Fusionsforschung kann eine neue umweltfreundliche und sichere Energiequelle erschließen. − Mit moderner Mikroelektronik durchdringen wir industrielle Anwendungen in nahezu allen Hard- und Software-Bereichen. − Entwicklung neuer chemischer Produkte ist eine entscheidende Vorstufe für die Wertschöpfung in vielen anderen Wirtschaftsbereichen. − Die industrielle Biotechnologie eröffnet neue Verfahren in der Nahrungsmittel, Papier- und Textilindustrie sowie in der Chemie- und Pharmaindustrie. − In der Pharmaforschung muss langfristig investiert werden können, um auch in Zukunft weltmarktfähige Produkte anzubieten. 4.4 Moderne Infrastruktur

4.4.1 Mobilität Mobilität besitzt eine Schlüsselfunktion in unserer Gesellschaft; sie schafft die Voraussetzungen für Beschäftigung, Wohlstand und persönliche Freiheit. Wir wollen mit einer effizienten Verkehrspolitik die Mobilität für heute und morgen sichern. 26/124

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Uns geht es darum, Mobilität zu ermöglichen und nicht zu behindern. Die Hinterlassenschaften von Rot-Grün in der Verkehrspolitik gehören endgültig der Vergangenheit an. Dabei tragen wir den Mobilitätsbedürfnissen ebenso Rechnung wie den Anforderungen von Klima-, Umwelt-, und Lärmschutz sowie Verkehrssicherheit. Mobilität in Deutschland muss für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland bezahlbar bleiben. Die Aufgaben von Staat und Privatwirtschaft im Verkehrssektor müssen vernünftig abgegrenzt und geordnet sein. Aufgabe der Privatwirtschaft ist es, Personenverkehr, Gütertransport und Logistik zu betreiben. Aufgabe des Staates ist es, eine zukunfts- und leistungsfähige Infrastruktur zu garantieren, für faire Wettbewerbsregeln zu sorgen sowie den Unternehmen Planungssicherheit zu gewährleisten. Dabei muss Bürokratie so weit wie möglich vermieden werden. Leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur Voraussetzung für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit unserer Volkswirtschaft sind leistungsfähige und optimal vernetzte Verkehrswege. Die Koalition bekennt sich zur Notwendigkeit, die Verkehrsinfrastruktur zu erhalten und weiter auszubauen. Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur werden wir auf hohem Niveau für Straße, Schiene und Wasserstraße sicherstellen. Die Infrastrukturpolitik in Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Erhalt sowie Neu- und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur sind weit hinter dem Bedarf zurückgeblieben. Entscheidende Schwächen waren die kontinuierliche Unterfinanzierung, schwankende Haushaltslinien und die Effizienz- sowie Transparenzdefizite bei Planung, Genehmigung, Bau und Betrieb. Der Bundesverkehrswegeplan muss an die aktuellen Bedürfnisse und Entwicklungen angepasst werden. Wir werden in dieser Legislaturperiode die Bedarfspläne in den Ausbaugesetzen überprüfen, kurzfristig alle gesetzlichen Spielräume für mehr Flexibilität nutzen und vorbereitend für den nächsten Bundesverkehrswegeplan (BVWP) eine neue Grundkonzeption erarbeiten, mit der auch ein Wasserstraßenausbaugesetz vorbereitet wird. Wir werden zudem prüfen, inwieweit auch Investitionen in Verkehrslenkungs- und Verkehrsmanagementsysteme in den BVWP aufgenommen werden können. Die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG) werden wir weiterentwickeln, u. a. mit der Prüfung der Herstellung eines Finanzierungskreislaufs Straße unter direkter Zuweisung der Lkw-Maut an die VIFG und Herstellung ihrer Kreditfähigkeit in begrenztem Umfang. Dadurch könnten wir die Haushaltsabhängigkeit von Verkehrsinvestitionen reduzieren und eine mehrjährige Planungs- und Finanzierungssicherheit für Investitionsprojekte erreichen. Verkehrsträgerbezogene Finanzierungskreisläufe werden wir stärken. Wir werden Kriterien entwickeln zur Priorisierung von Investitionsprojekten, wie gesamtwirtschaftliche Vorteilhaftigkeit, Erhalt vor Neubau (Beendigung Substanzverlust), Beseitigung bzw. Ertüchtigung von Engpässen, Knoten, Hauptachsen, Hinterlandanbindungen für Häfen und Flugdrehkreuze, EU-Osterweiterung. Auch werden wir die Modelle für die Beteiligung Privater im Rahmen von ÖPP-Projekten voranbringen. Im Einvernehmen mit dem betroffenen Bundesland werden wir Bundesstraßen mit geringer Fernverkehrsrelevanz zurückstufen. 27/124

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Wir wollen eine Beschleunigung des Planungsrechts. Dabei geht es uns insbesondere um eine Straffung des Verfahrensrechts, die Vermeidung von Doppelprüfungen, die Einbeziehung von raumordnerischen Belangen im Fachplanungsrecht und die Harmonisierung des europäischen Umweltrechts. Eine bessere Auslastung hochfrequentierter Autobahnabschnitte wollen wir durch eine Ausrüstung mit Verkehrssteuerungs- und Verkehrsmanagementsystemen erreichen. Diese Systeme können auch die Nutzung von Standstreifen zu Spitzenlastzeiten ermöglichen. Die Sicherheit von Brückenbauwerken werden wir durch eine Weiterführung des Sanierungsprogramms gewährleisten. Bei der Ausrichtung internationaler Großveranstaltungen in Deutschland (Beispiele: Olympische Spiele, FIFA Frauen- Weltmeisterschaft), werden wir der jeweiligen Landes- und Kommunalebene die Unterstützung geben. Über die Höhe der Finanzausstattung für die ehemalige Gemeindeverkehrsfinanzierung werden wir für die Folgezeit bis 2019 in der Mitte der Legislaturperiode entscheiden. Europäische Verkehrspolitik Wir wollen eine offensive Europastrategie der deutschen Verkehrspolitik. Ziel ist die bessere Wahrnehmung deutscher Interessen und die Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen unserer Transportwirtschaft, besonders bei Steuern und Abgabensystem, Beihilfen und Ausnahmeregelungen. Wir wollen die Transeuropäischen Verkehrsnetze weiterentwickeln und die bestehenden Planungen unter besonderer Berücksichtigung der deutschen Projekte sinnvoll ergänzen. Wir werden die Europäische Kommission auffordern, ein neues Konzept zur Anlastung externer Kosten vorzulegen. Dieses muss, anders als bisher, alle Verkehrsträger einbeziehen und nach gleichen Kriterien behandeln. Stau- und Unfallkosten dürfen in die Berechnung nicht einbezogen werden. Bei der auf europäischer Ebene geplanten CO2-Regulierung für leichte Nutzfahrzeuge werden wir sicherstellen, dass die Produkt- und Entwicklungszeiträume beachtet werden. Die Regulierungsanforderungen dürfen die - sich derzeit in einer schweren Krise befindlichen - Nutzfahrzeughersteller nicht überfordern. Logistikstandort Deutschland Der Wohlstand in Deutschland basiert auf der Einbindung in die internationalen Handelsströme. Wir wollen, dass der Logistikstandort Deutschland seine herausragende Stellung im Herzen Europas noch weiter ausbaut. Deutschland darf nicht nur reines Transitland mitten in Europa sein, sondern muss auch in Zukunft an der Wertschöpfung in Handel und Logistik teilhaben. Die Förderung des Logistikstandorts Deutschland werden wir durch die Umsetzung von gemeinsam mit dem Gewerbe ausgewählten Maßnahmen aus dem „Masterplan Güterverkehr und Logistik“ erreichen. Wichtiger Bestandteil wird eine zwischen Bund und Ländern abgestimmte Vermarktungsoffensive sein. Das deutsche Güterkraftverkehrsgewerbe wollen wir vor allem durch den Abbau 28/124

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von Wettbewerbsverzerrungen auf europäischer Ebene unterstützen. Die Anlastung von externen Kosten kommt nur unter wettbewerbsneutralen Voraussetzungen in Betracht. Darüber hinaus werden wir ein Belastungsmoratorium schaffen, indem eine Erhöhung der Lkw-Maut in dieser Legislaturperiode ausgeschlossen wird. Die Einführung des 60-Tonner-Lkw lehnen wir ab. Wir wollen neue Nutzfahrzeugkonzepte durch die maßvolle Erhöhung der Lkw-Fahrzeuggrößen und -gewichte ermöglichen. Einen Einsatz größerer Lkw sehen wir allerdings nur in geeigneten Relationen. Chancen und Risiken wollen wir in einem bundesweiten Feldversuch evaluieren. Das bestehende Lkw-Stellplatzdefizit an deutschen Autobahnen werden wir schnellstmöglich beseitigen. Behinderungen der Freizügigkeit im europäischen Gütertransport durch nationale Transitbeschränkungen, etwa im alpenquerenden Verkehr, werden wir entschieden abwehren. Die Förderung des kombinierten Verkehrs wird fortgesetzt und mit einem besonderen Schwerpunkt auf die Verbesserung der Schnittstellenproblematik weiterentwickelt. Öffentlichen Personennahverkehr Die Koalition bekennt sich zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) als unverzichtbaren Bestandteil der Daseinsvorsorge, auch in der Fläche. Um für den ÖPNV verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen, werden wir unverzüglich das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) novellieren und an den europäischen Rechtsrahmen anpassen. Unser Leitbild ist dabei ein unternehmerisch und wettbewerblich ausgerichteter ÖPNV. Dabei werden wir den Vorrang kommerzieller Verkehre gewährleisten. Aufgabenträger bleiben die Kommunen. Wir wollen mittelständischen Unternehmen die Beteiligungschancen sichern und insbesondere eine Betreibervielfalt im Busgewerbe gewährleisten. Die Koalition steht zur Erfüllung der Finanzierungsverpflichtungen aus dem Regionalisierungsgesetz. Wir wollen jedoch eine höhere Transparenz in der ÖPNV-Finanzierung erreichen. Für regionale Schienenstrecken werden wir neue Betreibermodelle erproben, um den Ländern und Aufgabenträgern Einfluss etwa auf Modernisierung und Regionalisierung zu geben. Wir werden Busfernlinienverkehr zulassen und dazu § 13 PBefG ändern. Schienenverkehr für Mensch und Umwelt Wir wollen die 1994 erfolgreich begonnene Bahnreform weiterführen. Das Unternehmen Deutsche Bahn AG werden wir in seiner positiven Entwicklung begleiten, Der konzernweite Arbeitsmarkt bleibt erhalten. Sobald der Kapitalmarkt dies zulässt, werden wir eine schrittweise, ertragsoptimierte Privatisierung der Transportund Logistiksparten einleiten. Die Infrastruktursparten (Netz, Bahnhöfe, Energie) werden nicht privatisiert, weil sie im Zusammenhang mit der staatlichen Infrastrukturverantwortung stehen. Wir wollen die Rechte des Bundes bei Initiierung und Umsetzung von Eisenbahninfrastrukturprojekten stärken. Für die Schiene werden wir künftig schnellere Planungsvorläufe durch Einführung eines Planungskostenbudgets und eine flexiblere Handhabung der Planungskostenerstattung gewährleisten.

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Für die Finanzierung der Bahn wird folgendes Modell geprüft: Mittelzuwendungen des Bundes erfolgen direkt an die DBInfrastrukturgesellschaften. Trassenerlöse und Stationsentgelte fließen in die Schieneninfrastruktur zurück, Gewinnabführungen der Infrastruktursparten an die Holding werden ausgeschlossen. Die DB AG behält im Konzernverbund als Alleineigentümerin Einfluss auf ihre Infrastruktursparten; deren Leitung erfolgt zukünftig unabhängig. Doppelmandate bei Holding- und Infrastrukturgesellschaften werden ausgeschlossen. Mit der stärkeren Unabhängigkeit des Netzes erreichen wir auch, dass der Wettbewerb auf der Schiene verbessert wird. Zu diesem Zweck werden wir auch das Regulierungsrecht im Allgemeinen Eisenbahngesetz überarbeiten. Unter anderem müssen dabei die Trassen- und Stationspreise einer Anreizregulierung unterworfen werden. Regulierungsbedürftig sind ferner der Zugang zu Serviceeinrichtungen, der Bezug von Bahnstrom und Vertriebsleistungen im Schienenpersonenverkehr. Die Bundesnetzagentur wird gestärkt. Darüber hinaus setzen wir uns auf europäischer Ebene für eine vollständige Öffnung der Eisenbahnmärkte in allen Mitgliedsstaaten und für faire Wettbewerbsbedingungen ein. Wir fordern eine Harmonisierung bei der Regulierung auf europäischer Ebene. Die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung wollen wir weiterentwickeln. Wir werden die geeigneten Instrumente schaffen, die Bund und Ländern einen vertieften Einblick in die Umsetzung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung ermöglichen. Wir wollen die rechtlichen Voraussetzungen für die Finanzierung nichtbundeseigener Eisenbahninfrastruktur für die Einbindung in das Schienengüterfernverkehrsnetz schaffen. Wir werden die Vorschläge zur Einführung eines Deutschlandtaktes im Schienenpersonenverkehr einer sorgfältigen Überprüfung unter Beteiligung der Länder unterziehen. Luftverkehrsstandort Deutschland Die Koalition ist sich der großen Bedeutung der Luftverkehrswirtschaft für den Standort Deutschland bewusst. Wir wollen die erfolgreiche Arbeit der „Initiative Luftverkehr“ als übergreifendes Steuerungsinstrument fortsetzen und die Länder daran beteiligen. Wir werden uns für einen koordinierten, Ausbau der Flughafeninfrastruktur einsetzen. Neben einer Kapazitätsentwicklung der Flughäfen werden wir insbesondere international wettbewerbsfähige Betriebszeiten sicherstellen. Die dazu erforderliche Präzisierung im Luftverkehrsgesetz soll eine gleichberechtigte und konsequente Nachhaltigkeitsabwägung von wirtschaftlichen, betrieblichen und dem Lärmschutz geschuldeten Erfordernissen auch bei Nachtflügen sicherstellen. Die Wahrung des öffentlichen Erschließungsinteresses der Bundesrepublik Deutschland ist dabei zu gewährleisten. Wir werden die Realisierung des Single European Sky auf europäischer Ebene vorantreiben, um direktere Flugrouten innerhalb Europas zu ermöglichen. Die Deutsche Flugsicherung GmbH wollen wir in ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit stärken, insbesondere durch eine Befreiung der Restriktionen des § 65 Absatz 3 BHO. Wir prüfen eine Kapitalprivatisierung der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS). Bei der Einführung des Emissionshandels für den Luftverkehr wol30/124

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len wir Wettbewerbsneutralität sicherstellen. Wir werden eine effizienzsteigernde Reform der Luftverkehrsverwaltung, insbesondere im Hinblick auf ihre Organisationsform, prüfen. Schifffahrtspolitik Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Seehäfen werden wir durch eine zügige Optimierung der seewärtigen Zufahrten sicherstellen. Die dazu notwendigen Fahrrinnenanpassungen wollen wir zügig realisieren. Der Ausbau der Hafenhinterlandverkehre ist von allergrößter Bedeutung für die gesamte exportorientierte Wirtschaft. Wir werden die Seehafenhinterlandanbindungen gezielt ausbauen Die zuletzt verstärkte Berücksichtigung der Bundeswasserstraßen bei der Verteilung von Investitionsmitteln werden wir fortsetzen. Wir werden das Forum Binnenschifffahrt und Logistik fortführen. In diesem Zusammenhang halten wir an der Investitionsförderung nach § 6 b Einkommensteuergesetz sowie an den Hilfen bei der Flottenmodernisierung und bei der Umrüstung auf abgasärmere Motoren fest. Wir werden zudem unnötige bürokratische Hindernisse für die Schifffahrt beseitigen und ein Gesetz zur Reform der Wasserund Schifffahrtsverwaltung vorlegen. Stadt- und Regionalverkehr Die Koalition wird - nicht zuletzt vor dem Hintergrund des demographischen Wandels - einen attraktiven und nachhaltigen Stadt- und Regionalverkehr fördern. Wir werden uns aktiv mit der Initiative der EU-Kommission „Urbane Mobilität“ befassen. Wichtig ist dabei, den Grundsatz der Subsidiarität zu beachten und das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen nicht einzuschränken. Eine City-Maut und generelle innerstädtische Fahrverbote lehnen wir ab. Der Radverkehr stellt für uns einen wichtigen Bestandteil städtischer Mobilität dar. Deshalb werden wir den Nationalen Radverkehrsplan weiterentwickeln. Umweltfreundliche Mobilität Eine wesentliche Aufgabe unserer Mobilitätspolitik ist die Vereinbarkeit von Verkehr und Umwelt. Wo immer dies sinnvoll ist, wollen wir die Verlagerung von Verkehren auf Schiene und Wasserstraße fördern. Gleichzeitig muss sich der Verkehrssektor auf den Abschied vom Zeitalter der fossilen Brennstoffe vorbereiten. Als kurzfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Klimabilanz des Verkehrs setzen wir auf die Optimierung von fossilen Antriebstechnologien und die Förderung von innovativen Biokraftstoffen. Für deren Einsatz werden wir stabile steuerliche Rahmenbedingungen gewährleisten. Elektromobilität Als mittel- bis langfristige Alternative zu fossilen Brennstoffen wollen wir die Weichen für Elektromobilität in Deutschland durch ein umfassendes Entwicklungsprogramm stellen. Wir wollen Deutschland zu einem Leitmarkt für Elektromobilität machen und dabei 31/124

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bis zum Jahr 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf die Straßen bringen. In Modellregionen werden wir zukunftsweisende, ganzheitliche Verkehrskonzepte („Mobility on Demand“) erproben. In das Konzept der Modellregionen wollen wir auch ländliche Räume einbeziehen. Besonderen Schwerpunkt legen wir auf die Förderung innovativer Batterietechnologien. Deshalb müssen neben der Elektromobilität auch die Weiterentwicklung von Brennstoffzelle und Wasserstoff vorangetrieben werden. Es gilt aber für uns der Grundsatz der Technologieneutralität. In Deutschland muss sobald wie möglich mit dem Aufbau eines Netzes von Ladestellen für Elektrofahrzeuge in Ballungsräumen begonnen werden. Staatliche Aufgabe ist es dabei, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen; Aufbau und Betrieb dieser Ladestellen ist Aufgabe der Privatwirtschaft. Um unsere Wirtschaft vor Benachteiligungen im internationalen Wettbewerb zu schützen, wollen wir keine nationalen Alleingänge. Wir wollen die Feinstaubbelastung in den Städten reduzieren. Bei der Einrichtung von Umweltzonen muss auf die Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit geachtet werden. Wir wollen Einfahrtverbote dort lockern, wo die Einschränkungen in keinem vernünftigen Verhältnis zur erzielten Feinstaubreduzierung stehen. Dazu wollen wir die Ausnahmeregelungen bundesweit vereinheitlichen. Die Akzeptanz für einen weiteren Ausbau der Verkehrsinfrastruktur hängt entscheidend davon ab, dass die Lärmbelastung der Bevölkerung reduziert wird. Wir wollen deshalb den Lärmschutz ausweiten. Dazu wollen wir den Schienenbonus schrittweise reduzieren mit dem Ziel, ihn ganz abzuschaffen. Gleichzeitig wollen wir eine lärmabhängige Trassenpreisgestaltung bei der Bahn. Bei bereits bestehenden Strecken wollen wir das Lärmsanierungsprogramm Schiene fortsetzen und intensivieren. Dazu wollen wir auch die Möglichkeiten des technischen Fortschritts bei Fahrzeugen nutzen. Die Koalition lehnt ein allgemeines Tempolimit auf Autobahnen ab. Verkehrssicherheit Bestandteil unserer nachhaltigen Mobilitätspolitik ist auch die Förderung innovativer Verkehrstechnologien. Wir wollen Deutschlands Führungsposition im Bereich Telematik und Verkehrsmanagementsysteme ausbauen. Einen besonderen Schwerpunkt werden wir auf die Förderung intelligenter Verkehrsleitsysteme zur Kapazitätsoptimierung hoch belasteter Verkehrsstrecken legen. Dabei wollen wir auch die Innovations- und Marktpotentiale in Zusammenhang mit dem Satellitennavigationssystem GALILEO nutzen. Wir wollen die Fahrzeugzulassung in Deutschland entbürokratisieren. Dazu werden wir die Pilotversuche des OnlineZulassungsverfahrens fortsetzen, evaluieren und dann über eine Neuregelung entscheiden. Die Verbesserung der Verkehrssicherheit in Deutschland bleibt ein zentrales Anliegen. Dazu werden wir das erfolgreiche Verkehrssicherheitsprogramm weiterentwickeln und ausbauen. Zielrichtung ist vor allem die Entschärfung der Unfallschwerpunkte, insbesondere auf Landstraßen. Wir werden modernste Fahrzeug32/124

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und Sicherheitstechnik fördern. Wir werden das Straßenverkehrsgesetz zugunsten der bei den Freiwilligen Feuerwehren, den Rettungsdiensten und den technischen Hilfsdiensten ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger weiter verbessern. Das Punktesystem beim Bundeszentralregister in Flensburg wollen wir reformieren, um eine einfachere, transparentere und verhältnismäßigere Regelung zu schaffen. 4.4.2 Bauen und Wohnen Die nachhaltige Stadtentwicklungspolitik hat angesichts der wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Entwicklung in unserem Land folgende Ziele: die Bewältigung der Folgen des demographischen und wirtschaftsstrukturellen Wandels, den Klimaschutz, die Stärkung des sozialen Zusammenhalts und der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, den Erhalt historischer Bausubstanz und Stadtstrukturen, die Wieder- und Umnutzung von Brachflächen und die Barrierearmut im Wohnumfeld. Auf dem Gebiet der nachhaltigen Stadtentwicklung ist darüber hinaus die internationale Zusammenarbeit auszubauen. Um den europäischen Integrationsprozess zu beschleunigen, ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Raumordnungsplanung zu intensivieren. Städtebauförderung Die Städtebauförderung leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur lebenswerten Gestaltung von Städten und Gemeinden. Wir werden die Städtebauförderung als gemeinschaftliche Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen auf bisherigem Niveau, aber flexibler fortführen. Es gilt, die privaten Hauseigentümer und das im Stadtgebiet ansässige Gewerbe stärker in die Stadtentwicklungsprozesse einzubinden. Dazu dient u. a. das Instrument des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes. Auf neue Herausforderungen werden wir zunächst mit Modellvorhaben von Bund und Ländern reagieren. Beim „Stadtumbau Ost“ soll die Aufwertung von Innenstädten und die Sanierung von Altbausubstanz gestärkt und der Rückbau der technischen und sozialen Infrastruktur besser berücksichtigt werden. Der Erfolg des Programms soll nicht durch ungelöste Altschuldenprobleme einzelner Wohnungsunternehmen beim Abriss von Wohnungsleerstand gefährdet werden. Der „Stadtumbau West“ wird weiterentwickelt. Das Programm „Soziale Stadt“ soll stärker ressortübergreifend umgesetzt werden. Mit dem Programm „Aktive Stadtund Ortsteilzentren“ wollen wir weiter zur Stärkung der Innenentwicklung beitragen. Wir werden die Förderung der energetischen Sanierung sozialer Infrastruktur fortführen. Denkmalschutz Das Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ ist für den Erhalt und die Erneu33/124

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erung historischer Innenstädte unentbehrlich. Wir wollen zugunsten des Denkmalschutzes Planungssicherheit für Investoren gewährleisten und halten daher an der steuerlichen Förderung von Baudenkmalen und Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen fest. Ländliche Räume Eine besondere Aufgabe wird künftig die Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge in dünn besiedelten Räumen sein. Wir wollen diese Räume bei der Entwicklung dezentraler Systeme, bei der Nutzung alternativer Technologien zu Energie-, Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie bei der Vernetzung und Kooperation von Ressourcen und Kräften unterstützen. Die flächendeckende Versorgung mit Infrastruktur für ein schnelles Internet wird massiv vorangetrieben. Bauplanungsrecht Das Planungsrecht und die Planungsziele werden wir weiterentwickeln. Es gilt, den Klimaschutz zu verankern, den Vorrang der Innenentwicklung zu stärken und die Genehmigungsverfahren zu entbürokratisieren. Dazu werden wir das Baugesetzbuch (BauGB) anpassen und weiterentwickeln. Ferner werden wir die Baunutzungsverordnung (BauNVO) umfassend prüfen. Wir werden mit den Ländern einen Dialog darüber führen, wie Genehmigungsfiktionen generell ausgeweitet werden können. Ziel ist auch, die Allgemeinverbindlichkeit von wesentlichen Punkten der Musterbauordnung zu erreichen. Ungenutzte innerstädtische Grundstücke des Bundes und bundeseigener Unternehmen müssen schneller einer Umnutzung bzw. Veräußerung zugeführt werden. Das erfordert ein wirkungsvolleres Immobilienmanagement des Bundes. Durch die Stärkung der Innenentwicklung wird auch die Inanspruchnahme neuer Flächen für Verkehrs- und Siedlungszwecke reduziert. Um in diesem Zusammenhang Zielkonflikte zu vermeiden, werden wir im Rahmen der anstehenden Überprüfung der Indikatoren auch das Flächeninanspruchnahmeziel im Sinne größtmöglicher ökologischer Wirksamkeit neu definieren. Es soll sich stärker an der tatsächlichen Zerschneidung oder Versiegelung von Lebensräumen orientieren. Wohneigentum Wohneigentum ist Altersvorsorge und stärkt die regionale Verbundenheit. In vergleichbarer Weise wirkt der Erwerb von Geschäftsanteilen bei einer Wohnungsgenossenschaft für eigene Wohnzwecke. Wir wollen die Wohneigentumsquote in Deutschland erhöhen. Dazu werden wir die Eigenheimrente vereinfachen. Wohnungsbau Die Wohnungsmärkte sind regional differenziert ausgeprägt. Insbesondere in Ballungszentren ist zusätzlicher Wohnungsneubau erforderlich. Wir werden bis zur Mitte der Legislaturperiode entscheiden, ob nach dem Jahr 2013 der Bund den Ländern weiterhin zweckgebunden Mittel zur Finanzierung von Maßnahmen der Wohnraumförderung gewährt. Auf europäischer Ebene lehnen wir eine Förderung des Wohnungsbaus mit Mitteln der EU ab. 34/124

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Bauwirtschaft und planende Berufe Die Bau-, Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sind besonders wichtige Wirtschaftszweige in unserem Land. Wir stehen dafür, dass ihre Leistungen den Stellenwert im öffentlichen Bewusstsein erhalten, der ihrem Anteil an der Bruttowertschöpfung entspricht. Daher werden wir den Dialog zwischen Bund, Bau-, Immobilien- und Wohnungswirtschaft vertiefen. Die Baukultur gehört zu identitätsstiftenden Markenzeichen einer Nation. Wir wollen daher das öffentliche Bewusstsein für die Baukultur weiter unterstützen. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) wird auf der Grundlage des Bundesratsbeschlusses schnellstmöglich weiter modernisiert. Bundesbauten Der Bund wird auch in Zukunft seiner Vorbildfunktion für Baukultur und Nachhaltigkeit bei seinen Baumaßnahmen gerecht werden. Diese Aspekte müssen in eine erweiterte Wirtschaftlichkeitsprüfung der Bundesbauvorhaben einfließen. Die Vorbildwirkung erstreckt sich auch auf die energetische Sanierung von Bundesbauten, insbesondere beim Einsatz innovativer Technologien und Materialien. Das Bundesamt für Bauen und Raumordnung (BBR) wird zu einer betriebswirtschaftlich agierenden Bundesanstalt umgestaltet. Es soll in seiner Funktion als Dienstleister für Baumaßnahmen des Bundes im In- und Ausland und als Koordinierungszentrum des Bundes für die Bauforschung gestärkt werden. Die Kooperation mit Einrichtungen der Bauforschung wird ausgebaut. Bauvertragsrecht Wir werden prüfen, ob und inwieweit ein eigenständiges Bauvertragsrecht zur Lösung der bestehenden Probleme im Bereich des Bau- und Werkvertragsrechts geeignet ist. Regional- und Strukturpolitik Im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ist die Fortsetzung der Förderung in allen förderfähigen Regionen (RWB-Regionen) ab 2014 sicher zu stellen. Hierbei sind die Belange des strukturschwachen ländlichen Raums sowie der demographischen Entwicklung in besonderer Weise zu berücksichtigen. EFRE-Mittel müssen auch künftig für die klassische Förderung von Unternehmensinvestitionen eingesetzt werden können. Den Mitgliedstaaten bzw. Ländern muss auch künftig die Möglichkeit für eigene regionale Schwerpunktsetzungen verbleiben. Die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) wird auf hohem Niveau und mit bundesweit einheitlichen Maßstäben fortgeführt. Wir setzen uns dafür ein, dass der beihilferechtliche Rahmen für die Regionalför35/124

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derung ab 2014 den Weiterbestand der C-Fördergebiete vorsieht. Dies bedeutet die Förderfähigkeit auch von Großunternehmen und erhöhte Fördersätze. 4.5 Ernährung und Verbraucherschutz

Beim Kauf von Lebensmittel, beim Nutzen der digitalen Welt oder beim Abschluss von Finanzdienstleistungen: Angesichts globalisierter Märkte und eines wachsenden Produktangebots wird die Situation für Verbraucher zusehends undurchsichtiger. Immer mehr Anbieter drängen auf den Markt: Wer neue Produkte, Technologien und Dienstleistungen nutzt, kennt nicht in jedem Fall seine Rechte und kann nicht immer die Folgen seiner Entscheidungen einschätzen, muss aber gleichzeitig auf Sicherheit und Qualität vertrauen können. Unser Leitbild ist der gut informierte und zu selbstbestimmtem Handeln befähigte und mündige Verbraucher. Diesem Ziel verpflichtet, werden wir die Lebensqualität der Verbraucher erhöhen, durch mehr Transparenz, Aufklärung, Rechtsdurchsetzung und dort, wo es nötig ist, auch mit mehr Rechten. Ernährungsbildung Das erzieherische Engagement der Eltern und eine frühe Aufklärung über richtige und gesunde Ernährung im Kindergarten und Schule sind entscheidende Faktoren. Die Angebote an Familienbildung für eine gesunde Ernährung von Kindern Erwachsenen werden ausgebaut. Gemeinsam mit den Ländern werden wir Thema der Ernährungsbildung in die Informations- und Bildungsangebote Kindergärten und Schulen integrieren sowie die erweiterte Nutzung von Programmen zu Schulmilch und -obst prüfen. Lebensmittelkennzeichnung Wir werden eine transparente Nährwert-Kennzeichnung von Lebensmitteln durchsetzen. Eine politische Steuerung des Konsums und Bevormundung der Verbraucher durch Werbeverbote und Strafsteuern für vermeintlich ungesunde Lebensmittel lehnen wir ab. Ein farblich unterlegtes Ampelsystem zur NährwertKennzeichnung führt die Verbraucher in die Irre. Das zwischen dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und der Lebensmittelwirtschaft entwickelte „1+4-Modell“ bietet hierfür den richtigen Ansatz. Dieses Modell ist EU-weit zu harmonisieren und darüber hinaus im Sinne einer übersichtlicheren, einheitlichen Darstellungsweise weiterzuentwickeln und die Portionsgrößen des GDA-Wertes zu standardisieren. Die EU-Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben von Lebensmitteln (Health-Claims-Verordnung) ist praxisgerecht und verbraucherorientiert zu verbessern. Auf Verpackungen von Lebensmitteln darf nur drauf stehen, was drin ist, und Abbildungen dürfen nicht verbrauchertäuschend wirken. Wir werden die Klarheit von Zutatenlisten, Abbildungen und Bezeichnungen verbessern. Lebensmittel-Imitate werden aus Gründen des Verbraucherschutzes und zur Vermeidung von Verbrau36/124 und das von EU-

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chertäuschungen durch eine Änderung der EU-LebensmittelKennzeichnungsverordnung klar gekennzeichnet. Unser Ziel ist eine regionale Herkunftskennzeichnung, die zwischen Ursprungs- und Verarbeitungsort unterscheidet. Gesundheitlicher Verbraucherschutz Sichere Lebensmittel haben für uns höchste Priorität. Wir wollen die Lebensmittelsicherheit weiter verbessern, ohne den bürokratischen Aufwand zu steigern. Das Qualitäts- und Sicherheitsbewusstsein über die gesamte Lebensmittelkette einschließlich des Verbrauchers muss noch stärker entwickelt werden. Wir setzen auf den Ausbau stufenübergreifender privatwirtschaftlich organisierter Qualitätssicherungssysteme und ihre Verzahnung mit der staatlichen Lebensmittelkontrolle. Lebensmittelkontrolle Wir setzen uns dafür ein, dass die Ergebnisse der Lebensmittelkontrolle bei einem wiederholten Verstoß gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetz veröffentlicht werden. Die länderübergreifende Zusammenarbeit bei der Lebensmittelkontrolle ist zu intensivieren. Zur Vermeidung zukünftiger Gammelfleischskandale werden Schlachtabfälle (sogenanntes K-3-Material) eingefärbt. Wirtschaftlicher und rechtlicher Verbraucherschutz Unsere Verbraucherpolitik setzt auf die Stärkung des Verbrauchers im Markt. Unser Leitbild ist der gut informierte und zu selbstbestimmtem Handeln befähigte und mündige Verbraucher. Dazu gehört umfassende Verbraucherbildung, sowie Aufklärung und Zugang zu Informationen. Verbraucher sollen sich leicht informieren können, sie sollen gut beraten und ihre Interessen gut vertreten werden. Für die Finanzierung der Beratungs- und Informationsaktivitäten von Verbraucherzentralen und unabhängiger Verbraucherschutzorganisationen wie der Stiftung Warentest werden langfristige Konzepte der Finanzierung entwickelt, die dem auch durch die Finanzkrise ausgelösten Mehrbedarf an unabhängiger Beratung des Verbrauchers Rechnung tragen. Wir setzen bei der Verbraucherinformation auf den Einsatz einer verständlichen deutschen Sprache. Dies gilt in besonderem Maße im öffentlichen Raum, bei Produktkennzeichnungen, Gebrauchsanweisungen und bei der Bürgerkommunikation. Auch der Aspekt der Nachhaltigkeit spielt für den Verbraucher eine stetig zunehmende Rolle. Den nachhaltigen Konsum wollen wir stärken. Dem wollen wir mit zusätzlichen Informationen durch freiwillige Systeme von Handel und Wirtschaft Rechnung tragen. Wir werden ein zentrales Verbrauchertelefon mit Lotsenfunktion einführen.

