Bundesrepublik Deutschland.
Das Grundgesetz. Verfassungsorgane. Parteien und Wahlen.
Das politische System der Bundesrepublik Deutschland verkörpert das zweite demokratische System in der deutschen Geschichte. Im Parlamentarischen Rat zogen die Gründungsväter der Bundesrepublik in ihrer neuen Verfassung, dem Grundgesetz, die Lehren aus dem Scheitern der ersten Demokratie, der Weimarer Republik, und der nationalsozialistischen Diktatur. Die Bundesrepublik Deutschland war ein Kind des Krieges. Und die Demokratie sollte 1949 zunächst nur im westlichen Teil des in zwei Staaten gespaltenen Deutschlands Fuß fassen. Das Grundgetz für die Bundesrepublik Deutschland wurde 1949 geschaffen. Es wurde zunächst als Provisorium konzipiert und hielt am Ziel der Wiedervereinigung „in freier Selbstbestimmung“ fest.
Als die Teilung Deutschlands nach über 40 Jahren zu Ende ging, wurde das Grundgesetz 1990 zur Verfassung des vereinigten Deutschlands. Auf der Grundlage des Einigungsvertrages, der den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik regelte, wurden Präambel und Schlussartikel des Grundgesetzes neu gefasst. Seit dem 3. Oktober 1990 gilt das Grundgesetz für das ganze Deutschland.
Das Grundgesetz
Das Grundgesetz bindet die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Staatsverwaltung an Recht und Gesetz. An erster Stelle der Verfassung steht das Grundrechtekatalog. Besondere Bedeutung besitzt der Artikel 1 des Grundgesetzes. Er postuliert als höchstes Gut der Verfassungsordnung die Respektierung der Menschenwürde: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Das Grundgesetz verleiht umfassenden Schutz gegen rechtswidrige Eingriffe des Staates. Die weiteren Grundrechte garantieren unter anderem die Freiheit des Handelns im Rahmen der Gesetze, die Gleichheit der Menschen vor dem Gesetz, die Presse- und Medienfreiheit, die Vereinigungsfreiheit sowie den Schutz der Familie.
Fünf Prinzipien prägen die staatliche Ordnung des Grundgesetzes: Deutschland ist Republik und Demokratie, Bundesstaat, Rechtsstaat und Sozialstaat.
Die republikanische Staatsform findet ihren verfassungsmäßigen Ausdruck vor allem in der Bezeichnung „Bundesrepublik Deutschland“. Äußerlich tritt sie dadurch in Erscheinung, dass der durch Wahl berufene Bundespräsident das Staatsoberhaupt ist.
Grundlage der demokratischen Staatsform ist das Prinzip der Volkssouveränität. Die Verfassung sagt, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Mit der Feststellung, dass das Volk die Herrschaft durch besondere Organe ausübt, schreibt das Grundgesetz die Herrschaftsform der repräsentativen Demokratie fest. Das heißt: Die Staatsgewalt muss durch das Volk anerkannt und gebilligt werden, sie wird aber außer bei Wahlen nicht unmittelbar durch Entscheidungen des Volkes ausgeübt. Dies ist „besonderen Organen“ der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung anvertraut.
Ein weiteres Verfassungsprinzip ist der Bundesstaat, das heißt die Aufteilung der Herrschaftsgewalt auf eine Reihe von Gliedstaaten und auf den Zentralstaat.
Die Verfassungsentscheidung für den Bundesstaat bedeutet, dass nicht nur dem Bund, sondern auch den 16 einzelnen Bundesländern die Qualität von Staaten zukommt. Sie haben ihre eigene, auf gewisse Bereiche beschränkte Hoheitsgewalt, die sie durch eigene Gesetzgebung, Vollziehung und Rechtsprechung wahrnehmen. Nach der Verteilung der staatlichen Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bund und Länder liegt das Schwergewicht der Gesetzgebung tatsächlich beim Zentralstaat, dem Bund, während die Länder vor allem für die Verwaltung, d. h. die Ausführung der Gesetze, zuständig sind. Diese Aufgabenteilung ist ein wesentliches Element im grundsätzlichen System der Gewaltenteilung und Machtbalance.
Darüber hinaus bestimmt es Deutschland als Rechtsstaat. Kernstück des Rechtstaatsprinzips ist die Gewaltenteilung. Die Funktionen der Staatsgewalt sind voneinander unabhängigen Organen der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung anvertraut. Die Bedeutung der Gewaltenteilung liegt in der Mäßigung der Staatsgewalt durch wechselseitige Kontrolle und Begrenzung. Sie dient damit zum Schutz der Freiheit des einzelnen. Zweites wesentliches Element des Rechtsstaatsprinzips ist die unverbrüchliche Geltung des Rechts für alles staatliche Handeln.
Schließlich definiert das Grundgesetz Deutschland als einen Sozialstaat. Dieses Prinzip verpflichtet den Staat zum Schutz der sozial Schwächeren und zum ständigen Bemühen um die soziale Gerechtigkeit. Der Sozialstaat verlangt, dass die Politik Vorkehrungen trifft, um den Menschen auch bei Erwerbslosigkeit, Behinderung, Krankheit und im Alter ein menschenwürdiges materielles Auskommen zu gewährleisten.
Eine Besonderheit des Grundgesetzes ist der so genannte „Ewigkeitscharakter“ dieser tragenden Verfassungsgrundsätze. Die Grundrechte, die demokratische Herrschaftsform, der Bundesstaat und der Rechts- und Sozialstaat dürfen auch durch spätere Änderungen des Grundgesetzes oder durch eine komplett neue Verfassung nicht angetastet werden.
Andere Artikel und Bestimmungen des Grundgesetzes können mit der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages (Parlament) und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates (Länderkammer) geändert werden.
Vokabeln zum Thema:
Fuß fassen – встать на ноги, обосноваться, утвердиться
Provisorium n –s, -en – документ, носящий временный характер festhalten an Dat. – придерживаться чего-л.
Einigungsvertrag m –s, -verträge – договор об объединении postulieren vt постулировать
Staatsgewalt f -, -en – государственная власть ausüben vt – выполнять, исполнять, осуществлять (задачи и проч.) festschreiben vt - зафиксировать в документе repräsentative Demokratie f -, en – представительная демократия gesetzgebende Gewalt, Syn. Legislative f – законодательная власть vollziehende Gewalt, Syn. Exekutive f – исполнительная власть rechtsprechende Gewalt, Syn. Judikative – судебная власть
Bundesstaat m –s, -en – федеративное государство
Rechtsstaat m –es, en – правовое государство
Sozialstaat m –es, en – социальное государство zukommen Dat. – причитаться, полагаться; подходить, подобать
Hoheitsgewalt f -, en – суверенная власть wahrnehmen vt – соблюдать (сроки, интересы и проч.)
Zuständigkeit f -, en - компетенция ausführen (ein Gesetz) – выполнять, осуществлять, исполнять mäßigen vt, Mäßigung f -, en – сдерживать, подавлять, уменьшать; сдерживание soziale Gerechtigkeit – социальная справедливость
Vorkehrungen treffen принимать (соответствующие) меры tragende Verfassungsgrundsätze – основные конституционные принципы antasten vt – притрагиваться, прикасаться; посягать на что-л., нарушать unantastbar – неприкосновенный
Fragen zum Text: 1. Wann wurde das Grundgesetz der BRD geschaffen? Als was wurde anfänglich das Grundgesetz konzipiert? 2. Seit wann gilt das Grundgesetz für das ganze wiedervereinigte Land? Welche Veränderungen wurden in den Text des Dokuments eingetragen? 3. Welche Rolle spielt das Grundgesetz im Staat? 4. Was postuliert der Artikel 1 des Grundgesetzes der BRD? 5. Welche Prinzipien prägen das staatliche System der BRD? Erklären Sie, was diese Prinzipien bedeuten. 6. Was bedeutet der Begriff „repräsentative Demokratie“? 7. Warum dürfen die tragenden Verfassungsgrundsätze unter keinen Umständen geändert werden?
Aufgabe 1:
Recherchieren Sie zum Thema: „Die Weimarer Republik als die erste deutsche Demokratie“.
Aufgabe 2:
Welche Fehler wollten die Väter der Verfassung der BRD vermeiden? Wie ist es gelungen?
Aufgabe 3:
Recherchieren Sie zum Thema: „Welche Typen von der demokratischen Staatsordnung gibt es heute“?
Übersetzen Sie: 1. Создатели конституции твердо придерживались цели избежать ошибок прошлого в новом основном законе. 2. В документе зафиксировано, какие органы ответственны за исполнение законов. 3. Социальное государство обязуется принимать надлежащие меры, дабы обеспечить достойное существование социально незащищенным слоям населения. 4. Основные конституционные принципы государственного устройства являются неприкосновенными, и не могут быть изменены ни при каких обстоятельствах. 5. Задачей принципа разделения властей является сдерживание возможного произвола власти. 6. Согласно конституции вся государственная власть исходит от народа. 7. Отдельные земли обладают чертами государственности, поскольку в них существует самостоятельная законодательная, исполнительная и судебная власть. 8. Компетенции федерации и земель четко разграничены определенными сферами.
Die Verfassungsorgane
Der Bundespräsident
Der Bundespräsident repräsentiert die Bundesrepublik Deutschland als Staatsoberhaupt. Der Bundespräsident vertritt das Land völkerrechtlich. Er schließt im Namen des Bundes Verträge mit ausländischen Staaten ab; er beglaubigt und empfängt die Botschafter. Die Außenpolitik selbst ist Sache der Bundesregierung.
Der Bundespräsident ernennt und entlässt die Regierungsmitglieder, die Richter und die hohen Beamten. Mit seiner Unterschrift setzt er die Gesetze in Kraft. Er entlässt die Regierung und darf, wie im Sommer 2005 geschehen, das Parlament in Ausnahmefällen vorzeitig auflösen. Ein Vetorecht gesteht das Grundgesetz dem Bundespräsidenten nicht zu. Der Bundespräsident bestätigt zwar die parlamentarischen Beschlüsse und die Personalvorschläge der Regierung, aber er prüft nur ihr korrektes Zustandekommen nach den Vorschriften des Grundgesetzes.
Der Bundespräsident übt sein Amt über eine Periode von fünf Jahren aus und kann für eine weitere Periode wiedergewählt werden. Er wird von der Bundesversammlung gewählt. Die Bundesversammlung ist ein Verfassungsorgan, das nur zur Wahl des Bundespräsidenten zusammentritt. Sie besteht zum einen aus den Mitgliedern des Bundestages und zum anderen aus einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Parlamenten der 16 Länder gewählt werden.
Im März 2012 wurde zum elften Bundespräsidenten der BRD Joachim Gauck gewählt, der bis heute diesen Posten bekleidet.
Der Bundestag
Der Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland. Er wird vom Volk auf vier Jahre gewählt. Die wichtigsten Aufgaben des Bundestages sind die Gesetzgebung, die Wahl des Bundeskanzlers und die Kontrolle der Regierung. Die Abgeordneten des Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen verantwortlich. In technischer Hinsicht wird die Hälfte der 598 Bundestagsmandate durch die Wahl von Landeslisten der Parteien (Zweitstimmen) zugeteilt und die andere Hälfte durch die Wahl von Personen in 299 Wahlkreisen (Erststimmen).
Diese Aufteilung ändert nichts an der Schlüsselstellung der Parteien im Wahlsystem. Nur jene Wahlkreiskandidaten haben Aussichten auf Erfolg, die einer Partei angehören. Die Parteizugehörigkeit der Bundestagsabgeordneten soll die Verteilung der Wählerstimmen widerspiegeln.
Um die Mehrheitsbilder aber nicht durch die Präsenz kleiner und kleinster Parteien zu komplizieren, schließt sie eine Sperrklausel, die so genannte Fünf-Prozent- Hürde, von der Vertretung im Bundestag aus.
Die Abgeordneten organisieren sich in Fraktionen und wählen aus ihrer Mitte einen Präsidenten. Der Bundestag hat die Aufgabe, den Bundeskanzler zu wählen und ihn dann durch Zustimmung zu seiner Politik im Amt zu halten. Der Bundestag kann den Kanzler ablösen, indem er ihm das Vertrauen verweigert.
Die zweite große Aufgabe der Abgeordneten im Bundestag ist die Gesetzgebung. Seit 1949 sind im Parlament rund 9000 Gesetzesvorlagen eingebracht und mehr als 6200 Gesetze verkündet worden. Überwiegend handelt es sich dabei um Gesetzesänderungen. Die meisten Entwürfe stammen von der Bundesregierung. Ein kleinerer Teil wird aus dem Parlament oder vom Bundesrat eingebracht.
Die Fachausschüsse des Bundestages beraten sehr intensiv und sachkundig über die dem Parlament vorgelegten Gesetzentwürfe. Die Gesetzentwürfe durchlaufen im Bundestag drei Lesungen und werden in der Regel einmal dem zuständigen Ausschuss zugeleitet. In der dritten Lesung wird endgültig abgestimmt. Ein Gesetz (mit Ausnahme der Verfassungsänderungen) ist angenommen, wenn es die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Bei Gesetzvorlagen, welche die Aufgaben der Bundesländer betreffen, muss allerdings noch der Bundesrat zustimmen.
Die dritte große Aufgabe des Bundestages ist die Kontrolle der Regierungsarbeit. Die in der Öffentlichkeit sichtbare parlamentarische Kontrolle übt die parlamentarische Opposition aus. Der weniger sichtbare, dafür aber nicht weniger wirksame Teil der Kontrollfunktion wird von den Abgeordneten der Regierungsparteien übernommen, die hinter den verschlossenen Türen der Sitzungsräume kritische Fragen an ihre Regierungsvertreter richten.
Der Bundeskanzler und die Regierung
Nicht zu Unrecht wird das deutsche Regierungssystem auch als „Kanzlerdemokratie“ bezeichnet. Der Bundeskanzler ist das einzige vom Parlament gewählte Mitglied der Bundesregierung, des „Kabinetts“. Der Kanzler allein ist dem Parlament verantwortlich. Die Verfassung räumt ihm das Recht ein, selbst die Minister als die Leiter der wichtigsten politischen Behörden auszuwählen. Der Kanzler bestimmt ferner die Anzahl der Ministerien, und er legt deren Zuständigkeiten fest. Er besitzt die Richtlinienkompetenz. Sie umschreibt das Recht des Kanzlers, verbindlich die Schwerpunkte der Regierungstätigkeit vorzuschreiben. Mit diesen Befugnissen besitzt der Bundeskanzler ein Arsenal von Führungsinstrumenten, das dem Vergleich mit der Regierungsmacht der Präsidenten in präsidialen Demokratien standhält.
Die Bundesminister leiten im Rahmen der Richtlinien ihren Geschäftsbereich selbständig und in eigener Verantwortung. Den Vorsitz im Bundeskabinett führt der Kanzler.
Im Bundestag besitzt im Regelfall keine Partei die Mehrheit. Für die Kanzlerwahl ist deshalb üblicherweise eine Koalition, das heißt ein Bündnis verschiedener Parteien, erforderlich. Der Kanzlerwahl gehen ausführliche Beratungen zwischen den Parteien voraus, die gemeinsam regieren wollen. Hier geht es dann im Einzelnen darum, wie die Ministerien zwischen den Parteien aufgeteilt werden, welche Ministerien beibehalten und welche neu geschaffen werden sollen. Der stärkeren Partei im Regierungsbündnis wird das Recht zugebilligt, den Bundeskanzler zu stellen. Des Weiteren verständigen sich die Parteien auf die Vorhaben, die sie in den nächsten Jahren in Angriff nehmen wollen. Die Ergebnisse dieser Koalitionsverhandlungen werden in einem Koalitionsvertrag niedergelegt. Erst nach diesen Schritten wird der Bundeskanzler gewählt. Verhandlungen zwischen den Regierungsparteien bereiten die Entscheidungen der Bundesregierung vor und begleiten sie. Wenn sich der Vorrat an politischen Gemeinsamkeiten noch vor der Wahl eines neuen Bundestages erschöpft, wird die Ablösung des Bundeskanzlers aktuell. Mit der Ablösung des amtierenden Kanzlers durch ein – konstruktives – Misstrauensvotum muss gleichzeitig ein neuer Kanzler gewählt werden. Diese offensive Aufkündigung des parlamentarischen Vertrauens zwingt die im Bundestag vertretenen Parteien, eine neue, arbeitsfähige Regierungsmehrheit zu bilden, bevor sie den Kanzler stürzt. Ein Kanzlersturz ist erst zweimal versucht worden, nur einmal, 1982, gelang er: Dem damaligen Kanzler Helmut Schmidt (SPD) wurde das Misstrauen ausgesprochen und Helmut Kohl (CDU) gewählt.
Der Bundeskanzler kann aber auch im Bundestag jederzeit die Vertrauensfrage stellen, um zu prüfen, ob er noch den uneingeschränkten Rückhalt der Regierungsparteien genießt. Verliert der Kanzler diese Vertrauensabstimmung, dann liegt die Entscheidung, ob der Bundestag aufgelöst wird und damit Neuwahlen stattfinden sollen, beim Bundespräsidenten. Der Bundespräsident kann die im Bundestag vertretenen Parteien auch auffordern, die Bildung einer neuen Regierung zu versuchen. Eine wirkliche Niederlage bei einer Vertrauensabstimmung hat es in der Geschichte der Bundesrepublik nicht gegeben.
Dreimal gab es jedoch verabredete Niederlagen: Die Abgeordneten der Regierungsparteien oder die Minister enthielten sich der Stimme, um die Regierung zu Fall zu bringen (1972, 1982, 2005). Dieser Weg wurde beschritten, um die nach der Verfassung sonst nicht mögliche vorzeitige Neuwahl des Bundestages zu veranlassen. Er lässt sich nur mit Zustimmung des Bundespräsidenten beschreiten und ist nicht unumstritten. Bereits 1983 hat das Verfassungsgericht betont, dass es sich um ein bedenkliches, von der Verfassung nicht gewolltes Verfahren handle.
Vokabeln zum Text (I): abschließen (einen Vertrag) –заключать (договор) beglaubigen vt – принимать верительные грамоты empfangen (einen Gast) – принимать (гостя) ernennen vt – назначать на должность entlassen vt – увольнять, освобождать от должности in Kraft setzen vt – вводить, утвердить (напр. закон) auflösen vt – распускать (зд. парламент); расторгать, отменять (договор) zugestehen vt Dat. – признавать (что-л. за кем-л.), разрешать (что-л.), давать согласие (на что-л.) bestätigen vt – подтверждать, утверждать parlamentarischer Beschluss m –es, Beschlüsse– постановление (решение) парламента
Personalvorschlag m –(e)s, -vorschläge – предложение о назначении на должность
Zustandekommen n –s, - - осуществление
Bundesversammlung f -, -en – Федеральное собрание – орган для избрания Федерального президента gebunden sein an Akk. быть связанным чем-л. (напр. обязательствами)
Weisung f -, en - указание
Landesliste f -, en – земельный список партий
Erststimme f -, en – первый голос
Zweitstimme f -, -en – второй голос
Wahlkreis m –es, -e; Wahlkreiskandidat m -en, en – избирательный округ; кандидат от избирательного округа zuteilen vt Dat. выделять (кому-л. что-л.); наделять (кого-л. чем-л.)
Schlüsselstellung f , en – ключевая (основная, решающая) позиция
Aussichten auf Erfolg – шансы (виды) на успех
Wählerstimme f –, en - голос избирателя
Präsenz f – наличие, присутствие (чего-л.)
Sperrklausel f -, n; Syn. Fünf–Prozent–Hürde f -, en – пятипроцентный барьер ablösen (den Kanzler) – сменять (кого-л.), заменять (кем-л.) verweigern Dat. das Vertrauen – отказать в доверии (кому-л.) einbringen (eine Gesetzvorlage) – вносить (законопроект) verkünden (ein Gesetz) – обнародовать (закон)
Ausschuss, Fachausschuss, der zuständige Ausschuss m, -es, Ausschüsse – комиссия, комитет (парламента); специальный комитет; компетентный комитет durchlaufen (durchlief, durchlaufen) vt – проходить, пробегать скорым шагом
Lesung f -, en – чтение (в парламенте) zuleiten vt Dat. – направлять, передавать (кому-л. что-л.) abstimmen vt – голосовать по какому-л. вопросу annehmen (ein Gesetz) – принимать (закон)
Sitzungsraum m –(e)s, -räume – зал заседаний einräumen vt (ein Recht) – предоставлять (право, полномочия)
Richtlinienkompetenz f -, en– право определять основные направления развития
Befugnis f -, -e – право, полномочие, компетенция zubilligen vt Dat. разрешать (кому-л. что-л.), признавать, давать согласие (на что-л.) sich verständigen auf Akk. – достигнуть соглашения (по какому-л. вопросу) in Angriff nehmen vt – приступать (к чему-л.), взяться (за что-л.)