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Informationsgesetze Das geltende Verbraucherinformationsgesetz wird reformiert. Bei der Reform des Gesetzes werden die Ergebnisse der Überprüfung berücksichtigt. Die Ansprüche des Verbrauchers auf Information werden in einem einheitlichen Gesetz zur Regelung der Informationsansprüche des Bürgers zusammengefasst. Europäische Verbraucherpolitik Die im Zusammenhang mit der EU-Richtlinie über die Rechte der Verbraucher vorgesehene Vollharmonisierung von Verbraucherschutzvorschriften soll auf einzelne Bereiche beschränkt bleiben. Das deutsche GS-Zeichen „Geprüfte Sicherheit“ wollen wir erhalten und nach seinem Vorbild ein freiwilliges europäisches Sicherheitszeichen fordern. Außergerichtliche Streitschlichtung Die Einrichtung einer unabhängigen, übergreifenden Schlichtungsstelle für die Verkehrsträger Bus, Bahn, Flug und Schiff wird gesetzlich verankert. Anlegerschutz Wir wollen ein konsistentes Finanzdienstleistungsrecht schaffen, damit Verbraucher in Zukunft besser vor vermeidbaren Verlusten und falscher Finanzberatung geschützt werden. Ein angemessener Anlegerschutz gegen unseriöse Produktanbieter und Falschberatung wird prinzipiell unabhängig davon gewährleistet, welches Produkt oder welcher Vertriebsweg vorliegt. Die Haftung für Produkte und Vertrieb soll verschärft werden. Wir wollen deshalb die Anforderungen an Berater und Vermittler insbesondere in Bezug auf Qualifikation, Registrierung, und Berufshaftpflicht in Anlehnung an das Versicherungsvermittlergesetz vereinheitlichen. Kein Anbieter von Finanzprodukten soll sich der staatlichen Finanzaufsicht entziehen können. Die Kunden müssen die wesentlichen Bestandteile einer Kapitalanlage, sämtliche Kosten und Provisionen einschließlich Rückvergütungen schnell erkennen können. Rahmenbedingungen der digitalen Kommunikation Wir brauchen ein verpflichtendes Bestätigungsfeld für alle Vertragsabschlüsse im Internet. Mit dem verpflichtenden Preisangabefenster können wir Internetabzocke minimieren. Wir wollen die Problematik der unterschiedlichen Handhabung der Kostenverteilung bei Warteschleifen im Telefonverkehr auf deren Praxistauglichkeit hin überprüfen. Die in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedeten gesetzlichen Regelungen zum Handel mit persönlichen Daten sind zu evaluieren. Dies gilt auch für den 38/124

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1927 1928 1929 1930 1931 1932 1933 1934 1935 1936 1937 1938 1939 1940 1941 1942 1943 1944 1945 1946 1947 1948 1949 1950 1951 1952 1953 1954 1955 1956 1957 1958 1959 1960 1961 1962 1963 1964 1965 1966 1967 1968 1969 1970 1971 1972 1973 1974 1975 1976 1977

ausreichenden Schutz der Persönlichkeitsrechte im Internet und bei der Einführung von Funketiketten. Verbraucherschutz im Versorgungsbereich Wir werden die Informationen des Verbrauchers zu langlebigen Wirtschaftsgütern bezüglich des Energie- und Wasserverbrauchs, u. a. durch intelligente Stromzähler sowie die Transparenz bei der Festlegung der Preise verbessern. Rechte von Fahrgästen Die Rechte von Bahnkunden und Fluggästen werden überprüft und ggf. verbessert. Schutz bei Immobiliendarlehen Wir werden den Schutz des Darlehensnehmers, der sein Immobiliendarlehen vertragsgemäß bedient, stärken. Eine Abtretung der Darlehensforderung oder die Übertragung des Kreditverhältnisses an ein Unternehmen ohne Banklizenz wird daher zukünftig nur bei Genehmigung des Darlehensnehmers wirksam sein. 4.6 Landwirtschaft und ländlicher Raum

Die Versorgung mit Nahrungsmitteln und Energie sowie der Klimaschutz gehören zu den zentralen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Wir brauchen eine starke und wettbewerbsfähige Land-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft in Deutschland. Unsere Betriebe brauchen Planungssicherheit und Perspektiven. Viele Landwirte können sich sehr wohl am Markt behaupten. Dennoch gibt es Regionen mit landwirtschaftlicher Produktion, die einer besonderen gesellschaftlichen Begleitung bedürfen. EU-Vorgaben werden 1:1 in nationales Recht umgesetzt. Wir wollen eine durch bäuerliche und unternehmerische Betriebsstrukturen gestaltete, flächendeckende Landbewirtschaftung. Unterschiedliche strukturelle und klimatische Produktionsbedingungen rechtfertigen eine weitere gezielte Unterstützung der Landwirtschaft in diesen benachteiligten Regionen. Dabei wird die Verwendung auf der Basis der landwirtschaftlichen Vergleichszahl (LVZ) als zentraler Abgrenzungsmaßstab beibehalten. Unabhängig vom Schutz des geistigen Eigentums wollen wir auf landwirtschaftliche Nutztiere und -pflanzen kein Patentrecht. Abschluss der WTO-Verhandlungen Wir treten für einen erfolgreichen und ausgewogenen Abschluss der Doha-Runde ein, der auch das europäische Landwirtschaftsmodell berücksichtigt. Exportsubventionen und Interventionsmaßnahmen sind im internationalen Vergleich abzubauen. Gemeinsame Europäische Agrarpolitik Aus Gründen der Verlässlichkeit und Planungssicherheit müssen die EUDirektzahlungen bis 2013 sicher sein. Wir brauchen auch nach 2013 eine starke 39/124

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1978 1979 1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025

erste Säule und eine finanziell gut ausgestattete zweite Säule der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik. Regionen, in denen alternativlos nur Gründlandbewirtschaftung möglich ist sowie besonders benachteiligte Gebiete wie Berg-, Mittelgebirgs- und Steillagen- sowie sensible Grünlandgebiete müssen auch in Zukunft ausreichend bei der Förderung berücksichtigt werden. Die Sicherung des Dauergrünlandes als CO2-Senke ist ökologisch vorteilhaft und im Interesse der Milchbauern und der gesamten Gesellschaft. Agrardiesel Wir werden auf europäischer Ebene auf eine einheitliche Besteuerung des Agrardiesels hinwirken, um die Wettbewerbsnachteile der deutschen Landwirte zu beseitigen. Bis dahin wollen wir die Steuerermäßigung beim Agrardiesel fortführen. Vermarktungsstrukturen und Marketing Wir werden schnellstmöglich ein Gesetz zur Abwicklung des Absatzfonds einbringen. Wir werden die Absatzförderung deutscher Agrarprodukte auf internationalen Märkten ausbauen. Dabei gilt es insbesondere, die Interessen der kleinen und mittleren Unternehmen auf Exportmärkten zu unterstützen. Milchwirtschaft in Deutschland Die Weichen für das Auslaufen der EU-Milchquotenregelung im Jahr 2015 sind durch verschiedene Reformbeschlüsse auf EU-Ebene gestellt. Unser Ziel ist es, eine wettbewerbsfähige Milchwirtschaft in Deutschland zu erhalten. Aufgrund der derzeitigen Marktlage werden wir uns weiter für die Aussetzung der auf EU-Ebene beschlossenen Quotenerhöhungen einsetzen. Daher sind bis zum Jahr 2015 die notwendigen Anpassungsprozesse durch geeignete Maßnahmen zu flankieren. Wir werden die Mittel aus dem EU-Milchfonds für strukturverbessernde und absatzfördernde Maßnahmen einsetzen. Aufgrund der krisenbedingt aktuelle schwierigen Einkommenssituation werden wir ergänzend folgende Sofortmaßnahmen ergreifen: • Um aktuell drohende Flächenbrachen und damit verbunden unwiderrufliche Schäden für Natur und Kulturlandschaft zu verhindern wird ein zweijähriges „Grünlandmilchprogramm des Bundes“ in Höhe von insgesamt 500 Millionen Euro aufgelegt. • Zur Vermeidung von Beitragserhöhungen bei der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV) in der aktuellen Krisensituation wird der Bundeszuschuss in den Jahren 2010 und 2011 um insgesamt 200 Millionen Euro erhöht. • Für die beiden kommenden Jahre wird für die Landwirtschaft ein KrisenLiquiditätshilfeprogramm mit Mitteln in Höhe von insgesamt 50 Millionen aufgelegt.

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Ökologischer Landbau Wir stehen für ein gleichberechtigtes Nebeneinander unterschiedlicher Wirtschaftsmethoden von konventioneller und ökologischer Landwirtschaft. Wir wollen den ökologischen Landbau insbesondere im Bereich Forschung fördern. Ehemalige Treuhandflächen Die Verwertung der Flächen der Bodenverwertungs- und Verwaltungs GmbH (BVVG) soll unter verstärkter Berücksichtigung agrarstruktureller Belange zügig vorangebracht und im Wesentlichen bis zum Jahr 2025 abgeschlossen werden. Die gegenwärtige Verkaufspraxis der BVVG wird überprüft. Wir setzen Verbesserungen beim Flächenerwerbsänderungsgesetz im Sinne der Alteigentümer durch. Zulassung von Pflanzenschutzmitteln Zum besseren Schutz von Mensch, Tier und Umwelt wird das Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln unter Beibehaltung der geltenden hohen Standards vereinfacht und beschleunigt. Forstwirtschaft Das Bundeswaldgesetz wird novelliert. Dabei sind folgende Punkte vorrangig zu regeln: die Verkehrssicherungspflicht, die Definition von Kurzumtriebsplantagen und die Vermarktungsmöglichkeit für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse. Zudem wird die Charta für Holz weiterentwickelt. Bei der Anwendung der Beschaffungsrichtlinie des Bundes wollen wir eine Gleichbehandlung beider Zertifizierungssysteme für Holz. Bundesjagdgesetz Damit Jäger ihren Auftrag zur nachhaltigen Nutzung von natürlichen Ressourcen zu Gunsten der Erhaltung der Biodiversität nachkommen können, treten wir dafür ein, das Bundesjagdgesetz grundsätzlich in seiner jetzigen Form zu erhalten. Fischerei Wir unterstützen eine nachhaltige Binnen-, See-, Küsten- und Kutterfischerei, die Bestände erhält, artgerecht ist und den Tierschutz sichert. Wir werden die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Aquakultur verbessern und auf europäischer Ebene auf die Erstellung eines Managementplans für Kormorane drängen. Wir treten mit Nachdruck für die Einhaltung des internationalen Walfangverbots ein. Grüne Gentechnik Die Biotechnologie stellt eine wichtige Zukunftsbranche für Forschung, Wirtschaft und Landwirtschaft dar, die bereits weltweit etabliert ist. Deshalb wollen wir die verantwortbaren Potentiale der grünen Gentechnik nutzen. Der Schutz von Mensch und Umwelt bleibt oberstes Ziel des deutschen Gentechnikrechts. 41/124

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2077 2078 2079 2080 2081 2082 2083 2084 2085 2086 2087 2088 2089 2090 2091 2092 2093 2094 2095 2096 2097 2098 2099 2100 2101 2102 2103 2104 2105 2106 2107 2108 2109 2110 2111 2112 2113 2114 2115 2116 2117 2118 2119 2120 2121 2122 2123 2124 2125 2126 2127

Wir treten für eine stärkere Wissenschaftsorientierung und effiziente Zulassungsverfahren von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf EU-Ebene ein. Wir schaffen die rechtlichen Vorraussetzungen, damit die Bundesländer innerhalb eines bundeseinheitlichen Rahmens von Kriterien flexibel eigenständig Abstände festlegen können, die zwischen Feldern mit genetisch veränderten Pflanzen und solchen mit konventionellem oder ökologischem Anbau einzuhalten sind. Beim erlassenen Anbauverbot für die gentechnisch veränderte Maissorte MON810 wird der Ausgang des Gerichtsverfahrens abgewartet. Der Anbau der gentechnisch veränderten Stärkekartoffel Amflora für eine kommerzielle, industrielle Verwertung wird unterstützt. Um eine für Wirtschaft und Überwachung praktikable Anwendung der im Gemeinschaftsrecht der EU festgelegten Nulltoleranz für nicht in der EU zugelassene GVO zu ermöglichen, werden wir das Gentechnikgesetz und das EGGentechnikdurchführungsgesetz ändern. Dort werden wir eine Ermächtigung schaffen, um offizielle Probenahme- und Nachweismethoden festzulegen. Zur Schaffung einer umfassenden Verbrauchertransparenz streben wir eine Positivkennzeichnung (Prozesskennzeichnung) auf europäischer Ebene an. Tierschutz und Tiergesundheit Der Tierschutz hat eine zentrale Bedeutung. Wir setzen uns für artgerechte Tierhaltung und -ernährung ein. Wir wollen den Tierschutz in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung im Einklang mit der Wirtschaftlichkeit voranbringen. Zur Verringerung von Tierversuchen werden wir die Entwicklung von Ersatzmethoden weiter fördern. Erfolgreicher Tierschutz kann insbesondere auch auf europäischer und internationaler Ebene verwirklicht werden. Wir setzen uns dafür ein, dass Tiertransportzeiten in der EU weiter begrenzt werden. Ländliche Räume Wir stehen für starke, lebenswerte ländliche Räume sowie eine gleichwertige Entwicklung von ländlichen Regionen und städtischen Ballungszentren. Wir werden dem verstärkten demographischen Wandel vermehrt Aufmerksamkeit widmen. Wir wollen die Vielfalt der ländlichen Räume erhalten sowie deren Stärken und Wirtschaftskraft fördern. Wir werden dafür insbesondere die Gemeinschaftsaufgaben zur Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur und der Agrarstruktur sowie weitere Infrastrukturmaßnahmen zur Unterstützung der ländlichen Regionen ausbauen und verstärkt gemeinsam zielorientiert einsetzen. Wir werden das Landwirtschaftsgesetz in Richtung eines modernen Gesetzes für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum weiterentwickeln und das Ziel einer flächendeckenden, nachhaltigen Landbewirtschaftung in Deutschland festschreiben. Wir werden einen Maßnahmenkatalog zur Reduzierung des Verlusts landwirtschaftlicher Nutzflächen vorlegen und den Verlust landwirtschaftlicher Flächen durch Siedlung, Verkehr oder ökologische Ausgleichsflächenregelungen eindäm42/124

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men. Das Flächenmanagement für Ausgleichsflächen muss verbessert werden. Branntweinmonopol Wir setzen uns auf EU-Ebene dafür ein, dass das Branntweinmonopol durch Verlängerung der am 31.12.2010 endenden beihilferechtlichen Ausnahmeregelung bis 2017 fortbestehen wird. Deutsche Weinbaukultur Wir setzen uns für den Erhalt der Qualität unserer Weinproduktion, die Wahrung der Herkunftskennzeichnung als Erkennungsmerkmal für Verbraucher und die Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit ein. Wir setzen auf den Erhalt der Pflanzrechte, eine effektive Gemeinschaftswerbung und Exportförderung. 4.7 Dienstleistungen

Tourismus Wir werden den Tourismusstandort Deutschland stärken und zusätzliche Wachstumspotentiale der Tourismuswirtschaft als Jobmotor der Zukunft freisetzen. Dazu werden die touristischen Rahmenbedingungen verbessert und die Tourismuspolitischen Leitlinien der Bundesregierung fortentwickelt. Wettbewerbsverzerrungen und Bürokratiebelastungen werden so weit wie möglich reduziert. Die Regelungen zur Mehrwertsteuer werden auch mit Blick auf Belastungen für den Tourismus und dessen europäische Wettbewerbssituation strukturell überprüft. Investitionen in touristische Einrichtungen werden gefördert. Dazu wird das vorhandene Instrumentarium genutzt und gegebenenfalls optimiert. Ausbildungshemmnisse im Gastgewerbe werden durch ein flexibleres Jugendarbeitsschutzgesetz abgebaut. Die Mittel für die Deutsche Zentrale für Tourismus werden auf hohem Niveau stabilisiert sowie der Messe- und Kongressstandort Deutschland gestärkt. Wir verankern das Ziel der Barrierefreiheit stärker in allen Bereichen, vernetzen Kultur und Tourismus enger, erstellen eine Tourismuskonzeption für den ländlichen Raum, verbessern die Rahmenbedingungen für Kurorte und Heilbäder und prüfen eine Neuregelung der Kabelweiterleitung zugunsten von Hotels. Die Bund-Länder-Zusammenarbeit wird intensiviert mit dem Ziel, Verbesserungen bei den in der Länderzuständigkeit liegenden Rahmenbedingungen zu erreichen, wie z. B. bei den Gaststättengesetzen, Entlastungen bei den Rundfunkgebühren sowie eine Ausweitung des Gesamtzeitraums der Sommerferien. Gesundheitswirtschaft Angesichts der demographischen Entwicklung wird die Gesundheitswirtschaft erheblich an Bedeutung gewinnen. Wir wollen die Möglichkeiten ausbauen, dass 43/124

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auch außerhalb des gesetzlich finanzierten Bereichs Gesundheits- und Pflegeleistungen angeboten werden können. Dafür bedarf es einer Verbesserung der wettbewerblichen Strukturen. Außerdem wollen wir Innovationskraft und Investitionsbereitschaft der deutschen Medizintechnik stärken. Kreativwirtschaft Wir werden die Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft fortführen und ausbauen. Besondere Schwerpunkte bei der weiteren Umsetzung werden die Schaffung von Unterstützungsangeboten zur Professionalisierung von Künstlern und Kreativen sowie die Förderung innovativer Projekte und Geschäftsmodelle sein. 5. Faire Regeln für die Weltwirtschaft

Finanzmärkte Ein leistungsfähiges und stabiles Finanzsystem ist für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes essentiell. Es sichert den nachfrage- und risikogerechten Zugang zu nationalen und internationalen Finanzmitteln. Es bietet institutionellen Investoren und vorsorgeorientierten Privatpersonen kosteneffiziente Anlagemöglichkeiten. Gerade vor dem Hintergrund der gegenwärtigen wirtschaftlichen Entwicklung sind weitere Reformen im Finanzsektor geboten. Hierzu zählt die strukturelle Verbesserung privater und hoheitlicher Aufsichtssysteme ebenso wie die Stärkung langfristiger Wachstumskräfte durch wettbewerbsorientierte Reformen. Für uns ist ein transparenter Finanzmarkt Grundlage für die freien Entscheidungen der einzelnen Bürger. Um Finanzmarktkrisen, wie wir sie derzeit erfahren, in Zukunft zu vermeiden, müssen die grundlegenden Prinzipen der sozialen Marktwirtschaft wie Haftung und Verantwortung wieder stärker das Handeln der Finanzmarktakteure bestimmen. National und international muss ein Ordnungsrahmen gelten, der diesen Prinzipien gerecht wird. Unser Ziel ist es, dass die Akteure auf den Finanzmärkten nicht wieder in alte Verhaltensmuster zurückfallen, wie sie vor der Krise zu beobachten waren. Die Einhaltung des europäischen Stabilitätspakts hat für uns Priorität. Gleiches gilt für die Wahrung der Unabhängigkeit der Deutschen Bundesbank und der Europäischen Zentralbank. Wir werden uns mit aller Vehemenz dafür einsetzen, Finanzmarktrisiken sowie Inflationsgefahren zu vermeiden. Deutschland wird Initiativen ergreifen, um auf europäischer und internationaler Ebene eine Vorreiterrolle bei der Vermeidung zukünftiger Krisen wahrzunehmen. Denn in Zukunft darf es kein Finanzmarktprodukt, keinen Finanzmarktakteur und keinen Finanzmarkt geben, die nicht reguliert und beaufsichtigt sind. Zudem werden wir für eine effektivere und stringentere Regulierung und Aufsicht national und international sorgen. Dazu werden wir insbesondere folgende Maßnahmen ergreifen: Das dreigliedrige Bankensystem von Privatbanken, Volks- und Raiffeisenbanken und Sparkassen unterstützen wir. Unsere Bürgerinnen und Bürger profitieren von dieser wettbewerbsintensiven Bankenlandschaft. Wir werden uns daher dafür einsetzen, dass in der Bankenregulierung – nach Überwindung der Krise – die Kapitalanforderungen differenziert nach Risiko und Systemrelevanz verstärkt werden, 44/124

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um die Banken in die Lage zu versetzen, in Krisenzeiten auftretende Verluste in größerem Umfang selbst tragen zu können. Insbesondere werden wir uns dafür einsetzen, dass weltweit die systemrelevanten Banken höheres Eigenkapital vorhalten müssen, welches das hohe Risiko, das diese Institute für das gesamte Finanzsystem darstellen, berücksichtigt. Zugleich setzen wir uns auf nationaler und internationaler Ebene dafür ein, dass bei der Intensität der Regulierung und der Aufsicht über Finanzinstitute stärker nach dem Risiko und der Systemrelevanz des einzelnen Instituts differenziert wird sowie bei den qualitativen Anforderungen an das Eigenkapital auf nationale Besonderheiten Rücksicht genommen wird. In Zeiten eines wirtschaftlichen Abschwungs muss eine Kreditklemme verhindert werden; die Kreditwirtschaft muss sich ihrer Verantwortung als Finanzierungsgeber der deutschen Wirtschaft bewusst sein. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die in den derzeit geltenden internationalen Rechnungslegungsvorschriften IFRS und in den Basel-II-Eigenkapitalregeln angelegten prozyklischen Wirkungen abgemildert werden. Wir wollen verhindern, dass Staaten in Zukunft von systemrelevanten Instituten zu Rettungsmaßnahmen gezwungen werden können. Wir werden daher geeignete rechtliche Instrumentarien für ein Restrukturierungs- sowie Abwicklungsverfahren einführen, um zeitlich vor Eintritt einer Insolvenz in Schieflage geratene systemrelevante Unternehmen des Finanzsektors entweder finanzmarktschonend abwickeln oder nachhaltig stabilisieren zu können. Wir müssen hierzu auch auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene abgestimmte Lösungsmechanismen entwickeln und umsetzen. Um eine angemessene Aufsicht und Regulierung aller systemisch wichtigen Finanzinstitute, -märkte und -instrumente sicherzustellen, sollten alle alternativen Investmentfonds, zum Beispiel Hedge Fonds, und deren Manager einem international abgestimmten Regelwerk unterworfen werden. Dabei ist den Besonderheiten der deutschen Fondstypen Rechnung zu tragen. Die Ratingagenturen sind mit Schuld an der internationalen Finanzkrise. Deshalb brauchen wir für die Zukunft neben einer effektiven Aufsicht Mindeststandards und Sanktionsmöglichkeiten. Ratingagenturen dürfen nicht zeitgleich Finanzprodukte entwickeln, vertreiben und bewerten. Derartige Interessenkonflikte sind für die Zukunft auszuschließen. Wir setzen uns für die Entwicklung einer europäischen Ratingagentur ein. Wir prüfen die Einrichtung einer unabhängigen Stiftung für Finanzprodukte nach dem Muster der Stiftung Warentest. Wir wollen die Standardisierung von forderungsbesicherten Wertpapieren voranbringen. Wir werden die Möglichkeiten prüfen, durch ein Verbriefungsgesetz einen einheitlichen und transparenten Standard zu setzen. Wir streben eine Überarbeitung der internationalen Standards zur Rechnungslegung innerhalb der International Financial Reporting Standards an. In diesem Zusammenhang verfolgen wir das Ziel, dass die deutsche Sichtweise des Handelsgesetzbuchs im International Accounting Standards Board stärker repräsentiert ist

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und die demokratische Legitimation bei der Setzung der Rechnungslegungsstandards erzielt wird. Wir unterstützen die Aufgaben des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) und werden die parlamentarischen Kontrollrechte weiterentwickeln. Die staatlichen Stabilisierungsmaßnahmen werden auf ihre Praxistauglichkeit überprüft und gegebenenfalls bedarfsgerecht verbessert. Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, sollten staatliche Stützungsmaßnahmen unter Wahrung der Interessen der Steuerzahler nach Ablauf der Krise zügig zurückgeführt werden. Regulierung braucht eine effektive Aufsicht. Wir setzen uns auf europäischer Ebene für eine Vereinheitlichung der Aufsichts- und Prüfungsstandards in der Gemeinschaft ein. Die nationalen Kompetenzen und das Etatrecht bleiben unberührt. Wir werden die Bankenaufsicht in Deutschland bei der Deutschen Bundesbank zusammenführen. Die Standorte der bisherigen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellen wir nicht in Frage. Der Umfang der bisherigen rechtlichen Unabhängigkeit der Deutschen Bundesbank wird durch die hinzukommenden hoheitlichen Zuständigkeiten nicht berührt. Wir sorgen für eine schnelle Umsetzung der bereits begonnenen Reform der EU-Finanzmarktaufsicht. Solvency II als eines der wichtigen europäischen Projekte im Bereich der Finanzdienstleistungswirtschaft ist so umzusetzen, dass der deutsche Versicherungsmarkt gestärkt wird. Unser Ziel ist die Stärkung des Marktes für Beteiligungsunternehmen. Wir schaffen einen einheitlichen attraktiven Wagniskapitalmarkt in Deutschland. Bei Real Estate Investment Trusts sind überflüssige Hemmschwellen für den deutschen Markt abzubauen, ohne die schutzbedürftigen Interessen der Verbraucher zu vernachlässigen. Das Investmentrecht werden wir überarbeiten und krisenverschärfende Regelungen in einem Ausgleich der Interessen von Anlegern und Anbietern überarbeiten. Wir unterstützen marktwirtschaftliche Produkte wie Mikrofinanzfonds und werden bestehenden Hemmschwellen abbauen. Außenwirtschaft Eine offene, regelgebundene Weltwirtschaft ist der beste Garant für weltweiten Wohlstand und weltweite Sicherheit. Zur langfristigen Wachstums- und Wohlstandssicherung in Deutschland leistet die Außenwirtschaftspolitik einen wesentlichen Beitrag. In der Handelspolitik bekämpfen wir jede Art des Protektionismus und setzen uns nachhaltig für weitere Marktöffnung ein. In der Außenwirtschaftsförderung sorgen wir verstärkt dafür, dass deutsche Unternehmen sich auch im drastisch verschärften Wettbewerb auf den Märkten gegenüber ihren Konkurrenten erfolgreich behaupten können. Weltwirtschaft und Welthandel in einer globalisierten Welt bedürfen klarer Regeln, 46/124

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die allen Ländern eine faire Chance geben, die Integration der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft fördern und zur nachhaltigen Rohstoffversorgung beitragen. Der Königsweg für die weitere Liberalisierung des Handels mit Waren und Dienstleistungen liegt im multilateralen Ansatz der WTO. Ein zügiger und ehrgeiziger Abschluss der Doha-Welthandelsrunde hat absoluten Vorrang. Gerade dem deutschen Mittelstand, der traditionell auf den Auslandsmärkten besonders aktiv ist, erleichtern wir so die Teilhabe am Welthandel. Die WTO-Regeln müssen weiter ausgebaut werden. In diesem Zusammenhang ist auch eine Effektivierung des Streitschlichtungsmechanismus unter Beteiligung des WTO-Generalsekretärs anzustreben. Ergänzend hierzu setzen wir uns für bilaterale Freihandelsabkommen mit den dynamischen Ländern und Regionen ein, die als sog. WTO-plus-Abkommen insbesondere auch den Abbau nicht-tarifärer Handelshemmnisse und die Einbeziehung weiterer handelsbezogener Themen wie Wettbewerb und öffentliches Beschaffungswesen zum Ziel haben und die – WTO-konform – als Wegbereiter möglicher späterer Erweiterungen des Welthandelssystems ausgestaltet werden. Außenwirtschaft und Entwicklungszusammenarbeit müssen besser aufeinander aufbauen und optimal ineinander greifen. Entwicklungspolitische Entscheidungen müssen die Interessen der deutschen Wirtschaft, insbesondere des Mittelstandes, angemessen berücksichtigen. Bei Auftragsvergabe sollen die Auslandshandelskammern über die Aufträge der Entwicklungsorganisationen rechtzeitig informiert werden. Deutschland ist auf Investitionen aus dem Ausland angewiesen. Investoren aus aller Welt sind uns sehr willkommen. Darum werden wir unser Investitionsmarketing verstärken. Die zuletzt geschaffene Änderung des AWG wird nur im Ausnahmefall angewandt und insgesamt nach einem Jahr im Hinblick auf seine Wirkung überprüft. Die Entscheidungsverfahren für die Garantien für Exportkredite, Investitionen und ungebundene Finanzkredite werden beschleunigt und vorrangig an der Sicherung des Standortes Deutschland und der Förderung von Wirtschaft und Beschäftigung im Inland ausgerichtet. Einzelentscheidungen und Deckungspolitik werden an den international vereinbarten Regeln und Leitlinien ausgerichtet. Diese werden zur Sicherung fairer Bedingungen im internationalen Wettbewerb weiterentwickelt. Für den Umweltbereich sind die OECD-Umweltleitlinien alleiniger Maßstab bei der Prüfung von Anträgen auf Exportkreditgarantien. Das Außenwirtschaftsrecht (Außenwirtschaftsgesetz [AWG] und Außenwirtschaftsverordnung [AWV]) wird entschlackt und übersichtlicher ausgestaltet. Es werden Vorschriften gestrichen, die deutsche Exporteure gegenüber ihren europäischen Konkurrenten benachteiligen. Bei der Anwendung des Außenwirtschaftsrechts muss der internationalen Wettbewerbssituation der deutschen Wirtschaft mehr als bisher Rechnung getragen werden. Es wird hier ein „level-playing-field“ geschaffen. Es bleibt bei der verantwortungsbewussten Genehmigungspolitik für die Ausfuhr von Rüstungsgütern. Um faire Wettbewerbsbedingungen für die deutsche Wirtschaft zu gewährleisten, wird eine Harmonisierung mit der Genehmigungspolitik 47/124

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der anderen EU-Staaten auf hohem Niveau angestrebt. Auch beim Export von Dual Use-Gütern wird die deutsche Genehmigungspraxis in diesem Sinne angeglichen. Bürokratische Hemmnisse werden abgebaut und die Verfahren beschleunigt. Steht eine zivile Verwendung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit fest, ist eine Genehmigung zu erteilen. Die im März 2005 auf nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung konzentrierte Lissabon-Strategie sollte zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen auch in der Zeit nach 2010 mit gleicher Fokussierung fortgesetzt werden. Angesichts der Wirtschaftskrise besteht die Notwendigkeit langfristig angelegter struktureller Reformen fort. Im Einzelnen heißt dies: Wir setzen uns für die Beibehaltung der vier prioritären Bereiche (Forschung und Entwicklung, Stärkung des Unternehmenspotentials, insbesondere für KMU, mehr Beschäftigung schaffen, Klima und Energie) ein. Der Zugang zu Rohstoffen und deren verlässliche Verfügbarkeit sind für die deutsche Industrie mit ihren Produkten der Hoch- und Spitzentechnologie von besonderer Bedeutung und unverzichtbare Ziele der Außenwirtschaftspolitik. 6. Deutsche Einheit

Die Koalition wird die Deutsche Einheit weiterhin voranbringen. Wir halten an der Zielsetzung fest, die Lebensverhältnisse in Deutschland bis 2019 bundesweit weitgehend anzugleichen. Unser Ziel ist das schnelle Erreichen einer möglichst hohen Steuerdeckungsquote der ostdeutschen Länder. Die Steigerung der Wirtschaftskraft und die Reduzierung der Arbeitslosigkeit bleiben die zentralen Ziele. Die Koalition bekennt sich zur Einhaltung der Mittelzusagen aus dem Solidarpakt II und erwartet ihre bestimmungsgemäße Verwendung. Um die Wirksamkeit der Förderung insbesondere für Wachstum und Beschäftigung in den ostdeutschen Ländern zu erhöhen, werden wir die Förderinstrumente für den Aufbau Ost evaluieren. Darüber hinaus benötigen die Bundesländer den Spielraum, um den regionalen Besonderheiten gerecht zu werden. Die Koalition vereinbart, eine Expertenkommission einzurichten, deren Vorschläge in Modellregionen umgesetzt werden sollen. Die Koalition setzt sich dafür ein, angemessene Übergangsregelungen für die Regionen zu finden, die ab 2014 aus der Höchstförderung der Strukturfonds herausfallen. Das Fördergefälle zwischen vergleichbaren Regionen mit Wettbewerbsnachteilen ist in der EU und innerhalb Deutschlands zu mindern. 20 Jahre nach der Wiedervereinigung wollen wir die Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Art. 22 des Einigungsvertrages im Einvernehmen mit den Neuen Ländern regeln. Innovationsstandort Zur Stärkung der Innovationsfähigkeit der Wirtschaft und zur Vernetzung von Wirtschaft und Wissenschaft wird die Koalition die Unterstützung aus den Förderpro48/124

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grammen „Unternehmen Region“ und „Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand“ auf hohem Niveau stabilisieren und fortführen. Die Innovationsförderung ist stärker auf den Wissenstransfer auszurichten und anwendungsbezogener zu gestalten. Zum Ausbau des Hochschul- und Forschungsstandortes wird das Programm „Spitzenforschung und Innovation“ fortgeführt. Die Koalition verständigt sich darauf, im Jahr 2011 die Ausgestaltung der Degression der Investitionszulage zu prüfen. Wir werden die außeruniversitären, gemeinnützigen Forschungseinrichtungen in den ostdeutschen Ländern evaluieren und auf dieser Grundlage in Abstimmung mit den Ländern entscheiden, welche Institute in die von Bund und Länder geförderten Forschungsorganisationen eingegliedert werden sollen. Bei der Einrichtung neuer Forschungseinrichtungen werden wir die ostdeutschen Länder angemessen berücksichtigen. Wir setzen uns mit besonderer Priorität für die Ansiedlung eines Forschungsinstituts zur nachhaltigen und sicheren Rohstoffversorgung mit Standort in den Neuen Ländern ein, das der gesamten Wertschöpfungskette von der Erkundung und Gewinnung der Rohstoffe über ihre Aufbereitung und Veredelung bis hin zum Recycling gewidmet ist. Fachkräfte und Qualifizierung Vor dem Hintergrund der schon bestehenden Probleme bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen und Stellen für Hochqualifizierte und der demographischen Perspektiven wird die Bundesregierung im Rahmen einer „Zukunftsinitiative Fachkräftesicherung“ vorrangig zusammen mit den ostdeutschen Ländern, Kammern und Sozialpartnern regionsspezifische Handlungsansätze zur Verbesserung des Fachkräfteangebot entwickeln. Investitionsförderung und Wettbewerbsfähigkeit Damit die Wirtschaft, insbesondere die Industrie, wieder an die hohe Wachstumsdynamik vor der Krise anknüpfen kann, wird die Bundesregierung die Investitionsförderung aus der Gemeinschaftsaufgabe „Regionale Wirtschaft“ in Regionen mit Wettbewerbsnachteilen – unbeschadet der konjunkturbedingten Aufstockung bis 2011 – mittelfristig auf dem Niveau des Jahres 2008 fortführen. Die Koalition wird zusammen mit den jeweiligen ostdeutschen Ländern Zukunftskonzepte für Regionen mit industriellen Kernen erarbeiten, die von der aktuellen Wirtschaftskrise besonders betroffen sind. Das Instrument der Branchenkonferenzen wird fortgeführt, um gemeinsam mit der Wirtschaft das Profil des Wirtschaftsund Technologiestandortes Ostdeutschland weiter zu schärfen. Überregionale Verkehrsinfrastruktur Die Verkehrsprojekte Deutsche Einheit (VDE) sind für den wirtschaftlichen Aufschwung in den neuen Ländern von besonderer Bedeutung. Die Koalition strebt an, die VDE der Straße bis 2010 und der Schiene bis 2017 fertig zu stellen. 49/124

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Für eine konkurrenzfähige Anbindung der Seehäfen an die Staaten Südosteuropas werden wir das Ziel verfolgen, eine leistungsfähige Schienenverkehrsverbindung von der Ostsee unter Einbeziehung der Bundeshauptstadt nach Südosteuropa zu errichten. Aktive Arbeitsmarktpolitik Die Koalition wird zum Abbau der in strukturschwachen Regionen – vor allem Ostdeutschlands - überproportionalen Langzeitarbeitslosigkeit die Voraussetzungen dafür schaffen, dass neue Lösungsansätze des „Förderns und Forderns“ in größeren Kommunen erprobt werden können. Das Prinzip wird konsequent und für die öffentliche Hand kostenneutral umgesetzt. Übergreifende Demographiepolitik – Daseinsvorsorge Die demographischen Entwicklungen wirken sich in den neuen Ländern früher und schneller aus als in Westdeutschland, sind jedoch heute schon auch für Deutschland insgesamt von grundlegender Bedeutung. Die Koalition wird dazu bis 2012 eine ressortübergreifende Demographiestrategie erarbeiten. Die Koalition wird ein Handlungskonzept mit den Ländern zur Verringerung von Abwanderung und Sicherung der privaten und öffentlichen Infrastruktur in vom demographischen Wandel besonders betroffenen ländlichen Räumen entwickeln und abstimmen, insbesondere zu den Bereichen Gesundheitsversorgung, wohnortnahe Bildungsangebote, Sicherung von Mobilität, leistungsfähiger Internetzugang und Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit. Dabei unterliegen die nichthoheitlichen Aufgaben dem Vergaberecht. Die Aufarbeitung der Umweltlasten der ehemaligen DDR ist eine Generationenaufgabe. Die Sanierung der ehemaligen Braunkohleabbaugebiete und der Wismut-Altstandorte wird über das Jahr 2012 hinaus haushalterisch gesichert und fortgeführt. Neue Bundeseinrichtungen sollen in den neuen Ländern angesiedelt werden. Die Beschlüsse der unabhängigen Föderalismuskommission gelten fort. Der Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Länder ist frühzeitig in die Standortentscheidungen einzubeziehen. Freiheits- und Einheitsdenkmal Zur Erinnerung an den 17. Juni 1953 und den Herbst 1989 werden wir auf der Berliner Schlossfreiheit ein Nationales Freiheits- und Einheitsdenkmal errichten und die Errichtung eines Freiheits- und Einheitsdenkmals in Leipzig unterstützen. Opferrente für erlittenes SED-Unrecht Mit dem Ende der DDR hat sich das vereinte Deutschland der Aufgabe gestellt, das von SED und Staatssicherheit begangene Unrecht auszugleichen. Wir werden das System der Rehabilitierung und Entschädigung laufend überprüfen und offenbarem Regelungsbedarf mit dem Ziel, die rehabilitierungsrechtliche Situation von Betroffenen zu verbessern, Rechnung tragen. 50/124