Koalitionsvertrag m –(e)s, -verträge – коалиционный договор (в парламенте) niederlegen vt in Dat. – записывать, излагать, фиксировать в письменном виде sich erschöpfen – истощиться, исчерпать себя aufkündigen vt Aufkündigung f – расторгнуть, известить о расторжении (чего-л.); расторжение, извещение о расторжении stürzen vt Kanzler-, Regierungssturz m – свергать; свержение (канцлера, правительства)
Rückhalt m –(e)s, -hälte; den Rückhalt genießen – поддержка, помощь; пользоваться поддержкой zu Fall bringen vt – перен. свергнуть, сместить (кого-л.) veranlassen vt – дать повод (к чему-л.), побуждать (кого-л.) bedenklich – сомнительный, внушающий озабоченность
Fragen zum Text (I): 1. Sprechen Sie über die Rolle und die Funktionen des Bundespräsidenten im politischen System der Bundesrepublik. Von wem wird der Bundespräsident gewählt? 2. Welche Rolle spielt die Gewaltenteilung im politischen System des Landes? 3. Wie sind die Organe der gesetzgebenden, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung? 4. Wie wird der Bundestag zusammengesetzt? 5. Welche Aufgaben hat der Bundestag? 6. Wie wird ein Gesetz im Bundestag angenommen? 7. Wie wird die Kontrolle der Regierungsarbeit verwirklicht? 8. Warum wird das deutsche Regierungssystem „eine Kanzlerdemokratie“ genannt? 9. Welche Prozedur wird für die Kanzlerwahl vorgeschrieben? 10. Was bedeutet ein „konstruktives Misstrauensvotum“? 11. In welchen Fällen kann der Bundestag aufgelöst werden?
Aufgabe 1: Analysieren Sie das Diagramm Anhang I; sprechen Sie über die Gewaltenteilung in der Bundesrepublik Deutschland.
Übersetzen Sie ins Deutsche: 1. Федеральный президент представляет страну как объект международного права: он подписывает договоры с иностранными государствами, аккредитует и принимает послов, а так же назначает и отстраняет от должности высших государственных чиновников. 2. Федеральный президент может в исключительных случаях распускать парламент, но Конституция не наделяет его правом вето. 3. Парламентарии являются представителями народа. Они не связаны ничьими указаниями, и ответственны лишь перед своими избирателями. 4. Бундесканцлер может в критических ситуациях поставить в парламенте вопрос о доверии, чтобы убедиться в том, что он все еще пользуется поддержкой правящих партий. 5. Конституция наделяет Бундесканцлера полномочиями назначать министров, определять состав кабинета и основные направления его деятельности. 6. Самая многочисленная из коалиционных партий выдвигает кандидатуру канцлера, которую затем утверждает президент. 7. В ходе коалиционных переговоров определяется задачи, решением которых будет заниматься правительство в ближайшее время, а также распределяются министерские портфели. 8. Результаты коалиционных переговоров закрепляются в коалиционном договоре. 9. Конструктивный вотум недоверие предполагает свержение действующего канцлера путем вынесения ему вотума недоверия с одновременным избранием новой кандидатуры на этот пост и создание нового правящего кабинета. 10. Половина депутатов Бундестага избирается в округах по земельным спискам партий (вторые голоса), вторая половина через персональные выборы первыми голосами. 11. Пятипроцентный барьер, не допускающий в парламент мелкие партии с немногочисленным электоратом, призван сохранять объективное соотношение сил в партийном ландшафте. 12. За годы работы настоящего Бундестага было внесено более 9000 законопроектов и издано 6200 законов. Как правило, законопроекты вносятся правительством. 13. Работа над законопроектами осуществляется в специальных комитетах Бундестага. Каждый законопроект проходит три чтения в парламенте, один раз направляется для экспертизы в компетентный комитет. В третьем чтении проходит окончательное голосование по законопроекту. 14. Бундестаг осуществляет контроль над работой правительства. Парламентская оппозиция ведет эту работу и знакомит общественности с ее результатами.
Der Bundesstaat
Der deutsche Bundesstaat ist ein komplexes Gebilde. Er besteht aus der zentralstaatlichen Ebene des Bundes und 16 Ländern. Das Grundgesetz legt in einer detaillierten Zuständigkeitsordnung fest, welche Angelegenheiten vom Bund und welche von den Ländern wahrgenommen werden. Insofern ähnelt das bundesstaatliche System Deutschlands dem anderer Bundesstaaten. Das öffentliche Leben Deutschlands fußt maßgeblich auf den Bundesgesetzen. Die Bürgerinnen und Bürger hingegen haben es – nach dem Subsidiaritätsprinzip – fast ausschließlich mit Landesbehörden oder mit kommunalen Verwaltungen zu tun, die im Auftrag der Länder handeln. Der Grund dafür liegt im Bemühen des Grundgesetzes, die Vorteile des Einheitsstaates mit denen des Bundesstaates zu kombinieren.
Das Grundgesetz verlangt die Vergleichbarkeit der Lebensverhältnisse in ganz Deutschland. Diese Lebensverhältnisse werden wesentlich von der Wirtschafts- und Sozialpolitik bestimmt. Deshalb regeln diesen Bereich hauptsachlich Bundesgesetze. Insoweit ähnelt der deutsche Bundesstaat einem Einheitsstaat. Dennoch kontrollieren die Länder den Großteil der gesamtstaatlichen Verwaltungskapazität.
In der deutschen Verwaltung herrschen also föderalistische Elemente vor. Die Länderverwaltungen führen zum einen, wie es für einen Bundesstaat typisch ist, die jeweiligen Landesgesetze aus. Sie exekutieren darüber hinaus noch die meisten Bundesgesetze. Die Charakterisierung des deutschen Bundesstaates bedient sich deshalb solcher Formulierungen wie „unitarischer“ oder „verkappter“ Bundesstaat.
Drei gesamtstaatliche Aufgaben erfüllen die Länder ganz in eigener Regie: die Angelegenheiten der Schulen – weitgehend auch die der Hochschulen –, die innere Sicherheit, darunter die Aufgaben der Polizei, sowie die Ausgestaltung der kommunalen Selbstverwaltung. Die Länder finden in den weit gefassten Mitwirkungsrechten des Bundesrates einen Ausgleich für den Vorrang des Bundes in der Gesetzgebung.
Der Bundesrat
Der Bundesrat ist die Vertretung der Länder, eine Art Zweite Kammer neben dem Bundestag. Er muss jedes Bundesgesetz beraten. Als Länderkammer hat der Bundesrat die gleiche Funktion wie die Zweiten Kammern in anderen Bundesstaaten, die meist als Senat bezeichnet werden. Dem Bundesrat gehören ausschließlich Vertreter der Landesregierungen an.
Das Stimmengewicht der Länder trägt in sehr moderater Form der Bevölkerungsstärke Rechnung: Jedes Land hat mindestens drei, die einwohnerstärkeren Länder bis zu sechs Stimmen. Das kleinste Land Bremen zählt 660000, das größte Land Nordrhein-Westfalen über 18 Millionen Einwohner. Der Bundesrat wirkt am Zustandekommen der Bundesgesetze mit. Das Grundgesetz sieht zwei Arten von Mitwirkung vor. Bundesgesetze, die den Ländern zusätzliche Verwaltungskosten verursachen oder die an die Stelle bisheriger Landesgesetze treten, unterliegen der Zustimmungspflicht des Bundesrates: Der Bundesrat muss einem Gesetzesbeschluss des Bundestages zustimmen, damit dieser wirksam werden kann. Hier hat der Bundesrat den Status einer mit dem Bundestag gleichberechtigten gesetzgebenden Körperschaft. Gegenwärtig sind mehr als 50 Prozent aller Gesetzesbeschlüsse zustimmungspflichtig. Weil die Bundesgesetze grundsätzlich von den Länderverwaltungen ausgeführt werden, bringen die wichtigsten und kostenintensiven Gesetze die Verwaltungshoheit der Länder ins Spiel. Von diesen Zustimmungsgesetzen sind die „Einspruchsgesetze“ zu unterscheiden. Diese kann der Bundesrat zwar ablehnen. Der Bundestag kann den Einspruch aber mit der gleichen Mehrheit wie im Bundesrat – einfache, absolute oder Zweidrittel-Mehrheit – zurückweisen.
Bedenkt man, dass die Tätigkeit des Bundesrates auf den Schultern der 16 Landesregierungen ruht, so wird deutlich, dass die Landesregierungen bedeutende bundespolitische Akteure sind. Diesem Umstand verdanken die Ministerpräsidenten als Regierungschefs der Länder ihre weit über die eigenen Länder hinaus reichende Sichtbarkeit. Seit September 2006 regelt eine Föderalismusreform die Zuständigkeiten von Bund und Ländern neu. Ziel der Reform ist es, die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Bund und Ländern zu verbessern und die politischen Verantwortlichkeiten deutlicher zuzuordnen.
Das Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist eine charakteristische Institution der deutschen Nachkriegsdemokratie. Es wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes. Vom Grundgesetz wurde das Bundesverfassungsgericht mit dem Recht ausgestattet, demokratisch korrekt zustande gekommene Gesetzesbeschlüsse außer Kraft zu setzen, wenn es zu der Feststellung gelangt, dass sie gegen das Grundgesetz verstoßen. Das Verfassungsgericht kann nur dann tätig werden, wenn es mit einer Klage befasst wird. Der Kreis der Klageberechtigten umfasst die Bundesorgane Bundespräsident, Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung oder deren Teile – Abgeordnete oder Fraktionen – sowie Landesregierungen. Das Verfassungsgericht wird im „Verfassungsstreit“ zum Schutz der im Grundgesetz garantierten Gewaltenteilung und des Bundesstaates aktiv. Um auch einer parlamentarischen Minderheit die Anrufung des Verfassungsgerichts zu ermöglichen, genügt ein Drittel der Mitglieder des Bundestages, um Klage gegen eine Rechtsnorm zu erheben („abstrakte Normenkontrollklage“).
Das Grundgesetz legitimiert auch den einzelnen Bürger zur „Verfassungsbeschwerde“, wenn er sich durch das Handeln einer Behörde in seinen Grundrechten verletzt sieht.
Schließlich ist jedes deutsche Gericht verpflichtet, mit einer „konkreten Normenkontrollklage“ an das Verfassungsgericht heranzutreten, wenn es ein Gesetz für verfassungswidrig hält.
Das Bundesverfassungsgericht hat das Monopol auf die Verfassungsauslegung für die gesamte Gerichtsbarkeit.
Vokabeln zum Text (II)
Gebilde n –es, - зд. структура, строение fußen auf Dat. – основываться, базироваться (на чем.л.)
Subsidiaritätsprinzip n –s, -ien – принцип субсидиарности (Subsidiarität -вспомогательный, дополнительный характер правовых норм)
Einheitsstaat m –es, en унитарное государство vorherrschen – преобладать, главенствовать, занимать господствующее положение kommunale Selbstverwaltung f -, en - коммунальное самоуправление
Mitwirkungsrecht n –es, -e – юр. право участия unterliegen (unterlag, unterlagen) s Dat. – подлежать (чему-л.); находиться в (чьем-л.) ведении, быть подведомственным
Verwaltungshoheit f -, en административное верховенство
Zustimmungsgesetz n –es, -e – закон, требующий согласия бундесрата или одобрения обеими палатами парламента
Einspruchsgesetz n –es, -e – закон, не требующий согласия или ратификации бундестага
Föderalismusreform f -, en – реформа федерализма
Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit f -, en – способность действия и принятия решения zuordnen vt Dat. – придавать, присоединять, подчинять (кому-л.) verstoßen gegen Akk. – нарушать (напр. закон) befasst sein (werden) mit Dat. – заниматься чем-л.; получить поручение, указание заниматься чем-л.
Klageberechtigte m, f subst. – имеющий право на предъявление иска erheben eine Klage gegen Akk. предъявлять иск против кого-л.
Verfassungsbeschwerde f -, en – жалоба Конституционному суду на нарушение государственными органами конституционных положений
Verfassungsauslegung f -, -en – толкование конституции
Gerichtsbarkeit f -, en – правосудие; подсудность, юрисдикция
Fragen zum Text (II) 1. Berichten Sie über die Gesetzgebung in der Bundesrepublik anhand des Diagramms Anhang III. 2. Welche sind die wichtigsten Prinzipien eines Bundesstaates in Vergleich zu einem Einheitsstaat? 3. Was bedeutet das Subsidiaritätsprinzip? 4. Welche Funktionen hat der deutsche Bundesrat? Wer vertritt die Länder im Bundesrat? 5. Welche Funktionen erfüllt das Bundesverfassungsgericht? 6. Wer kann eine Klage beim Bundesverfassungsgericht einreichen?
Aufgabe 1:
Recherchieren Sie zum Thema „Föderalismus und Selbstverwaltung“.
Aufgabe 2:
Sprechen Sie ausführlicher über die Zuständigkeiten der Länder und über die kommunale Selbstverwaltung.
Übersetzen Sie ins Deutsche: 1. Деятельность государственных органов в ФРГ основывается преимущественно на федеральных законах, поскольку федеративные элементы в управлении государством играют главенствующую роль. 2. Земельные правительства имеют права участия в принятии решений, так же, как и органы коммунального самоуправления. 3. В настоящее время более половины законопроектов подлежат утверждению Бундестагом. 4. Реформа федерализма, проведенная в 2006 году, по-новому определяет компетенции федерального центра и земель. 5. Конституционный суд наблюдает за соблюдением Конституции и имеет право отменять принятые законы, если они противоречат положениям Основного закона. 6. Право на предъявление иск имеют представители всех органов федеральной власти и земельных правительств, а так же граждане, чьи конституционные права нарушаются представителями власти. 7. Конституционный суд наделен исключительным правом толкования Конституции.
Die politischen Parteien
Die politischen Parteien haben nach dem Grundgesetz die Aufgabe, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken.
Die Aufstellung von Kandidaten für politische Funktionen und die Organisation von Wahlkämpfen gewinnen dadurch den Rang einer Verfassungsaufgabe. Aus diesem Grunde erhalten die Parteien vom Staat einen Ausgleich für die im Wahlkampf entstehenden Kosten.
Der Aufbau der politischen Parteien muss nach dem Grundgesetz demokratischen Grundsätzen folgen (Mitgliederdemokratie). Es wird von ihnen erwartet, dass sie sich zum demokratischen Staat bekennen.
Parteien, deren demokratische Gesinnung in Zweifel steht, können auf Antrag der Bundesregierung verboten werden. Sie müssen aber nicht verboten werden. Hält die Bundesregierung ein Verbot für angebracht, weil solche Parteien eine Gefahr für das demokratische System darstellen, so kann sie lediglich einen Verbotsantrag stellen. Das Verbot selbst darf ausschließlich vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden. So wird verhindert, dass die regierenden Parteien eine Partei verbieten, die ihnen im politischen Wettbewerb unbequem werden könnte. Die Regierungsparteien ziehen es vor, undemokratische Parteien im regulären politischen Wettbewerb zu bekämpfen. In der Geschichte der Bundesrepublik hat es wenige Verbotsverfahren und noch weniger Parteienverbote gegeben.
Die Parteien bleiben aber im Kern Ausdrucksformen der Gesellschaft. Sie tragen alle Risiken des Scheiterns bei Wahlen, bei der Abwanderung von Mitgliedern und bei der Zerstrittenheit in Personal- und Sachfragen.
Das deutsche Parteiensystem ist überschaubar. Im Bundestag vertreten waren bis 1983 ausschließlich Parteien, die auch schon 1949 mit der ersten Wahl ins Parlament eingezogen waren: die Unionsparteien, die SPD und die FDP.
Die Unionsparteien, die zur europäischen Parteienfamilie der christlichen Demokraten gehören, treten überall in Deutschland – mit Ausnahme Bayerns – als Christlich Demokratische Union (CDU) auf. Die CDU versteht sich als eine Volkspartei der Mitte unter Betonung christlicher Grundwerte. In der Wirtschaft verfolgt sie das Modell der reformierten „neuen sozialen Marktwirtschaft“, in deren Zentrum die Garantie und die Förderung des Privateigentums, individuelle Freiheit sowie Wettbewerb stehen. Beschäftigungsmöglichkeiten im Niedriglohnsektor sollen ausgebaut werden. Ihr Grundsatz ist: „Sozial ist, was Arbeit schafft!“
In der Sozialpolitik tritt die CDU für eine ausgewogene Staatsunterstützung der sozial schwächeren Familien. Nur derjenige soll Unterstützung vom Staat bekommen, bei dem Eltern oder Kinder für dessen Unterhalt nicht aufkommen können (der so genannte „Unterhaltsrückgriff“).
In der Außenpolitik tritt die CDU für die Weiterentwicklung und die Vertiefung des europäischen Einigungsprozesses sowie Deutschlands feste Einbindung und das Engagement in den bilateralen und multilateralen Foren: wie den UNO, der OSZE, den G8 und der NATO.
Im Bundesland Bayern verzichtet die CDU auf ein eigenes Auftreten und überlässt das Feld der mit ihr eng verbundenen Christlich-Sozialen Union (CSU). In Bayern stellt die CSU seit 1957 den Ministerpräsidenten. Die Ziele beider Parteien stimmen im Wesentlichen überein, wobei die CSU im Wahlkampf das Thema „Innere Sicherheit“ stärker akzentuiert. Im Bundestag haben sich die Abgeordneten beider Parteien dauerhaft zu einer Fraktionsgemeinschaft zusammengeschlossen.
Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) ist die zweite große Kraft im deutschen Parteiensystem. Sie gehört zur europäischen Parteienfamilie der Sozialdemokraten und demokratischen Sozialisten. Die SPD war eine Wiedergründung der gleichnamigen, früher hauptsächlich von Arbeitnehmern gewählten Partei, die 1933 vom Hitlerregime verboten worden war. In ihrem Programm tritt die SPD traditionell für ökonomische Leistungsfähigkeit und soziale Sicherheit auf Grundlage der sozialen Markwirtschaft ein. Der wirtschaftliche Fortschritt und die Arbeitsmarktpolitik stehen an der ersten Stelle, Priorität hat auch die Schaffung neuer Arbeitsplätze.
In den Mittelpunkt ihrer Außenpolitik stellt die SPD die Werte der Menschenwürde, der freiheitlicher Demokratie und der Toleranz. Sie fördert aktiv das Zusammenwachsen Europas in allen Politikbereichen und setzt sich für ein starkes Engagement Deutschlands in Weltorganisationen ein.
CDU/CSU und SPD gelten als Volksparteien, das heißt, sie haben in der Vergangenheit mit Erfolg einen breiten Querschnitt der Wählerschaft umworben. Beide stehen grundsätzlich positiv zum Sozialstaat mit seinen Einkommensgarantien für Alte, Kranke, Behinderte und Erwerbslose. CDU/CSU integrieren eher die Schichten der Selbstständigen, Gewerbetreibenden und Unternehmer, die SPD steht den Gewerkschaften nahe.
Die Freie Demokratische Partei (FDP) wurde 1948 gegründet und gehört zur Familie der liberalen europäischen Parteien. Ihr politisches Credo ist das geringstmögliche Eingreifen des Staates in den Markt (für mehr Selbstverantwortung der Bürger und weniger Staat). Die FDP ist keine Volkspartei. Sie genießt Rückhalt vor allem in den höheren Einkommens- und Bildungsschichten.
Die auf das Gründungsjahr 1980 zurückgehende Partei Bündnis 90/Die Grünen, kurz als „Grüne“ bezeichnet, war die erste dauerhaft erfolgreiche Neugründung nach 1949. Die Partei ist aus einer Vielfalt von Umwelt- und friedenspolitisch orientierten Bürgerinitiativen entstanden.