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II. BILDUNGSREPUBLIK DEUTSCHLAND Durch gute Bildung und starke Forschung Bildung ist Bedingung für die innere und äußere Freiheit des Menschen. Sie schafft geistige Selbständigkeit, Urteilsvermögen und Wertebewusstsein. Bildung und Forschung sind Grundlagen des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts. Bildung ist Voraussetzung für umfassende Teilhabe des Einzelnen in der modernen Wissensgesellschaft. Bildung ist daher für uns Bürgerrecht. Deswegen sagen wir der Bildungsarmut den Kampf an. Dazu bedarf es einer nationalen Anstrengung. Wir wollen mehr Chancengerechtigkeit am Start, Durchlässigkeit und faire Aufstiegschancen für alle ermöglichen. Wir wollen Deutschland zur Bildungsrepublik machen, mit den besten Kindertagesstätten, den besten Schulen und Berufsschulen sowie den besten Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Bildung ist eine gesamtstaatliche Aufgabe und bedarf einer engen Partnerschaft aller Verantwortlichen entlang der gesamten Bildungskette. Wir streben daher eine Bildungspartnerschaft von Bund, Ländern und Kommunen unter Wahrung der jeweiligen staatlichen Zuständigkeit an. Wir erhöhen die Ausgaben des Bundes für Bildung und Forschung bis 2013 um insgesamt 12 Mrd. Euro. Wir werden Maßnahmen ergreifen, die es zudem Ländern, Wirtschaft und Privaten erleichtern, ihre jeweiligen Beiträge bis spätestens 2015 ebenfalls auf das 10 Prozent-Niveau anzuheben. Im Gegenzug streben wir mit den Ländern verbindliche Vereinbarungen zur Umsetzung der Qualifizierungsinitiative wie zur Bildungsmobilität, insbesondere zu Fragen von Zulassung und Anerkennung von Abschlüssen und Teilleistungen an. 1. 1.1 Bildung Bildungsbündnisse vor Ort

Jeder fünfte Jugendliche in Deutschland hat so geringe Kompetenzen in Lesen und Mathematik, dass er Gefahr läuft, auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt kaum Chancen zu haben. Deshalb müssen wir präventiv und möglichst früh in der Bildungsbiografie ansetzen. Wir werden vor Ort Bildungsbündnisse aller relevanten Akteure – Kinder- und Jugendhilfe, Eltern, Schulen, Arbeitsförderung sowie Zivilgesellschaft – fördern, die sich mit diesem Ziel zusammenschließen. Wir werden ihre Arbeit unterstützen, indem jedes Bündnis ein Kontingent z. B. von Bildungsschecks zur Weitergabe an benachteiligte Kinder und Jugendliche erhält. 1.2 Sprache als Schlüssel für den Bildungsaufstieg

Jedes Kind muss vor Schuleintritt die deutsche Sprache beherrschen. Deshalb unterstützen wir verbindliche bundesweit vergleichbare Sprachstandstests für alle Kinder im Alter von vier Jahren und bei Bedarf eine verpflichtende gezielte

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Sprachförderung vor der Schule sowie darüber hinausgehende unterrichtsbegleitende Sprachprogramme. 1.3 Bildungsfinanzierung

Heute für die Zukunft finanziell vorsorgen; das möchten viele Eltern – und auch Großeltern oder Paten – mit Blick auf die Kinder. Am besten ist das Geld angelegt, wenn es der Bildung der Kinder zu Gute kommt. Deshalb werden wir jedem neu geborenen Kind beispielsweise ein Zukunftskonto mit einem Startguthaben von 150 Euro einrichten und Einzahlungen bis zur Volljährigkeit mit einer Prämie unterstützen. Der Bildungsaufstieg darf an finanziellen Hürden nicht scheitern. Deshalb wollen wir mit dem Dreiklang aus BAföG, Bildungsdarlehen und Stipendien jungen Menschen ein Studium ermöglichen. Wir wollen den Anteil der Stipendiaten mittelfristig von heute zwei auf zehn Prozent der Studierenden erhöhen. Die Stipendien sollen ausschließlich nach Begabung einkommensunabhängig vergeben werden. Hierzu werden wir gemeinsam mit den Ländern ein nationales Stipendienprogramm ins Leben rufen, mit dem wir von Universitäten und Fachhochschulen bei Wirtschaft und Privaten eingeworbene Stipendien in Höhe von 300 Euro im Monat von der BAföG-Anrechnung freistellen und bis zur Hälfte öffentlich bezuschussen. Die öffentliche Finanzierung soll dabei je zur Hälfte durch den Bund und die Länder erfolgen. Das bisherige Büchergeld der Begabtenförderungswerke wird auf 300 Euro angehoben und bleibt von der BAföG-Anrechnung befreit. Die erfolgreichen Aufstiegsstipendien werden wir ausbauen, um mehr beruflich Qualifizierte für ein Studium zu gewinnen. Wir erwarten von den Begabtenförderwerken, dass sie sich bislang unterrepräsentierten Gruppen stärker öffnen und unterstützen sie bei ihrem Engagement. Wir wollen das BAföG sichern und weiterentwickeln. Die Möglichkeit, Bildungskredite über das 30. Lebensjahr hinaus zu verlässlichen Konditionen zu erhalten, werden wir ausbauen. Wir setzen uns ein für eine frühzeitige Berufsorientierung und Studienberatung in der Schule, die auch die vielfältigen Möglichkeiten der Studienfinanzierung umfasst. 1.4 Qualität für Bildung und Erziehung

Qualität in Bildung und Erziehung erfordert besonders gut ausgebildete Fachkräfte. Wir werden deshalb verstärkt in die Weiterbildung von Erzieherinnen und Erziehern investieren und unterstützen die Länder bei der Ausweitung entsprechender Qualifizierungsangebote, auch auf akademischem Niveau. Wir werden dazu beitragen, die Lehrerausbildung an deutschen Hochschulen zu stärken. Der Erhöhung der Medienkompetenz kommt dabei eine besondere Rolle zu. Von den Ländern erwarten wir, dass sie die Betreuungsrelationen in Schulen und Kindertagesstätten weiter verbessern, den vorgesehenen Unterricht garantieren, einheitliche Bildungs- und Leistungsstandards und die problemlose gegenseitige 52/124

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Anerkennung von Schul- und Bildungsabschlüssen gewährleisten sowie die Weiterbildung des pädagogischen Personals ausbauen. Wir wollen die Beratung von Eltern sowie von Lehrerinnen und Lehrern hochbegabter Kinder besonders fördern. Hochbegabtenförderung muss früher beginnen. Von den Ländern erwarten wir, dass sie Instrumente der Diagnostik und Förderung in einem ganzheitlichen Sinn ausbauen. Insbesondere wollen wir die MINTKompetenzen (Mathematik, Ingenieurwesen, Naturwissenschaften, Technik) stärken. 1.5 Qualität für Studium und Hochschule

Wir setzen uns zum Ziel, die Studienanfängerquote weiter zu steigern. Künftig sollen mehr Studienanfänger über die berufliche Bildung an die Hochschule kommen. Insbesondere müssen wir dafür Sorge tragen, dass mehr Studierende ihr Studium auch erfolgreich abschließen. Die Umsetzung des Bologna-Prozesses ist in Deutschland sehr weit vorangekommen, die wesentlichen Ziele sind in weiten Teilen erreicht. Die Umsetzung des Bologna-Prozesses ist zu evaluieren, um mit den Hochschulen ggf. notwendige Anpassungen zum Wohl der Studierenden vorzunehmen. Gemeinsam mit den Ländern und den Hochschulen werden wir ein „Bologna-Qualitäts- und Mobilitätspaket“ schnüren, das die Studienreform zügig voranbringt und die Qualität des Studiums und die Mobilität der Studierenden weiter verbessert. Kernelemente des Pakets sind die Weiterentwicklung der Studieninhalte, die Verbesserung der Lehre sowie der Betreuung und der Beratung der Studierenden; die Anerkennung von Studienleistungen und Hochschulabschlüssen muss national wie international verbessert werden. Wir verstärken unsere Anstrengungen, die Besten für ein Studium in Deutschland zu gewinnen. Wir werden die Länder bei der Umgestaltung der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) zu einer leistungsfähigen Servicestelle unterstützen. Wir werden Hochschulen als Orte der Weiterbildung stärken und die Einrichtung von Offenen Hochschulen prüfen. Wir unterstützen die Länder in dem Ziel, Freiheit und Autonomie der Hochschulen zu stärken. Deshalb werden wir das Hochschulrahmengesetz (HRG) aufheben. 1.6 Modernes Berufsbildungssystem

Die berufliche Bildung in Deutschland wird weltweit hoch geschätzt. Das duale Ausbildungssystem ist ihr Herzstück. Es ist Garant für gute Übergänge in den Arbeitsmarkt und eine im internationalen Vergleich geringe Jugendarbeitslosigkeit. „Training made in Germany“ ist ein Markenzeichen, mit dem wir auf dem ökonomisch hoch attraktiven weltweiten Bildungsmarkt erfolgreich sein wollen. Die Berufsbilder müssen schneller an die Erfordernisse der Wirtschaft angepasst und klarer formuliert werden. Für die im Ausland erworbenen Qualifikationen im Bereich der beruflichen Bildung sollen möglichst transparente und einheitliche Verfahren geschaffen werden. Die Initiative „Unternehmergeist in die Schulen“ wird weitergeführt und ausgebaut. 53/124

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Duales System

Das duale System der beruflichen Bildung ist ein Erfolgsmodell. Damit es auch künftig den hohen Anforderungen gerecht werden kann, werden wir die Rahmenbedingungen weiterentwickeln, um es für künftige demographische, technologische und wirtschaftliche Herausforderungen fit zu machen. Hierzu gehören die Flexibilisierung und Modularisierung unter Wahrung des Berufsprinzips. Gemeinsam mit der Wirtschaft werden wir dafür Sorge tragen, dass in den Überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) modernste Technologien für die Ausbildung zur Verfügung stehen und über Kompetenzzentren wissenschaftliche und technologische Entwicklungen in die Betriebe transportiert werden. Das deutsche Berufsbildungssystem muss sich dem internationalen Vergleich stellen. Daher werden wir den internationalen Systemvergleich intensivieren und Forschung zur Kompetenzmessung forcieren. 1.8 Ausbildung für alle

Wir wollen den erfolgreichen Ausbildungspakt mit der Wirtschaft fortführen, weiterentwickeln und laden Gewerkschaften und Länder ein, als neue Partner mitzuwirken. Im Zusammenwirken mit Sozialpartnern und Ländern geben wir jedem Jugendlichen, der ausbildungsfähig und -willig ist, die Zusage, dass er ein Ausbildungsangebot erhält, das zu einem anerkannten Berufsabschluss führt. Jugendliche mit Ausbildungsrisiken müssen frühzeitig erkannt und gefördert werden. Deshalb bauen wir die frühe Berufsorientierung in den Schulen aus. Unser besonderes Augenmerk gilt Jugendlichen mit Migrationshintergrund sowie denjenigen, die sich bereits längere Zeit vergeblich um eine Lehrstelle bemüht haben. Wir werden das Übergangssystem neu strukturieren und effizienter gestalten. Maßnahmen sollen grundsätzlich – auch mit Hilfe von Ausbildungsbausteinen – auf Ausbildung und Berufsabschluss ausgerichtet werden. Es ist unser Ziel, die passgenaue Vermittlung von Ausbildungsplatzsuchenden und Langzeitbewerbern zu stärken. Wir setzen uns für eine angemessene Einstufung der im dualen System erworbenen Ausbildungsabschlüsse in den deutschen und europäischen Qualifikationsrahmen ein. Ziel ist es, die Attraktivität der beruflichen Bildung für alle Jugendlichen unabhängig vom Schulabschluss zu stärken. 1.9 Lebensbegleitendes Lernen

Lebensbegleitendes Lernen zu stärken ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb wollen wir gemeinsam mit den Sozialpartnern, den Ländern, der Bundesagentur für Arbeit und den Weiterbildungsverbänden eine Weiterbildungsallianz schmieden. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen müssen in die Lage versetzt werden, die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter auszubauen. Darüber hinaus werden wir die Bildungs- und Qualifizierungsberatung für alle leicht zugänglich machen und für mehr Transparenz sorgen.

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Eine besondere Bedeutung haben tarifvertraglich vereinbarte Lernzeitkonten. Die Sozialpartner müssen hier ihrer besonderen Verantwortung gerecht werden. Wir werden die Entwicklung eines Deutschen Qualifikationsrahmens dazu nutzen, um Gleichwertigkeit, Mobilität und Durchlässigkeit im deutschen und europäischen Bildungsraum zu stärken. Dabei werden wir im europäischen Prozess darauf achten, dass das deutsche Bildungssystem sein eigenes Profil wahrt und seine Qualität innerhalb der EU zur Geltung bringt. Gemeinsam mit starken Partnern aus Bund und Ländern, Wirtschaft und Wissenschaft, Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und Stiftungen sowie den Seniorenorganisationen werden wir neue Bildungschancen und –Anreize für Ältere schaffen. Wir wollen zusammen mit den Senioren in Kooperation mit Internetanbietern, Medien und Verbänden mehr Medienkompetenz vermitteln und Risiken minimieren. 2. Wissenschaft und Forschung

Forschung und Innovationen für künftigen Wohlstand Forschung, Innovationen und neue Technologien sind die Grundlage für künftigen Wohlstand. Sie sind die Quellen von wirtschaftlichem Erfolg, von Wachstum und Beschäftigung. Zugleich helfen sie, den großen Herausforderungen unserer Zeit, dem Klima- und Umweltschutz, dem Kampf gegen Armut und Krankheiten wirksam zu begegnen. So sind Forschung und neue Technologien entscheidend für nachhaltige Produktion und nachhaltigen Konsum, für Ressourceneffizienz und Sicherung der Welternährung. Deshalb geht es uns darum, dass in Deutschland, dem Land der Ideen, neue Technologien nicht nur entwickelt, sondern auch angewandt werden. Dazu brauchen wir auch einen umfassenden Dialog über Zukunftstechnologien mit und unter den Bürgerinnen und Bürgern. Wir stehen für eine zukunftsorientierte Kultur der Chancen. Wir wollen wieder eine optimistische und technik- und innovationsfreundliche Gesellschaft werden. Weiterentwicklung der Hightech-Strategie Wir werden die Hightech-Strategie weiterentwickeln. Wir werden sie auf die Anwendungsfelder Klimaschutz/Energie, Gesundheit, Mobilität, Kommunikation und Sicherheit konzentrieren. Dabei werden wir die Förderung der Schlüsseltechnologien noch stärker auf diese gesellschaftlich relevanten Felder ausrichten. Wir werden die rechtlichen Rahmenbedingungen innovationsfreundlich gestalten. Die Instrumente der Hightech-Strategie werden wir prüfen und weiterentwickeln und dabei einen besonderen Schwerpunkt auf kleine und mittlere Unternehmen legen. Wir werden neue Impulse für den Wissens- und Technologietransfer und die Validierung von Forschungsergebnissen geben. Im Sinne der LissabonStrategie wollen wir die Hightech-Strategie auch nach Europa tragen.

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Werkstoff- und Materialforschung Die Werkstoff- und Materialforschung ist ein Innovationsmotor. Deshalb werden wir sie gezielt ausbauen und Ergebnisse möglichst rasch in wettbewerbsfähige Produkte und Verfahren umsetzen. Biotechnologie Wir sehen in Forschung, Entwicklung und Anwendung der Biotechnologie eine große Chance für den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Deutschland und seine internationale Wettbewerbsfähigkeit. Wir werden die verantwortbaren Innovationspotentiale der Bio- und Gentechnologie weiterentwickeln, auch um den Wirtschaftsstandort Deutschland zu sichern und unserer globalen Verantwortung gerecht zu werden. Mit der Unterstützung des Bioökonomierates werden wir eine international wettbewerbsfähige Strategie zu einer wissensbasierten Bioökonomie erarbeiten und umsetzen. Wissenschaft, Wirtschaft und Landwirtschaft brauchen klare Signale für die Forschung an gentechnisch veränderten Pflanzen und deren Einsatz auf der Grundlage des geltenden Rechts. Die grüne Gentechnik kann einen Beitrag zur Bekämpfung des Welthungers leisten. Gesundheitsforschung Vorbeugen ist besser als heilen. Wir werden die Präventionsforschung stärken. Neue Erkenntnisse der Forschung müssen den Menschen schneller zugute kommen. Wir ebnen den Weg für eine individualisierte Medizin und damit für Therapien, die wirksamer und verträglicher sind. Dies muss einhergehen mit neuen Konzepten der Versorgungs- und Gesundheitssystemforschung. Mit „Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung“ als langfristig angelegten, gleichberechtigten Partnerschaften von Forschungseinrichtungen, Universitäten, Universitätskliniken und Kliniken schaffen wir die Voraussetzungen, um rasch zunehmende Volkskrankheiten wirksamer bekämpfen zu können. Stammzellforschung Die Stammzellforschung bietet besonders im Bereich der Gesundheit große Chancen. Wir wollen sicherstellen, dass in Deutschland diese Chancen wahrgenommen werden können. Zugleich erfolgt diese ethisch sensible Forschung auf dem Boden des geltenden Rechts und im Dialog mit allen gesellschaftlichen Akteuren. Wir prüfen die Einrichtung einer Dialogplattform „Deutsches Stammzellnetzwerk“. Bürgerdialog Forschung braucht den Dialog mit der Gesellschaft. Deshalb werden wir neue Dialogplattformen einrichten, auf denen mit den Bürgerinnen und Bürgern Zukunftstechnologien und Forschungsergebnisse zur Lösung der großen globalen und gesellschaftlichen Herausforderungen intensiver diskutiert werden. Insbesondere bei gesellschaftlich kontroversen Zukunftstechnologien wollen wir einen sachlichen Diskurs, der auf Toleranz aufbaut, eine realistische Abschätzung der Chancen und 56/124

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Risiken für den Einzelnen und die Gesellschaft ermöglicht und den erreichbaren Konsens auslotet. Wir wollen unter wissenschaftlicher Leitung und mit Unterstützung der Wirtschaft in der Hauptstadt ein „Haus der Zukunft“ schaffen, in dem sich Deutschland als Wissensgesellschaft und Innovationstreiber präsentiert, und die Forschungsmuseen stärken. Die Wissenschaft stärken Hochschulpakt, Pakt für Forschung und Innovation und Exzellenzinitiative werden fortgeführt. So haben es die Regierungschefs von Bund und Ländern beschlossen. Wir stärken die angewandte Fachhochschulforschung und bekräftigen die Bedeutung kooperativer Graduiertenschulen von Fachhochschulen und Universitäten, wie sie von der DFG gefördert werden können. Wir führen die Programmpauschale im Rahmen des Hochschulpaktes fort und prüfen ihre Einführung in die Projektförderung des Bundes. Wir erwarten von den Hochschulen die Einführung einer Kostentrennungsrechnung. Zur finanziellen Verlässlichkeit muss die Gestaltungsfreiheit treten. Wissenschaft und Forschung brauchen mehr Flexibilität und Gestaltungsspielraum, um exzellentes Personal zu gewinnen und mit starken Partnern national und international zu kooperieren. Wir bringen weitere Verbünde zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen voran und unterstützen Modelle wie das des „Forschungscampus“, an denen auch Unternehmen beteiligt sind. Wir unterstützen die Bereitschaft der Forschungsorganisationen, stärker miteinander und mit den Hochschulen, etwa bei gemeinsamen Berufungsverfahren, zu kooperieren. Wissenschaftsfreiheit Die Wissenschaftsfreiheitsinitiative werden wir fortsetzen – insbesondere mit dem Ziel, Globalhaushalte einzuführen und die Möglichkeiten für Unternehmensbeteiligungen und Ausgründungen zu verbessern. Wir werden hierzu ein Wissenschaftsfreiheitsgesetz vorlegen und dieses durch notwendige untergesetzliche Maßnahmen ergänzen. Die Wissenschaft ist dringend auf die Gewinnung und Sicherung von hochqualifiziertem Personal angewiesen. Die Bundesregierung prüft daher die Möglichkeit von außertariflichen Vergütungselementen und Tarifhoheit für die Forschungsorganisationen. Wissenschaftlicher Nachwuchs Wir setzen uns für eine stärkere Durchlässigkeit der Karrierepfade in Wissenschaft und Wirtschaft ein. Dies fördert auch den Wissens- und Technologietransfer. Wir werden unseren Beitrag für bessere Karrierechancen von Frauen in Wissenschaft und Forschung leisten. Die internationale Anziehungskraft deutscher Hochschulen 57/124

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wollen wir für Studierende wie für Wissenschaftler steigern. Deshalb werden wir internationale strategische Partnerschaften unterstützen und Mobilitätshindernisse, auch im Bereich der sozialen Sicherungssysteme, abbauen. Geistes- und Sozialwissenschaften Wir werden die Geistes- und Sozialwissenschaften stärken, die von großer Bedeutung für unser kulturelles Gedächtnis und die Gestaltung unserer Zukunft sind. Ressortforschung Nach Abschluss der laufenden Evaluierung der Ressortforschungseinrichtungen im Jahr 2010 werden wir die Strukturen der Ressortforschung ergebnisoffen prüfen. Roadmap für Forschungsinfrastrukturen Für die großen Forschungsinfrastrukturen werden wir einen Roadmap-Prozess starten, in dem wir unsere Prioritäten künftiger Forschungsinfrastruktur-Vorhaben festlegen und in den europäischen Prozess für Forschungsinfrastrukturen (ESFRI) einbringen. Internationalisierung Exzellenz in der Wissenschaft und zukunftsfähige Antworten durch Forschung brauchen Internationalität. Wir streben daher eine intensivere europäische und internationale Zusammenarbeit in Bildung und Forschung an. Wir bekräftigen die Ziele der UN-Dekade für „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ (BNE). Sie ist eine wichtige und zukunftsweisende Aufgabe aller Bildungsträger. Neben der Verankerung im Schulunterricht ist ihre Umsetzung in Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern wie Bildungseinrichtungen, wirtschaftlichen Institutionen und Verbänden von großer Wichtigkeit. Wir werden den europäischen Forschungsraum, die Vorbereitung des achten Forschungsrahmenprogramms und den Umbau des EU-Haushalts aktiv mitgestalten und treten dabei für eine stärkere Rolle der Mitgliedstaaten ein. Wir wollen, dass die Wissenschaftler in Deutschland in größtmöglichem Umfang an allen Programmen des europäischen Forschungs- und Innovationsraums teilhaben können. Die Internationalisierungsstrategie werden wir ausbauen. Wir wollen Deutschland zum Exportweltmeister von Bildungsangeboten machen und die Vermarktung gezielt fördern. Bildung und Forschung werden zu einem Schwerpunkt in der Zusammenarbeit mit den Schwellen- und Entwicklungsländern.

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III. SOZIALER FORTSCHRITT Durch Zusammenhalt und Solidarität 1. Ehe, Familie und Kinder

Eine moderne Familienpolitik für alle Generationen hat die Aufgabe, die grundlegenden Strukturen unseres Zusammenlebens vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und einer globalisierten Welt zu stärken und zukunftsfest zu machen. Wir wollen, dass durch mehr Kinder- und Familienfreundlichkeit und durch günstigere Rahmenbedingungen für Familien mehr Kinder in Deutschland geboren werden. Familien übernehmen generationenübergreifend Verantwortung füreinander. Es sind die Familien, die als Leistungsträger für die Gesellschaft unser Land, aber auch unsere Zukunft tragen. In Lebensgemeinschaften, in denen Menschen dauerhaft füreinander Verantwortung übernehmen, werden ebenso Werte gelebt, die grundlegend für unsere Gesellschaft sind. Es ist Ziel dieser Koalition, die wirtschaftliche und soziale Leistungsfähigkeit von Familien weiter zu stärken. Familienfreundlichkeit soll aber auch zu einem Markenzeichen unserer Städte, Gemeinden und Unternehmen werden. Das Grundgesetz berechtigt und verpflichtet vorrangig Mütter und Väter, für ihre Kinder zu sorgen und legt zudem dem Staat die Pflicht auf, Ehe und Familie zu schützen und über die Ausübung von Elternrecht und Elternpflicht zu wachen. Dabei wollen wir einen Schwerpunkt auf Prävention setzen. Eltern sollen die Wahlfreiheit haben, Familienleben und Erwerbstätigkeit nach ihren Wünschen zu gestalten. Alle, die Kinder erziehen, erbringen eine Leistung für die ganze Gesellschaft und verdienen daher deren besondere Anerkennung. Förderinstrumente sollen direkt in der Lebenswirklichkeit von Familien ansetzen. Wir wollen geeignete Rahmenbedingungen schaffen und positive Anreize dafür setzen, damit mehr Menschen Verantwortung für andere übernehmen – auch außerhalb der eigenen Familie. Bürgerschaftliches Engagement bietet Antworten auf viele Fragen nach dem Zusammenhalt der Generationen wie der gesamten Gesellschaft. Diese Koalition will gleiche Chancen für Frauen und Männer im Beruf wie im Familienleben verwirklichen. Immer mehr Männer wünschen sich neben dem Beruf mehr Zeit für die Familie. Junge Menschen haben ein Recht auf Teilhabe an der Gesellschaft, Stärkung und Förderung. Ziel ist auch, jeden Jugendlichen dabei zu unterstützen, einen Schulabschluss zu erreichen und eine Ausbildungsstätte zu finden. Eine wachsende Zahl älterer Menschen will bei guter Gesundheit bis ins hohe Alter aktiv bleiben. Ziel dieser Regierung ist, ihr hohes Engagement im Ehrenamt weiter zu unterstützen und in allen Bereichen generationenübergreifendes Zusammenwirken zu stärken. Eltern tragen vor allen anderen die Erziehungsverantwortung für ihre Kinder. Sie zu stärken ist unser Ziel; denn starke Kinder brauchen starke Eltern.

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Wir wollen Kinder von Anfang an unterstützen, ihre Stärken erkennen, ihre Chancen fördern, Benachteiligungen verhindern sowie Kinderarmut bekämpfen. Kinderbetreuung Wir wollen in der Kinderbetreuung weitere Maßnahmen für einen verbesserten qualitativen und quantitativen flexiblen Ausbau bei Trägervielfalt auch unter Einbeziehung von Tagespflege ergreifen und die Vernetzung mit anderen familienunterstützenden Angeboten im Sinne von Familienzentren und Mehrgenerationenhäusern intensivieren. Dazu gehört die Qualifikation von Tagespflegepersonen sowie Erzieherinnen und Erziehern und bessere Rahmenbedingungen für Ausbildung und Beruf in Kooperation mit Ländern, Kommunen und Verbänden. Wir werden darauf hinwirken, dass sich Bund und Länder auf gemeinsame Eckpunkte der frühkindlichen Bildung, insbesondere auch der Sprachförderung, einigen. Wir begrüßen eine freiwillige Zertifizierung der Einrichtungen bei wissenschaftlicher Begleitung. Um qualifiziertes Personal zu gewinnen, wird eine Verbesserung der Rahmenbedingungen angestrebt. Kinderlärm darf keinen Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen geben. Wir werden die Gesetzeslage entsprechend ändern. Um Wahlfreiheit zu anderen öffentlichen Angeboten und Leistungen zu ermöglichen, soll ab dem Jahr 2013 ein Betreuungsgeld in Höhe von 150,- Euro, gegebenenfalls als Gutschein, für Kinder unter drei Jahren als Bundesleistung eingeführt werden. Kindertagespflege Um die Attraktivität der Kindertagespflege zu erhöhen, wollen wir die Qualifikation der Tagespflegepersonen weiterentwickeln und schärfen. Die Anrechenbarkeit der erworbenen Qualifikation auf die Ausbildung in pädagogischen Berufen soll erreicht werden. Au-Pair-Beschäftigung Wir wollen Au-Pair-Beschäftigung attraktiver gestalten. Wir werden die Anhebung der Altersgrenzen und die Möglichkeit einer Verlängerung des Aufenthalts prüfen. Familienbewusste Arbeitszeit Wir wollen familien- und kinderfreundliche Rahmenbedingungen durch eine familienfreundliche Kultur und Infrastruktur sowie eine familiengerechte Arbeitswelt schaffen, die eine Entscheidung für Kinder durch echte Wahlfreiheit ermöglicht. Wir setzen uns für familienfreundliche und flexible Arbeitszeitmodelle und „Sabbaticals“, d. h. eine Auszeit vom Beruf ein, damit sich Menschen Zeit für wichtige persönliche Dinge wie die Familie nehmen können. Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu einem festen Bestandteil einer modernen und nachhaltigen Personalpolitik in den Unternehmen zu machen, werden wir die bisherige Initiative zu einer großen Kampagne erweitern. Genauso wollen wir auch die bessere Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung erreichen.

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Weiterentwicklung des Elterngeldes Wir wollen eine Weiterentwicklung, Flexibilität und Entbürokratisierung des Elterngeldes, gerade auch in Hinblick auf die Einkommensermittlung. Die Partnermonate sollen gestärkt und ein Teilelterngeld bis zu 28 Monaten eingeführt werden. Wir werden dafür sorgen, dass die gleichzeitige Teilzeit bei gleichzeitiger Elternzeit nicht zu einem doppelten Anspruchsverbrauch führt. Die Lebenssituation von Selbständigen wollen wir stärker berücksichtigen. Unterhaltsvorschussrecht Wir werden das Unterhaltsvorschussgesetz dahingehend ändern, dass der Unterhaltsvorschuss entbürokratisiert und bis zur Vollendung des vierzehnten Lebensjahres eines Kindes gewährt wird. Alleinerziehende Wir wollen die Rahmenbedingungen für Alleinerziehende durch ein Maßnahmenpaket verbessern. Dieses soll insbesondere in verlässlichen Netzwerkstrukturen für Alleinerziehende lückenlos, flexibel und niedrigschwellig bereitgestellt werden. Wir werden prüfen, inwieweit die Umgestaltung des bisherigen steuerlichen Entlastungsbetrages in einen Abzug von der Steuerschuld möglich und interessengerecht ist. Gesamtevaluation ehe- und familienbezogener Leistungen Wir wollen die umfassende wissenschaftliche Evaluation der familienbezogenen Leistungen konsequent fortsetzen und entsprechende Vorschläge vorlegen. Ziel sind konkrete Handlungsempfehlungen, um Leistungen wirksamer und effizienter zu gestalten und zu bündeln. Weiterhin werden wir prüfen, wie die Leistungen im Unterhaltsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht und Familienrecht harmonisiert werden können und entsprechende Schritte einleiten. Kinderschutz und Frühe Hilfen Wir wollen einen aktiven und wirksamen Kinderschutz. Hierzu werden wir ein Kinderschutzgesetz, unter Berücksichtigung eines wirksamen Schutzauftrages und insbesondere präventiver Maßnahmen (z. B. Elternbildung, Familienhebammen, Kinderschwestern und sonstiger niedrigschwelliger Angebote) auch im Bereich der Schnittstelle zum Gesundheitssystem unter Klarstellung der ärztlichen Schweigepflicht auf den Weg bringen. Mit dem Nationalen Zentrum Frühe Hilfen soll der Aus- und Aufbau Früher Hilfen und die Initiativen für einen aktiven Kinderschutz in Deutschland intensiviert werden.

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Forschung Zur Verbesserung einer gesunden motorischen, kognitiven und emotionalen Entwicklung von Kindern werden wir die Bindungs- und die Bildungsforschung ausbauen. Kinderrechte Wir setzen uns für eine Stärkung der Kinderrechte ein. Diese Rechte müssen im Bewusstsein der Erwachsenen stärker verankert werden. Wir wollen in allen Bereichen, insbesondere bei den Schutz-, Förder- und Partizipationsrechten, kindgerechte Lebensverhältnisse schaffen. Wir wollen die Vorbehaltserklärung zur UNKinderrechtskonvention zurücknehmen. An der Ausgestaltung eines Individualbeschwerdeverfahrens zur UN-Kinderrechtskonvention werden wir aktiv mitwirken. Wir werden die Partizipation von Kindern und Jugendlichen von Beginn an fördern und uns dafür einsetzen, dass Kinder und Jugendliche ihre Lebenswelten und die Gesellschaft ihrem Alter gemäß mitgestalten können. Hilfe für Schwangere in Notlagen Frauen können bei einer Schwangerschaft aus unterschiedlichen Gründen in eine Notlage geraten. Das Angebot der vertraulichen Geburt sowie mögliche Rechtsgrundlagen sind zu prüfen. Die Entscheidung für ein Kind darf nicht an finanziellen Notlagen scheitern. Die Bundesmittel für Schwangerenberatung werden zur Unterstützung eines pluralen Trägerangebotes gleichmäßig vergeben. Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung Unser Ziel ist es, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung kontinuierlich zu verbessern. Dazu werden wir den Aktionsplan der Bundesregierung gezielt weiterentwickeln. Wir wollen zusammen mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Kooperation mit Internetanbietern, Medien, Verbänden und Institutionen des Kinder- und Jugendschutzes mehr Medienkompetenz vermitteln und Risiken für sie minimieren. Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen Das Hilfesystem im Bereich Gewalt gegen Frauen soll im Bereich der Bundeszuständigkeit weiter gestützt werden. Dazu gehören auch die Einrichtung einer bundesweiten Notrufnummer und ein Bericht zur Lage der Frauen- und Kinderschutzhäuser und der darüber hinausgehenden Hilfeinfrastruktur. Mehrgenerationenhäuser Wir werden die erfolgreiche generationenübergreifende Arbeit der bundesweit 500 Mehrgenerationenhäuser weiter in die Zukunft tragen. Hierbei werden wir die Mehrgenerationenhäuser auch in die Verbesserung der Versorgungssituation von Demenzkranken und ihren pflegenden Angehörigen stärken einbinden.

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2.