Die Grünen gehören zur europäischen Parteienfamilie der grünen und ökologischen Parteien. Ihr programmatisches Merkmal ist die Kombination der Marktwirtschaft mit den vom Staat zu überwachenden Geboten des Natur- und Umweltschutzes. Auch sie vertreten eher gut verdienende und überdurchschnittlich gebildete Wählerinnen und Wähler.
Mit der Wiedervereinigung betrat die Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) die politische Bühne der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist 1989 aus der sozialistischen Staatspartei der früheren Deutschen Demokratischen Republik, der SED, hervorgegangen. Die PDS hat sich zu einer demokratischen Partei gewandelt. Politisch erfolgreich war sie zunächst ausschließlich in den fünf östlichen Ländern der Bundesrepublik, dem ehemaligen Staatsgebiet der DDR.
Zur Bundestagswahl 2005 kandidierten Mitglieder der neu gegründeten und bislang erst bei einer Landtagswahl angetretenen Partei Wahlalternative Arbeit & Soziale Gerechtigkeit (WASG) auf der Liste der PDS, die sich in Die Linkspartei PDS unbenannte. Im Juni 2007 schlossen sich die beiden Parteien zur Partei Die Linke zusammen.
Wahlkampfkostenerstattung ist Teil der Parteienfinanzierung, die aus Beiträgen der Parteimitglieder, Einnahmen aus Parteivermögen, aus Spenden und staatlichen
Zuschüssen besteht. Die Parteien erhalten eine staatliche Wahlkampfkostenpauschale, die sich an der Zahl ihrer Wählerstimmen und am Umfang der erhaltenen Beiträge und Spenden bemisst.
Das Wahlsystem
Die Wahlen zu allen Volksvertretungen sind allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Wahlberechtigt ist jeder Deutsche, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Wählerschaft: Knapp 62 Millionen Deutsche über 18 Jahre sind aufgerufen, an der Wahl zum Bundestag teilzunehmen. Dabei stellen die mehr als 32 Millionen Frauen die Mehrheit.
Vorwahlen gibt es nicht. Die Kandidaten für die Wahlen werden von den Parteien aufgestellt, sie sind aber die Vertreter des Volkes. Ein Ausschluss oder Austritt aus einer Partei hat daher keine Auswirkungen auf das Mandat.
Das Wahlsystem zum deutschen Bundestag ist ein „personalisiertes Verhältniswahlrecht“. Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der ersten Stimme wählt er den Kandidaten seines Wahlkreises, und zwar nach relativem Mehrheitswahlrecht: wer die meisten Stimmen erhält, ist gewählt (Erststimmen). Mit der zweiten Stimme entscheidet er über die Abgeordneten, die über die sogenannten Landeslisten der Parteien in den Bundestag gelangen (Zweitstimmen). Die Stimmen aus den einzelnen Wahlkreisen und für die Landeslisten werden so verrechnet, dass der Bundestag nahezu im Verhältnis zur Stimmenverteilung für die einzelnen Parteien zusammengesetzt ist. Hat eine der Parteien in den Wahlkreisen mehr direkte Mandate errungen, als ihr nach dem Stimmenanteil zustehen würden, so darf sie diese „Überhangmandate“ behalten. In solchen Fällen hat der Bundestag mehr als die gesetzlich vorgesehene Mindestzahl von 598 Mitgliedern.
Aufgrund des 2013 geänderten Wahlrechts wurden erstmals bei der Bundestagswahl vom 22. September Überhangmandate durch weitere Mandate, sogenannte „Ausgleichsmandate“ ausgeglichen, um in der Sitzverteilung das Kräfteverhältnis bei den Zweitstimmen möglichst genau abbilden zu können. Die Einführung der Ausgleichsmandate ist auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zurückzuführen, dass das geltende Wahlrecht mit Überhangmandaten als nicht verfassungsgemäß ansieht. Das 18., am 22. September 2013 gewählte Bundestag hat 631 Abgeordnete, 33 Sitze davon bekamen die Parlamentsparteien durch Überhangs- und Ausgleichsmandate.
Das Wahlrecht verfolgt mit den Landeslisten das Ziel, alle Parteien gemäß ihrem Stimmenanteil im Parlament vertreten zu sehen. Zum anderen gibt die Direktwahl im Wahlkreis dem Bürger die Chance, sich für bestimmte Politiker zu entscheiden.
In der Regel beweist die Bevölkerung bei den Wahlen ein starkes Interesse. Die Wahlbeteiligung ist in Deutschland traditionell hoch und lag – nach einer Hochphase mit über 90 Prozent in den siebziger Jahren – seit der Wiedervereinigung traditionell bei um die 80 Prozent. Die letzten Jahre zeigen eine bestimmte Politikmüdigkeit der deutschen Bürger. Den Tiefststand erreichte die Wahlbeteiligung bei den Parlamentswahlen 2009 – nur 70,8%. Bei der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013 gingen an die Urne etwas mehr Deutsche - 71,5 Prozent aller Wahlberechtigten.
Das deutsche Wahlsystem macht es für eine einzelne Partei sehr schwierig, allein die Regierung zu bilden. Diese Möglichkeit ergab sich in 56 Jahren erst einmal. Das Parteienbündnis ist der Regelfall. Damit die Wähler wissen, mit welchem Partner die von ihnen gewählte Partei zu regieren gedenkt, beschließen die Parteien Koalitionsaussagen, bevor sie in den Wahlkampf ziehen. Mit der Wahl einer Partei druckt der Burger also zum einen die Präferenz für ein Parteienbündnis aus, zum anderen bestimmt er damit das Kräfteverhältnis der erwünschten künftigen Regierungspartner.
Deutschland und Europa
Deutschland teilt mit den meisten Mitgliedsstaaten der Europaischen Union (EU) grundlegende Eigenschaften des politischen Systems. Es besitzt das Regierungssystem der parlamentarischen Demokratie, das heißt, die Regierungspolitik wird vom Regierungschef und seinen Ministern, aber nicht vom Staatsoberhaupt bestimmt. Durch die hohen Standards des Grundgesetzes für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie wird bisweilen auch das Bundesverfassungsgericht zu einem europapolitischen Akteur. Das Gericht hat mehrfach verdeutlicht, dass die europäische Rechtsordnung den Kriterien des Grundgesetzes genügen muss, bevor Deutschland politische Gestaltungsrechte an die EU abtritt. Die „Ewigkeitsgarantie“ der tragenden Grundgesetzprinzipien gerät hier in ein gewisses Spannungsverhältnis zum Bekenntnis des Grundgesetzes zur europäischen Integration.
Vokabeln zum Text:
Willensbildung des Volkes – волеизъявление народа einen Verbotsantrag stellen – ходатайствовать о запрете (в данном случае, партии) scheitern s an Dat.; das Scheitern – потерпеть неудачу, провалиться; крушение
Abwanderung f –, en - переход, эмиграция
Zerstrittenheit f -, en – раскол вследствие споров, внутренних разногласий ins Parlament einziehen – войти в парламент
Unionsparteien Pl. – партии ХДС и ХСС
Christlich- Demokratische Union, CDU – Христианско-демократический союз, ХДС
Christlich-Soziale Union, CSU – Христианско-социальный союз, ХСС
Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD – Социал-демократическая партия Германии, СДПГ
Freie Demokratische Partei, FDP Свободная демократическая партия, СвДП
Volkspartei f–, -en - народная партия
Unterhaltsrückgriff m –s, -e – обращение к средствам для поддержки
Selbständige m, f – самостоятельный предприниматель
Gewerbetreibende m, f – лицо, занимающееся каким-либо промыслом
Gewerkschaft f -, en - профсоюз Rückhalt m, einen Rückhalt genießen – поддержка, пользоваться поддержкой
Bündnis 90/die Grünen – Союз 90/ Зеленые
Gebot n –s, -e – приказ, требование; заповедь
Partei des Demokratischen Sozialismus, PDS; die Linkspartei PDS – Партия демократического социализма, ПДС; позже Левая партия ПДС
Sozialistische Einheitspartei Deutschlands, SED – Социалистическая единая партия Германии, СЕПГ (ГДР) sich wandeln in Akk. – изменяться, превращаться во что-л.
Partei Wahlalternative Arbeit & Gerechtigkeit, WASG – Партия Выборная альтернатива Труд и Социальная справедливость (ВАТС) die Linke – Левая партия
Wahlkampfkostenerstattung f - возмещение расходов на выборную кампанию
Beitrag m –s, Beiträge, Beiträge erheben – взнос, взимать взносы (членов партии и пр.)
Einnahme f -, n – доход, выручка
Spende f -, -n – пожертвование, взнос, дар
Zuschuss m -es, Zuschüsse – субсидия, дотация
Wahlkampfkostenpauschale f – общая сумма расходов на выборную кампанию sich bemessen an Dat. – определять, оценивать, измерять по чему-л. wahlberechtigt sein – иметь право голоса
Wähler m –s, -; Wählerschaft f -, en – избиратель; электорат
Wahlen ausschreiben, den Wahltermin festlegen – назначить дату выборов
Wahlen abhalten – проводить выборы
Vorwahlen pl. – предварительные выборы (в США)
Vorgezogene Wahlen – досрочные выборы
Stichwahl f -, en – перебаллотировка (напр. при равном количестве голосов у кандидатов) aufstellen einen Kandidaten für die Wahlen – выдвигать кандидата
Verhältniswahlrecht n – система пропорциональных выборов
„personalisiertes Verhältniswahlrecht“ – персонифицированные пропорциональные выборы
Mehrheitswahlrecht n – мажоритарная выборная система Mandat n –(e)s, -e – парламентский мандат, депутатское место; Direktmandat – депутатское место, полученное в результате мажоритарных выборов
Überhangmandat n –(e)s, -e – дополнительный депутатский мандат
Ausgleichsmandat n –(e)s, -e – компенсационный, уравновешивающий мандат
Wahlbeteiligung f -, en – участие в выборах
Urne f –, -n - избирательная урна, an die Urne gehen - отдать свой голос
In den Wahlkampf ziehen – вступить в предвыборную борьбу
Fragen zum Text: 1. Wie ist die Rolle der politischen Parteien in einem demokratischen Staat? 2. Welche Parteien waren im Bundestag bis 1983 vertreten? 3. Wie sind die gesellschaftlichen Positionen der Parteien CDU/CSU, SPD, FDP, Bündnis90/die Grünen, die Linke? Welche Bevölkerungsschichten vertreten sie im Parlament? Informieren Sie sich über diese Parteien im Anhang V: Politische Parteien in Deutschland. 4. Definieren Sie den Begriff „eine Volkspartei“. 5. Recherchieren Sie zum Thema „Nichtparlamentarische Parteien in der BRD“. Benutzen Sie das Material aus Anhang V: Parteien unten 5 Prozent. 6. Kommentieren Sie die Ergebnisse der Bundestagswahlen 2013 und die Zusammensetzung des Bundestags. Benutzen Sie die Information aus Anhang IV. 7. Sprechen Sie zum Thema: Das Wahlsystem in Deutschland. Benutzen Sie das Material aus Anhang VI: Fakten zur Bundestagswahl. 8. Definieren Sie die Begriffe: „personifiziertes Verhältniswahlrecht“, „das Überhangmandat“, „das Ausgleichsmandat“. 9. Warum kann eine einzelne Partei keine Regierung bilden? Wie ist die Bedeutung der Koalitionsverhandlungen für die Bildung des Kabinetts? 10. Sprechen Sie über die Ansätze des heutigen Kabinetts anhand des Materials aus Anhang VII: Der Koalitionsvertrag steht. 11. Sprechen Sie zum Thema: Deutschland und Europa.