Jugendliche

Moderne Erziehung braucht Werte Wir wollen Eltern, Betreuungseinrichtungen, Schulen und Einrichtungen der Jugendarbeit in ihrer werteorientierten Erziehungsverantwortung bestärken. Eigenständige Jugendpolitik Wir stehen für eine eigenständige Jugendpolitik, eine starke Jugendhilfe und eine starke Jugendarbeit, die junge Menschen teilhaben lässt und ihre Potentiale fördert und ausbaut. Wir wollen Jugendliche beim Übergang von Ausbildung in den Beruf besser unterstützen. Wir betonen die zentrale Bedeutung der kulturellen Kinder- und Jugendbildung für die Persönlichkeitsentwicklung der jungen Menschen. Es gilt die neuen Möglichkeiten im Schnittfeld Jugend, Kultur und Schule zu nutzen und qualitativ und quantitativ auszubauen. Jugendschutz Wir werden gemeinsam mit Ländern, Kommunen, Verbänden und Wirtschaft einen Nationalen Aktionsplan initiieren, der sowohl ein umfassendes Konzept zur Verbesserung des Jugendschutzes beinhaltet als auch Maßnahmen zur Verbesserung der Partizipation, der Medienkompetenz und der Gewalt- sowie Suchtprävention vorsieht. Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie Die Entwicklung und Stärkung von Toleranz und Demokratie ist ein zentrales Ziel der Kinder- und Jugendpolitik. Durch ein umfassendes Unterstützungsprogramm, das stets evaluiert wird, wollen wir Kinder und Jugendliche und alle anderen Akteure vor Ort in ihrem Engagement für Vielfalt, Toleranz und Demokratie, Menschenwürde und Gewaltfreiheit gegen Rechts- und Linksextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus motivieren und unterstützen. Eine besondere Verantwortung tragen hier Eltern, Kindertagesstätten, Schulen, die Einrichtungen der Jugendarbeit und die demokratischen politischen Nachwuchsverbände im Ring Politischer Jugend. Reform Kinder- und Jugendhilfe Wir werden das Kinder- und Jugendhilfesystem und seine Rechtsgrundlagen im SGB VIII auf Zielgenauigkeit und Effektivität hin überprüfen. Wir wollen frühe, schnelle und unbürokratische Hilfezugänge durch hoch qualifizierte Leistungsangebote und den Abbau von Schnittstellenproblemen zwischen der Jugendhilfe und anderen Hilfesystemen erreichen. Dies gilt insbesondere bei Frühen Hilfen und bei Hilfen für junge Menschen mit Behinderungen. Wir werden die Qualität der Kinderund Jugendhilfe evaluieren und gegebenenfalls Standards weiterentwickeln. Jugend und Medien Wir wollen die enormen gesellschaftlichen und individuellen Chancen der Neuen Medien umfassend nutzen; den Risiken im Umgang mit diesen werden wir entgegenwir63/124

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ken. Wir wollen die Medienkompetenz insbesondere von Kindern und Jugendlichen stärken. Dazu gehören die Fortsetzung der erfolgreichen Projekte „Vision Kino“, „Nationale Initiative Printmedien“ und das Netz für Kinder „Frag Finn“. Computerspiele sind ein selbstverständlicher Teil unserer Alltagskultur geworden. Deswegen soll die Entwicklung hochwertiger, kulturell und pädagogisch wertvoller Unterhaltungsmedien gefördert und der Deutsche Computerspielpreis aufgewertet werden. Sexualstrafrecht CDU, CSU und FDP haben 1994 den strafrechtlichen Jugendschutz grundlegend neu geregelt. Wir wollen an den differenzierten Schutz für Kinder und Jugendliche unter Beachtung der neueren europarechtlichen Vorgaben wieder anknüpfen. Änderungen im Strafrecht, die nach europäischem Recht nicht geboten sind, werden wir rückgängig machen. Entsprechend lehnen wir aktuelle Überlegungen zu weitergehenden europäischen Vorgaben ab. Jugendgewalt und Jugendkriminalität Wir wollen Jugendkriminalität mit wirksamen Maßnahmen begegnen und alle Anstrengungen unternehmen, um ihren Ursachen entgegenzuwirken. Dazu wollen wir Präventionskonzepte stärken und ausbauen, unter Einbeziehung aller Verantwortlichen erzieherische Ansätze verbessern sowie Vollzugsdefizite bei der konsequenten Durchsetzung des geltenden Jugendstrafrechts abbauen. Wir erkennen den Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts als besonders wichtig an. Zur Erweiterung und Verbesserung der pädagogischen Reaktionsmöglichkeiten bei Straftaten Jugendlicher und Heranwachsender werden wir den Warnschussarrest neben der Aussetzung der Verhängung oder der Vollstreckung der Jugendstrafe zur Bewährung einführen. Junge Straftäter erhalten damit bereits zu Beginn der Bewährungszeit deutlich die Konsequenzen weiterer Gesetzesverstöße vor Augen geführt und zugleich eine nachdrücklichere erzieherische Einwirkung. Im Jugendstrafrecht erhöhen wir die Höchststrafe für Mord auf 15 Jahre Jugendstrafe. 3. Senioren

Wir möchten eine erfolgreiche Generationenpolitik voranbringen, die es älteren Menschen möglichst lange erlaubt, ein unabhängiges und eigenverantwortliches Leben zu führen. Der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soll von Betrieben, Unternehmen und dem öffentlichen Dienst besser vorbereitet und unterstützt sowie fließender werden. Altersbilder und Altersgrenzen Aktive Teilhabe älterer Menschen ist auf zeitgerechte und moderne Altersbilder angewiesen. Wir wollen eine breit angelegte Initiative zum Thema „Alter neu denken“ starten. Es ist erforderlich, bestehende und ggf. diskriminierende Altersgrenzen zu überprüfen.

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Soziales vernetztes Wohnen für ältere Menschen Wir wollen Wohnraum und Infrastruktur alten-, generationengerecht und wo sachgerecht integrativ gestalten und die erforderlichen Service- und Hilfestrukturen auch in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft ausbauen und weiterentwickeln. Eine entsprechende Aufnahme dieser Zusammenhänge in die Ausbildung von Architekten und Ingenieuren sowie Stadtplanern streben wir an. Forschung für ein selbst bestimmtes Leben im Alter Selbst bestimmtes Leben im Alter ist für viele Familien in Deutschland ein existentielles Thema. Mit Unterstützung der Medizintechnik ist hier schon heute sehr viel möglich. Deshalb fördern wir die Entwicklung von altersgerechten Assistenzsystemen und altersgerechten innovativen Wohnmodellen. Wir bauen die medizinische, technische und sozialwissenschaftliche Forschung für ein selbst bestimmtes Leben im Alter aus, auch im europäischen Rahmen. Wir starten eine Innovationspartnerschaft „Gesundheit im Alter“. Demographischer Wandel Die demographischen Veränderungen in Deutschland werden sich bald sehr stark im Alltagsleben bemerkbar machen. Staat und Politik müssen hierauf in vielfältiger Weise vorbereitet sein. Wir streben daher eine Koordination der Beschäftigung mit demographischen Fragen an. Zur besseren Abstimmung zwischen den Bundesressorts werden wir einen interministeriellen Ausschuss einsetzen. Die Chancen des demographischen Wandels sollen verstärkt in der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung mit der Veröffentlichung eines „Berichts der Bundesregierung zur demographischen Lage und künftigen Entwicklung des Landes“ im Jahre 2011 berücksichtigt werden. 4. Gleichstellung

Wir wollen bestehende Benachteiligungen in Arbeitswelt, Politik und Gesellschaft beseitigen. Wir werden uns für eine Kultur der Vielfalt einsetzen und begrüßen daher „Diversity-Strategien“. Insbesondere wollen wir auch Existenzgründerinnen und Selbständige in den Blick nehmen. Wir erarbeiten einen Rahmenplan zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in allen Phasen des Lebensverlaufs. Die Bundesinitiative zur Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft wird einbezogen. Erleichterung des Wiedereinstiegs ins Berufsleben Frauen sind heute besser qualifiziert als jemals zuvor. Viele wollen ihre Fähigkeiten im Erwerbsleben umsetzen. Das Aktionsprogramm „Perspektive Wiedereinstieg“ wird in Partnerschaft mit der Bundesagentur für Arbeit fortgeführt und ausgebaut. Es wird geprüft, inwieweit sich die lokalen Modelle des Programms, die sich als zielführend erwiesen haben, in die Fläche übertragen und verstetigt werden können. Dabei ist die Situation Alleinerziehender in besonderer Weise zu berücksichtigen.

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Überwindung der Entgeltungleichheit Wir wollen das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ für Frauen und Männern umsetzen und damit die Entgeltungleichheit überwinden. Wir werden in der Wirtschaft dafür werben, das beratungsunterstützte Lohntestverfahren Logib-D einzusetzen. Hiermit sollen Entgeltunterschiede und deren Ursachen festgestellt werden. Die gemeinsamen Anstrengungen zur Überwindung der Entgeltungleichheit sind zu bilanzieren. Der öffentliche Dienst muss seine Potentiale ausschöpfen, frauen- und familienfreundlicher zu werden. Mehr Frauen in Führungspositionen Die Ziele des Bundesgleichstellungsgesetzes und des Bundesgremienbesetzungsgesetzes werden mit Nachdruck verfolgt. Wir werden prüfen, ob und inwieweit die Gesetze geändert und effektiver gestaltet werden müssen. Der Anteil von Frauen in Führungspositionen in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst soll maßgeblich erhöht werden. Dazu wird ein Stufenplan, insbesondere zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Vorständen und Aufsichtsräten vorgelegt. Der Stufenplan setzt in einer ersten Stufe auf verbindliche Berichtspflichten und transparente Selbstverpflichtungen. Jungen und Männerpolitik Wir wollen eine eigenständige Jungen- und Männerpolitik entwickeln und bereits bestehende Projekte für Jungen und junge Männer fortführen und intensivieren. Damit eröffnen wir ihnen auch in erzieherischen und pflegerischen Berufen erweiterte Perspektiven. Die Zusammenarbeit mit Väterorganisationen und anderen gleichstellungsorientierten Männerorganisationen soll intensiviert werden. 5. Integration und Zuwanderung

Integration fördern, Chancen nutzen Die Integration der Menschen mit Migrationshintergrund ist für Deutschland eine Schlüsselaufgabe. Unser Zusammenleben soll von Respekt, gegenseitigem Vertrauen, von Zusammengehörigkeitsgefühl und gemeinsamer Verantwortung geprägt sein. Wir wollen Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Zuwandererfamilien alle Chancen eines weltoffenen Landes eröffnen und ihre gesellschaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Teilhabe ermöglichen. Wir erwarten in gleicher Weise die Aufnahmebereitschaft der deutschen Gesellschaft und die Integrationsbereitschaft der Zuwanderer. Wir werden den Nationalen Integrationsplan (NIP) von einem integrationspolitischen Gesamtkonzept zu einem Aktionsplan mit klar definierten und zu überprüfenden Zielen weiterentwickeln. Dazu setzen wir den vertrauensvollen Dialog zwischen Staat und Gesellschaft, insbesondere den Migranten, in institutionalisierter Form – auch unter Einbeziehung des Deutschen Bundestages – fort. Wir streben die Gründung eines Bundesbeirates für Integration an. Stand und Verlauf der Integration können nur auf der Basis objektiver Daten ermittelt werden. Die erforderlichen Datengrundlagen werden wir schaffen.

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Der Bund einerseits und die Länder mit den Kommunen andererseits sind in der Integrationspolitik Partner. Diese Zusammenarbeit wollen wir unter Wahrung der jeweiligen staatlichen Zuständigkeiten zu verbindlichen Nationalen Integrationspartnerschaften weiterentwickeln. Integration vollzieht sich in erster Linie in den Kommunen. Es gilt, die hervorragenden, aber oft zeitlich befristeten Projekte zur Integration zu Regelangeboten weiterzuentwickeln. Unser Ziel ist die bestmögliche Vernetzung der verschiedenen Integrationsfördermaßnahmen vor Ort. Staatliche und kommunale Stellen sowie öffentlich geförderte Träger sollen passgenau aufeinander abgestimmt zusammenarbeiten. Einbeziehen wollen wir dabei insbesondere die Integrationskursträger und die Arbeitsagenturen. In Modellregionen wollen wir die Integrationspartnerschaften erproben. Die integrationspolitischen Defizite der letzten Jahrzehnte wollen wir konsequent beheben. In unserem Land leben viele Menschen, die auch nach jahrelangem Aufenthalt in Deutschland gesellschaftlich nicht integriert sind und unsere Sprache nicht beherrschen. Wir werden deshalb die Instrumente der nachholenden Integration fördern. Wir wollen die Integrationsberatung optimieren. Um die Verbindlichkeit der individuellen Integrationsförderung zu erhöhen, werden wir das Instrument eines Integrationsvertrages schaffen, mit dem wir sowohl Neuzuwanderer als auch länger im Land lebende Migranten erreichen wollen. Vor allem Menschen, die zu ihren Ehegatten nach Deutschland nachziehen und dazu erste Deutschkenntnisse schon im Herkunftsland erworben haben, möchten wir möglichst schnell mit der Vielfalt der Integrationsmaßnahmen vertraut machen. Mit Integrationsverträgen werden die notwendigen Integrationsmaßnahmen für eine erfolgreiche Eingliederung in die deutsche Gesellschaft und den deutschen Arbeitsmarkt vereinbart und später kontinuierlich überprüft. Information und Beratung über staatliche und bürgerschaftliche Angebote stehen dabei im Vordergrund. Modelle der individuellen Begleitung, wie etwa die Integrationslotsen, beziehen wir dabei ein. Die Schnittstellen der Beratungsdienste zu den Bildungsträgern werden überprüfbar verbessert. Den Dienstleistungscharakter der bisherigen Ausländerbehörden wollen wir stärken. Die Koalitionäre sprechen sich für einen breit angelegten parlamentarischen und gesellschaftlichen Diskurs der Integrationsthematik aus. Das Beherrschen der deutschen Sprache ist Grundvoraussetzung für Bildung und Ausbildung, für Integration in den Beruf, für Partizipation und sozialen Aufstieg. Wirksamstes Instrument der Sprachförderung des Bundes sind die Integrationskurse. Durch stärkeres Fördern und Fordern wollen wir die Erfolgschancen der Teilnehmer weiter erhöhen. Dazu werden wird wir die Integrationskurse flexibilisieren und quantitativ und qualitativ aufwerten. Die Zahl der Orientierungskursstunden wird von 45 auf 60 angehoben – damit geben wir den Teilnehmern die Chance, mehr über die Funktionsweise unseres demokratischen Rechtsstaates zu erfahren.

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Schnelle Lernerfolge werden wir mit Anreizen fördern. Wir wollen das Integrationskursmanagement verbessern, um insbesondere Menschen, die vor dem Ehegattennachzug erste Deutschkenntnisse im Herkunftsland erworben haben, einen möglichst schnellen Übergang in den Integrationskurs zu ermöglichen. Die Kurse werden auf das primäre Ziel ausgerichtet, die Teilnehmer in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dazu kann das Niveau der Sprachkurse auch über das Niveau B 1 hinausgehen. Darüber hinaus streben wir eine stärkere Vernetzung mit den für die Arbeitsvermittlung zuständigen Stellen an. Die Integrationskraft von Kindergärten und Schulen werden wir verstärken. Wer früh gefördert wird, hat bessere Chancen. Wir stehen zum bedarfsgerechten Ausbau der frühkindlichen Bildungseinrichtungen und der Ganztagsschule. Wir unterstützen verbindliche bundesweit vergleichbare Sprachstandstests für alle Kinder im Alter von vier Jahren und bei Bedarf eine verpflichtende gezielte Sprachförderung vor der Schule. Alle Kinder, die eingeschult werden, sollen Deutsch sprechen können. Wir unterstützen darüber hinaus unterrichtsbegleitende Sprachprogramme. Eltern in Erziehungsverantwortung müssen unsere Sprache beherrschen, damit ihre Kinder die besten Voraussetzungen für schulischen Erfolg haben. Wir wollen verstärkt Integrationskurse für Eltern an Kindergärten und Schulen einrichten und u. a. mit der Kampagne „Deutsch lernen – Deutschland kennen lernen“ intensiv für das Angebot der Elternintegrationskurse werben. Droht wegen mangelnder Deutschkenntnisse der Eltern eine Beeinträchtigung des Kindeswohls, soll zukünftig schon aus diesem Grund eine Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs möglich sein. Zu viele junge Migranten scheitern in Schule und Berufsausbildung. Die Länder haben sich im Nationalen Integrationsplan und der gemeinsamen Qualifizierungsinitiative verpflichtet die Zahl der Schulabbrecher mit Migrationshintergrund bis zum Schuljahr 2012/2013 auf den Gesamtschnitt aller Schüler zu reduzieren. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit leistet die Bundesregierung in vielfältiger Weise Unterstützung auf dem Weg zum Bildungserfolg. Gerade in wirtschaftlich schwieriger Zeit werden wir die erfolgreichen Förderprogramme (z. B. Einstiegsqualifizierung und JobstarterConnect) fortsetzen. Sie kommen insbesondere jungen Migrantinnen und Migranten zugute. Begleitung und Beratung können jungen Menschen eine unverzichtbare Unterstützung beim Ausbildungserfolg sein. Ein neues Instrument des ganzheitlichen Integrationscoachings (GINCO) dient der Integration in Ausbildung bzw. in den ersten Arbeitsmarkt und zur Stabilisierung dieser Integration. Wir wollen die Erwerbsbeteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund weiter verbessern. Wirksame Instrumentarien sollen – so wie die Förderung berufsbezogener Sprachkenntnisse – künftig als Regelinstrumente im SGB II und III zur Verfügung stehen. Damit wird den besonderen Unterstützungsbelangen dieser Personengruppe Rechnung getragen. Wir wollen bestehende Migrantenunternehmen stärken und neue Existenzgründer gewinnen. Dazu ist eine gezielte individuelle und bedarfsgerechte Gründungsun68/124

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terstützung im Gründungsprozess erforderlich. In einer gezielten Beratungs- und Qualifizierungsinitiative sollen neben betriebswirtschaftlichen Kompetenzen fachspezifisches Know-how sowie Sprachkenntnisse vermittelt werden. Wir stärken die „Charta der Vielfalt“. Sie ist ein grundlegendes Bekenntnis zu Fairness und Wertschätzung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Unternehmen. Die Potentiale und Talente von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund werden gefördert. Die „Charta der Vielfalt“ ist nach kurzer Zeit ein sehr erfolgreiches Unternehmensnetzwerk geworden, zu dessen weiterer Entwicklung wir unseren Beitrag leisten werden. Auch der Bund ist sich seiner Rolle als Arbeitgeber bewusst. Er wird im Rahmen seiner Möglichkeiten mehr geeignete, befähigte und leistungsbereite Migranten beschäftigen. Das Bürgerschaftliche Engagement von Migranten wird weiter gefördert und gestärkt. Hierzu wird der beabsichtigte qualitative und quantitative Ausbau der Jugendfreiwilligendienste beitragen. Wir wollen sowohl die vermehrte Teilhabe von Jugendlichen mit Migrationshintergrund an den Jugendfreiwilligendiensten erreichen als auch das Ziel der Einbindung des Freiwilligen Sozialen Jahres zur Forcierung der Belange der Integration verfolgen. Mit dem Programm „Integration durch Sport“ wollen wir besonders Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund ansprechen, um sie als Teilnehmer und auch Übungsleiter zu gewinnen. Wir wollen die Teilnahme zugewanderten Frauen und Mädchen aus allen Kulturkreisen am öffentlichen und gesellschaftlichen Leben fördern. Dafür brauchen wir eine Bildungs- und Ausbildungsoffensive für Migrantinnen. Auch auf die Aufklärung über Menschenrechte, Bürgerrechte und Sozialrechte und auf die Sensibilisierung für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern muss großes Augenmerk gelegt werden. Optionsregelung Mit dem Staatsangehörigkeitsreformgesetz aus dem Jahr 1999 wurde der ius-soliErwerb für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern neu in das Staatsangehörigkeitsrecht eingeführt. Im Rahmen einer Übergangsregelung konnten Kinder, die zwischen 1990 und 2000 geboren worden sind, auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Hiervon haben ca. 50.000 Kinder Gebrauch gemacht. Die ersten dieser Kinder (ca. 3.300) wurden im Jahr 2008 achtzehn Jahre alt und damit optionspflichtig. Bis zur Vollendung ihres 23. Lebensjahres müssen sie sich für die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit entscheiden. Die Erfahrungen mit diesen ersten Optionsfällen sollen auf möglichen Verbesserungsbedarf sowohl in verfahrens- als auch materiellrechtlicher Hinsicht überprüft und ggf. entsprechende Änderungsvorschläge erarbeitet werden. Wir werben dafür, dass möglichst viele Menschen, die die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen, unsere Staatsbürgerschaft annehmen. Denn sie ist das stärkste Zeichen der Zugehörigkeit zu unserem Land und zur wechsel69/124

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seitigen Verantwortung seiner Bürger. Unverhältnismäßige Hemmnisse auf dem Weg zur Einbürgerung werden wir beseitigen. Bildung und Anerkennung Bildung ist die Basis für gesellschaftliche Integration und persönlichen Erfolg. Integration wird auch befördert, wenn die Menschen ihre im Ausland erworbenen Qualifikationen hier voll einsetzen können. In Deutschland leben viele tausend qualifizierte Migranten, deren im Herkunftsland erworbene Bildungs- und Berufsabschlüsse nicht oder nicht vollständig anerkannt werden. Gerade mit Blick auf den Fachkräftemangel sind die Kenntnisse und Fähigkeiten aller Zuwanderer eine Ressource, auf die wir nicht verzichten können. Deshalb werden wir in Abstimmung mit den Ländern einen gesetzlichen Anspruch auf ein Anerkennungsverfahren schaffen, das feststellt, inwieweit im Ausland erworbene Qualifikationen deutschen Ausbildungen entsprechen. Wir wollen, dass das Verfahren einfach, transparent und nutzerfreundlich gestaltet ist und streben eine Erstanlaufstelle an. Die Möglichkeiten für Anpassungs- bzw. Ergänzungsqualifizierungen werden wir ausbauen. Auch Teilanerkennungen sollen möglich sein, verbunden mit dem Angebot einer Anpassungsqualifizierung. Die Datenbank zur Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse wird ausgebaut. Evaluierung Sprachnachweis Kenntnisse der deutschen Sprache sind wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration. Daher sind die Regelungen zum Spracherwerb vor Ehegattennachzug sinnvoll. Es kommt entscheidend darauf an, dass für diese Zuzugswilligen hinreichend Möglichkeiten zum Spracherwerb bestehen. Wir wollen die hier bereits eingeleitete Überprüfung zügig abschließen. Das Erbringen der Sprachnachweise soll organisatorisch vereinfacht werden. Die Durchführung der Kurse und die Prüfungsabnahme werden nicht allein bei den Goethe-Instituten belassen, sondern auf alle entsprechende Qualität verbürgende Anbieter ausgeweitet. Die Koalitionspartner sind sich einig, die Anstrengungen zur Verhinderung von Scheinehen zu intensivieren und alle Maßnahmen, z. B. die Verlängerung der Ehebestandszeit zur Erlangung eines eigenständigen Aufenthaltstitels von zwei auf drei Jahre, zu prüfen. Das Erschleichen von Aufenthaltstiteln muss nachhaltig bekämpft werden. Die EU-Mitgliedstaaten müssen auch künftig die Zuständigkeit behalten, über Zuwanderung in nationaler Verantwortung entscheiden zu können. Wir werden bei den Verhandlungen sorgfältig darauf achten, dass das Subsidiaritätsprinzip beachtet wird, und dass die bestehenden nationalen Grundsätze und Standards gewahrt bleiben. Auf europäischer Ebene sehen wir hinsichtlich der internationalen Migrationsströme die Verantwortung Deutschlands in Europa und werden an der Sicherstellung humanitärer Standards initiativ mitwirken. 70/124

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Bleiberechtsregelung Hinsichtlich der gesetzlichen Altfallregelung sind wir uns einig, dass vor dem Hintergrund der momentanen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Handlungsbedarf in Bezug auf diejenigen Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ besteht, die voraussichtlich die gesetzlichen Vorgaben zur Lebensunterhaltssicherung zum Jahresende verfehlen werden. Zeitgerecht wird eine angemessene Regelung gefunden werden. Die Residenzpflicht soll so ausgestaltet werden, dass eine hinreichende Mobilität insbesondere im Hinblick auf eine zugelassene Arbeitsaufnahme möglich ist; Wohnsitzbeschränkungen bleiben unberührt. Wir werden die aufenthaltsgesetzlichen Übermittlungspflichten öffentlicher Stellen dahingehend ändern, dass der Schulbesuch von Kindern ermöglicht wird. Visa-Verfahren – Visa-Warndatei Wir stimmen darin überein, dass Personen, die mit rechtswidrigem Verhalten im Zusammenhang mit dem Visumverfahren, mit rechtswidrigem Verhalten bei sonstigem Auslandsbezug bereits auffällig geworden sind, im Visumverfahren für eine nähere Überprüfung erkennbar gemacht werden müssen. Hierzu werden wir eine zentrale Visa-Warndatei schaffen, um so insbesondere die deutschen Visumbehörden bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen und den Prozess der Visumerteilungen insgesamt zu beschleunigen. Daten zu Einladern, Verpflichtungsgebern oder Bestätigenden werden als notwendige Ergänzung der Datensätze zu Personen nur aufgenommen, wenn zu ihnen Warninhalte gespeichert sind. Evaluierung Abschiebehaftbedingungen An der Verhängung von Abschiebungshaft als ultima ratio zur Durchsetzung von Ausreisepflichten halten wir fest. Es kommt darauf an, dieses Mittel maßvoll und unter strikter Beachtung der Grundrechte anzuwenden. Wir wollen gemeinsam mit den Ländern überprüfen, ob – auch im Lichte der Vorgaben der EURückführungsrichtlinie – Anpassungen im praktischen Vollzug von Abschiebung und Abschiebungshaft sinnvoll sind. Asylbewerberleistungsgesetz Das Asylbewerberleistungsgesetz werden wir im Hinblick auf das Sachleistungsprinzip evaluieren.

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6.

Ehrenamt

Die Förderung des Zusammenhalts ist in offenen, demokratischen Gesellschaften auch Aufgabe von Politik und Staat, denn er trägt maßgeblich zum gesellschaftlichen Klima in unserem Land bei. Millionen von Bürger machen mit ihren ehrenamtlichen Tätigkeiten und ihrem bürgerschaftlichem Engagement Deutschland zu einem lebenswerten und friedfertigen Land. Gesellschaftliche Integration im Sinne einer Vermittlung von Werten und Haltungen wie Toleranz, Respekt und Rücksichtnahme durch das tägliche Miteinander in Familien, Schulen, Unternehmen, Vereinen und vielen anderen Zusammenschlüssen gleichgesinnter Menschen sorgen daneben auch für eine nachhaltige Eindämmung von Extremismus, Antisemitismus und Jugendgewalt. Notwendig ist, dass Menschen nicht von gesellschaftlicher Teilhabe und der gesellschaftlichen Wertegrundlage abgehängt werden. Wir werden mit allen zivilgesellschaftlichen Gruppen gemeinsam daran arbeiten, dass gerade Kinder und Jugendliche die Wertgrundlagen unserer Gesellschaft mit auf ihren Lebensweg nehmen. Insbesondere darf gesellschaftliche Teilhabe nicht von der finanziellen und wirtschaftlichen Haushaltslage des Einzelnen oder von Familien abhängen. Zugleich kann der Staat nicht auf die Mitwirkung und Verantwortung der Bürger für sich und ihre Familien verzichten. Wir erwarten, dass Eltern ihre Rechte und Pflichten wahrnehmen. Diese gehören untrennbar zusammen. Die vielfältigen Investitionen im Engagement sind besser zu fördern, stärker zu vernetzen und vor allem denen zugänglich zu machen, die wir für bürgerschaftliches Engagement begeistern wollen. Wir wollen eine Nationale Engagementstrategie u. a. zusammen mit dem Nationalen Forum für Engagement und Partizipation umsetzen, ein Gesetz zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements verfolgen, das alle geeigneten Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Infrastruktur und Stabilisierung von Engagement und Partizipation berücksichtigt und zur Bündelung, Abstimmung und Weiterentwicklung von Förderprogrammen ein geeignetes bundeseinheitliches Förderinstrument aufstellen. Wir werden die Qualität der Jugendfreiwilligendienste „Freiwilliges Soziales Jahr“ und „Freiwilliges Ökologisches Jahr“ als Bildungsdienste nachhaltig sichern stärken. Der Kindergeldbezug in Zeiten geregelter und ungeregelter Jugendfreiwilligendienste wird vereinheitlicht, ein Kindergeldbezug während der Wehr- und Zivildienstzeit wird geprüft. Durch eine gemeinsame ressortübergreifende Strategie werden einheitliche und transparente Bedingungen für alle Freiwilligendienstleistenden geschaffen. Einen einheitlichen Status für Freiwilligendienstleistende im Zuge eines "Freiwilligendienststatusgesetzes" streben wir an. Wir wollen den vielfältigen ehrenamtlichen Einsatz für kulturelle Angebote und Entfaltungsmöglichkeiten nachhaltig unterstützen und für mehr Anerkennung für das Ehrenamt sorgen. Ehrenamtlich Engagierte sollen von Bürokratie und Haftungsrisiken 72/124

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entlastet werden. Wir wollen die Angebote für das Freiwillige Soziale Jahr in der Kultur ausweiten. Aktives Alter Die großen Potentiale und Kompetenzen der älteren Menschen sind eine wertvolle Ressource im demographischen Wandel. Mittelfristig wird die Entwicklung einer differenzierten, flächendeckenden Struktur der Förderung des Engagements im Alter, der Selbstorganisation und Nachbarschaftshilfe angestrebt. Zivildienst Der Zivildienst entfaltet sozialpolitische Wirkungen. Wir fördern auch künftig die Möglichkeit, den Zivildienst mit den darin erworbenen Fähigkeiten für die weitere Ausbildung nutzbar zu machen. Eine mögliche Doppelableistung von Zivildienst und Freiwilligem Sozialen Jahr soll künftig ausgeschlossen sein. Wir wollen den Lückenschluss zwischen Ende des Zivildienstes und den Ausbildungsbeginn durch die Möglichkeit einer abschnittsweisen Ableistung des Zivildienstes prüfen. Die künftige Struktur der Wehrpflicht wird sich im Zivildienst widerspiegeln, der Dienstleistungen der sozialen Einrichtungen weiter zu sichern hilft. 7. 7.1. Soziale Hilfe und Sozialversicherungen Arbeitslosenversicherung und Bundesagentur für Arbeit

Effizienzsteigerung bei den Arbeitsmarktinstrumenten Wir stehen für eine effektive und effiziente Arbeitsmarktpolitik, die Arbeitslose dabei unterstützt, rasch wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu finden. Denn unser Ziel der aktiven Arbeitsmarktpolitik ist es, Arbeitssuchende erfolgreich in Beschäftigung zu vermitteln. Das gilt insbesondere auch für diejenigen Arbeitssuchenden, die spezifische Schwierigkeiten am Arbeitsmarkt haben und einen großen Bedarf an Qualifizierung und Weiterbildung aufweisen. Die Arbeitsmarktinstrumente der Arbeitsverwaltung müssen mit dieser Maßgabe auf den Prüfstand gestellt werden. Wir wollen die Vielzahl der bestehenden Arbeitsmarktinstrumente deutlich reduzieren. Unser Ziel ist es, vor Ort ein hohes Maß an Ermessenspielraum – kombiniert mit einem wirksamen Controlling – zu erreichen und dadurch die Integration in den Arbeitsmarkt entsprechend den regionalen Bedingungen deutlich zu verbessern. Die Koalition wird deshalb Voraussetzungen dafür schaffen, dass neue Lösungsansätze wie z. B. die „Bürgerarbeit“ oder marktgerecht ausgestaltete Vermittlungsgutscheine ab Beginn der Arbeitslosigkeit erprobt werden können. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zu mehr Wachstum und Beschäftigung sowie zur Stabilisierung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung. Wir begegnen den Sorgen vieler Menschen vor Abstieg und Überforderung, indem wir marktgerechte Arbeitsplätze fördern statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren. Das Prinzip des „Förderns und Forderns“ bleibt Maßstab unseres Handelns.

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7.2

Grundsicherung

Hinzuverdienst Arbeit und Leistung müssen sich lohnen. Für uns gilt: Wenn man arbeitet, muss man mehr haben als wenn man nicht arbeitet. Deshalb werden wir die Hinzuverdienstregelungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende deutlich verbessern. Damit erhöhen wir auch den Anreiz, eine voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu suchen und anzunehmen. Das kann auch dazu beitragen, die Sozialkassen zu entlasten. Schonvermögen Wir wollen mehr Sicherheit für Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz verlieren und längere Zeit keinen neuen Arbeitsplatz finden können. Die Förderung der privaten Altersvorsorge ist eine wichtige Maßnahme zur Verhinderung einer zukünftigen Altersarmut von breiten Bevölkerungsschichten. Deswegen werden wir die private Altersvorsorge besser schützen. Wir werden den Freibetrag beim Schonvermögen im SGB II, der verbindlich der Altersvorsorge dient, auf 750 Euro pro Lebensjahr wesentlich erhöhen. Bedingung dafür ist, dass das Altersvorsorgevermögen erst mit Eintritt in den Ruhestand verfügbar ist. So stärken wir die eigenständige Altervorsorge. Sie darf nicht bestraft werden – auch nicht, wenn man auf das Arbeitslosengeld II angewiesen sein sollte. Zusätzlich wollen wir die selbstgenutzte Immobilie umfassend schützen. SGB II-Strukturreform Die Koalition will die Aufgabenwahrnehmung und Finanzierung für Langzeitarbeitslose im Sinne der Menschen neu ordnen. Wir streben eine verfassungsfeste Lösung ohne Änderung des Grundgesetzes und ohne Änderung der Finanzbeziehungen an, die dazu beiträgt, dass Langzeitarbeitslosigkeit vermieden bzw. so schnell wie möglich überwunden wird. Dabei gilt es, die Kompetenz und Erfahrung der Länder und der Kommunen vor Ort sowie der Bundesagentur für Arbeit in getrennter Aufgabenwahrnehmung für die Betreuung und Vermittlung der Langzeitarbeitslosen zu nutzen. Die bestehenden Optionskommunen sollen diese Aufgabe unbefristet wahrnehmen können. Dabei muss kommunalen Neugliederungen Rechnung getragen werden können. Die Bundesagentur für Arbeit erhält die Aufgabe, den Kommunen attraktive Angebote zur freiwilligen Zusammenarbeit zu unterbreiten. Dazu wird das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung einen „Mustervertrag“ ausarbeiten, der die Zusammenarbeit regelt und die kommunale Selbstverwaltung achtet. Unser Ziel ist eine bürgerfreundliche Verwaltung, die unnötige Doppelarbeit vermeidet. Pauschalierungen In diesem Zusammenhang werden auch die Kosten der Unterkunft transparent und rechtssicher ausgestaltet. Wir werden auf der Basis der vorhandenen gesetzlichen Regelungen prüfen, die Energie- und Nebenkosten sowie ggf. die Kosten 74/124

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der Unterkunft zu pauschalieren. Dabei sind regionale Besonderheiten zu berücksichtigen. Wir wollen damit auch dazu beitragen, dass die Zahl der Prozesse in diesem Bereich zurückgeht und gleichzeitig Anreize für einen sparsamen Energieverbrauch setzen. Wir werden das Wohngeldrecht hinsichtlich der Schnittstellen zu anderen sozialen Sicherungssystemen überprüfen und streben weitere Vereinfachungen bei der Ermittlung des Wohngeldanspruchs an. Wir werden prüfen, ob die von den Familienkassen durchgeführte Auszahlung des Kindergeldes einer anderen Stelle übertragen werden kann. Darüber hinaus wird geprüft, ob weitere steuerfinanzierte familienpolitische Leistungen zusammengefasst werden können. Bürgergeld Die Koalition nimmt sich vor, die vielfältigen und kaum noch überschaubaren steuerfinanzierten Sozialleistungen darauf hin zu überprüfen, ob und in welchem Umfang eine Zusammenfassung möglich ist. In diese Prüfung wird auch das Konzept eines bedarfsorientierten Bürgergeldes einbezogen. 7.3 Weitere Sozialversicherungen

Unfallversicherung Der Leistungskatalog wird mit Blick auf ein zielgenaues Leistungsrecht überprüft, die Wirtschaftlichkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften wird verbessert und das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung entbürokratisiert. Verbesserung des Erwerbsminderungsschutzes Wir wollen, dass auch erwerbsgeminderte Menschen angemessen sozial abgesichert sind. Wir werden prüfen, ob und wie die Absicherung gegen das Erwerbsminderungsrisiko in der staatlich geförderten Vorsorge kostenneutral verbessert werden kann. Künstlersozialversicherung Wir werden die Stabilisierung der Künstlersozialversicherung mit einer transparenten und nachvollziehbaren Versicherungspflicht fortsetzen. 7.4. Menschen mit Behinderungen

Wir treten für eine tatsächliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben ein. Unser Ziel ist, die Rahmenbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen positiv zu gestalten. Voraussetzung hierfür ist u. a. die Barrierefreiheit in allen Bereichen von Schule über Ausbildung bis zum Beruf sowie von Verkehr über Medien und Kommunikationstechnik bis hin zum Städtebau. Politische Entscheidungen, die Menschen mit Behinderungen direkt oder indirekt betreffen, müssen sich an den Inhalten der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen messen lassen. Deshalb werden wir 75/124

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einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen entwickeln. Wir wollen, dass ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen länger und lebenswerter in ihrem gewohnten Umfeld wohnen können. Das KfWFörderprogramm zur Versorgung mit altersgerechtem Wohnraum wird weiterentwickelt. 8. Rente

Verbesserung der Kindererziehung in der Alterssicherung Wir werden im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten prüfen, wie wir die familienpolitische Komponente stärken und deshalb Erziehungsleistungen in der Alterssicherung noch besser berücksichtigen können. Stärkung der kapitalgedeckten Altersvorsorge Wir bekennen uns zur staatlich geförderten Altersvorsorge. Eine Vielzahl von Menschen nutzt diesen Weg, um private Vorsorge zu betreiben. Wir werden prüfen, ob es notwendig und finanziell darstellbar ist, weiteren Personengruppen, insbesondere Selbständigen, den Zugang zur staatlich geförderten Altersvorsorge zu ermöglichen. Kampf gegen Altersarmut Wir verschließen die Augen nicht davor, dass durch veränderte wirtschaftliche und demographische Strukturen in Zukunft die Gefahr einer ansteigenden Altersarmut besteht. Deshalb wollen wir, dass sich die private und betriebliche Altersvorsorge auch für Geringverdiener lohnt und auch diejenigen, die ein Leben lang Vollzeit gearbeitet und vorgesorgt haben, ein Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung erhalten, das bedarfsabhängig und steuerfinanziert ist. Hierzu wird eine Regierungskommission einen Vorschlag für eine faire Anpassungsregel entwickeln. Rentenangleichung Ost / West Das gesetzliche Rentensystem hat sich auch in den Neuen Ländern bewährt. Wir führen in dieser Legislaturperiode ein einheitliches Rentensystem in Ost und West ein. 9. Gesundheit und Pflege

Wir werden das deutsche Gesundheitswesen innovationsfreundlich, leistungsgerecht und demographiefest gestalten. Wir benötigen eine zukunftsfeste Finanzierung, Planbarkeit und Verlässlichkeit sowie Solidarität und Eigenverantwortung. Wir brauchen eine Kultur des Vertrauens anstelle überzogener bürokratischer Vorschriften. Gesundheit hat für die Menschen in unserem Land eine hohe Bedeutung. Sie müssen sicher sein können, dass sie im Krankheits- und Pflegefall gut versorgt sind. Die Qualität der Versorgung und ihre flächendeckende Bereitstellung sind 76/124

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uns ein zentrales Anliegen. Eine hochwertige Gesundheitsversorgung muss vom Menschen her gedacht werden. Dafür ist ein Umdenken erforderlich. Die in den Gesundheits- und Pflegeberufen Tätigen leisten einen wichtigen Beitrag für unser Gemeinwesen. Sie verdienen unseren Respekt und Anerkennung. Die Attraktivität dieser Berufe muss auch im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden. Das Gesundheitswesen ist gerade in einer älter werdenden Gesellschaft die Zukunftsbranche mit bereits jetzt über 4 Millionen Beschäftigten. Es ist der Bereich mit der höchsten Innovationsrate und einem geradezu explosionsartig zunehmenden Wissen. Wir wollen den Rahmen so setzen, dass sich der Wettbewerb der Ideen im ständigen Bemühen um eine Verbesserung der Qualität der Versorgung entfalten kann. 9.1. Gesundheit

Prävention zielgerichtet gestalten Prävention ist ein wichtiger Baustein für ein gesundes Leben und für unsere Gesellschaft. Sie muss zu allererst bei Kindern und Jugendlichen ansetzen. Prävention kann dabei helfen, künftige Belastungen der Sozialsysteme zu verringern. Zielgruppenspezifische Aufklärung soll dazu beitragen, Eigenverantwortlichkeit und Gesundheitsbewusstsein zu stärken. Unsere Präventionsstrategie wird Vorhandenes bewerten und aufeinander abstimmen, nationale und internationale Erfahrungen und Erkenntnisse analysieren sowie auf bewährten Programmen und Strukturen aufbauen, diese weiterentwickeln und sie in die Fläche bringen. Dazu bedarf es einer klaren Aufgaben- und Finanzverteilung unter Berücksichtigung und Stärkung der vorhandenen Strukturen. Finanzierung des Krankenversicherungsschutzes Wir wollen, dass auch in Zukunft alle Menschen in Deutschland unabhängig von Einkommen, Alter, sozialer Herkunft und gesundheitlichem Risiko weiterhin die notwendige medizinische Versorgung qualitativ hochwertig und wohnortnah erhalten und alle am medizinischen Fortschritt teilhaben können. Aufgrund des medizinischen und medizinisch-technischen Fortschritts und des demographischen Wandels müssen Struktur, Organisation und Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung angepasst werden. Dabei darf keine Generation über Gebühr belastet werden. Wettbewerb der Krankenversicherungen wirkt als ordnendes Prinzip mit den Zielen der Vielfalt, der Effizienz und der Qualität der Versorgung. Wir wollen, dass die Krankenversicherungen genügend Spielraum erhalten, um im Wettbewerb gute Verträge gestalten zu können und regionalen Besonderheiten gerecht zu werden.

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Der Weg in die Einheitskasse und ein staatlich zentralistisches Gesundheitssystem sind der falsche Weg, um die zukünftigen Herausforderungen bürgernah zu bewältigen. Die Finanzierbarkeit muss auch mittel- und langfristig gewährleistet sein. Der Gesundheitsmarkt ist der wichtigste Wachstums- und Beschäftigungssektor in Deutschland. Beitrag und Leistung müssen in einem adäquaten Verhältnis stehen. Es braucht zudem Anreize für kosten- und gesundheitsbewusstes Verhalten. Die Versicherten sollen auf der Basis des bestehenden Leistungskatalogs soweit wie möglich ihren Krankenversicherungsschutz selbst gestalten können. Wir wollen einen Einstieg in ein gerechteres, transparenteres Finanzierungssystem. Der Morbi-RSA wird auf das notwendige Maß reduziert, vereinfacht sowie unbürokratisch und unanfällig für Manipulationen gestaltet. Die derzeitige Situation ist gekennzeichnet durch ein prognostiziertes Defizit, das sich sowohl aus krisenbedingten Beitragsausfällen als auch gesundheitssystemimmanenten Ausgabensteigerungen (Demographie, Innovationskosten, Fehlwirkungen) zusammensetzt. Kurzfristige Maßnahmen umfassen 2 Komponenten: 1. Krisenbedingte Einnahmeausfälle dürfen nicht alleine den Versicherten aufgebürdet werden, deshalb werden gesamtstaatliche flankierende Maßnahmen zur Überbrückung der Krise erfolgen. 2. Unnötige Ausgaben sind zu vermeiden. Langfristig wird das bestehende Ausgleichssystem überführt in eine Ordnung mit mehr Beitragsautonomie, regionalen Differenzierungsmöglichkeiten und einkommensunabhängigen Arbeitnehmerbeiträgen, die sozial ausgeglichen werden. Weil wir eine weitgehende Entkoppelung der Gesundheitskosten von den Lohnzusatzkosten wollen, bleibt der Arbeitgeberanteil fest. Zu Beginn der Legislaturperiode wird eine Regierungskommission eingesetzt, die die notwendigen Schritte dazu festlegt. Wettbewerb im Krankenversicherungswesen Neben der gesetzlichen Krankenversicherung sind für uns die privaten Krankenversicherungen als Voll- und Zusatzversicherung ein konstitutives Element in einem freiheitlichen Gesundheitswesen. Wir werden bei den Wahltarifen der gesetzlichen Krankenversicherung die Abgrenzung zwischen diesen beiden Versicherungssäulen klarer ausgestalten und die Möglichkeiten ihrer Zusammenarbeit beim Angebot von Wahl- und Zusatzleistungen erweitern. Wir werden die Entwicklung im Basistarif der privaten Krankenversicherung beobachten. Das Verhältnis von reduzierten Beiträgen im Basistarif aufgrund von Hilfebedürftigkeit und dem Abschluss privater Zusatzversicherungen wird überprüft. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung wird zukünftig wieder nach einmaligem Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze möglich sein.

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Hochwertige und innovative Arzneimittelversorgung für Deutschland Die flächendeckende und sichere Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln hat für uns hohe Priorität. Die freiberuflichen Apothekerinnen und Apotheker spielen für eine gute Arzneimittelversorgung eine zentrale und wichtige Rolle. Eine Änderung des bestehenden Mehr- und Fremdbesitzverbotes lehnen wir deshalb ab. Wir werden die Auswüchse beim Versandhandel bekämpfen, indem wir die Abgabe von Arzneimitteln in den sogenannten Pick-up-Stellen verbieten. Die Vielzahl der sich zum Teil widersprechenden Instrumente, die den Arzneimittelmarkt regeln, werden wir überprüfen. Die Überregulierung wird abgebaut. Der Arzneimittelmarkt wird unter patienten-, mittelstandsfreundlichen und wettbewerblichen Kriterien effizient neu geordnet. Wir wollen, dass den Patientinnen und Patienten in Deutschland auch künftig innovative Arzneimittel zur Verfügung stehen. Die Chancen innovativer Arzneimittel für Patientinnen und Patienten, Wachstum und Beschäftigung wollen wir künftig besser nutzen, ohne dabei die Finanzierung der Krankenversicherung zu gefährden. Vereinbarungen zwischen Krankenversicherung und pharmazeutischen Herstellern können ein Weg sein, um dieses Ziel zu erreichen. Kosten-Nutzen-Bewertungen müssen praktikabel nach klaren, eindeutigen Kriterien erfolgen. Die Arbeit des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) werden wir auch unter dem Gesichtspunkt stringenter, transparenter Verfahren überprüfen und damit die Akzeptanz von Entscheidungen für Patienten und Patienten, Leistungserbringer und Hersteller verbessern. Dabei werden wir die Betroffenen frühzeitig beteiligen. Vielfalt und Wettbewerb in der Versorgung Wettbewerb um Leistungen, Preise und Qualität ermöglicht eine an den Bedürfnissen der Versicherten ausgerichtete Krankenversicherung sowie eine gute medizinische Versorgung. Auf der Versicherungs-, Nachfrage- und Angebotsseite werden die Voraussetzungen für einen funktionsfähigen Wettbewerb um innovative und effiziente Lösungen geschaffen, der den Versicherten und Patienten zugute kommt, sie in den Mittelpunkt stellt und ihnen Entscheidungsspielräume ermöglicht. Wir wollen, dass das allgemeine Wettbewerbsrecht als Ordnungsrahmen grundsätzlich auch im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung Anwendung findet. Insbesondere bei Rabattverträgen, Fusionen von Krankenhäusern und Krankenkassen sehen wir Überprüfungsbedarf. Dazu gehört auch die Überprüfung des Rechtswegs. Ärztliche Versorgung und freier Arztberuf Die Freiberuflichkeit der ärztlichen Tätigkeit ist ein tragendes Prinzip unsere Gesundheitsversorgung und sichert die Therapiefreiheit. Die freie Arztwahl durch die Patientinnen und Patienten ist dabei Ausdruck eines freiheitlichen Gesundheitswesens und die Basis für das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen Ärztin und Arzt und Patientin und Patient. Diese Struktur der ambulanten Versorgung 79/124

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wollen wir aufrechterhalten. Die Besonderheiten einer wohnortnahen Versorgung in ländlichen Bereichen werden dabei Berücksichtigung finden. Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sollen nur unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden. Geschäftsanteile können nur von zugelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie Krankenhäusern gehalten werden. Wesentlich ist dabei vor allem, dass die Mehrheit der Geschäftsanteile und Stimmrechte Ärztinnen und Ärzten zusteht und das MVZ von Ärztinnen und Ärzten verantwortlich geführt wird. Für den Bereich unterversorgter Gebiete soll eine Öffnungsklausel für Krankenhäuser vorgesehen werden, wenn keine Interessenten aus dem Bereich der Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung stehen. Die Ärztinnen und Ärzte brauchen einen gesicherten Rahmen für ihre Arbeit. Eine Grundvoraussetzung ist ein einfaches, verständliches Vergütungssystem, das die Leistungen adäquat abbildet. Dabei werden regionale Besonderheiten Berücksichtigung finden. Nach kritischer Überprüfung wird die Honorarreform unter dieser Zielsetzung zusammen mit den Beteiligten den erforderlichen Kurskorrekturen unterzogen. Wir wollen die Transparenz für Ärztinnen und Ärzte sowie Versicherte erhöhen. Deshalb wollen wir die Möglichkeiten der Kostenerstattung ausweiten. Es dürfen dem Versicherten durch die Wahl der Kostenerstattung keine zusätzlichen Kosten entstehen. Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wird an den aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst. Dabei sind Kostenentwicklungen zu berücksichtigen. Angesichts der vielfältigen Steuerungsinstrumente werden wir überprüfen, ob weiterhin eine Notwendigkeit für Richtgrößen für ärztliche Verordnungen besteht. Wir wollen die Zahlung der Praxisgebühr in ein unbürokratisches Erhebungsverfahren überführen. Wir werden nach drei Jahren feststellen, wie viele Hausarztverträge deutschlandweit abgeschlossen worden sind. Flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung Die Sicherstellung der flächendeckenden und bedarfsgerechten medizinischen Versorgung ist uns ein zentrales gesundheitspolitisches Anliegen, das im Hinblick auf die demographische und gesellschaftliche Entwicklung noch an Bedeutung gewinnt. Der in manchen Regionen sich abzeichnenden Unterversorgung durch Ärztemangel und zunehmend längeren Wartezeiten muss wirksam begegnet werden. Dazu werden wir die Voraussetzungen schaffen, damit die Gemeinsame Selbstverwaltung die Bedarfsplanung zielgerichtet weiter entwickeln kann. Um der gemeinsamen Verantwortung für regionale Bedürfnisse und Strukturen besser gerecht zu werden, wollen wir fachliche Einwirkungsmöglichkeiten für die Länder prüfen.

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Dem in den nächsten Jahren drohenden Ärztemangel ist durch Abbau von Bürokratie und eine leistungsgerechte Vergütung wirksam auch durch folgende Maßnahmen zu begegnen: - gezielte Nachwuchsgewinnung und Förderung von Medizinstudierenden und Stärkung der Allgemeinmedizin in der Ausbildung, - Ausbau der Anreize und Mobilitätshilfen bei der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten in unterversorgten Gebieten und - Erweiterung der Delegationsmöglichkeiten ärztlicher und anderer Tätigkeiten zur Entlastung von Ärztinnen und Ärzten. Zahnmedizinische Versorgung Die Maßnahmen im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung zielen auf eine weitere Verbesserung der Mundgesundheit und die präventionsorientierte Ausrichtung der Versorgung ab. Grundlage hierfür sind freiberufliche Strukturen und die freie Arztwahl der Patientinnen und Patienten. Auch bei der vertragszahnärztlichen Vergütung hat sich die Ausgabensteuerung über die Anbindung an die Grundlohnsummenentwicklung überholt. Insgesamt müssen neue Regelungen gefunden werden. Regionale Besonderheiten werden berücksichtigt. Die vertragszahnärztliche Vergütung in den neuen Bundesländern wird angepasst. Um die Wahl der Kostenerstattung für Patientinnen und Patienten zu erleichtern, werden bürokratische Hürden und Hemmnisse abgebaut. Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) wird an den aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst. Dabei sind Kostenentwicklungen zu berücksichtigen. Die Approbationsordnung für Zahnärzte soll novelliert werden. Krankenhausversorgung Deutschland braucht leistungsfähige Krankenhäuser für eine hochwertige, innovative, flächendeckende und wohnortnahe Patientenversorgung. Dafür wollen wir die Grundlagen sichern und dazu beitragen, dass die Arbeit im Krankenhaus attraktiv bleibt. Dafür bedarf es effizienter Strukturen. Der Prozess einer besseren Verzahnung der Sektoren wird fortgesetzt. Dabei ist es unser Ziel das bestehende Belegarztsystem beizubehalten und zu stärken. Das Verfahren, das die Zulassung von Krankenhäusern zur ambulanten Versorgung bei hochspezialisierten Leistungen, seltenen Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen regelt, wird kritisch überprüft und gegebenenfalls präzisiert. Die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser in den Regionen muss bei verlässlicher Investitionsfinanzierung gewahrt bleiben. Das DRG-System begreifen wir als lernendes System. Es soll in seinen Auswirkungen weiter beobachtet und, wo notwendig, weiterentwickelt werden. Ein Augenmerk gilt dabei auch der Notfallversorgung. Bundeseinheitliche Preise werden abgelehnt.

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Menschenwürdige Hospiz- und Palliativversorgung Die bestehenden Regelungen zur Hospiz- und Palliativversorgung müssen ohne überzogene Anforderungen zügig umgesetzt, gelebt und wo notwendig verbessert werden. Die ehrenamtlich Tätigen, ihre Anerkennung und geeignete Rahmenbedingungen spielen hierbei eine wichtige Rolle. Patientensouveränität und Patientenrechte Im Mittelpunkt der medizinischen Versorgung steht das Wohl der Patientinnen und Patienten. Die Versicherten sollen in die Lage versetzt werden, möglichst selbständig ihre Rechte gegenüber den Krankenkassen und Leistungserbringern wahrzunehmen. Aus diesem Grund soll eine unabhängige Beratung von Patientinnen und Patienten ausgebaut werden. Die Patientinnen und Patienten sollen bei der Wahrnehmung ihrer Interessen unterstützt werden. Wir wollen mehr Transparenz und Orientierung für Patientinnen und Patienten sowie Versicherte im Gesundheitswesen über Qualität, Leistung und Preis. Die erforderliche Transparenz umfasst auch die Versichertentarife in besonderen Versorgungsformen und -verträgen. Die Patientenrechte wollen wir in einem eigenen Patientenschutzgesetz bündeln, das wir in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten am Gesundheitswesen erarbeiten werden. Individuelle Wahl- und Entscheidungsspielräume Wir wollen die individuellen Wahlmöglichkeiten und Entscheidungsspielräume der Patientinnen und Patienten sowie der Versicherten erweitern. Bei Leistungen des Zahnersatzes, bei Arzneimitteln und bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind die Erfahrungen mit Festzuschüssen, Festbeträgen und Mehrkostenregelungen überwiegend positiv. Daher werden wir prüfen, wo darüber hinaus Mehrkostenregelungen sinnvoll und geeignet zum Tragen kommen können, ohne Patientinnen und Patienten vom medizinischen Fortschritt auszuschließen oder sie zu überfordern. Qualifizierte Rehabilitation Qualifizierte medizinische Rehabilitation ist eine wichtige Voraussetzung zur Integration von Kranken in Beruf und Gesellschaft und nimmt im Gesundheitswesen einen immer höheren Stellenwert ein. Prävention, Rehabilitation und Pflege sind besser aufeinander abzustimmen. Prävention hat Vorrang vor Rehabilitation. Dem bisher nicht ausreichend umgesetzten Grundsatz Rehabilitation vor Pflege muss besser Rechnung getragen werden. Abstimmungs- und Schnittstellenprobleme zwischen den Trägern müssen behoben werden. Wir wollen die Transparenz und Orientierung über das Leistungsangebot der verschiedenen Träger erhöhen, die Beratung der Versicherten durch die Rehabilitationsträger verbessern und die Wahlmöglichkeiten der Versicherten stärken.

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Bei Vertragsvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Rehabilitationseinrichtungen sollen Schiedsstellen eingerichtet werden. Telematikinfrastruktur Deutschland braucht eine Telematikinfrastruktur, die die technischen Voraussetzungen dafür schafft, dass medizinische Daten im Bedarfsfall sicher und unproblematisch ausgetauscht werden können. Die Arzt-Patientenbeziehung ist ein besonders sensibles Verhältnis und daher ausdrücklich zu schützen. Datensicherheit und informationelle Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten sowie der Versicherten haben für uns auch bei Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte höchste Priorität. Vor einer weitergehenden Umsetzung werden wir eine Bestandsaufnahme vornehmen, bei der Geschäftsmodell und Organisationsstrukturen der Gematik und ihr Zusammenwirken mit der Selbstverwaltung und dem Bundesministerium für Gesundheit, sowie die bisherigen Erfahrungen in den Testregionen überprüft und bewertet werden. Danach werden wir entscheiden, ob eine Weiterarbeit auf Grundlage der Strukturen möglich und sinnvoll ist. Organspendebereitschaft Mit der Bereitschaft zur Organspende zeigen viele Menschen in Deutschland Verantwortung für ihre Mitmenschen – auch über den Tod hinaus. Organspende und Organtransplantation sind Themen, die uns alle angehen. Wir sehen dringenden Handlungsbedarf, die Zahl der freiwillig zur Verfügung gestellten Spenderorgane zu erhöhen. Wir werden eine kritische Bestandsaufnahme der Situation der Transplantationsmedizin in Deutschland seit dem Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes 1997 vornehmen. Wir werden überprüfen, wie die organisatorischen und strukturellen Rahmenbedingungen im Krankenhaus gestaltet werden können, damit die Organspende und Organtransplantation gestärkt wird. Wir werden mit einer umfassenden Kampagne in der Bevölkerung dafür werben, durch Organspende Leben zu retten. Verantwortungsbewusste Drogen- und Suchtpolitik Unsere Drogen- und Suchtpolitik stellt Prävention, Therapie, Hilfe zum Ausstieg und die Bekämpfung der Drogenkriminalität in den Mittelpunkt. Drogenabhängige sind kranke Menschen, die umfassende medizinische Hilfe und Unterstützung brauchen. Mit besonderer Besorgnis sehen wir die Zunahme des exzessiven Alkoholkonsums bei einzelnen Kindern und Jugendlichen. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen werden wir die bestehenden Präventionsstrategien überprüfen und Programme entwickeln, die auch die Eltern in ihrer Verantwortung mit einbeziehen. In gleicher Weise sind auch die Konzepte und Maßnahmen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung weiterzuentwickeln.

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Moderne Selbstverwaltung Die Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen ist ein tragendes Ordnungsprinzip, das die eigenverantwortliche und partnerschaftliche Gestaltung der Gesundheitsversorgung durch die Leistungserbringer und die Krankenkassen ermöglicht. Dieses Prinzip gilt es zu bewahren und modernen Verhältnissen anzupassen. Legitimation, Akzeptanz und Effektivität sind dabei zentrale Kriterien, die es zu stärken gilt. Die Kassenärztlichen Vereinigungen müssen künftig mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Vergütung erhalten, um dem Versorgungsauftrag vor Ort besser Rechnung tragen zu können. Transparenz und gelebte Demokratie sind eine unerlässliche Voraussetzung für eine funktionierende Körperschaft. Wir streben in den Verwaltungsräten aller Krankenkassen gemäß der gemeinsamen Finanzierung auch die Vertretung der Arbeitgeberseite an. Die Aufgaben des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen sollen sich auf die Bereiche konzentrieren, die gemeinsam und einheitlich durchgeführt werden müssen. Mehr Forschung in der Versorgung Die Gesundheitsforschung trägt dazu bei, mit Innovationen die Lebensqualität von Menschen aller Lebenslagen zu erhöhen und gleichzeitig die Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems zu sichern. Erkenntnisse über das Versorgungsgeschehen unter Alltagsbedingungen sind dabei besonders wichtig, damit die Qualität und Effizienz der Gesundheitsversorgung bei begrenzten Ressourcen weiter steigt. Daher werden wir die Versorgungsforschung systematisch ausbauen. 9.2 Pflege

Weiterentwicklung der Pflegeversicherung Jeder Mensch hat das Recht, in Würde gepflegt zu werden. Um dies zu ermöglichen, benötigen die Pflegenden Zeit für die Pflegeleistungen sowie für persönliche Ansprache und Zuwendung. Pflegende Angehörige und Menschen in Pflegeberufen pflegen täglich mit großem beruflichem und persönlichem Engagement. Wir werden die Rahmenbedingungen für Pflegende und Leistungsanbieter konsequent überprüfen und entbürokratisieren, damit der eigentlichen Pflege am Menschen wieder mehr Zeit eingeräumt wird. Um den Familien die Chance zu geben, Erwerbstätigkeit und die Unterstützung der pflegebedürftigen Angehörigen besser in Einklang zu bringen, wollen wir mit der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst bei Pflege- und Arbeitszeit verbesserte Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf entwickeln. Wir wollen ein Berufsbild in der Altenpflege attraktiver gestalten. Darüber hinaus wollen wir die Pflegeberufe in der Ausbildung durch ein neues Berufsgesetz grundlegend modernisieren und zusammenführen.

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Wir werden dafür sorgen, dass ausländische Hilfskräfte ebenso wie pflegende Angehörige oder deutsche Hilfskräfte auch notwendige pflegerische Alltagshilfen erbringen können. Die Pflege muss sich noch mehr an den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen orientieren. Durch mehr Transparenz bei Leistungsangeboten, deren Preis und Qualität erhalten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen die Möglichkeit, Leistungen und Leistungserbringer flexibler auszuwählen. Dabei sollen sie verstärkt zwischen Sachleistungen und Geldleistungen wählen können. Die Förderung des Aufbaus der Pflegestützpunkte läuft aus. Bei der Qualitätsprüfung muss die Ergebnisqualität Vorrang vor der Strukturqualität haben. Wir wollen eine neue, differenziertere Definition der Pflegebedürftigkeit. Damit schaffen wir mehr Leistungsgerechtigkeit in der Pflegeversicherung. Es liegen bereits gute Ansätze vor, die Pflegebedürftigkeit so neu zu klassifizieren, dass nicht nur körperliche Beeinträchtigungen, sondern auch anderweitiger Betreuungsbedarf (z. B. aufgrund von Demenz) berücksichtigt werden können. Wir werden die Auswirkungen dieser Ansätze auf die Gestaltung der Pflegeversicherung und auch die Zusammenhänge mit anderen Leistungssystemen überprüfen. Spiegelbildlich zu der besseren Abbildung des Leistungsbedarfes müssen Wohn- und Betreuungsformen zur Verfügung stehen, die an den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen orientiert sind, wie z. B. Wohngemeinschaften für Demenzkranke. Unser Ziel ist eine ergebnisorientierte und an den Bedürfnissen der Menschen orientierte, selbstbestimmte Pflege. Die Pflegeversicherung bleibt ein wichtiges Element der sozialen Sicherung. Die Pflegebedürftigen müssen auch künftig angemessene Pflegeleistungen zu einem bezahlbaren Preis erhalten. In der Form der Umlagefinanzierung kann die Pflegeversicherung jedoch ihre Aufgabe, allen Bürgern eine verlässliche Teilabsicherung der Pflegekosten zu garantieren, auf Dauer nicht erfüllen. Daher brauchen wir neben dem bestehenden Umlageverfahren eine Ergänzung durch Kapitaldeckung, die verpflichtend, individualisiert und generationengerecht ausgestaltet sein muss. Eine interministerielle Arbeitsgruppe wird dazu zeitnah einen Vorschlag ausarbeiten. Die Veränderung in der Finanzierung eröffnet Chancen, die Leistungen der Pflegeversicherung langfristig zu dynamisieren und die Pflegebedürftigkeit – auch zugunsten von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, wie z. B. Demenz – neu zu definieren. Alle Bemühungen um eine finanzielle Absicherung des Pflegerisikos im Rahmen der Pflegeversicherung entbinden den Einzelnen aber nicht davon, seine Eigenverantwortung und Eigeninitiative zur Absicherung des Pflegerisikos und zur Gestaltung der Pflege wahrzunehmen.

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10.

Religion, Geschichte und Kultur; Sport

Religionsgemeinschaften Den Christlichen Kirchen kommt eine unverzichtbare Rolle bei der Vermittlung der unserem Gemeinwesen zugrunde liegenden Werte zu. Wir wissen, dass auch andere Religionen Werte vermitteln, die einen positiven Einfluss auf unsere Gesellschaft haben. Wir achten alle Religionszugehörigkeiten. Besondere Verantwortung tragen wir für die jüdischen Gemeinden als Teil unserer Kultur. Wir werden den Dialog mit den Kirchen, Glaubensgemeinschaften und religiösen Vereinigungen noch stärker betreiben. Fortsetzung der Deutschen Islam Konferenz Die Deutsche Islam Konferenz (DIK) hat dazu geführt, dass neben einem den religiösen Gemeinschaften vorbehaltenen interreligiösen Dialog ein Prozess der Annäherung muslimischer Bevölkerungsteile Deutschlands an das deutsche Religionsverfassungsrecht begonnen hat. Diesen Prozess gilt es zu befördern und daher wollen wir die DIK als wichtigstes Forum zwischen dem deutschen Staat und den in Deutschland lebenden Muslimen fortsetzen. Geschichte und Kultur Deutschland ist eine europäische Kulturnation. Kunst und Kultur sind der Zukunftsmotor einer Gesellschaft. Zugleich prägt das reiche kulturelle Erbe, das aus der Vielfalt der Länder und Regionen in Deutschland resultiert, unsere nationale Identität. Das kulturelle Leben im ländlichen Raum ist ein wichtiger Bestandteil der Kulturnation Deutschland. Wir bekennen uns zur Freiheit der Kunst. Staat und Politik sind nicht für die Kunst, ihre Ausdrucksformen oder Inhalte zuständig, wohl aber für die Bedingungen, unter denen Kunst und Kultur gedeihen können. Wir müssen Menschen die Chance geben, sich durch ihre künstlerische Gestaltungskraft eine auch wirtschaftlich erfolgreiche Existenz zu schaffen und andere kulturell zu bereichern. Die Ausgaben des Bundes für die Kultur konnten in den vergangenen vier Jahren deutlich erhöht werden. Dazu stehen wir gerade auch in der Finanz- und Wirtschaftskrise. Kulturförderung ist keine Subvention, sondern eine unverzichtbare Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft. Die Förderung von Investitionen im Rahmen des Programms „Förderung von Investitionen in nationale Weltkulturerbestätten“ (UNESCO-Programm) bedarf einer besseren Abstimmung zwischen Bund und Ländern. Wir wollen die Rahmenbedingungen für private Kulturförderung durch Stiftungen, Mäzenatentum und Sponsoring weiter verbessern und dazu bürokratische Hürden abbauen. Wir wollen gemeinsam mit den Ländern den Zugang zu kulturellen Angeboten unabhängig von finanzieller Lage und sozialer Herkunft erleichtern und die Aktivitäten im Bereich der kulturellen Bildung verstärken; kulturelle Bildung ist auch ein Mittel der Integration.

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Die Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft wird fortgeführt und weiter ausgebaut. Die Kulturstatistik wird fortgesetzt. Auch zwanzig Jahre nach der friedlichen Revolution in der ehemaligen DDR und dem Fall von Mauer und Stacheldraht ist die Aufarbeitung der SED-Diktatur eine gesellschaftspolitische Herausforderung von weiterhin großer Bedeutung. Um der Verklärung der SED-Diktatur entgegenzuwirken, wird die Bundesregierung ihre Maßnahmen zur geschichtlichen Aufarbeitung verstärken. Die Bundesregierung wird im Laufe des Jahres 2010 dazu konkrete Vorschläge unterbreiten. Dazu sollen zählen: − die Einrichtung eines Arbeitsschwerpunkts „Aufarbeitung der SED-Diktatur“ bei der Bundeszentrale für politische Bildung, − die Prüfung der Errichtung einer Jugend- und Begegnungsstätte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur sowie der Schaffung eines koordinierenden Zeitzeugenbüros unter Beteiligung der durch den Bund getragenen oder finanzierten Institutionen, − die Fortführung der vom Bund geförderten Programme gegen Rechtsextremismus als „Extremismusbekämpfungsprogramme“ unter Berücksichtigung der Bekämpfung linksextremistischer und islamistischer Bestrebungen sowie die Erstellung eines Jahresberichts der Bundesregierung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur. Wir werden eine Expertenkommission einsetzen, die die Entwicklung der Aufgaben, die der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) gesetzlich zugewiesen sind, analysiert und Vorschläge macht, ob und in welcher Form diese mittel- und langfristig zu erfüllen sind. Die Aufarbeitung des NS-Terrors und der SED-Diktatur wird wie im Gedenkstättenkonzept des Bundes vorgesehen fortgesetzt und verstärkt. Wir werden den Beschluss des Deutschen Bundestags aus dem Jahr 2000 umsetzen und im Sinne eines kollektiven Ausgleichs für homosexuelle NS-Opfer eine Magnus-Hirschfeld-Stiftung errichten. Sie soll durch interdisziplinäre Forschung und Bildung der Diskriminierung homosexueller Männer und Frauen entgegenwirken. Die Förderung des kulturellen Erbes der Deutschen im östlichen Europa nach § 96 Bundesvertriebenengesetz wird fortgesetzt. Die Dokumentationsstätte „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ in Berlin wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben eingerichtet. Wir werden die Einrichtung eines sudetendeutschen Museums in München unterstützen. Der Bundestagsbeschluss zum Bau des Humboldt-Forums am historischen Ort und in der äußeren Gestalt des Berliner Stadtschlosses wird realisiert. Wir werden die Förderung des Bundes für den Denkmalschutz sowie die Förderung der Leuchtturmprojekte in den neuen Ländern fortsetzen. 87/124

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Gemeinsam mit den Ländern wollen wir ein nationales Bestandserhaltungskonzept für gefährdetes schriftliches Kulturgut erarbeiten. Zum verstärkten Schutz schriftlichen Kulturgutes wird eine Koordinierungsstelle eingerichtet. In der Unterstützung der Provenienzforschung gemäß des Washingtoner Abkommens sehen wir auch in der Zukunft eine Verpflichtung. Wir werden den Filmstandort Deutschland weiter stärken und deshalb den erfolgreichen Deutschen Filmförderfonds fortführen. Um eine nachhaltige Finanzierung des Kinofilms in Deutschland zu gewährleisten, erfolgt eine Überarbeitung des Filmfördergesetzes sowie die stärkere Einbeziehung der KfW Bankengruppe in die Filmfinanzierung. In einer Gemeinschaftsaktion von Filmwirtschaft, Filmförderanstalt (FFA), Bund und Ländern soll schrittweise die flächendeckende Digitalisierung der Kinos erfolgen, um die kulturelle Vielfalt in Deutschland zu erhalten. Das nationale Filmerbe ist dauerhaft zu sichern. Vertriebene – Aussiedler – deutsche Minderheiten Wir bekennen uns zur besonderen Verantwortung für die Deutschen aus den Staaten in Mittelost- und Südosteuropa sowie aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion, die als Aussiedler zu uns gekommen sind oder als deutsche Minderheiten in diesen Ländern leben. Wir sind der Überzeugung, dass die deutschen Minderheiten wie auch die Vertriebenen und Aussiedler einen eigenständigen Beitrag leisten können, kulturelle und zivilgesellschaftliche Brücken zu den Ländern Mittelost- und Südosteuropas sowie in einige Nachfolgestaaten der Sowjetunion zu bauen. Wir werden daher die Förderung der deutschen Minderheiten fortsetzen. Schutz und Förderung von nationalen Minderheiten Die Erfahrungen langjähriger und kontinuierlicher Minderheitenpolitik im deutschdänischen Grenzraum zeigen die Bedeutung der Förderung nationaler Minderheiten für die Überwindung früherer zwischenstaatlicher Konflikte und für die Entwicklung eines europäischen Identitätsbewusstseins, das die kulturelle Vielfalt europäischer Siedlungsgeschichte angemessen zum Ausdruck bringt. Das hierbei entwickelte System gegenseitiger grenzüberschreitender Förderung der deutschen und der dänischen Minderheit bleibt daher eine selbstverständliche Aufgabe des Bundes. Für die weitere Sicherstellung der Arbeiten des von Deutschland und Dänemark gegründeten Europäischen Zentrums für Minderheitenfragen (ECMI) in Flensburg werden wir die Zuwendungen erhöhen. Der Schutz und die Förderung aller vier anerkannten nationalen Minderheiten in Deutschland, die erheblich zur kulturellen Bereicherung unseres Landes beitragen, bleibt ebenso ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Die Koalition bekennt sich zum Finanzierungsabkommen für die Stiftung für das sorbische Volk. Sport Wir wissen, dass Sport für die Aktivierung und den Zusammenhalt einer modernen Gesellschaft unverzichtbare Beiträge leistet und dass Deutschland auf großartige 88/124

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Traditionen und Leistungen im Sport verweisen kann, die es zu bewahren und zu entwickeln gilt. Deshalb werden wir unsere Aufgaben als Partner und Förderer des Sports mit besonderer Verantwortung wahrnehmen. Wir streben an, im Rahmen der Kompetenzen und Möglichkeiten des Bundes den Erhalt und Ausbau von Sportstätten in Deutschland weiter zu fördern. Spitzensportförderung Wir werden die finanzielle Förderung des Spitzensports in Deutschland auf hohem Niveau fortführen. Die Bemühungen, Spitzensportlerinnen und -sportlern mit Behinderung den Zugang zu einer „dualen Karriere“ zu eröffnen, werden wir intensivieren. Bewerbung München 2018 Olympische und Paralympische Spiele sind herausragende Sportereignisse. Die Bewerbung der Stadt München um die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2018 und, bei Zuschlag durch das IOC im Juli 2011, deren Ausrichtung, sind ein nationales Anliegen im gemeinsamen Interesse von Bund, Land und Kommunen und werden weiterhin gefördert und unterstützt. Anti-Doping-Politik Für das Selbstverständnis unserer Sportpolitik ist die Autonomie des Sports und seiner Verbände von zentraler Bedeutung. Wir wollen den Sport bei der Sicherung und Realisierung seiner Werte unterstützen. Im Mittelpunkt unserer Aufmerksamkeit steht dabei die konsequente Bekämpfung von Doping im Zusammenwirken von sportlichen Sanktionen und strafrechtlichen Verfolgungsmaßnahmen. Für uns ist nur dopingfreier Sport förderungswürdig. Wir werden den im Sommer 2009 zwischen Bund, Ländern, dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) verabschiedeten Nationalen Dopingpräventionsplan umsetzen. Die Forschung zur Bekämpfung des Dopings muss gezielt weiter gefördert werden. Ziele wie die Bekämpfung von Doping, die Einordnung der autonomen Sportbewegungen und ihrer Regeln in den europäischen Rechtsrahmen können vor allem in länderübergreifender Weise effektiv wahrgenommen werden. Wir werden deshalb die internationale sportpolitische Zusammenarbeit verstärken.