Aufgabe 1: Präsentieren Sie eine Partei und versuchen Sie die Wähler für sie zu gewinnen.
Aufgabe 2: Informieren Sie sich über die Farben der Parteien in Deutschland: Anhang VIII. Welche Farben haben die führenden Parteien in Ihrem Heimatland?
Übersetzen Sie ins Deutsche: 1. Избирательное право Германии комбинирует преимущества мажоритарной и пропорциональной избирательных систем. 2. Половина депутатов Бундестага избирается напрямую в 299 избирательных округах, вторая половина – по земельным партийным спискам. 3. Избирательным правом обладают лица, достигшие 18-летнего возраста, имеющие германское гражданство и постоянное местожительство в Германии, так же немцы, проживающие за рубежом. 4. На выборах в Бундестаг каждый избиратель имеет два голоса: первый и второй. Первый голос отдается за кандидата своего округа, избираемого по мажоритарной системе. 5. Более важное значение имеет второй голос. Избиратели отдают его за партию, а не за кандидата. Число вторых голосов определяет, сколько депутатов в Бундестаге будет иметь та или иная партия. 6. Перед выборами партии назначают своего основного кандидата на пост канцлера. Позднее канцлер избирается депутатами Бундестага по предложению партии, набравшей наибольшее количество мандатов. 7. После введения в 1953 году пятипроцентного барьера в Бундестаг попадают только партии, набравшие не менее 5% вторых голосов или получившие три прямых мандата. Цель этого ограничения – не допустить раздробленности политического ландшафта и обеспечить дееспособное большинство в парламенте. 8. В Германии не проводятся предварительные выборы. В случае, если происходит роспуск парламента, проводятся досрочные выборы. 9. Впервые в истории ФРГ досрочные выборы проводились после роспуска парламента в 1972 году, поводом для которого стал вотум недоверия, объявленный канцлеру Вилли Брандту. 10. Повторные выборы проводятся, если ни один из кандидатов не набрал большинства голосов. 11. Партийная деятельность финансируется за счет членских взносов, пожертвований спонсоров и субсидий от государства. Партии получают компенсацию расходов на предвыборную кампанию. 12. Размер компенсации выборных расходов партии определяется пропорционально количеству отданных за нее голосов. 13. Федеральное правительство может ходатайствовать перед Конституционным судом о запрете партии, деятельность которой представляет угрозу для конституционного строя. 14. Начиная с 1949 года, войти в парламент удавалось только партиям блока ХДС/ХСС, СДПГ, СДП. В последних составах Бундестага представлены также Левая партия и блок Союз90/Зеленые. 15. Блок ХДС/ХСС пользуется поддержкой крупного и среднего бизнеса, а также мелких предпринимателей, в то время как за СДПГ традиционно голосуют наемные работники и профсоюзы. 16. Партия зеленых возникла из многочисленных пацифистских групп и объединений защитников окружающей среды. Партия входит в Бундестаг уже 30 лет, с 1983 года, выступая сейчас в коалиции с Союзом 90. Электорат этой партии – хорошо образованные люди с высоким уровнем доходов. 17. Явка на выборы в Германии традиционно высока и составляет не менее 70%.
Anhang I: Verfassungsorgane der BRD
Anhang II: Sitzverteilung im Bundesrat nach der Bevölkerungszahl
Anhang III. Gesetzgebungsverfahren
Anhang IV: Wahlergebnisse und Sitzverteilung im 18. Bundestag
Sitzverteilung des 18. Deutschen Bundestages, Stand: Oktober 2013 © DBT
Im 18. Deutschen Bundestag gibt es vier Fraktionen. Die CDU/CSU-Fraktion ist mit 311 Sitzen die stärkste Fraktion, gefolgt von der SPD-Fraktion mit 193 Sitzen, der Fraktion Die Linke mit 64 Sitzen und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit 63 Sitzen. Die Anzahl der Sitze bestimmt die Stärke einer Fraktion und ist für die Besetzung des Ältestenrates und der Ausschüsse entscheidend. Insgesamt sitzen im 18. Deutschen Bundestag 631 Abgeordnete.
Mindestens fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages, die meist derselben Partei angehören, können eine Fraktion bilden und somit gemeinsame Ziele durchsetzen.
Parteien sind Vereinigungen von Bürgern mit ähnlichen politischen Vorstellungen. Die Mitglieder einer Partei werden über die Erststimme oder die Zweitstimme in den Bundestag gewählt.
Der neue Bundestag
Am Dienstag, den 22. Oktober 2013, tritt erstmals nach der Bundestagswahl vom 22. September 2013 das neue Parlament zu seiner konstituierenden Sitzung im Berliner Reichstag zusammen. Auf der Tagesordnung stehen die Wahl des Bundestagspräsidenten und der weiteren Mitglieder des Präsidiums sowie die Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des deutschen Bundestages.
Aus der Bundestagswahl ging die CDU/CSU als klarer Sieger hervor. Die Christlich-Demokratische Union (CDU) der amtierenden Bundeskanzlerin Angela Merkel kommt mit ihrer Schwesterpartei, der Christlich-Sozialen Union (CSU), auf 311 von 631 Sitzen im 18. Bundestag. Die zweitstärkste Fraktion bildet die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) mit 193 Sitzen. Außerdem im neuen Bundestag vertreten sind Die Linke (64 Sitze) und Bündnis 90/Die Grünen (63 Sitze). Derzeit verhandelt die CDU/CSU mit der SPD über eine große Koalition. Bei Zustandekommen dieser Koalition würde der Bundeskanzler (wahrscheinlich Anfang Dezember) gewählt werden. Es bliebe eine zahlenmäßig nur schwache Opposition aus zwei kleinen Partien mit nur 127 von 631 Sitzen (20 Prozent). Ein Novum ist, dass die liberale Partei FDP erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik nicht im Bundestag vertreten ist.
Aus der Zusammensetzung des neuen Bundestages lassen sich einige interessante Zahlen und Personalien entnehmen. Der Frauenanteil liegt bei 36 Prozent. Am höchsten ist er in der SPD-Fraktion mit 40 Prozent. Der Anteil der Abgeordneten mit Migrationshintergrund stieg auf 5 Prozent. Gemessen an der Zahl ihrer Sitze verzeichnen die Grünen hier mit 11 Prozent den höchsten Anteil. Aber weder der Frauenanteil noch der Anteil der Abgeordneten mit Migrationshintergrund erreicht den Prozentsatz in der Gesamtbevölkerung. Cem Özdemir (Parteivorsitzender der Grünen), der 1994 als erster türkischstämmiger Abgeordneter in den Bundestag einzog, ist wieder dabei. Sein Namensvetter, Mahmut Özdemir (SPD), ist mit 26 Jahren der jüngste Abgeordnete. Erstmals zogen mit Karamba Diaby (SPD) und Charles M. Huber (CDU) zwei afrodeutsche Politiker in den Bundestag ein. Der älteste Abgeordnete ist mit 78 Jahren Heinz Riesenhuber (CDU). Er leitet als Alterspräsident die konstituierende Sitzung.
Anhang V: Parteien im Bundestag 2009, 2013
FDP
Parteivorsitz: Christian Lindner
Gründungsjahr: 1946; Farbe – blau und gelb.
Ergebnis Wahl 2009: 93 Sitze
Die Freie Demokratische Partei (FDP) definiert sich als liberale Partei. Sie plädiert im Zweifel für Freiheit vor Sicherheit, für Markt statt Staat und für das Individuum anstelle der Gemeinschaft. Das aktuelle Parteiprogramm ist mit dem Titel „Verantwortung für die Freiheit“ überschrieben. Die FDP war mehrfach und über viele Jahre als kleinerer Partner sowohl zunächst mit der SPD als auch mit der CDU in der Regierungsverantwortung, so auch seit 2009. Insgesamt ist sie damit länger in Regierungsverantwortung als jede andere deutsche Partei. Die FDP sieht sich selbst als eine Europapartei. Sie engagiert sich für eine politisch integrierte Europäische Union und eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik. Bei den Wahlen 2013 ist der FDP der Eintritt in den Bundestag nicht gelungen. www.fdp.de Rainer Brüderle
FDP Fraktionsvorsitzender, 2009–2011 Bundeswirtschaftsminister
Der 1945 geborene Volkswirt und überzeugte Marktliberale war elf Jahre Wirtschaftsminister in Rheinland-Pfalz. FDP-Parteichef Philipp Rösler bot seinem innerparteilichen Konkurrenten Brüderle im Januar 2013 an, neben dem Amt des Spitzenkandidaten für die Bundestagswahl auch den Parteivorsitz zu übernehmen. Letzteres lehnte Brüderle allerdings ab.
CDU/CSU
Parteivorsitz: Dr. Angela Merkel (CDU)/Horst Seehofer (CSU)
Gründungsjahr: 1945. Farbe – schwarz (als Fraktion), CSU in Bayern - blau.