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IV. FREIHEIT UND SICHERHEIT Durch Bürgerrechte und starken Staat Wir bekennen uns zur Freiheit, zur Freiheit in Verantwortung und Sicherheit. Der Staat hat die Aufgabe, die unveräußerlichen Freiheiten jedes Einzelnen durch politische, rechtliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen umfassend zur Geltung zu bringen. Zugleich hat er mit seinem Gewaltmonopol Frieden und Sicherheit zu gewährleisten. Dabei ist er rechtsstaatlichen Bindungen unterworfen, zu denen das Verbot unangemessener Grundrechtseingriffe zählt. Diese Prinzipien verwirklichen wir im Rahmen unserer föderalen Sicherheitsarchitektur. Dabei hat die konsequente Anwendung geltenden Rechts, eine gute Ausstattung der Sicherheitsbehörden und die Beseitigung von Vollzugsdefiziten immer Vorrang vor der Erweiterung staatlicher Eingriffsbefugnisse. 1. Innere Sicherheit und Bürgerrechte

Sicherheitsarchitektur Wir werden die Erfahrungen mit der neuen Struktur der Bundespolizei nutzen, um die Bundespolizei in ihren Kernkompetenzen zu stärken. Unsere derzeitige Beteiligung an internationalen Polizeimissionen wollen wir im Rahmen der gemeinsamen Einsätze von Bund und Ländern verstärken und auch die erforderlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz der Bundespolizei als Instrument ziviler Krisenprävention verbessern. Vor dem Hintergrund der Finanzkrise und ihrer finanziellen Folgelasten ist es geboten, mit vorhandenen Ressourcen mehr zu erreichen. Wir werden daher die bestehenden Aufgaben und Zuständigkeiten der Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern unter Wahrung der bewährten föderalen Sicherheitsarchitektur evaluieren. Dabei soll auch die Schnittstelle Zoll/Bundespolizei einbezogen werden. Wir halten am Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten fest. Die bestehenden Sicherheitsdateien werden wir unter Einbeziehung der Arbeit des Gemeinsamen Internetzentrums der deutschen Sicherheitsbehörden (GIZ), des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ), des Gemeinsamen Analyseund Strategiezentrums illegale Migration (GASIM) und des Kompetenz- und Servicezentrums Telekommunikationsüberwachung unter tatsächlichen und rechtlichen Aspekten evaluieren. Mit der späteren Zielsetzung des Aufbaus einer Nationalen Küstenwache wollen wir zunächst die Kompetenzen der gegenwärtig am Küstenschutz beteiligten Bundesbehörden zusammenführen. BKA-Gesetz Wir sind uns mit dem Bundesverfassungsgericht einig, dass ein letzter unantastbarer Bereich menschlicher Freiheit besteht, der der Einwirkung der öffentlichen Gewalt entzogen ist. Zur besseren rechtsstaatlichen Flankierung der Maßnahmen des BKA im Rahmen der Gefahrenabwehr gegen den internationalen Terrorismus wollen wir Regelungen treffen, die den Schutz des Kernbereichs privater Lebens90/124

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gestaltung optimieren und das Maß an Grundrechtsschutz durch Verfahren erhöhen. Daher werden wir auf Grundlage der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung das BKA-Gesetz daraufhin überprüfen, ob und inwieweit der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung zu verbessern ist. Wir werden im Hinblick auf die Befugnis der Ton- und Bildaufzeichnung außerhalb von Wohnungen den Kernbereichsschutz verbessern. Für die Entscheidung über die Anordnung der verdeckten Ermittlungsmaßnahmen nach dem Abschnitt zur Gefahrenabwehr gegen den internationalen Terrorismus im BKA-Gesetz soll künftig ein Richter am Bundesgerichtshof durch Vermittlung des Generalbundesanwalts zuständig sein. Diese Zuständigkeit tritt an die Stelle der bisherigen Zuständigkeit des Amtsgerichts am Sitz des BKA. Ausbau der Sicherheitsforschung Wir bauen die Forschung für die zivile Sicherheit aus, um die Sicherheit von Bürgern, Gütern und Infrastrukturen vor Terrorismus, organisierter Kriminalität sowie Natur- und Umweltkatastrophen zu schützen. Dabei wollen wir alle relevanten Akteure wie etwa Forschungseinrichtungen, Universitäten und Unternehmen in Deutschland anhören und internationale Entwicklungen beachten. Leistungsfähiger Bevölkerungsschutz Deutschland ist mit seinem Bevölkerungsschutz, der auf den Kompetenzen und Ressourcen des Bundes, der Länder, der Kommunen und Hilfsorganisationen aufbaut, gut aufgestellt. Wir werden das Technische Hilfswerk (THW) und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) auf der Basis einer den aktuellen Anforderungen entsprechenden Strategie als tragende Säulen eines modernen Bevölkerungsschutzes weiterentwickeln. Dabei werden wir die Analyse-, Risikobewertungs- und Prognosekompetenz verbessern. Durch eine offensivere und modernere Risiko- und Krisenkommunikation einschließlich von Warnmechanismen wollen wir zu einer gefahrenbewussteren Bevölkerung beitragen. Diejenigen, die sich in Feuerwehren, Hilfsorganisationen, Rettungsdiensten und im THW aufopfernd und unentgeltlich für die Sicherheit ihrer Mitmenschen einsetzen, müssen dauerhaft unterstützt werden. Sie sind Vorbilder unserer Gesellschaft. Zuverlässigkeitsüberprüfung von Privatpiloten Wir wollen das Luftsicherheitsgesetz mit dem Ziel überprüfen, die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Privatpiloten bei Gewährleistung eines gleichbleibenden Sicherheitsniveaus auf ein angemessenes Maß zu reduzieren. Bekämpfung des politischen Extremismus Gewalttätige und extremistische Formen der politischen Auseinandersetzung nehmen wir nicht hin. Extremismen jeder Art, seien es Links- oder Rechtsextre91/124

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mismus, Antisemitismus oder Islamismus, treten wir entschlossen entgegen. Die Grundwerte der pluralen Gesellschaft, insbesondere die freie Entfaltung der Person, Meinungs-, Presse-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit, sind konstitutive Werte unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Sie gilt es zu schützen und zu verteidigen. Die Ursachen von Extremismus wollen wir mit einem langfristigen Engagement und einer nachhaltigen Prävention bekämpfen. Aussteigerprogramme gegen Extremismus werden wir weiterentwickeln, ihre Finanzierung sicherstellen und dabei Schwerpunkte in gefährdeten Regionen setzen. Die Aufgabenfelder des Fonds für Opfer rechtsextremistischer Gewalt sowie des Bündnisses für Demokratie und Toleranz sollen auf jede Form extremistischer Gewalt ausgeweitet werden. Waffenrecht Deutschland hat schon jetzt eines der strengsten Waffengesetze der Welt. Wir sind daher einig in der Einschätzung, dass es gegenwärtig keinen weiteren Veränderungsbedarf im Waffenrecht gibt. Im Rahmen der bis Ende 2011 zu evaluierenden Wirksamkeit der getroffenen Regelungen zu sicheren Aufbewahrung und zum Schutz vor unberechtigtem Zugriff soll besonders darauf geachtet werden, ob es im praktischen Vollzug unzumutbare Belastungen für die Waffenbesitzer gegeben hat. Terrorcamps Wir werden das Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten zur Mitte der Legislaturperiode im Hinblick auf seine Wirksamkeit gegen die Bedrohungen durch den internationalen Terrorismus evaluieren. Evaluation Telekommunikationsüberwachung Die Reform der Telekommunikationsüberwachung werden wir im Hinblick darauf evaluieren, ob deren Ziele erreicht wurden und welche Maßnahmen zur Optimierung ergriffen werden können. 2. Informations- und Mediengesellschaft

Das Internet ist das freiheitlichste und effizienteste Informations- und Kommunikationsforum der Welt und trägt maßgeblich zur Entwicklung einer globalen Gemeinschaft bei. Die Informationsgesellschaft bietet neue Entfaltungsmöglichkeiten für jeden Einzelnen ebenso wie neue Chancen für die demokratische Weiterentwicklung unseres Gemeinwesens sowie für die wirtschaftliche Betätigung. Neue Medien gehören längst zum Alltag einer stetig wachsenden Zahl von Menschen. Deutschland ist längst in der Informationsgesellschaft angekommen. Damit die Menschen an den neuen Chancen für Meinungs- und Informationsfreiheit, Kommunikationsfreiheit sowie am wirtschaftlichen Leben im Internet teilhaben und die Chancen der Informationsgesellschaft nutzen können, müssen wir die 92/124

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Weichen stellen, um eine digitale Spaltung der Gesellschaft zu verhindern. Allen Menschen Zugang zu neuen Medien zu erleichtern, ist uns dabei ein zentrales Anliegen, sowohl im Hinblick auf die Verfügbarkeit als auch auf Barrierefreiheit und Medienkompetenz. Wir werden die Anstrengungen fortsetzen, die Breitbandversorgung in Deutschland sowohl in der Fläche als auch in der Leistungsfähigkeit zu steigern. Die Nutzung freiwerdender Frequenzen des Fernsehrundfunks soll dazu beitragen, kurzfristig Versorgungslücken in der Fläche zu schließen. Der Staat wird soweit als möglich, Angebote auch in elektronischer Form bereitstellen. Ausschreibungen der Behörden sollen elektronisch bekannt gemacht werden. Wir werden unsere Politik auch daran ausrichten, die gesellschaftliche Veränderung durch Internet und neue Medien positiv zu begleiten und die Lebenswirklichkeit der Mehrheit der Menschen in Deutschland zu berücksichtigen. Dabei werden wir Innovations- und Standortpolitik, Verwaltungsmodernisierung, Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern und zivilgesellschaftlichen Interessengruppen sowie Datenschutz und Netzsicherheit in unserer Politik verbinden. Wir vertrauen darauf, dass der bestehende Wettbewerb die neutrale Datenübermittlung im Internet und anderen neuen Medien (Netzneutralität) sicherstellt, werden die Entwicklung aber sorgfältig beobachten und nötigenfalls mit dem Ziel der Wahrung der Netzneutralität gegensteuern. Wir bekräftigen, dass Recht und Gesetz im Internet schon heute und in Zukunft ebenso gelten wie überall sonst. Daher werden wir für mehr Datenschutz sowie durch eine Stärkung der IT-Kompetenz und entsprechend ausgebildetes Personal bei den Sicherheitsbehörden für eine Verbesserung der Anwendung des geltenden Rechts zur Verfolgung von Kriminalität im Internet sorgen. Wir werden dabei insbesondere unser Augenmerk auf Aufklärung legen. Die Sensibilität für den Schutz der eigenen Daten muss gestärkt, der Selbstdatenschutz erleichtert werden, um Datenmissbrauch vorzubeugen. Wir werden deshalb prüfen, wie durch die Anpassung des Datenschutzrechts der Schutz personenbezogener Daten im Internet verbessert werden kann, erwarten dabei aber auch von jedem Einzelnen einen verantwortungsvollen Umgang mit seinen persönlichen Daten im Internet. Betrug und Identitätsdiebstahl im Internet müssen konsequent verfolgt werden und zugleich müssen Möglichkeiten der sicheren Kommunikation mehr in den Mittelpunkt gerückt werden. Kinder und Jugendliche werden wir durch konsequente Durchsetzung des geltenden Jugendschutzrechts vor ungeeigneten Inhalten schützen. Wir werden gemeinsam mit den Ländern Möglichkeiten der verbesserten Strafverfolgung in Kommunikationsnetzen wie z. B. Internetstreifen durch die Polizei, Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Kriminalität im Internet oder erleichterte elektronische Kontaktaufnahme mit der Polizei anstreben. Gleichermaßen werden wir uns auf internationaler Ebene für Lösungen stark machen, um Kinderpornographie sowie Kriminalität allgemein im Internet besser bekämpfen zu können.

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In der Informationsgesellschaft liegen große Chancen auch für die öffentliche Verwaltung. Wir werden daher E-Government weiter fördern und dazu wo und soweit notwendig, rechtliche Regelungen anpassen (E-Government-Gesetz). Besonderes Augenmerk werden wir dabei auf die Schaffung der Voraussetzungen für sichere Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgen sowie Unternehmen mit der Verwaltung legen. Die in der EU-Dienstleistungsrichtlinie vorgesehenen elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten mit Behörden sehen wir als große Chance für einen Modernisierungsschub in der Verwaltung an. Wir werden so schnell als möglich die Voraussetzungen im Verwaltungsverfahrensrecht schaffen, um rechtsverbindliche elektronische Kommunikation im Verwaltungsverfahren zu gewährleisten. Dabei setzen wir mit Blick auf eine verbesserte Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern auf die anwenderfreundliche Weiterentwicklung am Markt entwickelter sicherer elektronischer Kommunikation und Identifikation in neuen Medien. Dabei kann der freiwillige Identitätsnachweis mit dem elektronischen Personalausweis eine Möglichkeit darstellen. Wir werden ein De-Mail-Gesetz verabschieden und dabei die Erfahrungen aus dem Pilotprojekt und die Stellungnahmen der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder berücksichtigen. Hierdurch wollen wir den Unternehmen die Möglichkeit geben, Geschäftsprozesse elektronisch abzuwickeln. Bei eGovernment-Projekten sind Datenschutz und Datensparsamkeit wichtige Bestandteile jedes Vorhabens. Die Informationstechnik des Bundes bedarf der Konzentration, Standardisierung und Effizienzsteigerung sowie Bündelung vorhandener Ressourcen. Wir werden hierzu den Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik stärken. Wir prüfen, wie die IT des Bundes sich zukünftig an offenen Standards orientieren und dabei auch Open-Source-Lösungen berücksichtigen kann. Wir werden uns für eine Stärkung der IT-Sicherheit im öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich einsetzen, um vor allem kritische IT-Systeme vor Angriffen zu schützen. Hierzu wollen wir insbesondere durch Aufklärung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit die Menschen zu mehr Selbstschutz und die Nutzung sicherer IT-Produkte anzuregen. Da Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik werden wir mit dieser Zielrichtung stärken. Die Risiken der Digitalisierung, die es ermöglicht, quasi auf Knopfdruck Daten zusammenzuführen und durch die Auswertung digitaler Spuren umfassende Persönlichkeitsprofile zu bilden, dürfen nicht durch staatliches Handeln verstärkt werden. Wir werden daher das vom Bundesverfassungsgericht formulierte Recht auf die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme bei der gesetzlichen Ausgestaltung der IT beachten. Wir lehnen eine generelle Überwachung des Internetdatenverkehrs ab. Eine vertrauenswürdige, leistungsfähige und sichere Informations- und Kommunikationstechnik ist für unser Hochtechnologieland und den Wirtschaftsstandort Deutschland unverzichtbar. Wir werden die IT gegen innere und äußere Gefahren 94/124

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schützen, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und administrative Handlungsfähigkeit zu erhalten. Daher werden wir ein besonderes Augenmerk auf die Abwehr von IT-Angriffen richten und hierfür Kompetenzen in der Bundesverwaltung beim Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik bündeln. Zu seiner Unterstützung werden wir das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik als zentrale Cyber-Sicherheitsbehörde weiter ausbauen, um insbesondere auch die Abwehr von IT-Angriffen koordinieren zu können. Dabei werden wir auch eng mit der Internet- und Kommunikationswirtschaft zusammenarbeiten. Wir werden die Haftung von System- und Diensteanbietern für die IT-Sicherheit ihrer Angebote anpassen, um einer unbilligen Abwälzung von ITRisiken auf die Endanwender vorzubeugen. Der energieeffiziente Einsatz von IT ist ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels. Wir werden daher bei allen IT-Vorhaben des Bundes verantwortungsbewusst mit den natürlichen Ressourcen umgehen und den durch den ITBetrieb verursachten Energieverbrauch in der Bundesverwaltung reduzieren. Wir wollen die enormen Chancen der Informations- und Kommunikationstechnologie für Wirtschaft und Gesellschaft nutzen. Dazu werden wir die IKT-Forschung stärken. Wir werden eine Strategie im Bereich der IKT und digitalen Medien entwerfen. Wir werden die Regelungen zur Verantwortlichkeit im Telemediengesetz fortentwickeln. Es gilt auch zukünftig einen fairen Ausgleich der berechtigten Interessen der Diensteanbieter, der Rechteinhaber und der Verbraucher zu gewährleisten. Die Fähigkeit zur Integration von IKT in Produkte und Prozesse ist für die deutsche Wirtschaft in allen Branchen von strategischer Bedeutung. Wir werden die Potentiale der IKT bei der Lösung der gesellschaftlichen Herausforderungen Gesundheit, Energieeffizienz / Klimaschutz, Sicherheit und Mobilität konsequent einsetzen. Wir werden das Internet der Zukunft und die Telemedien auf der Basis unseres Rechts- und Wertesystems weiter ausgestalten. Technische und rechtliche Aspekte werden so frühzeitig zusammengebracht, dass Informationsfreiheit und Schutz vor rechtswidrigen Inhalten gleichermaßen berücksichtigt werden. Urheberrecht Das Urheberrecht hat in der modernden Medien- und Informationsgesellschaft eine Schlüsselfunktion. Wir werden das Urheberrecht deshalb entschlossen weiterentwickeln, mit dem Ziel ein hohes Schutzniveau und eine wirksame Durchsetzbarkeit des Urheberrechts zu gewährleisten. Um dieses Ziel zu erreichen, werden wir zügig die Arbeit an einem Dritten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft („Dritter Korb“) aufnehmen. Das Internet darf kein urheberrechtsfreier Raum sein. Wir werden deshalb unter Wahrung des Datenschutzes bessere und wirksame Instrumente zur konsequenten Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet schaffen. Dabei wollen wir Möglichkeiten der Selbstregulierung unter Beteiligung von Rechteinhabern und Internetserviceprovidern fördern. Wir werden keine Initiativen für gesetzliche 95/124

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Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen ergreifen. Verlage sollen im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein als andere Werkvermittler. Wir streben deshalb die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet an. Das System der Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften mit effizienten und transparenten Strukturen hat sich bewährt. Wir wollen, dass die europaweite Lizenzierung durch Verwertungsgesellschaften in Bezug auf OnlineNutzungen erleichtert wird. Wir werden uns deshalb für die Schaffung eines europäischen Wahrnehmungsrechts einsetzen. Der Schutz durch das Urheberrecht ist eine notwendige Voraussetzung für die Schaffung und für die Verwertung kreativer Leistungen. Wir wollen deshalb Maßnahmen unterstützen, die das gesellschaftliche Verständnis für die Bedeutung des Urheberrechts und den Respekt vor fremdem geistigem Eigentum fördern. Wir setzen uns für die Schaffung eines europäischen Rechtsrahmens für die Verwertungsgesellschaften ein, der eine transparente und europaweite Lizenzierung gewährleistet und die kulturelle Vielfalt schützt. Schnelles Internet für ganz Deutschland Eine flächendeckende Breitbandversorgung gehört für uns zur Daseinsvorsorge. Moderne Kommunikationsnetze schaffen verstärkten Zugang zu Informationen und damit mehr wirtschaftliches Wachstum und Lebensqualität. Für die Entwicklung von Industrienationen sind sie daher entscheidend. Wettbewerb, Regulierung und Kooperation sind die maßgeblichen Säulen für eine zügige Umsetzung der Breitbandstrategie. Um die bislang noch nicht versorgten ländlichen Gebiete Deutschlands flächendeckend mit leistungsfähigem Breitband zu erschließen und gleichzeitig den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen zu beschleunigen, werden wir folgende Maßnahmen ergreifen: - Wir werden rasch ein Monitoring zum Umsetzungsstand der Breitbandstrategie einleiten und im Lichte des bisher Erreichten alle Möglichkeiten unter Einbeziehung investitionsfreundlicher Regulierungsinstrumente ausschöpfen, um die Ziele einer flächendeckenden und hochleistungsfähigen Breitbandversorgung in einem nachhaltig wettbewerblichen Umfeld und im Technologiemix zu erreichen und Synergien beim Infrastrukturaufbau bestmöglich zu nutzen. - Wir werden den neuen EU-Rechtsrahmen im Telekommunikationsgesetz rasch innovations- und investitionsfreundlich umsetzen und so die Breitbandstrategie unterstützen. Dabei werden wir den EU-Rechtsrahmen fortlaufend überprüfen. - Wir werden die Maßnahmen von Bund und Ländern für den Breitbandausbau enger miteinander verzahnen. Zusammen mit den Ländern werden wir den von der EU-Kommission eröffneten und künftigen Rahmen für eine Breitbandförderung praxistauglich und unbürokratisch umsetzen. - Wir werden alle möglichen Synergien beim Infrastrukturausbau für Breitband nutzen und dabei auch neue planungsrechtliche Instrumente zur schnellen Umsetzung prüfen. 96/124

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Wir werden uns in einem branchenübergreifenden Dialog, insbesondere unter Einbindung der Energienetzbetreiber, für verstärkte Anstrengungen beim Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen engagieren. Die Frequenzen werden jetzt zügig versteigert, damit in ländlichen Gebieten rasch und kostengünstig eine Breitbandversorgung gewährleistet werden kann.

Internetsperren Die Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie ist für uns von herausragender Bedeutung. Kinderpornographische Angebote in Kommunikationsnetzen müssen mit aller Kraft bekämpft werden. Die dauerhafte wirksame Bekämpfung des Missbrauchs von Kindern ist politische Verantwortung und rechtsstaatliches Gebot zugleich. Wir sind uns darüber einig, dass es notwendig ist, derartige kriminelle Angebote schnellstmöglich zu löschen statt diese zu sperren. Wir werden daher zunächst für ein Jahr kinderpornographische Inhalte auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes nicht sperren. Stattdessen werden die Polizeibehörden in enger Zusammenarbeit mit den Selbstregulierungskräften der Internetwirtschaft wie der deutschen Internetbeschwerdestelle sowie dem Providernetzwerk INHOPE die Löschung kinderpornographischer Seiten betreiben. Nach einem Jahr werden wir dies im Hinblick auf Erfolg und Wirksamkeit evaluieren und aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse ergebnisoffen eine Neubewertung vornehmen. Vor Abschluss der Neubewertung werden weder nach dem Zugangserschwerungsgesetz noch auf Grundlage der zwischen den Providern und BKA abgeschlossenen Verträgen über Internetsperren Sperrlisten des BKA geführt oder Providern übermittelt. Dynamische Dienstleistungen Die Medien- und Kommunikationsordnung muss gemeinsam mit den Ländern weiter an die veränderten technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst werden. Wir unterstützen die Bemühungen der Länder, die Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks auf eine zukunftsfähige Grundlage zu stellen. Im Interesse der Erhaltung der Meinungs- und Pressevielfalt sind das Medienkonzentrations- und das Pressekartellrecht zu überprüfen. Das Presse-Grosso bleibt ein unverzichtbarer Teil unserer Medienordnung. 3. Datenschutz

Ein moderner Datenschutz ist gerade in der heutigen Informationsgesellschaft von besonderer Bedeutung. Wir wollen ein hohes Datenschutzniveau. Die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, der Datensicherheit und -sparsamkeit, der Zweckbindung und der Transparenz wollen wir im öffentlichen und privaten Bereich noch stärker zur Geltung bringen. Hierzu werden wir das Bundesdatenschutzgesetz unter Berücksichtigung der europäischen Rechtsentwicklung lesbarer und verständlicher machen sowie zukunftsfest und technikneutral ausgestalten. Die Einwilligung ist eine wesentliche Säule des informationellen Selbstbestimmungsrechts. Ziel der Reform muss daher auch sein, verbesserte Rahmenbedingungen für informierte 97/124

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und freie Einwilligungen zu schaffen. Dazu sollen Informationspflichten erweitert und der Freiwilligkeit der Einwilligung größere Bedeutung beigemessen werden. Darüber hinaus werden wir eine Stiftung Datenschutz errichten, die den Auftrag hat, Produkte und Dienstleistungen auf Datenschutzfreundlichkeit zu prüfen, Bildung im Bereich des Datenschutzes zu stärken, den Selbstdatenschutz durch Aufklärung zu verbessern und ein Datenschutzaudit zu entwickeln. Wir sind überzeugt, dass mit dieser Lösung auch der Technologiestandort Deutschland gestärkt wird, wenn datenschutzfreundliche Technik aus Deutschland mit geprüfter Qualität weltweit vertrieben werden kann. Wir werden beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die personelle und sächliche Ausstattung verbessern. Die Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht steht für uns dabei im Mittelpunkt. Auch der Einzelne trägt Verantwortung für seine persönlichen Daten. Wir wollen deshalb die Sensibilität und Selbstverantwortung der Bürgerinnen und Bürger für ihre eigenen Daten stärken. Vorratsdatenspeicherung Wir werden den Zugriff der Bundesbehörden auf die gespeicherten Vorratsdaten der Telekommunikationsunternehmen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung aussetzen und bis dahin auf Zugriffe zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit beschränken. Arbeitnehmerdatenschutz Privatheit ist der Kern persönlicher Freiheit. Wir setzen uns für eine Verbesserung des Arbeitnehmerdatenschutzes ein und wollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Bespitzelungen an ihrem Arbeitsplatz wirksam schützen. Es dürfen nur solche Daten verarbeitet werden, die für das Arbeitsverhältnis erforderlich sind. Datenverarbeitungen, die sich beispielsweise auf für das Arbeitsverhältnis nicht relevantes außerdienstliches Verhalten oder auf nicht dienstrelevante Gesundheitszustände beziehen, müssen zukünftig ausgeschlossen sein. Es sollen praxisgerechte Regelungen für Bewerber und Arbeitnehmer geschaffen und gleichzeitig Arbeitgebern eine verlässliche Regelung für den Kampf gegen Korruption an die Hand gegeben werden. Hierzu werden wir den Arbeitnehmerdatenschutz in einem eigenen Kapitel im Bundesdatenschutzgesetz ausgestalten. Fluggastdaten Für den Fall eines EU-Rechtsakts über die Verwendung von Fluggastdatensätze (PNR-Daten) kann das Abkommen zwischen der EU und den USA wegen der unterschiedlichen Rahmenbedingungen nicht als Maßstab dienen. Wir streben an, in den Verhandlungen auf EU-Ebene ein höheres Datenschutzniveau zu vereinbaren.

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SWIFT-Abkommen Bei den Verhandlungen zum SWIFT-Abkommen werden wir uns für ein hohes Datenschutzniveau (strikte Zweckbindung, Löschung der Daten, klare Regelungen bezüglich Weitergabe an Drittstaaten) und einen effektiven Rechtsschutz einsetzen. Ein automatisierter Zugriff auf SWIFT von außen ist auszuschließen. Die Übermittlung der Daten wird an Tatbestandsvoraussetzungen geknüpft und aufgrund einer Bedrohungs- und Gefährdungsanalyse eingegrenzt. Die Menge der zu übermittelnden Daten ist möglichst gering zu halten. Das Abkommen ist unter Ratifizierungsvorbehalt zu stellen. 4. Rechtspolitik

Verstärkter Schutz von Berufsgeheimnisträgern In § 160a StPO gibt es derzeit eine Differenzierung nach verschiedenen Berufsgeheimnisträgern. Diese beseitigen wir im Bereich der Anwälte, die wir als einheitliches Organ der Rechtspflege betrachten. Im Übrigen werden wir gemeinsam prüfen, ob die Einbeziehung weiterer Berufsgeheimnisträger in den absoluten Schutz des § 160a Absatz 1 StPO angezeigt und im Hinblick auf die Durchsetzung des Strafverfolgungsanspruches des Staates vertretbar ist. Kronzeugenregelung Wir wollen die Kronzeugenregelung im Strafgesetzbuch so ausgestalten, dass die Möglichkeit der Strafmilderung nur dann eröffnet werden kann, wenn die Offenbarung des Täters im Zusammenhang mit seiner eigenen Straftat steht. Sicherungsverwahrung Wir wollen eine Harmonisierung der gesetzlichen Anordnungsvoraussetzungen der Sicherungsverwahrung im Strafgesetzbuch, die rechtsstaatlich und europarechtskonform ist. Dabei wollen wir Schutzlücken im geltenden Recht, wie sie bei Strafverfahren in jüngster Zeit aufgetreten sind, schließen. Bei der gesetzlichen Regelung werden wir darauf achten, dass die Sicherungsverwahrung unter Berücksichtigung des notwendigen Schutzes der Bevölkerung ihren Ausnahmecharakter behält und auf schwerste Fälle beschränkt bleibt. Pressefreiheit Wir stärken die Pressefreiheit. Dazu werden wir insbesondere im Strafgesetzbuch sicherstellen, dass sich Journalisten künftig nicht mehr der Beihilfe zur Verletzung eines Dienstgeheimnisses strafbar machen, wenn sie ihnen vertraulich zugeleitetes Material veröffentlichen. Darüber hinaus stärken wir den Beschlagnahmeschutz für Journalisten. Künftig wird eine Beschlagnahme nur noch bei einem dringenden Tatverdacht gegen den Journalisten möglich sein. Bekämpfung von Menschenhandels und Zwangsverheiratung Wir wollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Opfer von Menschenhandel und Zwangsverheiratung verbessern. Zwangsverheiratung ist eine Verletzung un99/124

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seres freiheitlich-demokratischen Werteverständnisses und eine eklatante Menschenrechtsverletzung. Im Kampf gegen Zwangsehen werden wir einen eigenständigen Straftatbestand für Zwangsheirat einführen. Die zivil- und aufenthaltsrechtlichen Nachteile aus solchen Straftaten werden wir unter dem Gesichtspunkt des Opferschutzes beseitigen (insbesondere Rückkehrrecht) und die Beratungs-, Betreuungs- und Schutzangebote verbessern. § 153 a StPO – Verfahrenseinstellung Wir werden die Möglichkeit der Einstellung eines Strafverfahrens unter Auflagen nach § 153 a StPO auch auf die Revisionsinstanz ausweiten. Sterbehilfe Die gewerbsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung werden wir unter Strafe stellen. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Polizeibeamte und andere Personen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, werden immer häufiger Ziel brutaler gewalttätiger Angriffe. Wir wollen ihren strafrechtlichen Schutz – insbesondere durch eine Neufassung des § 113 Abs. 2 StGB – verbessern. Änderungen im Wiederaufnahmerecht Wir prüfen, inwieweit bei schwersten Verbrechen (Mord, Völkermord) eine Wiederaufnahme im Strafverfahren zu Ungunsten des Angeklagten in solchen Fällen verfassungsrechtlich möglich ist, in denen aufgrund neuer wissenschaftlicher Untersuchungsmethoden (DNA-Analyse) nachträglich der Nachweis der Täterschaft geführt werden kann. Erscheinenspflicht von Zeugen vor der Polizei Wir werden eine gesetzliche Verpflichtung schaffen, wonach Zeugen im Ermittlungsverfahren nicht nur vor dem Richter und dem Staatsanwalt, sondern auch vor der Polizei erscheinen und – unbeschadet gesetzlicher Zeugenrechte – zur Sache aussagen müssen. Reform des Transsexuellenrechts Das geltende Transsexuellengesetz ist in seinen wesentlichen Grundzügen inzwischen fast dreißig Jahre alt. Es entspricht nicht mehr in jeder Hinsicht aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen. Wir werden das Transsexuellengesetz deshalb unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf eine neue zeitgemäße Grundlage stellen, um den betroffenen Menschen ein freies und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

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Enteignungen in der SBZ (1945-49) Wir werden eine Arbeitsgruppe bilden, die im Hinblick auf die Enteignungen in der SBZ von 1945 bis 1949 prüfen soll, ob es noch Möglichkeiten gibt, Grundstücke, die sich im Eigentum der öffentlichen Hand befinden, den Betroffenen zum bevorzugten Erwerb anzubieten. Europäische Privatgesellschaft / Rechtsexport Die Schaffung eines Statuts für eine Europäische Privatgesellschaft fördern wir im Interesse mittelständischer Unternehmen. Der grenzüberschreitender Charakter und Gläubigerschutzvorschriften, wie ein ausreichendes Mindeststammkapital, werden berücksichtigt. Die deutsche Rechtsordnung ist ein internationaler Standortvorteil der Bundesrepublik. Wir wollen deren Vorzüge, auch gegenüber den anglo-amerikanischen Rechtsordnungen, auf internationaler Ebene deutlich herausstellen. Dabei kann die Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit hilfreich sein. Europäisches Vertragsrecht Wir lehnen die Schaffung eines einheitlichen europäischen Vertragsrechts ab. Das Grundprinzip der Rechtswahlfreiheit darf in Europa nicht aufgegeben werden. Um Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen, brauchen wir verlässliche Rahmenbedingungen für grenzüberschreitende Sachverhalte, insbesondere im Familien- und Erbrecht. Die Einführung von Sammelklagen national und europaweit lehnen wir ab. Schutz des geistigen Eigentums Innovationen und Erfindungen sind für die volkswirtschaftliche Entwicklung unsres an Rohstoffen armen Landes, für die internationale Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes und für den Schutz von Arbeitsplätzen in Deutschland von zentraler Bedeutung. Wir wollen deshalb den rechtlichen Rahmen für einen wirksamen Schutz des geistigen Eigentums durch Patente, Marken und Muster weiter stärken und den Zugang zu Schutzrechten für den Mittelstand erleichtern. Wir werden uns auch auf europäischer und internationaler Ebene für wirksame Maßnahmen gegen die weltweite Marken- und Produktpiraterie einsetzen. Juristenausbildung Der Bologna-Prozess stellt die Juristenausbildung in Deutschland vor besondere Probleme. Der hohe Qualitätsstandard der Ausbildung, wissenschaftliche Tiefe, thematische Vielfalt und Praxisorientierung müssen auch künftig Maßstab für die Studienabschlüsse sein. Mietrecht Wir wollen das Mietrecht auf seine Ausgewogenheit hin überprüfen und dabei seinen sozialen Charakter wahren. Wir wollen klima- und umweltfreundliche Sanierungen erleichtern und dabei die freie Entscheidung des Vermieters beibehalten. Baumaßnahmen, die diesem Zweck dienen, sind zu dulden und berechtigen nicht 101/124

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zur Mietminderung. Mietnomadentum sowie Luxussanierungen zum Zwecke der Entmietung werden wir wirksam begegnen. Die Kündigungsfristen für Vermieter und Mieter sollen einheitlich sein. Mietrechtliche Ansprüche müssen auch wirksam vollstreckt werden können. Zweckgebundene staatliche Transferleistungen zu den Wohnkosten müssen auch tatsächlich den Vermieter erreichen. Prozesskosten- und Beratungshilferecht Wir werden prüfen, inwieweit das Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferecht reformiert werden kann, insbesondere mit dem Ziel, der missbräuchlichen Inanspruchnahme entgegen zu wirken. Dabei werden wir sicherstellen, dass der Zugang zum Recht auch künftig allen Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von Einkünften und Vermögen eröffnet ist. Untersuchungsausschussrecht Wir sind uns einig, Überlegungen zur Reform des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestags aufzugreifen. Grundgesetz-Änderungen Die Koalition wird Gespräche über etwaige Änderungen des Grundgesetzes mit den anderen Fraktionen im Deutschen Bundestag sowie den Ländern aufnehmen. 5. Moderner Staat

Die öffentliche Verwaltung in Deutschland steht für Rechtssicherheit und Zuverlässigkeit. Wir werden die Modernisierung der Bundesverwaltung weiter vorantreiben, für mehr Transparenz, Bürgernähe und Servicequalität. Leistungsvergleiche nach Art. 91d GG müssen zu einem Instrument der Verwaltungsentwicklung werden. Ein jährliches Arbeitsprogramm soll die Bereiche von Leistungsvergleichen festlegen. Die einheitliche Behördenrufnummer 115 verbessert den Service für alle Bürgerinnen und Bürger. Bis 2011 werden alle Bundesbehörden hieran angeschlossen sein, bis Ende 2013 soll 115 für ganz Deutschland zur Verfügung stehen. Melderecht Wir werden den Auftrag aus der Föderalismuskommission I, das geltende Rahmenrecht durch eine Regelung in der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes abzulösen, durch ein Bundesmeldegesetz erfüllen. Darin werden wir das Melderecht harmonisieren und die Zustimmung der Vermieter bei der Anmeldung von Mietern wieder einführen. Bürgerbeteiligung Wir wollen die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bevölkerung an der demokratischen Willensbildung stärken. Dazu werden wir das Petitionswesen weiterentwickeln und verbessern. Bei Massenpetitionen werden wir über das im Petitionsausschuss be102/124

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stehende Anhörungsrecht hinaus eine Behandlung des Anliegens im Plenum des Deutschen Bundestags unter Beteiligung der zuständigen Ausschüsse vorsehen. Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes Der öffentliche Dienst hat für die Funktionsfähigkeit und Leistungsfähigkeit des Staates eine Schlüsselfunktion. Wesentlicher Garant dieser Aufgabenerfüllung ist das Berufsbeamtentum. Wir werden das Beamtenrecht entsprechend dem Verfassungsgebot fortentwickeln und an veränderte Rahmenbedingungen anpassen. Wir werden zudem ein Konzept zur langfristigen Anpassung der Personalstrukturen im Bund an die demographisch bedingten Veränderungen vorlegen. Dazu gehören angesichts der zu erwartenden Folgen des demographischen Wandels auch Maßnahmen zur Berücksichtigung der besonderen Belange älterer Beschäftigter, z. B. durch eine Flexibilisierung des Ruhestandseintritts, und der Erhalt der Konkurrenzfähigkeit im Hinblick auf den Wettbewerb des Bundes mit anderen Dienstherren und der Wirtschaft um Nachwuchskräfte. Hierzu erforderlich sind attraktive Beschäftigungsbedingungen einschließlich der Möglichkeit zu regional-, arbeitsmarkt- und aufgabenbezogenen Differenzierungen. Wir wollen die Ausgewogenheit von Rechten und Pflichten von Eingetragenen Lebenspartnerschaften verbessern. Dazu werden wir die familien- und ehebezogenen Regelungen über Besoldung, Versorgung und Beihilfe auf Lebenspartnerschaften übertragen. Die Auswirkungen der Föderalismusreform auf die Beschäftigungsbedingungen der Beamtinnen und Beamten in Bund und Ländern werden wir mit dem Ziel im Auge behalten, ein zu starkes Auseinanderfallen zu verhindern. Wir bekennen uns zum Bonn-Berlin-Gesetz, insbesondere zu den kulturellen Verpflichtungen des Bundes. Gerichtsvollzieher Wir wollen die Effizienz der Zwangsvollstreckung steigern und Gläubigerrechte stärken. Dazu werden wir die Aufgaben der Gerichtsvollzieher auf Beliehene übertragen. Aufgabenübertragung auf Notare Als Beitrag zur Effizienzsteigerung und Entlastung der Justiz werden wir eine Übertragung der Aufgaben der Nachlassgerichte erster Instanz auf die Notare durch die Länder ermöglichen. Zusammenlegung Sozial- und Verwaltungsgerichte Um den Mitteleinsatz der Justiz effizienter gestalten zu können, eröffnen wir den Ländern die Möglichkeit, ihre Verwaltungs- und Sozialgerichte unter Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit zu einheitlichen Fachgerichten zusammenzuführen.

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Staatshaftungsrecht Wir wollen das Staatshaftungsrecht kodifizieren und gerecht ausgestalten. Einrichtung eines zentralen Testamentsregisters Mit dem Ziel einer Modernisierung des Mitteilungswesens in Nachlasssachen werden wir die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines durch Gebühren finanzierten Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer schaffen. Dabei stellen wir sicher, dass den Erfordernissen des Datenschutzes Rechnung getragen wird und Auskunft aus dem Register nur Gerichte oder Notare – diese bei Darlegung eines berechtigten Interesses – erhalten können. Kommunalpolitik Wir wollen in Deutschland starke Kommunen. Unsere Städte, Gemeinden und Landkreise stehen heute vor vielfältigen Herausforderungen im Bereich von Demographie, Integration, Umwelt und Wirtschaft. Die kommunale Selbstverwaltung ist ein hohes Gut. Wir setzen uns für leistungsfähige Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände ein, um die vielfältigen Aufgaben auch in Zukunft sicherzustellen. Zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden werden wir nach Wegen suchen, Entlastungen für die Kommunen, z. B. Flexibilisierung von Standards und Gleichstellung bei gesamtstaatlichen Aufgaben, und Erweiterungen des kommunalen Handlungsspielraums zu identifizieren. Wir wollen, dass die Bürger sich in ihrer Heimat wohl fühlen. Die Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise haben die Leistungsfähigkeit vieler Kommunen strapaziert und Fragen nach der Güte kommunaler Leistungsfähigkeit aufgeworfen. Wir beabsichtigen, den Ländern vorschlagen, eine gemeinsame Bestandsaufnahme zu erarbeiten und Handlungsempfehlungen zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vorzulegen. Dabei sind auch Fragen der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden (Konnexitätsprinzip) und der Beteiligung der Kommunen an der Gesetzgebung des Bundes einzubeziehen, ebenso der Anschluss des ländlichen Raums an die Breitbandversorgung. Transparenz kommunaler Gesellschaften Entscheidungen kommunaler Gesellschaften müssen transparent sein. Hierzu muss der Grundsatz der Öffentlichkeit bei kommunalen Entscheidungen im Rahmen der Abwägung mit der gesellschaftsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht ein deutlich höheres Gewicht als bisher erhalten.

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V. SICHERER FRIEDEN Durch Partnerschaft und Verantwortung in Europa und der Welt
Deutschlands Zukunft in Frieden, Freiheit, Sicherheit und Wohlstand ist untrennbar mit der politischen Entwicklung Europas und der Welt verbunden. Wir stehen für eine Politik, die gleichermaßen den Interessen unseres Landes in einem vereinten Europa dient und zum Frieden in der Welt beiträgt. Deshalb nehmen wir eine gestaltende Rolle in den Bündnissen und internationalen Organisationen ein, in denen wir mitwirken. Unser politisches Handeln wird von den Werten des Grundgesetzes und dem Ziel geleitet, die Interessen unseres Landes zu wahren. Wir bekennen uns zur Universalität der Menschenrechte, zur Rechtsstaatlichkeit und zur Herrschaft des Rechts in den internationalen Beziehungen und betrachten Menschenrechtspolitik als zentrale Konstante deutscher Außen- und Sicherheitspolitik. Wir setzen auf starke Partnerschaften und wirksame multilaterale Strukturen. Dabei stehen die Transatlantische Zusammenarbeit und die Europäische Einigung im Zentrum unserer Politik. Ein starkes Atlantisches Bündnis und ein handlungsfähiges Europa ergänzen einander. Die Auswirkungen der Finanzkrise haben die Notwendigkeit eines gemeinsamen und geregelten Vorgehens aller Akteure in der Globalisierung deutlich gemacht. Wir treten dafür ein, die Instrumente der globalen Steuerung anzupassen. Das gilt für die Vereinten Nationen ebenso wie für den Internationalen Währungsfonds, die Weltbank oder die Gipfeltreffen der G-7 und der G-8. Neue globale Steuerungsinstrumente und Formate wie G-20 sind notwendig, weil sie aufstrebenden Schwellenländern Mitsprache und Mitverantwortung im Kreis der wichtigsten Wirtschaftsnationen geben. Als Exportnation haben wir ein hohes Interesse an einer freiheitlichen Ordnung der Weltwirtschaft auf Grundlage der Charta für nachhaltiges Wirtschaften sowie an freien und sicheren Verkehrswegen. Als wirkungsvollen Schritt gegen Protektionismus streben wir einen raschen Abschluss der Verhandlungen in der Welthandelsorganisation (Doha-Runde) an. Internationaler Terrorismus, organisierte Kriminalität und Piraterie, Klimawandel, Armutsbekämpfung, Nahrungsmittel- und Ressourcensicherheit sowie Seuchen und Krankheiten gehören heute zu den großen Themen, aus denen sich sicherheitspolitische Risiken ergeben und die nur gemeinsam bewältigt werden können. Wir bekennen uns zur Stärkung der Vereinten Nationen und setzen uns für ihre umfassende Reform ein. Wir setzen uns dafür ein, dass die Strukturen dieser Weltorganisation die heutigen Realitäten widerspiegeln. Vor diesem Hintergrund streben wir weiterhin im Rahmen einer Gesamtreform und im Sinne des Vertrages von Lissabon einen gemeinsamen ständigen Sitz der EU im Sicherheitsrat an. Auf dem Weg dorthin bleibt Deutschland bereit, mit der Übernahme eines ständigen Sitzes im Sicherheitsrat größere internationale Verantwortung zu übernehmen. Wir streben für die Wahlperiode 2011/2012 einen nicht-ständigen Sicherheitsrat-Sitz an und sind gegebenenfalls auch zeitlich begrenzten Zwischenschritten auf dem Weg zu einem ständigen Sitz gegenüber aufgeschlossen. 105/124

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Wir werden Bonn als Standort der Vereinten Nationen und von internationalen Nichtregierungsorganisationen weiter ausbauen. Den Anteil deutschen Personals bei der Europäischen Union und in internationalen Organisationen wollen wir vergrößern. 1. Deutschland in Europa

Wir wollen eine leistungsfähige und selbstbewusste EU, die mit einer Stimme spricht und entschlossen für die Sicherung von Frieden, Freiheit und Wohlstand eintritt. Nur durch ein einiges Europa können wir unsere Werte und Interessen in der Welt erfolgreich vertreten. Mit dem Lissabon-Vertrag wird die EU demokratischer und handlungsfähiger. Wir werden gemeinsam mit unseren Partnern in der EU Initiativen anstoßen und konkrete Projekte auf den Weg bringen, etwa bei der Energiepolitik, der Bankenaufsicht und in der EU-Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Die EU ist stark, weil sich die Mitgliedstaaten unabhängig von ihrer Größe und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit als ebenbürtige und gleichberechtigte Partner begegnen. Wir stehen dafür ein, dass die Berücksichtigung der Interessen auch der kleinen und mittleren EU-Mitgliedstaaten ein Markenzeichen deutscher Europapolitik bleibt. In der Konsequenz der Vertiefung und Erweiterung der Europäischen Union liegen eine immer engere politische Abstimmung unserer Mitgliedstaaten und ein immer engerer Austausch zwischen unseren Gesellschaften. Enge und vertrauensvolle Beziehungen zu unseren Partnern in Europa sind konstitutiver Bestandteil unseres Engagements für Europa. Das deutsch-französische Verhältnis ist in seiner Breite und Tiefe einzigartig und fördert maßgeblich die europäische Einigung. In diesem Verständnis und im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger Europas will die Bundesregierung die Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung, Klimaschutz, Weltraum sowie Sicherheit und Verteidigung weiter voranbringen. Darüber hinaus wollen wir die enge Freundschaft und Zusammenarbeit mit Polen weiter vertiefen und die Möglichkeiten des Weimarer Dreiecks intensiv ausschöpfen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass von der deutsch-polnischen Zusammenarbeit neue Impulse für die europäische Einigung ausgehen. Zugleich wissen wir um die hohe Bedeutung freundschaftlicher, vertrauensvoller und zukunftsgerichteter Beziehungen mit unseren anderen Nachbarn. Bürgernahe und demokratische EU Wir setzen uns ein für eine demokratische, transparente und bürgernahe EU, die nach freiheitlichen Grundsätzen gestaltet ist und den Rahmen dafür schafft, dass die Bürgerinnen und Bürger Lebenschancen ergreifen und ihr Leben eigenverantwortlich und solidarisch gestalten können.

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Wir werden uns für einen wahrnehmbaren weiteren Abbau von Bürokratie einsetzen. Wir wollen, dass der EU-Aktionsplan zum Bürokratie-Abbau um 25 Prozent bis 2012 wirksam umgesetzt wird. Die Funktionsweise des europäischen Binnenmarktes hängt auch von einer zügigen und fristgerechten Umsetzung von EU-Richtlinien ab. Eine über die EUVorgaben hinausgehende Umsetzung oder eine Verbindung mit anderen gesetzlichen Maßnahmen sollte grundsätzlich ausgeschlossen werden. Das Subsidiaritätsprinzip und das Verhältnismäßigkeitsprinzip sowie der Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung müssen strikt beachtet werden. Die EU kann nur rechtsetzend tätig werden, wenn eine entsprechende Rechtsgrundlage existiert, nachgewiesen werden kann, dass die Mitgliedstaaten keine ausreichende Regelung gewährleisten können und eine Regelung auf europäischer Ebene besser ist als auf nationaler. Wir werden uns dafür einsetzen, dass EU-Gesetzgebungsvorhaben, die innerhalb der Amtszeit einer EU-Kommission nicht verabschiedet worden sind, verfallen. Auch wollen wir, dass EU-Rechtsakte stärker als bisher auf ihre Verhältnismäßigkeit und Bürgerfreundlichkeit ausgerichtet werden. Mitteilungs- und Berichtspflichten für Unternehmen sind erheblich zu reduzieren. Wir sind für ein soziales Europa auf marktwirtschaftlicher Grundlage als Ergebnis von Sozialpolitik in nationaler Verantwortung. Grenzüberschreitende EUSozialsysteme lehnen wir ab, denn nur so kann der hohe deutsche Standard gewahrt werden. Wir setzen uns für eine wesentliche Stärkung und für eine gleichberechtigte Verwendung der deutschen Sprache als Arbeitssprache der europäischen Institutionen ein, die auch in der Übersetzungspraxis und bei der Bereitstellung von Übersetzungsdokumenten angewandt wird. Bundestag und Bundesrat haben die Begleitgesetze zum Lissabon-Vertrag neu gefasst, mit denen ihre Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte konkretisiert werden. Wir werden einen aktiven Beitrag dazu leisten, dass diese Gesetze in der neuen Legislaturperiode politisch mit Leben erfüllt und die parlamentarischen Rechte aktiv und umfänglich wahrgenommen werden. Wir werden im Verlauf der Legislaturperiode bewerten, ob die durch die Begleitgesetze eröffneten Möglichkeiten größerer parlamentarischer Kontrolle den Anforderungen der Praxis genügen und gegebenenfalls entsprechende Initiativen ergreifen. Wettbewerb und Binnenmarkt Grundlage des Wohlstands in Deutschland ist der unverfälschte Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt. Deutschlands Stellung als führende Exportnation beruht auf offenen Märkten in Europa, denn zwei Drittel der deutschen Ausfuhr gehen in EU-Staaten. Nur mit Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftswachstum gelingt die nachhaltige Schaffung neuer Arbeitsplätze. Protektionismus in jeder Form erteilen wir eine klare Absage. Der europäische Binnenmarkt ist zum größten Wirtschaftsraum der Welt angewachsen. Er schafft die Voraussetzungen für unseren Sozialstaat und unsere ho107/124

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hen Umweltstandards. Durch funktionierenden Wettbewerb werden Innovation, Wachstum und die Wohlfahrt der Verbraucher gefördert. Wir werden deshalb konsequent an der Vollendung des Binnenmarktes und der Schaffung eines Rahmens für funktionierenden Wettbewerb arbeiten. Wir werden alle Versuche abwehren, die Unabhängigkeit der EZB in Frage zu stellen, und wir bekennen uns zum Stabilitäts- und Wachstumspakt. Wir sind uns bewusst, dass es einer grundlegenden Neuordnung des Finanzsystems bedarf, die insbesondere die Schaffung einer einheitlichen EU-weiten Bankenaufsicht umfasst. EU-Finanzen Die Anstrengungen für tragfähige und generationengerechte öffentliche Finanzen können auch am EU-Haushalt nicht vorbeigehen. Europäischer Mehrwert und Subsidiarität müssen die Richtschnur für die anstehenden Verhandlungen über die Zukunft des EU-Haushalts sein. Wir werden uns für eine nachhaltige und verantwortungsvolle europäische Haushaltspolitik einsetzen. Die vorhandenen Mittel müssen auf strategische Bereiche europäischer Politik konzentriert werden, in denen gemeinsames Handeln erforderlich ist und bessere Ergebnisse liefert als nationales. Die Beiträge der Mitgliedstaaten an die EU müssen ihrer jeweiligen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprechen, dürfen jedoch ein Prozent ihres Bruttonationaleinkommens (BNE) nicht überschreiten. Neben den traditionellen Eigenmitteln der EU (Zölle) soll dies die Haupt-Einnahmequelle der EU sein. Zudem muss sichergestellt sein, dass Beitragsgerechtigkeit und faire Lastenverteilung durch Korrekturmechanismen gewährleistet werden. Eine EU-Steuer oder die Beteiligung der EU an nationalen Steuern und Abgaben lehnen wir ab. Auch darf die EU keine eigenen Kompetenzen zur Abgabenerhebung oder zur Kreditaufnahme für Eigenmittel erhalten. Deutschland bekennt sich zur Lissabon-Strategie, mit der die EU zum weltweit wettbewerbsfähigsten Raum werden soll. Daran müssen sich alle Ausgaben der EU messen lassen. Daher müssen Mittel aus den Strukturfonds zukünftig noch mehr als bisher auf dieses Ziel ausgerichtet werden. Wir werden uns dafür einsetzen, die Förderfähigkeit geeigneter Projekte aus dem Förderziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ („Ziel-2“) auch in der kommenden Förderperiode zu gewährleisten. Bezüglich des Förderziels „Konvergenz“ („Ziel-1“) streben wir an, die Förderung ab 2014 stärker auf die wirklich bedürftigen Regionen zu beschränken und eine Übergangslösung für die aus Ziel1 herausfallenden Regionen zu finden. Prinzipiell ist jede Förderung befristet und hat degressiven Charakter. Deutschland wird sich dafür einsetzen, dass – unter Beachtung der geltenden EUHaushaltsobergrenze – eine schrittweise Neustrukturierung zugunsten von gemeinsamen europäischen Zukunftsprojekten vorgenommen wird, also z.B. für Bereiche wie Transeuropäische Verkehrsnetze, grenzüberschreitende Bildung, Justiz- und Polizeizusammenarbeit, Forschung und Innovation. 108/124

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Wir werden 2010 Vorschläge erarbeiten, wie diese Umschichtung erfolgen kann. Deutschland wird sich bei den anstehenden EU-Finanzverhandlungen für einen höheren Anteil der Mittel für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik am Unionshaushalt einsetzen. Wir streben an, dass Einsätze der EU im Rahmen der GASP zukünftig zu einem höheren Anteil aus europäischen Mitteln finanziert werden als bisher. Wir werden uns für volle parlamentarische Beteiligung und Kontrolle beim EUHaushalt auf europäischer wie auf nationaler Ebene einsetzen. Wir treten für eine lückenlose Offenlegung und Kontrolle der EU-Ausgaben ein. Die Prüfungslücke bei der Verwendung von EU-Geldern muss geschlossen werden. Wir setzen uns dafür ein, dass die EU-Agenturen einer wirksamen Haushaltskontrolle unterliegen, sie auf ihren Zweck hin überprüft werden vor allem im Hinblick auf die Vermeidung von Doppelstrukturen und ihre Zahl nach Möglichkeit reduziert wird. Erweiterung und Nachbarschaftspolitik Wir stehen für eine Erweiterungspolitik mit Augenmaß. Abstriche bei den Kriterien oder gar einen Beitrittsautomatismus zum Beispiel durch Nennung eines Beitrittsdatums vor Abschluss der Verhandlungen darf es nicht geben. Die Erweiterungsverhandlungen werden ergebnisoffen geführt. Die strikte Erfüllung der Kopenhagener Kriterien bleibt Voraussetzung für einen Beitritt. Maßgeblich sind in allen Fällen sowohl die Beitrittsfähigkeit der Kandidaten als auch die Aufnahmefähigkeit der EU. Deutschland hat ein besonderes Interesse an einer Vertiefung der gegenseitigen Beziehungen zur Türkei und an einer Anbindung des Landes an die Europäische Union. Die 2005 mit dem Ziel des Beitritts aufgenommenen Verhandlungen sind ein Prozess mit offenem Ende, der keinen Automatismus begründet und dessen Ausgang sich nicht im Vorhinein garantieren lässt. Sollte die EU nicht aufnahmefähig oder die Türkei nicht in der Lage sein, alle mit einer Mitgliedschaft verbundenen Verpflichtungen voll und ganz einzuhalten, muss die Türkei in einer Weise, die ihr privilegiertes Verhältnis zur EU weiter entwickelt, möglichst eng an die europäischen Strukturen angebunden werden. Wir unterstützen einen Ausbau der EU-Nachbarschaftspolitik. Ziel ist die Förderung einer nachhaltigen demokratischen, wirtschaftlichen, sozialen, rechtsstaatlichen und ökologischen Entwicklung in unserem unmittelbaren Umfeld sowie die Teilhabe dieser Länder an Frieden und Wohlstand. Auf der Grundlage gemeinsamer Werte treten wir für einen Ausbau der Zusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft ein. Erfolgreiche EU-Außenpolitik Europa und die EU-Staaten sind international immer dann stark, wenn die EU geschlossen auftritt. Die Schaffung des Amtes eines Hohen Vertreters für die Ge-

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meinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik ist ein wichtiger Schritt zu mehr Geschlossenheit in der EU-Außenpolitik. Wir werden uns dafür einsetzen, dass der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) seine Aufgaben wirksam wahrnehmen und über die erforderlichen Mittel und Instrumente verfügen kann. Die inhaltliche Verzahnung der EU-Außenpolitik mit der Außenpolitik der einzelnen Mitgliedstaaten wird am besten durch einen organisatorisch unabhängigen EAD gelingen, in dem Vertreter der Mitgliedstaaten auf allen Ebenen angemessen repräsentiert sind und eine gleichberechtigte Stellung einnehmen. Die elementaren Fragen der Sicherheit, Verteidigung und Abrüstung in Europa müssen von den Partnern in der Europäischen Union gemeinsam beraten und entschieden werden. Dabei ist auch auf eine möglichst intensive Beteiligung der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments zu achten. Die EU sollte eigene Planungs- und Führungsfähigkeiten erhalten. Wo immer möglich sollte die EU ihre Kräfte bündeln, Aufgaben verteilen und Schwerpunkte setzen. Nur so können wir auf die neuen sicherheitspolitischen Bedrohungen richtig reagieren. Europa muss sich in die Lage versetzen, eigenständig Konfliktfällen vorzubeugen und gegebenenfalls gemeinsam, schnell und flexibel zu handeln. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die EU ihr politisches Gewicht für eine neue Abrüstungspolitik in die Waagschale wirft. Wir wollen uns für die Fortentwicklung der gemeinsamen europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik einsetzen. Langfristiges Ziel bleibt für uns der Aufbau einer europäischen Armee unter voller parlamentarischer Kontrolle. 2. Wertegebundene und interessengeleitete Außenpolitik

Die enge Abstimmung und das gemeinsame Handeln der westlichen Wertegemeinschaft, d.h. der aufgeklärten, rechtsstaatlichen Demokratien dieser Welt, waren und bleiben eines der Erfolgsrezepte deutscher Außenpolitik. Auch in der globalisierten Welt des 21. Jahrhunderts betrachten wir die Idee des Westens als Grundlage und seine Institutionen als Plattform deutscher Außenpolitik. In der Zeit der Globalisierung muss der Westen zu mehr Geschlossenheit finden, um seine Interessen durchzusetzen und gemeinsame Werte zu bewahren. Deutschlands Mitgliedschaften in der Europäischen Union und den euroatlantischen Institutionen, vor allem der NATO, dienen diesem Interesse ebenso wie das bilaterale Verhältnis zu unserem wichtigsten Partner außerhalb Europas, den Vereinigten Staaten von Amerika. Wir sind entschlossen, die Chancen im transatlantischen Verhältnis zu nutzen und werden deshalb das deutschamerikanische Vertrauensverhältnis systematisch stärken. Die enge politische Koordination mit den Vereinigten Staaten sehen wir als Kraftverstärker unserer Interessen, der das Gewicht Deutschlands in Europa und der Welt erhöht. Wir streben eine Intensivierung unserer Wirtschaftsbeziehungen im Rahmen eines Transatlantischen Wirtschaftsraums an.

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Unser Verhältnis zu den USA und Kanada wird geprägt von einer einzigartigen Vielfalt an Kontakten beiderseits des Atlantiks. Deshalb wollen wir insbesondere jungen Menschen das jeweils andere Land näher bringen. Die Nordatlantische Allianz bleibt auch in Zukunft stärkster Anker unserer gemeinsamen Sicherheit. Sie verbindet Europa und Amerika; sie ist das Fundament für die kollektive Verteidigung und verfügt über ein einzigartiges politisches und militärisches Instrumentarium zur Wahrung und Wiederherstellung des Friedens. Sie dient der Erreichung politischer Ziele und umfasst das Angebot zu sicherheitspolitischer Zusammenarbeit, Abrüstung, Vertrauensbildung und friedlicher Konfliktlösung. Mit dem Strategischen Konzept wird die Allianz ihre strategischen Grundlagen an die Herausforderungen der Gegenwart anpassen. Wir treten dafür ein, dass Blockaden bei der Zusammenarbeit von EU und NATO überwunden werden und das gemeinsame Potential ausgeschöpft werden kann. Wir setzen uns dafür ein, dass der NATO-Rat wieder zum zentralen Ort der sicherheitspolitischen Debatte im Bündnis wird. Wir wollen, dass die Allianz zu der in der NATO-Russland-Grundakte von 1997 angelegten strategischen Partnerschaft findet und den NATO-Russland Rat als Forum für Fragen gemeinsamer Sicherheit intensiver nutzt. Unser Ziel ist eine euro-atlantische Sicherheitsarchitektur, die auf der Grundlage der bewährten Institutionen, einschließlich der OSZE und des Europarats, eine enge Partnerschaft mit Russland umfasst. Die Bundesregierung will, dass die Allianz ihre Tür für neue Mitglieder grundsätzlich offen hält, und fördert den Ausbau der Partnerschaften. Wir wollen den hohen Anspruch, zu dem sich die Partner und Mitglieder in NATO, EU, Europarat und OSZE bekennen, insbesondere bei der Behandlung von Krisen und Konflikten zur Geltung bringen und deren Instrumente besser nutzen. Wir unterstützen mit Nachdruck die von US-Präsident Obama unterbreiteten Vorschläge für weitgehende neue Abrüstungsinitiativen – einschließlich des Zieles einer nuklearwaffenfreien Welt. Abrüstung und Rüstungskontrolle verstehen wir nicht als einen Verlust an Sicherheit, sondern als zentralen Baustein einer globalen Sicherheitsarchitektur der Zukunft. Wir wollen die Chance nutzen, den globalen Trend neuer Aufrüstungsspiralen umzukehren und wieder in eine Phase substantieller Fortschritte auf den Gebieten der Abrüstung und der Rüstungskontrolle eintreten. Wir sind davon überzeugt, dass auch Zwischenschritte bei der Erreichung des Zieles einer nuklearwaffenfreien Welt wesentliche Zugewinne an Sicherheit bedeuten können. Es gilt zu verhindern, dass neue Nuklearmächte entstehen, neue nukleare Rüstungswettläufe ausgelöst werden, konventionelle Aufrüstung als Ersatz für die Aufgabe nuklearer Potentiale gesehen wird oder die Technologie zur Herstellung von Massenvernichtungswaffen sowie spaltbares Material in die Hände von Terroristen geraten. Wir sehen mit Sorge die Erosion der internationalen Vertragsarchitektur im Bereich der Abrüstung und Rüstungskontrolle. Wir sind davon überzeugt, dass Nachfolgeabkommen zu auslaufenden Verträgen ausgehandelt werden müssen und die 111/124

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bislang ausgebliebene Ratifizierung des Atomteststoppvertrages oder des angepassten KSE-Vertrages nachzuholen ist. Wir werden uns dafür einsetzen, den Abschluss neuer Abrüstungs- und Rüstungskontrollabkommen international zu unterstützen. Die Überprüfungskonferenz zum Nuklearwaffensperrvertrag im Jahre 2010 wollen wir dafür nutzen, um eine neue Dynamik für vertragsbasierte Regelungen in Gang zu setzen. In diesem Zusammenhang sowie im Zuge der Ausarbeitung eines strategischen Konzeptes der NATO werden wir uns im Bündnis sowie gegenüber den amerikanischen Verbündeten dafür einsetzen, dass die in Deutschland verbliebenen Atomwaffen abgezogen werden. Mit dem Ziel des Erhalts der Vereinbarungen des KSE-Regimes, einschließlich einer Rückkehr Russlands in das Vertragsregime, sind wir unsererseits zu einer Ratifizierung des A-KSE-Vertrages bereit. Wir sehen Russland als wichtigen Partner bei der Bewältigung von regionalen und globalen Herausforderungen. Dazu gehören die Konfliktherde in Afghanistan oder im Nahen Osten genauso wie die Abstimmung im E3+3-Rahmen zum Umgang mit dem iranischen Atomprogramm, Fragen des internationalen Terrorismus, des Klimaschutzes oder globaler Seuchen. Zugleich werden wir Russland dabei unterstützen, den Kurs der Modernisierung des Landes konsequent fortzusetzen und dabei die Defizite bei Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie abzubauen. Wir wollen dazu den zivilgesellschaftlichen Dialog fördern. Wir wollen wirtschaftliche Verbindungen weiter ausbauen und langfristige, verlässliche Energiepartnerschaften ohne einseitige Abhängigkeiten schaffen. Die berechtigten Interessen unserer Nachbarn werden wir bei der Gestaltung unserer bilateralen Beziehungen mit Russland berücksichtigen. 3. Asien Wir werden Asien in unserer Außenpolitik den Rang einräumen, der diesem Kontinent aufgrund seiner beschleunigt wachsenden Bedeutung zukommt. Dieses Bedeutungswachstum begreifen wir in erster Linie als Chance, ohne die dadurch entstehenden Herausforderungen zu übersehen. Asien ist die wirtschaftlich dynamischste Region der Welt; darüber hinaus ist die Mitwirkung Asiens für die Lösung globaler Probleme wie des Klimawandels, der Sicherung der Rohstoff- und Energieversorgung oder der Neuordnung des internationalen Finanzsystems unverzichtbar. Aktive Beiträge vor allem unserer großen Partner China, Indien und Japan hierfür und für die Lösung regionaler Konflikte und Krisenherde werden wir auf der Grundlage eines partnerschaftlichen Verhältnisses einfordern. Bestehende Ansätze zu regionaler Kooperation werden wir nach Kräften fördern und unterstützen; dies gilt insbesondere für ASEAN sowie die EU-ASEM-Kooperation. In dem Dialog mit den Ländern Asiens spielen die Zivilgesellschaften eine bedeutsame Rolle; die Förderung politischer Partizipation ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir werden den Rechtsstaatsdialog mit China fortführen und intensivieren. 112/124 Deutschland in internationaler Verantwortung

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Lateinamerika Die Partnerschaft zwischen Deutschland, Lateinamerika und der Karibik baut auf gemeinsamen Werten auf. Wir teilen ein kulturelles Erbe und Erfahrungen aus langjähriger Zusammenarbeit auf politischem, wirtschaftlichem, kulturellem und wissenschaftlich-technologischem Gebiet. Die Volkswirtschaften der EU und Lateinamerikas sind in hohem Maße komplementär. Wir wollen ein ressortübergreifendes Konzept zur langfristigen Ausgestaltung unserer Lateinamerikapolitik erarbeiten. Innerhalb der EU werden wir auf Kohärenz und ein abgestimmtes Vorgehen der Mitgliedstaaten drängen. Gemeinsam mit unseren Partnern im Gemeinsamen Markt Südamerikas (Mercosur) streben wir einen zeitnahen Abschluss der DohaWelthandelsrunde an. Subregionale und bilaterale Ansätze schließen wir als Alternative nicht aus. Dabei werden wir die Förderung demokratischer Strukturen und der Rechtsstaatlichkeit zu einem Schwerpunkt machen. Afrika Wir streben ein neues ressortübergreifendes Afrika-Konzept an, das den sicherheitspolitischen, gesellschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Herausforderungen ebenso Rechnung trägt wie den großen Entwicklungspotentialen auf unserem Nachbarkontinent. Unser Ziel ist eine selbsttragende Entwicklung in möglichst vielen Regionen und bei der Bewältigung großer Herausforderungen wie Armut, Nahrungsmittelknappheit, Epidemien, Flüchtlingsströmen, mangelnder Rechtsstaatlichkeit, politischem Extremismus oder Umweltzerstörung. Wir bekennen uns zur Unterstützung der afrikanischen Sicherheitsbemühungen und beteiligen uns im Rahmen der Vereinten Nationen und der Europäischen Union an Friedensinitiativen. Für eine dauerhafte Stabilisierung des Kontinents setzen wir auf eine starke Afrikanische Union als wichtiger Baustein afrikanischer Eigenverantwortung. Die Bundesregierung wird auf der Grundlage der im Dezember 2005 verabschiedeten Afrika-Strategie der EU gezielte Beiträge hierzu leisten. Naher Osten Wir bekennen uns zur besonderen Verantwortung Deutschlands gegenüber Israel als jüdischem Staat. Wir bekräftigen das überragende Interesse Deutschlands und Europas an Frieden, Stabilität und demokratischer Entwicklung im Nahen und Mittleren Osten. Im Nahostfriedensprozess treten wir mit Nachdruck für eine ZweiStaaten-Lösung ein: für einen Staat Israel, der von allen Nachbarn anerkannt wird und dessen Bürger in Frieden und Sicherheit leben können, sowie für einen lebensfähigen palästinensischen Staat, dessen Bürger ihr Schicksal in Würde und Frieden selbst bestimmen können. Wir setzen uns für einen umfassenden regionalen Verhandlungsansatz im Nahen Osten ein, der auf vergangenen Friedensinitiativen aufbaut. Nach dem Vorbild des KSZE-Prozesses sowie auf Grundlage der Roadmap und des AnnapolisProzesses werben wir für eine Wiederbelebung und Fortsetzung eines Konferenzansatzes im Nahen Osten, bei dem neben den regional beteiligten Konfliktparteien 113/124

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die USA, EU, Russland und die Vereinten Nationen an einen Tisch gebracht werden. Ferner werden wir uns dafür einsetzen, dass die Souveränität und innere Stabilisierung des Libanon weiter gestärkt wird und sich im Irak die Demokratie weiter entwickelt und der Wiederaufbau voranschreitet. Iran Mit unseren Partnern bei den Verhandlungen der E3+3 werden wir weiter dazu beitragen, dass der Iran nicht in den Besitz von Atomwaffen gelangt. Dabei setzen wir auf einen Verhandlungsansatz, sind in Absprache mit unseren Partnern wenn nötig auch zu härteren gemeinsamen Sanktionsmaßnahmen bereit. Wir erwarten, dass der Iran volle Transparenz über sein Nuklearprogramm herstellt. Es muss sichergestellt werden, dass das Recht auf zivile Nutzung der Kernenergie auch vom Iran so wahrgenommen wird, dass sich hieraus keine Sicherheitsrisiken für andere Staaten ergeben. Afghanistan Wir verstehen unser Engagement in Afghanistan als eine Aufgabe von besonderem nationalen Interesse: Es dient der Sicherheit der Menschen in unserem Land. Es ist Ausdruck unserer Solidarität mit den leidgeprüften Menschen in Afghanistan. Und es bekräftigt unsere Verlässlichkeit als gestaltendes Mitglied in der Nordatlantischen Allianz und den Vereinten Nationen. Die Bundesregierung wird auch weiterhin einen der Bedeutung dieser Aufgabe angemessenen Beitrag leisten. Dazu werden wir gemeinsam mit unseren Verbündeten in Kürze auf einer internationalen Konferenz unsere Strategie gemeinsam mit den Vertretern Afghanistans auf eine neue Grundlage stellen. Wir erwarten dabei, dass die afghanische Regierung ihre Verpflichtung zu guter Regierungsführung, zum Schutz der Menschenrechte und zur Bekämpfung der Drogen-Kriminalität sowie der Korruption bekräftigt und den Worten Taten folgen lässt. In Abstimmung mit unseren Partnern werden wir die Verantwortung an die Autoritäten des Landes schrittweise übergeben. Wir halten dabei am Konzept der Vernetzten Sicherheit fest: Ohne Sicherheit gibt es keinen Aufbau, ohne Aufbau keine Sicherheit. Zentrale Bedeutung hat der zivile Aufbau und die zielgerichtete Fortsetzung der entwicklungspolitischen Maßnahmen. Je früher die afghanische Regierung im Land selbst Sicherheit gewährleisten kann, desto früher können wir in Abstimmung mit unseren Partnern den schrittweisen Abzug beginnen. Wir werden unsere Strategie der Übergabe in Verantwortung entschieden voran bringen und deshalb unsere Anstrengungen unter anderem bei der Europäischen Polizeimission EUPOL, beim nachhaltigen Aufbau und bei der Ausbildung der afghanischen Sicherheitskräfte deutlich verstärken. Wir sind überzeugt, dass für Frieden und Entwicklung in Afghanistan auch die regionale Zusammenarbeit, allen voran ein konstruktives, von Vertrauen getragenes Verhältnis zwischen Afghanistan und Pakistan, maßgeblich ist. Wir wollen unseren Beitrag leisten, diese Beziehungen zu verbessern und die umfassende Stabilisierung des pakistanischen Staates zu fördern.