Ergebnis Wahl 2009: 237 Sitze, 2013 – 311 Sitze
Die Christlich-Demokratische Union (CDU) ist eine bürgerliche Volkspartei. Zusammen mit der Schwesterpartei, der Christlich-Sozialen Union (CSU), bildet die CDU eine gemeinsame Bundestagsfraktion: Die CSU tritt bei Wahlen in Bayern an, die CDU in allen anderen Bundesländern. Die CDU vereint liberale, konservative und christlich-soziale Strömungen. Die CSU sieht ihre Wurzeln in christlicher Verantwortung, Frieden in Freiheit und Sozialer Marktwirtschaft. Die CDU/CSU war mehrfach stärkste Fraktion im Deutschen Bundestag, so auch seit 2005. Die CDU stellte bisher fünf Bundeskanzler und mit Angela Merkel auch die amtierende Regierungschefin. www.cdu.de, www.csu.de Angela Merkel
CDU Amtierende
Bundeskanzlerin und CDU-Vorsitzende
Die promovierte Physikerin, Jahrgang 1954, steht seit 2005 an der Spitze der Bundesregierung. Ihre Arbeit würde sie auch nach den Wahlen im September 2013 gern fortsetzen. Merkel vermied es stets, einem der Parteiflügel zugeordnet zu werden. Beobachter attestierten ihr einen analytischen, individuellen, nüchtern-beharrlichen politischen Stil und Moderationsfähigkeiten.
Bündnis 90/Die Grünen
Parteivorsitz: Simone Peter und Cem Özdemir
Gründungsjahr: 1980; Farbe – grün.
Ergebnis Wahl 2009: 68 Sitze; 2013 -63 Sitze
Im Mittelpunkt der Politik der Grünen stehen Fragen der Ökologie, der Bürger- und Menschenrechte und der Demokratisierung der Gesellschaft. Als sich die Grünen Ende der 1970er-Jahre formierten, ging es darum, den wachsenden Protest in der Gesellschaft gegen Umweltzerstörung, die Gefahren der Atomenergie und die damalige Aufrüstungspolitik in Ost und West in die Parlamente zu tragen. Nach der deutschen Einheit vereinigten sich die Grünen 1993 mit ostdeutschen Bürgerrechtlern zur gemeinsamen Partei Bündnis 90/Die Grünen (Grüne). Von 1998 bis 2005 waren sie erstmals in einer Koalition mit der SPD an der Bundesregierung beteiligt. www.gruene.de Doppelspitze
Katrin Göring-Eckardt, Jürgen Trittin
Bündnis 90/Grüne
Die Grünen besetzen ihre Führungsposten gendergerecht – so auch die Spitzenkandidatur: Katrin Göring-Eckardt, Jahrgang 1966, ist Bundestagsvizepräsidentin sowie Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland. Jürgen Trittin, geboren 1954, leitet zusammen mit Katrin Göring-Eckardt die Fraktion der Grünen im Bundestag. 1998–2005 war er Umweltminister.
SPD
Parteivorsitz: Sigmar Gabriel
Gründungsjahr: 1863; Farbe – rot.
Ergebnis Wahl 2009: 146 Sitze 2013 - 193 Sitze
Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) ist die älteste Volkspartei in Deutschland. Sie vertritt eine soziale Politik der linken Mitte und betont das Primat der Politik gegenüber der Ökonomie. Zentrale Werte der SPD sind Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität. Die Marktwirtschaft möchten die Sozialdemokraten durch staatliche Konjunkturpolitik sowie durch rechtliche und sozialpolitische Maßnahmen regulieren – finanziert auf Basis eines möglichst hohen Maßes an Beschäftigung und einer moderat umverteilenden Steuerpolitik zugunsten Geringprivilegierter. Die SPD stellte bisher drei Bundeskanzler, von 2005 bis 2009 war sie in einer großen Koalition mit der CDU/CSU in der Regierungsverantwortung. www.spd.de Die Linke
Parteivorsitz: Katja Kipping und Bernd Riexinger
Gründungsjahr: 2007; Farbe – dunkel-rot.
Ergebnis Wahl 2009: 75 Sitze; 2013 - 64 Sitze
Die Linke vertritt das Ziel eines demokratischen Sozialismus und sieht sich in der Tradition der Arbeiterbewegung verankert. Sie ist die Nachfolgepartei der aus der SED, der ehemals alleinregierenden Staatspartei der DDR, hervorgegangenen Partei Die Linkspartei.PDS (Partei des Demokratischen Sozialismus) und der WASG (Wahlalternative Arbeit und Soziale Gerechtigkeit), die sich vor allem aus früheren SPD-Mitgliedern bildete. Beide Parteien fusionierten 2007 zur Partei Die Linke. Die Partei erzielt vor allem im Osten Deutschlands Erfolge, ist mittlerweile aber auch in mehreren westdeutschen Bundesländern in den Landtagen vertreten. www.die-linke.de Spitzenteam
Nicole Gohlke, Jan van Aken, Caren Lay, Klaus Ernst, Gregor Gysi, Dietmar Bartsch, Sahra Wagenknecht, Diana Golze (v. l.)
Die Linke
Mit einem Spitzenteam von acht Politikerinnen und Politikern tritt Die Linke an. Bekannteste Köpfe sind Gregor Gysi, Fraktionsvorsitzender der Partei, und Sahra Wagenknecht, eine von vier stellvertretenden Parteivorsitzenden. Wagenknecht wird im Wahlkampf vor allem das Feld der Wirtschafts- und Finanzpolitik verantworten. Beide sind bereits Mitglied des Bundestags und gelten als engagierte und leidenschaftliche Streiter für ihre Ideen.
Parteien unter fünf Prozent Partei | Prozent | Stimmen | | FDP | 4,76 | 2.083.533 | | AfD | 4,70 | 2.056.985 | | Piraten | 2,19 | 959.177 | | NPD | 1,28 | 560.828 | | FW | 0,97 | 423.977 | |
Anhang VI: Fakten zur Bundestagswahl
Wahlrecht
Nach Artikel 38 des Grundgesetzes werden die Abgeordneten in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Wahlberechtigt bei Bundestagswahlen sind alle volljährigen deutschen Staatsbürgerinnen und –bürger, welche ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik haben und ihr Wahlrecht nicht durch einen Richterspruch verloren haben.
Wählbar ist grundsätzlich jede oder jeder Deutsche, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Das passive Wahlrecht kann durch Richterspruch aberkannt werden.
Gewählt wird nach dem Verhältniswahlrecht, in das Elemente des Mehrheitswahlrechts integriert sind. Über die Mehrheit im Bundestag entscheidet aber zunächst das Verhältnis der von den Parteien gewonnenen Zweitstimmen.
Wahlkreis
Für die Bundestagswahl ist die Bundesrepublik in 299 Wahlkreise aufgeteilt worden. Diese Aufteilung in Wahlkreise orientiert sich an der Aufteilung in Wahlkreise bei der vergangenen Wahl. Wahlkreise sollen möglichst die gleiche Größe haben, damit jeder Abgeordnete gleich viele Bürgerinnen und Bürger vertritt. Wahlkreise dürfen die Grenzen der Bundesländer nicht überschreiten. Nach Möglichkeit sollen bei der Einteilung die Grenzen von Städten und Gemeinden berücksichtigt werden.
Kandidaten
Die Parteien und Wählergruppen stellen eigene Kandidaten in den Wahlkreisen auf, die dort per Erststimme gewählt werden können. Daneben wählen die Landesverbände der Parteien Kandidatinnen und Kandidaten auf ihre jeweilige Landesliste. Abhängig vom erreichten Zweitstimmenanteil ziehen diese gemäß der Reihenfolge auf der Landesliste in den Bundestag ein. Hat eine Partei durch die Wahl mehr Sitze gewonnen als Kandidatinnen und Kandidaten auf ihrer Landesliste stehen, werden diese Sitze nicht besetzt.
Erst- und Zweitstimme
Mit der Erststimme wird der Wahlkreiskandidat nach dem Mehrheitswahlrechtsystem gewählt, also der Politiker, der für seine Region in den Bundestag einziehen soll. Mit der Zweitstimme wird über das Kräfteverhältnis der Parteien entschieden, wie das Verhältniswahlrecht vorschreibt. Der Kandidat, der die meisten Erststimmen bekommt, ist gewählt, unabhängig davon, wie das Gesamtergebnis seiner Partei ausfällt. Er erhält ein Direktmandat. Über diese Direktmandate wird sichergestellt, dass jede Region Deutschlands im Bundestag vertreten ist. Die Zweitstimme ist aber die entscheidende, sie legt fest, welche Fraktion oder Parteienkoalition später die Mehrheit hat, um den Bundeskanzler zu wählen.
Überhangmandat
Es entsteht, wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt als ihr prozentual Sitze nach Zweitstimmen zustehen. 2009 kamen 24 Abgeordnete - allesamt CDU/CSU - durch ein derartiges Verfahren zu ihrem Sitz. Bei der Wahl 2013 gibt es erstmals Ausgleichsmandate, die diese Überhänge neutralisieren.
Fünfprozenthürde
Eine Partei muss bundesweit fünf Prozent der Stimmen erreichen, um in den Bundestag einzuziehen. Ausnahme: Parteien, die mindestens drei Direktmandate gewinnen, ziehen auch dann ins Parlament ein, wenn sie bundesweit weniger als fünf Prozent der Stimmen bekommen. Ausdrücklich ausgenommen von der Sperrklausel sind die Parteien nationaler Minderheiten. Das betrifft u.a. den Südschleswigschen Wählerverband (SSW) der dänischen nationalen Minderheit in Schleswig-Holstein sowie die Parteien der sorbischen Minderheit in Brandenburg und Sachsen und der friesischen Minderheit in Niedersachsen.