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Wir wollen die ressortübergreifenden Anstrengungen der Bundesregierung bündeln und das Afghanistan-Konzept der Bundesregierung mit konkreten Vorgaben umsetzen. Für die Abstimmung mit unseren internationalen Partnern wird die Bundesregierung auf Vorschlag des Auswärtigen Amtes und in Abstimmung mit allen betroffenen Ressorts einen Sonderbotschafter ernennen. Dieser berichtet den für Afghanistan im Konzept der Vernetzten Sicherheit verantwortlichen Bundesministern, die gemeinsam einen Kabinettsausschuss bilden. 4. Internationale Einsätze Sicherheitspolitik und Instrumente deutscher

Wir handeln militärisch nur dann, wenn wir dies im Rahmen der VN, der NATO oder der EU sowie aufgrund einer völkerrechtlichen Legitimation tun können. Unberührt davon bleibt das Recht auf Selbstverteidigung. Von unserer Kultur der Zurückhaltung werden wir uns weiterhin leiten lassen. Bei der internationalen Krisenprävention und -bewältigung stehen bei uns politische und diplomatische Bemühungen an erster Stelle, dennoch wächst die Bedeutung des Einsatzes ziviler Kräfte von Polizei und Justiz. Wir müssen gemeinsam mit unseren Partnern darauf vorbereitet sein, mit diesen Mitteln krisenhaften Entwicklungen frühzeitig entgegenzusteuern und bei Ausbruch von Krisen schnell und verlässlich zu handeln. Zur nachhaltigen Stabilisierung von Krisenregionen sind Aufbau und rechtstaatliche Ausbildung örtlicher Polizeikräfte ein Schlüsselelement. Wir werden deshalb unsere Fähigkeiten für polizeiliche Beiträge stärken durch den Aufbau entsprechender Einheiten bei der Bundespolizei und durch einen von den Ländern zur Verfügung gestellten Pool, der für internationale Verwendungen bereit steht. Wir bekennen uns zum Ansatz einer Vernetzten Sicherheitspolitik. Dies erfordert moderne und leistungsfähige Streitkräfte und geeignete zivile Instrumente zur internationalen Konfliktvorsorge und -bewältigung sowie eine noch engere Integration und Koordinierung. In künftige Mandate für Einsätze im Ausland werden wir konkrete Benennungen der zu leistenden Aufgaben sowie deren Zuteilung auf die verantwortlichen Ressorts aufnehmen. Im Rahmen der Vereinten Nationen werden wir auf eine schrittweise Reduzierung unseres deutschen Beitrages zur Maritime Task Force UNIFIL mit der Perspektive der Beendigung hinwirken. Im Zusammenhang mit der Piraterie- und Terrorismusbekämpfung am Horn von Afrika werden wir die Bemühungen um eine bessere Koordinierung der Einsätze fortsetzen und eine kritische Überprüfung der Vielzahl der Mandate mit dem Ziel der Reduzierung vornehmen. Vor dem Hintergrund der globalen Bedrohung durch die Piraterie streben wir die Errichtung einer Kammer zur Verfolgung von Piraterie beim Internationalen Strafgerichtshof an.

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Die Bundesregierung wird den Deutschen Bundestag regelmäßig über die laufenden Einsätze deutscher Streitkräfte informieren und so die Voraussetzungen für deren angemessene parlamentarische Kontrolle schaffen. Soweit mit den Regelungen des Parlamentsbeteiligungsgesetzes eine jeweils zeitnahe und ausreichende Information des Parlaments in besonderen Fällen durch die Bundesregierung nicht sichergestellt werden kann, legen die Koalitionsfraktionen Initiativen zur Änderung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes oder zur Schaffung eines Vertrauensgremiums vor. Zudem werden wir dafür Sorge tragen, dass zusätzliche einsatzbedingte Aufwendungen für kurzfristige und unvorhersehbare Verpflichtungen der Sicherheitskräfte im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen künftig aus dem Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung) finanziert werden. Schließlich werden wir die Bundesakademie für Sicherheitspolitik (BAKS), das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) und die Führungsakademie der Bundeswehr (FüAkBw) verstärkt nutzen, um Führungskräfte von Bund und Ländern sowie der Wirtschaft, Wissenschaft und Medien weiterzubilden und die Prinzipien der Vernetzten Sicherheitspolitik kontinuierlich weiterzuentwickeln. 5. Für eine leistungsstarke und moderne Bundeswehr

Die Bundeswehr ist ein wesentliches Instrument deutscher Friedenspolitik. Wir wollen auch in Zukunft eine leistungsfähige Bundeswehr als unverzichtbares Instrument für den Schutz Deutschlands und seiner Menschen ebenso wie für die internationale Krisenvorsorge und Konfliktbewältigung erhalten. Die Wehrpflicht hatte in den letzten Jahrzehnten ihre Berechtigung und sich bewährt. Seit dem Ende des kalten Krieges haben sich die sicherheitspolitische Lage, Auftrag und Aufgabenspektrum der Bundeswehr grundlegend verändert. Diesen Veränderungen ist angemessen Rechnung zu tragen. Die Koalitionsparteien halten im Grundsatz an der allgemeinen Wehrpflicht fest mit dem Ziel, die Wehrdienstzeit bis zum 1. Januar 2011 auf sechs Monate zu reduzieren. Der Bundesminister der Verteidigung setzt eine Kommission ein, die bis Ende 2010 einen Vorschlag für Eckpunkte einer neuen Organisationsstruktur der Bundeswehr, inklusive der Straffung der Führungs- und Verwaltungsstrukturen, zu erarbeiten hat. Die Bundesregierung bekennt sich zur Inneren Führung und zum Leitbild vom Staatsbürger in Uniform. Unsere Soldatinnen und Soldaten müssen sich auf den Rückhalt in der Gesellschaft verlassen können. Ihren Leistungen für die Sicherheit unseres Landes gebührt hohe Anerkennung. Unsere Fürsorgepflicht gilt in besonderem Maße den in Ausübung ihres Dienstes zu Schaden Gekommenen und ihren Familien. Für in Folge belastender Ereignisse traumatisierte Soldatinnen und Soldaten wird die Einrichtung eines TraumaZentrums mit Priorität verfolgt.

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Zudem verständigen sich die Koalitionspartner vor dem Hintergrund des demografischen Wandels darauf, mit Blick auf die personelle Einsatzfähigkeit ein Maßnahmenpaket zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr bis Ende 2010 vorzulegen. Es wird sich hierbei u. a. um die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Dienst, die Schaffung von Kinderbetreuungsmöglichkeiten, die Reduzierung der Versetzungshäufigkeit und die zügige Fortführung der Modernisierung „Kasernen-West“ handeln. Darüber hinaus gehende Änderungen, wie die Schaffung eines neuen Laufbahnrechts, werden realisiert. Wir schaffen eine zentrale Zuständigkeit der Justiz für die Verfolgung von Straftaten von Soldaten, die diesen in Ausübung ihres Dienstes im Ausland vorgeworfen werden. Wehrtechnische Industrie und Rüstungskooperation Eine leistungsfähige nationale wehrtechnische Industrie ist für uns von hoher sicherheits- und wirtschaftspolitischer Bedeutung. Sie bleibt Grundlage für eine aufgabengerechte Ausrüstung der Bundeswehr, die zunehmend nur über internationale Kooperation gewährleistet werden kann. Die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr brauchen für ihren gefährlichen Auftrag bis hin zum Gefecht die bestmögliche Ausrüstung. Beim Rüstungsprojekt A 400 M besteht die Koalition auf vollständiger Erfüllung des Vertrages. Der strategische Lufttransport wird sicher gestellt. Bei dem zu beschaffenden Eurofighter haben sich die Koalitionsparteien darauf geeinigt, zukünftige Exporte auf die noch in der Tranche 3b zu beauftragende Stückzahl anrechnen zu lassen. Bei der Beschaffung wehrtechnischen Materials werden wir Strukturen zur Sicherstellung von Rechtsbeachtung und -befolgung schaffen. Die Sicherung technologischer Kompetenz und hochwertiger Arbeitsplätze in Deutschland ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Wir werden daher ressortübergreifend Maßnahmen zur Erhaltung ausgewählter wehrtechnischer Kernfähigkeiten festlegen und umsetzen. Wir halten an den derzeit geltenden Rüstungsexportbestimmungen fest und setzen uns weiter für eine Harmonisierung der Rüstungsexportrichtlinien innerhalb der EU ein. Wir treten für faire Wettbewerbsbedingungen in Europa ein und bekräftigen den Offset-Verhaltenskodex der Europäischen Verteidigungsagentur. 6. Menschenrechte schützen – Rechtsstaatlichkeit fördern

Die Glaubwürdigkeit Deutschlands steht in direktem Zusammenhang mit dem konsequenten Eintreten für die Menschenrechte in der Außen- und Entwicklungspolitik. Ihre Einhaltung ist das Fundament für die demokratische, wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung jedes Landes. Körperliche und geistige Unversehrtheit, Gedanken- und Meinungsfreiheit und die Freiheit von Diskriminierung sind unveräußerliche Prinzipien unserer Menschenrechtspolitik. Wir wenden uns auch in un117/124

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seren auswärtigen Beziehungen gegen jegliche Benachteiligung aufgrund von Religion, ethnischer Herkunft, Geschlecht oder sexueller Orientierung. Der Rechtsstaatsdialog und Maßnahmen zur Stärkung der Zivilgesellschaft sind wichtige Instrumente unserer Menschenrechtspolitik, deren Wirkung kontinuierlich überprüft werden muss. Ebenso kontinuierlich wird sich die Bundesregierung weltweit für Religionsfreiheit einsetzen und dabei ein besonderes Augenmerk auf die Lage christlicher Minderheiten legen. In unserem Regierungshandeln treten wir für die weltweite Abschaffung von Todesstrafe, Folter und unmenschlicher Behandlung ein. Insbesondere Menschenhandel, Kinderarbeit, der Einsatz von Kindersoldaten, Zwangsprostitution, Zwangsheirat und Praktiken wie Genitalverstümmelung müssen geächtet und international verboten werden. Wir sehen in der Globalisierung eine Chance, den Menschenrechten weltweit zur Durchsetzung zu verhelfen und befürworten Zertifizierungsmaßnahmen und Initiativen verantwortungsvoller Unternehmensführung. In Partnerschaftsabkommen werden wir den Schutz der Menschenrechte berücksichtigen und ihre Umsetzung verfolgen. Wichtige Pfeiler internationaler Menschenrechtspolitik sind die internationalen Menschenrechtsschutzsysteme. Der Europarat mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sowie der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) sind unentbehrliche Instrumente im Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen. Insbesondere der EGMR bedarf stärkerer Unterstützung, da viele anhängige Klagen wegen mangelnder finanzieller Ressourcen nur sehr spät oder gar nicht bearbeitet werden können. Wir setzen uns für eine Evaluierung des Rom-Statuts zum IStGH ein, mit dem Ziel, Strafbarkeitslücken zu schließen. Wir bekennen uns zu den völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands und treten für eine bessere Durchsetzung des Völkerstrafgesetzbuchs ein. Wir unterstützen die Bestrebungen, in Nürnberg ein Institut zur Durchsetzung der Nürnberger Prinzipien zum Völkerstrafrecht einzurichten. Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen darf nicht zum Spielfeld nationaler Machtinteressen werden, sondern soll sich als internationales Sprachrohr gegen Menschenrechtsverletzungen etablieren. Wir werden die Menschrechtsdimension der OSZE fortentwickeln und die Stellung des OSZE-Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) stärken. 7. Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik

Die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik ist eine tragende Säule der deutschen Außenpolitik. Einer gezielten Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik kommt im Zeitalter der Globalisierung eine immer größere Bedeutung zu. Deutsche Kultureinrichtungen wie das Deutsche Archäologische Institut, die Goethe-Institute, der DAAD, die Humboldt-Stiftung und die deutschen Auslandsschulen sowie Wissenschaftskooperationen und entsprechende Zukunftsprojekte, wie zum Beispiel die Deutsch-Türkische Universität in Istanbul, sind Brücken unserer werteorientierten Außenpolitik.

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Der Förderung der deutschen Sprache im Ausland werden wir besondere Beachtung beimessen. Die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik soll Deutschland in seiner Vielfalt darstellen und das Interesse an unserem Land, unserer Sprache und unserer Geschichte und Kultur fördern. Dies sind die Grundvoraussetzungen für gute und vertrauensvolle Beziehungen zwischen Deutschland und seinen Partnern. Heute begreift Deutschland seine Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik noch stärker als Beitrag zur Krisenprävention, Menschenrechtsschutz und Freiheitsförderung. Dem Dialog mit dem Islam messen wir besondere Bedeutung zu. Wir achten und schätzen die reiche kulturelle Tradition der islamischen Welt und setzen uns für ein friedliches Miteinander der westlichen Demokratien mit den islamisch geprägten Staaten ein. Islamisch geprägte Gesellschaften müssen ihren eigenen Weg in die und in der Moderne finden. Dabei ist es in unserem Interesse, die moderaten Kräfte in ihrem Streben nach Rechtsstaatlichkeit und Demokratie zu unterstützen. Islamistischer Terrorismus ist zunächst eine Bedrohung für die islamisch geprägten Gesellschaften selbst, aber auch für uns. In unserer Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik nehmen die innereuropäischen sowie transatlantischen Beziehungen eine besondere Rolle ein. Wir wollen diese Beziehungen durch verstärkten Kultur- und Wissensaustausch stärken. Zudem betrachten wir es als Aufgabe der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik, auch die europäische Identität zu stärken und somit zur weiteren innereuropäischen Integration einen wertvollen Beitrag zu leisten. Mittel- und langfristig streben wir zwischen den EU-Mitgliedstaaten in der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik Synergien in Form gemeinsamer Programme und Strukturen und der Entwicklung kooperativer europäischer Kulturinstitute an. Wir werden die Auswärtige Kulturund Bildungspolitik finanziell bestmöglich ausstatten und verstehen dies als langfristige politische, kulturelle und wirtschaftspolitische Investition. Die mediale Präsenz Deutschlands in der Welt durch die Deutsche Welle muss verstärkt werden. Hierzu können Programmangebote öffentlich-rechtlicher und privater Medienunternehmen einen Beitrag leisten. Bei der Vergabe der Mittel aus der ODAQuote soll die Deutsche Welle stärker berücksichtigt werden. 8. Entwicklungszusammenarbeit

In der Verfolgung der Ziele unserer Entwicklungspolitik kommen unsere Werte und Interessen gleichermaßen zum Ausdruck. Dabei sind rechtsstaatliche Mindeststandards und die Einhaltung der Menschenrechte zur berücksichtigen. Ziel der Entwicklungspolitik ist eine nachhaltige Bekämpfung von Armut und Strukturdefiziten im Sinne der Millenniumserklärung der Vereinten Nationen. Die Stärkung guter Regierungsführung, der Eigenverantwortung und der Selbsthilfekräfte in den Entwicklungsländern werden zentrale Bestimmungselemente für unsere Entwicklungspolitik sein. Dies erfordert die intensive Einbindung und Stärkung aller in der Entwicklungsarbeit Tätigen – insbesondere der Kirchen, Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen – wie auch eine engere Kooperation mit der deutschen Privatwirtschaft. Den politischen Stiftungen kommt dabei eine herausgehobene Funktion zu.

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Unter dem Motto „Hilfe zur Selbsthilfe“ und dem Gesichtspunkt der Ernährungssouveränität werden wir uns für ein nachhaltiges internationales Engagement zur Stärkung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume in Entwicklungsländern einsetzen. Wir wollen die Wirksamkeit der Entwicklungspolitik steigern und sie durch eine Schärfung des Profils, Akzentuierung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, klare nationale und internationale Arbeitsteilung nach den Prinzipien der Erklärung von Paris, Steigerung der Kohärenz sowie durch eine effizientere Gestaltung der bilateralen, multilateralen und europäischen Organisationsstrukturen und Instrumente neu ausrichten. Wir werden uns auf folgende Schlüsselsektoren konzentrieren: Gute Regierungsführung, Bildung/Ausbildung, Gesundheit, ländliche Entwicklung, Klima-, Umweltund Ressourcenschutz sowie die wirtschaftliche Zusammenarbeit (Ausbau/Schutz des Privatsektors, z.B. mittels PPP, Mikrofinanzsystemen und Infrastrukturförderung). Die bisherigen Zusagen Deutschlands für die Bewahrung der biologischen Vielfalt und die Bekämpfung von Klimawandel und Hunger sollen konsequent umgesetzt und auch künftig bedarfsgerecht gestaltet werden. Wir werden im Kontext der europäischen und internationalen Arbeitsteilung in der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit (ODA) Deutschlands mit einer begrenzten Zahl von Partnerländern zusammenarbeiten. Bei der flexiblen Anpassung werden die Kriterien gute Regierungsführung, Bedürftigkeit, Signifikanz unserer Hilfe, Gefahrenquellen und strategische Partnerschaft wichtige Gesichtspunkte sein. In der Zusammenarbeit mit fragilen und zerfallenden Staaten und Ländern mit schlechter Regierungsführung wollen wir Konzepte entwickeln, um situationsgerecht in ausgewählten Staaten Transformationsprozesse zu unterstützen. Krisenund Katastrophenvorsorge sollen übergreifend gestaltet werden. Wir werden die Zusammenarbeit mit Schwellenländern zu Partnerschaften für eine nachhaltige Gestaltung der Globalisierung in gegenseitiger Verantwortung weiterentwickeln, insbesondere Dreieckskooperationen fördern. Wir werden uns vor allem in Feldern hohen gemeinsamen Interesses, wie z.B. Rechtsstaatsförderung, Umwelt- und Klimaschutz sowie Wissenschaftskooperation engagieren. Die eingesetzten Instrumente sollen zu möglichst marktnahen Konditionen schrittweise gegen Entgelt angeboten werden. Wir werden uns für einen schnellen und entwicklungsorientierten Abschluss der Welthandelsverhandlungen einsetzen, sowie den Abbau der Agrarsubventionen und die Beendigung handelsverzerrender Fördermaßnahmen im Rahmen der WTO-Verhandlungen, den Süd-Süd-Handel und regionale Wirtschaftspartnerschaften fördern und durch Handelshilfen dazu beitragen, dass Entwicklungsländer an der wirtschaftlichen Globalisierung Teil haben können. Kredite werden wir insbesondere unter Berücksichtigung der Schuldentragfähigkeit geben. Entschuldungen von Entwicklungsländern werden wir nur unter der Voraussetzung einer transparenten Haushaltsführung, der Bekämpfung von Korruption und Misswirtschaft sowie des Aufbaus einer soliden Wirtschaftsstruktur und der Stärkung der Eigenfinanzierung der Entwicklungsländer gewähren. Wir 120/124

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setzen uns zudem für die Implementierung einer internationalen Insolvenzordnung ein. Struktur der Entwicklungszusammenarbeit Wir wollen die Schlagkraft der deutschen Entwicklungspolitik erhöhen, um die Wirksamkeit und Zielgenauigkeit des Mitteleinsatzes zu verbessern, insbesondere durch Auflösung von Doppelstrukturen in Regierung und Durchführung. Die Reform der Durchführungsstrukturen soll mit der Zusammenführung der Organisationen der Technischen Zusammenarbeit (TZ) beginnen und mit Mechanismen zur besseren Verknüpfung von technischer und finanzieller Zusammenarbeit verbunden werden. Die Entscheidung über die Strukturen der TZ wollen wir, gegebenenfalls unterstützt durch externe Beratung durch den Bundesrechnungshof, innerhalb des ersten Jahres der Legislaturperiode treffen. Zur Verbesserung der Steuerungsfähigkeit der deutschen Entwicklungspolitik werden wir die Organisationsstrukturen reformieren, die durch Abbau von Doppelstrukturen entstehenden Synergien dazu nutzen, externes Personal durch Dienstkräfte zu ersetzen sowie die Außenstruktur des für die Entwicklungspolitik zuständigen Ressorts und die Präsenz in multilateralen und europäischen Strukturen verbessern. Architektur der internationalen Entwicklungszusammenarbeit Die Überprüfung der entwicklungspolitischen Effizienz und Koordinierungsfähigkeit multilateraler Institutionen wird die Basis für unsere Initiativen zur Reform der internationalen Entwicklungsarchitektur hin zu klar definierter Aufgabenstruktur und darauf basierender Arbeitsteilung sein. Wir halten eine grundlegende Reform der EU-Entwicklungspolitik hin zu mehr Kohärenz, Komplementarität und Subsidiarität für erforderlich und wollen den EUVerhaltenskodex im Hinblick auf Prinzipien zur schlüssigen Arbeitsteilung überprüfen. Wir werden auf eine wirkungsvolle parlamentarische Begleitung des laufenden Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) hinwirken und im Rahmen einer neuen Finanziellen Vorausschau auf die Integration des 11. EEF in den Haushalt der EU hinarbeiten. Diese Integration muss mit dem deutschen entwicklungspolitischen Instrumentarium verzahnt werden. Wir wollen die unterschiedliche Behandlung von Entwicklungsländern Afrikas, der Karibik und des Pazifiks im Vergleich zu Entwicklungsländern anderer Weltregionen beenden und streben eine einheitliche Entwicklungszusammenarbeit der EU an. Wir wollen eine Verteilung der bilateralen sowie der europäischen und multilateralen deutschen Leistungen im Verhältnis von zwei Dritteln zu einem Drittel erreichen, um die Gestaltungsmöglichkeiten der deutschen Entwicklungspolitik zu erweitern und den Wirkungsgrad der eingesetzten Haushaltsmittel zu erhöhen. Wir wollen trotz Finanzkrise die internationalen Verpflichtungen zur schrittweisen Erhöhung der deutschen öffentlichen Entwicklungsleistungen auf 0,7% des BSP einhalten. Wir werden uns diesem Ziel verantwortlich im Rahmen des Bundeshaushaltes annähern. Eine Erhöhung der entwicklungspolitischen Mittel muss mit einer Effizienzsteigerung des entwicklungspolitischen Instrumentariums und der

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Absorptionsfähigkeit in den Entwicklungsländern einhergehen. Ein wichtiges Anliegen ist für uns auch die Stärkung der Eigenfinanzierung der Entwicklungsländer. Budgethilfe und Entschuldung werden nur nach strengen, transparenten Vergabekriterien gewährt und fortlaufend überprüft.

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VI. ARBEITSWEISE DER KOALITION 1. Kooperation der Parteien

Diese Koalitionsvereinbarung gilt für die Dauer der 17. Wahlperiode. Die Koalitionspartner verpflichten sich, diese Vereinbarung im Regierungshandeln umzusetzen. Die Partner tragen für die gesamte Politik der Koalition gemeinsam Verantwortung. Die Koalitionspartner CDU, CSU und FDP werden ihre Arbeit in Parlament und Regierung laufend und umfassend miteinander abstimmen und zu Verfahrens-, Sach- und Personalfragen Konsens herstellen. Die Koalitionspartner treffen sich regelmäßig zu Beginn einer jeden Sitzungswoche zu Koalitionsgesprächen im Koalitionsausschuss. Darüber hinaus tritt er auf Wunsch eines Koalitionspartners zusammen. Er berät Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die zwischen den Koalitionspartnern abgestimmt werden müssen, und führt in Konfliktfällen Konsens herbei. Ihm gehören an die Parteivorsitzenden, die Fraktionsvorsitzenden, die Generalsekretäre, die 1. Parlamentarischen Geschäftsführer, der Chef des Bundeskanzleramtes, der Bundesfinanzminister und ein weiteres von der FDP zu benennendes Mitglied. 2. Kooperation der Fraktionen

Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind. Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen. Über das Verfahren und die Arbeit im Parlament wird Einvernehmen zwischen den Koalitionsfraktionen hergestellt. Anträge, Gesetzesinitiativen und Anfragen auf Fraktionsebene werden gemeinsam oder, im Ausnahmefall, im gegenseitigen Einvernehmen eingebracht. 3. 3.1 Bundesregierung Arbeit im Kabinett

Im Kabinett wird in Fragen, die für einen Koalitionspartner von grundsätzlicher Bedeutung sind, keine Seite überstimmt. Ein abgestimmtes Verhalten in den Gremien der EU wird sichergestellt. In allen Ausschüssen des Kabinetts und in allen vom Kabinett beschickten Gremien sind die Koalitionspartner nach einem grundsätzlich festgelegten Schlüssel vertreten. Die Besetzung von Kommissionen, Beiräten usw. beim Kabinett erfolgt im gegenseitigen Einvernehmen nach einem grundsätzlich festgelegten Schlüssel. 3.2 Ressortverteilung

CDU und CSU stellen die Bundeskanzlerin und die Minister in den folgenden Bereichen; Innen; Finanzen; Verteidigung; Arbeit und Soziales; Bildung und Forschung; Familie, Frauen, Senioren und Jugend; Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz; Bauen, Wohnen und Verkehr; Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit; Minister für besondere Aufgaben im Bundeskanzleramt;

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Die FDP stellt die Minister in den folgenden Bereichen: Auswärtiges; Justiz; Wirtschaft und Technologie; Gesundheit; Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung; Das Vorschlagsrecht für die jeweiligen Ämter liegt bei den verantwortlichen Parteien.

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...PRE-AMBLE Role played: Federal Licensing Authority QUESTION 1 To non-Harborco: 1. Describe your assessment of Harborco’s leadership in the negotiation meeting? Harborco’s leadership in the negotiation meeting was good. They had total control of the direction of the meeting. They managed to get the meeting into the direction they wanted. Finally they manage to get the support from all parties involved in the negotiation. 2. What was the climate of the meeting; was it friendly or a lot arguments? The meeting was done in friendly, calm and sincere manner. Since the parties involved in the negotiation were expected to continue their relationship even after the conclusion negotiation therefore it was in the best interest of each party involved in the negotiation to be friendly to other parties during the negotiation. 3. How was your performance in the final deal? My performance in the final deal was good. I was able to maintain my position and got support from other parties during the negotiation. Finally I managed to get my BATNA.   4. What was your strategy to maximize your points? The strategies used to maximize my points were trade-off and log rolling. These strategies were used to gain support from other parties involved in the negotiation. 5. If you are now given the chance to play the role of Harborco, how would you have led the meeting? I would ensure that I would have total control of the direction negotiation in...

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...Republican party . Others do not have any importance in the politics. In every country who has Bipartisanism system it is a common scene that power passes from one party to the other and society gets a little bit worse with each election. There is not any variation in internal activates of a country. From two parties, one another come to form a government always by and by and they become the policy maker and ruler of the country. People just participate in the election by casting their vote only. Merits of Bipartisanism a)The stability of Government : In Bipartisanism system the government is more stable, because which party has a majority in the legislature, it forms the government and the other party acts as opposition. Coalition governments are not formed in this...

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Bcs Is Here

...Will Biller Playoff Proposal: To Pass or Not To Pass In the never-ending discussion of a playoff system replacing the Bowl Championship Series poll in NCAA football, a controversial issue has been that universities are not acquiring their full amount of profit with the BCS. This long debated issue has many fans and analysts angry because they believe their input on the topic is the correct counsel. While some argue that the playoff system would be an outstanding opportunity for universities to show their true talent against higher ranked teams or the BCS has the potential to raise the greatest amount of revenue, others contend neither system should contend for the way to conclude a regular season of college football. Promoting the thought that a playoff system is an incredible step for NCAA football in his article, “Playoff, Please,” Phil Taylor inserts his theory that college football will thrive on its new system of determining national champions. Taylor is adamant about the concept of enforcing a new postseason system that he believes it will change the name of college football in an astonishing way. He believes that allowing universities to participate in a playoff system could potentially be “the best thing that has happened to college football” (Taylor 5). Taylor prefers the playoff system because he believes smaller universities do not get a fair shot at winning a national title. He ensures the BCS “favors prestigious football teams”, even if win records...

Words: 933 - Pages: 4

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To What Extent Are the Biggest Pressure Groups the Most Successful 25 Marks

...to what extent are the biggest pressure groups the most successful Success in pressure groups is defined by how they affect government policy, their agenda-setting power and how well they can change people’s ideologies. There are many other factors that contribute to the success of a pressure group i.e.: the finances that have been gained, the widespread support of the pressure group, the cause of the group itself and the organisation of the group. But it is important that all of the aforementioned factors work collaboratively to produce a successful pressure group. the biggest pressure groups the most successful to some extent as I believe that size alone does not necessarily mean that the pressure group with the most members will ultimately be the most successful Some argue that the more members a pressure group has the more successful it is, because it can then be functionally representative of the public. The TUC has 7 million members supporting it's “cause” making very successful as the government can see that this group is representing a large public opinion. If a group such as the TUC were to support a political party for example, the party would notice a considerable difference in support with the TUC's backing than without. Pressure groups that have more members, leads to more donations, proving that size is necessary in order for pressure groups to be the most successful. Chequebook groups tend to get most of their finance from their members, for example Greenpeace...

Words: 1061 - Pages: 5

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Ridkw

...How has Coalition Government affected Party Politics in the U.K? The arrival of a coalition government formed between the Liberal Democrats and the Conservative Party in 2010 has affected UK party politics in various ways, the nature of which is looked into below. The governing of a country by a coalition of two political parties with differing political stances will involve negotiation between and some degree of compromise on behalf of the two parties. This is necessary in order to come to some form of agreement on key policies, such as those affecting the economy, unemployment, crime, environmental concerns, welfare, law and order and education, amongst other policy areas. The agreements reached are also, to a certain degree, in a balance of compliance with key political beliefs or philosophies of both the Conservatives and the Liberal Democrats in terms of their respective guiding principles on areas such as social justice, the appropriate degree of state intervention and the importance of equality and availability of opportunity within society. The rise to power of a coalition government has made Consensus politics a key feature of UK party politics, since the nature of a coalition involves broad agreement on most basic policies between the two major political parties forming the coalition; the Conservatives and the Liberal Democrats. The ability and will to negotiate and agree is of key importance if a coalition is to be able to govern effectively, in an organised...

Words: 2676 - Pages: 11

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To What Extent Will the Coalition Governments Proposals Bring About an Effective Reform of Parliament?

...To a certain extent, the coalition government’s proposals will bring about an effective reform of parliament. However, some people have questioned the effectiveness of the reform of parliament under this coalition, for example suggesting that The referendum on AV may have lead to an even more hung parliament. On the one hand, Primeministers, known as the incumbent, can no longer call elections to suit their own interests. This was due to the establishment of fixed term elections introduced by Cameron in 2011. The reform reduces media speculation, which makes parliament more stable and fairer for parties not in government. This is also a fairer system as Primeministers would usually call an election when their party was significantly higher in the opinion polls than all other political parties, making the chances of them re-gaining power much stronger than they may have been 5 years down the line at a set date. On the other hand, some people have suggested that 5 years is too long, noteabely Nick Clegg who wanted 4 years between elections. There have also been concerns about whether campaigns will become dragged out and leborious like America’s 18 month season. Also the fixed term elections don’t necessarily make for a better government and shown by the USA, for example. The flexibility of non-fixed term election system allows for a dissolution and new election if the Government has an inadequate majority. The value of this has been shown in 1951, 1964 and the second election...

Words: 690 - Pages: 3

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Rock and Roll

...Rock-n-Roll Negotiator – Part 1 There are many variables that occur within a negotiation. Some of these variables include the influence of agents, constituencies, coalitions, and audiences. In this scenario, a popular and successful rock band, The Negotiators, is looking to negotiate a salary increase. Each of the three team members is asking for a difference percentage increase and must negotiate with their publisher through the use of the firm Agent-town. All members of the negotiation must agree on an increase. Team A will summarize this negotiation below. The Negotiators What the band has to consider is the amount of parties involved in the negotiation and what will be the best negotiation process to come to the conclusion of the right salary for the performance and the skills that the band has produced. The band decided to go with Agent-Town to represent the band. The negotiation style that the band decided to go with is the dyad. This is a very effective for a group that does not have negotiation skills and allows the agent to negotiate one on one with R-n-R. The agent will express the desire for each of the band members to receive a raise for their efforts, but even though each band member wants a different percentage for a raise it will be the agents’ responsibility to have alternative goals to come up with an agreement. The band has given the agent the power to decide what will be an acceptable offer and after negotiating arrived at an agreement that...

Words: 1375 - Pages: 6

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Assignment 5: Multiparty Negotiations, Trust/Reputation.

...Assignment 5: Multiparty Negotiations, Trust/Reputation. Negotiation and Conflict Resolution – BUS 526 June 9, 2011 Question 1: Explain how you would develop an effective negotiating team to work on multiparty negotiations. Outline the actions you would take and explain why these would be effective. Multi-party negotiation is often considered to be an exercise in coalition-building according to Lax and Sebenius (1986). Negotiators try to form coalitions in order to pool their resources and have greater influence on outcomes. In a multi-party negotiation, communication; information and exchange of ideas; trust; definition of interests and needs; and indeed the common goal between parties is more complicated hence the need for a team that understands the sixteen attributes of an effective group according to Lewicki, Saunders, & Barry, (2011, p 216-217). An effective group and their members do the following things: 1. Test assumptions and inferences: Unchecked assumptions and inferences can lead to unfounded conclusions. 2. Share as much relevant information as possible: Information is key. 3. Focus on interest, not positions. 4. Explain the reasons behind one’s statements, questions and answers. 5. Be specific- use examples 6. Agree on the meaning of important words 7. Disagree openly with any member of the group 8. Make statements, and then invite questions and comments. 9. Jointly design ways to test disagreements and...

Words: 1569 - Pages: 7