Sitzverteilung
Die Hälfte der 598 Abgeordneten sind Politiker, die in einem der 299 Wahlkreise in Deutschland die meisten Erststimmen bekommen haben. Die andere Hälfte zieht über die Landeslisten der Parteien in den Bundestag ein. Diese Landeslisten werden von den Parteien vor der Wahl aufgestellt. Die Anzahl der Direktmandate ist äußerst bedeutsam. Sie kann die nach dem Zweitstimmenanteil eigentlich feststehende Sitzverteilung verändern: Gewinnt eine Partei mehr Direktmandate, als ihrem Zweitstimmenanteil in einem Bundesland entspricht, kommt es zu Überhangmandanten. Die zentrale Neuerung der Reform des Wahlgesetzes 2013 betrifft die Überhangmandate. Erringt eine Partei mehr Direktmandate, als es ihrem Zweitstimmenanteil entspricht, werden Ausgleichsmandate an die anderen Parteien vergeben, bis die Gesamtzahl der Mandate pro Partei (Direkt- plus Listenmandate) den Anteil der für die Parteien abgegebenen Zweitstimmen möglichst genau wiedergibt. Die Wirkung der Überhangmandate wird so neutralisiert. Dabei erhöht sich die gesamte Abgeordnetenzahl im Bundestag und übersteigt die Mindestanzahl der eigentlich zu vergebenen 598 Mandate.
Anhang VII:
Koalitionsvertrag steht
CDU, CSU und SPD haben sich auf einen Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode geeinigt.
Die CDU/CSU und die SPD, die aus der Bundestagswahl vom 22. September 2013 als stärkste Parteien hervorgegangen waren, haben sich in der Nacht zum 27. November 2013 auf einen Koalitionsvertrag für die18. Legislaturperiode geeinigt. Die Parteivorsitzenden Angela Merkel (CDU), Horst Seehofer (CSU) und Sigmar Gabriel (SPD) stellten die Eckpunkte des 185 Seiten starken Vertrag mit dem Titel „Deutschlands Zukunft gestalten“ in Berlin vor.
Außenpolitisch bekennt sich die Koalition zu einem staken Europa, der transatlantischen Partnerschaft und der Verantwortung in der Welt. „Das europäische Einigungswerk bleibt die wichtigste Aufgabe Deutschlands“, heißt es. Und: „Wir wollen alles dafür tun, dass Europa gestärkt aus der gegenwärtigen Krise hervorgeht.“
Ein Schwerpunkt liegt auf der Jugendarbeitslosigkeit. „Die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit muss eine Priorität europäischer Politik sein. Diese jungen Menschen, die vielfach gut ausgebildet sind, darf Europa nicht im Stich lassen.“
Strittig waren zwischen den Koalitionspartnern bis zuletzt die Pkw-Maut, der Mindestlohn, die doppelte Staatsbürgerschaft und Fragen der Energiewende. In diesen Punkten sieht der Koalitionsvertrag folgende Ziele vor:
Pkw-Maut: Zur zusätzlichen Finanzierung des Erhalts und des Ausbaus des Autobahnnetzes soll ein angemessener Beitrag der Halter von nicht in Deutschland zugelassenen PKW erhoben werden (Vignette) mit der Maßgabe, dass kein Fahrzeughalter in Deutschland stärker belastet wird als heute. Die Ausgestaltung wird EU-rechtskonform erfolgen. Ein entsprechendes Gesetz soll im Verlauf des Jahres 2014 verabschiedet werden.
Mindestlohn: Zum 1. Januar 2015 wird ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde für das ganze Bundesgebiet gesetzlich eingeführt. Abweichungen sind unter bestimmten Bedingungen für maximal zwei Jahre bis 31. Dezember 2016 möglich.
Doppelte Staatsbürgerschaft: Für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern entfällt in Zukunft der Optionszwang und die Mehrstaatigkeit wird akzeptiert. Im Übrigen bleibt es beim geltenden Staatsangehörigkeitsrecht.
Energiewende: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird bis Sommer 2014 reformiert. Am Ausbau der Erneuerbaren Energien und an den Klimaschutzzielen, der Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen um mindestens 40 Prozent bis 2020 (gegenüber dem Stand von 1990) wird festgehalten.
Allerdings: Bevor die neue Bundesregierung an die Umsetzung gehen kann, muss die SPD-Basis noch per Mitgliedervotum dem Koalitionsvertrag zustimmen. Das Ergebnis soll bis zum 15. Dezember 2013 verkündet werden.
Anhang VIII: Information
Farben in Deutschland
In Deutschland werden die folgenden Farben von den großen Parteien benutzt:
Rot
Die Farbe Rot ist schon seit langer Zeit ein Zeichen für Anspruch auf Herrschaft. Sie wurde zum ersten Mal als Zeichen der Emanzipation auf den Mützen der Jakobiner während der französischen Revolution im 19. Jahrhundert benutzt. Arbeiter der Seidenindustrie demonstrierten in roten Farben bei den Arbeiteraufständen von Lyon. In Deutschland fand die rote Flagge im Revolutionsjahr 1848 zum ersten Mal Gebrauch, wurde jedoch mit der Zeit von der Rot-Schwarz-Goldenen Flagge als Emanzipationssymbol abgelöst. Seit 1863 war Rot die Farbe des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins und später Traditionsfarbe der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands. Während des Verbotes der SPD gingen staatliche Behörden gegen rote Fahnen und Banner strafrechtlich vor. Nach dem Ersten Weltkrieg benutzte die SPD die Farbe Rot nur noch intern, da der aufflammende Kommunismus, von dem sich die SPD distanzierte, mit dieser Farbe in Verbindung gebracht wurde. In der vom Kommunismus geprägten DDR gehörten rote Banner zum Alltag. Aufgrund dessen wurde die Farbe Rot in der Bundesrepublik, auch wegen der nationalsozialistischen Vergangenheit, nur noch dezent eingesetzt. Derzeit gebrauchen die Linke und die SPD bevorzugt die Farbe Rot für ihre Außendarstellung. Die CDU benutzt die Farbe Rot für ihren Schriftzug, der laut Marketinganalysen zu einem festen Markenzeichen geworden ist.
Schwarz
In der Vergangenheit hatte die Farbe Schwarz mehrere politische Bedeutungen. So war der schwarze Stern zu Beginn der Neuzeit Symbol für den Anarchismus. Ebenso nutzten Anfang des 20. Jahrhunderts faschistische Bewegungen in Italien schwarze Hemden als einheitliches Symbol. In der heutigen Zeit versteht man in Deutschland unter den „Schwarzen“ die Christlich Demokratische Union Deutschlands beziehungsweise deren Sympathisanten. Die Farbe Schwarz wurde nicht von der CDU selbst bestimmt sondern von politischen Gegnern zugewiesen. Auch die CSU wird oft in der Fraktionsgemeinschaft gemeinsam mit der CDU Schwarz dargestellt. Da der Konservatismus aus dem christlichen Milieu stammte und so mit Priestern, die die Farbe Schwarz trugen, in Verbindung gebracht wurden, etablierte sich die Farbe. Aus diesem Grund benutze die CDU schwarz für ihre Außendarstellung nur noch selten. Die Jugendorganisation der Partei, die Junge Union (JU), begann jedoch 2004 ein Markenzeichen aus der Farbe Schwarz aufzubauen, indem sie eine große Kampagne mit dem Slogan „Black ist beautiful“ starteten. Die Farbe Schwarz steht neben Trauer und Depressionen auch für Stärke und Kraft, jenen beiden Eigenschaften, mit denen sich die Christdemokratische Partei Deutschlands identifizieren möchte.
Gelb
Die Farbe Gelb wurde früher in Europa, im Gegensatz zu anderen Kulturen, mit sozial Randständigen und Geächteten in Verbindung gebracht. Zum Beispiel mussten Prostituierte ein gelbes Kopftuch tragen oder Frauen mit unehelichen Kindern gelbe Kleidung. Auch der Judenstern war in Gelb gehalten. Während des Kaiserreiches und der Weimarer Republik galt die Farbe Gelb in Deutschland als „Farbe der Verräter“. Der Grund für die heutige Identifikation der Farbe Gelb mit der Freien Demokratischen Partei ist auf die Landtagswahlen von 1972 in Baden-Württemberg zurückzuführen. Auf Initiative einer Werbeagentur wurde die Farbkombination Gelb/Blau für den Landtagswahlkampf der FDP benutzt. Aufgrund des erfolgreichen Verlaufes der Wahl wurde die Farbkombination auf Bundesebene benutzt und setzte sich bis heute durch.
Grün
In Deutschland wird die Farbe Grün der Partei Bündnis 90/Die Grünen zugeordnet. Zurückzuführen ist dies auf die Assoziation der Farbe Grün mit der Natur und Vegetation. Sie ist ebenfalls ein Symbol der Freiheit. Kaum eine andere Partei setzt so intensiv und langfristig auf ihre Traditionsfarbe wie „Die Grünen“.
Orange
Die Farbe Orange ist historisch weitgehend unbelastet. Als „native“ Parteifarbe hat z.B. die Ökologisch-Demokratische Partei Orange gewählt. Die Farbe tritt aber erst seit einiger Zeit auf der politischen Ebene stärker in den Vordergrund. So führte die CDU die Farbe Orange als Leitfarbe während der Europawahl 2004 ein. Die Farbe etablierte sich, sodass beispielsweise die Fahnen vor dem Konrad-Adenauer-Haus seit längerer Zeit in Orange wehen. Sie soll Urlaub, Sonne und Energie symbolisieren und eignet sich laut eigenen Aussagen sehr als weitere Leitfarbe neben Schwarz.
Neben der CDU wird die Farbe Orange zunehmend mit der Piratenpartei Deutschland in Verbindung gebracht. Das Logo der Partei enthält zu großem Teil diese Farbe.
Blau
Die Farbe Blau, die als die beliebteste Farbe Deutschlands gilt, wird der CSU und seit 2013 der Alternative für Deutschland zugeordnet. Auch beim Gesamtdeutsche Block/Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten (Dunkelblau), dem Südschleswigschen Wählerverband (blau-gelb) und der Statt Partei galt bzw. gilt Blau als Grundfarbe.
In anderen europäischen Ländern wird diese Farbe fast ausschließlich von liberalen Parteien benutzt. Von der Europäischen Union und den Vereinten Nationen findet Blau Verwendung in der Außendarstellung der jeweiligen Institutionen. So sind die EU-Flagge und das Symbol der UN in Blau gehalten, da sie neben Weiß als Farbe des Friedens gilt.
Lila/Violett
Lila ist im deutschen Parteienspektrum weitgehend unbeachtet. Die Kleinpartei Die Violetten – für spirituelle Politik führt die Farbe im Namen. Als „spirituelle“ Farbe hat Violett eine lange Tradition als christliche liturgische Farbe. Auch in der internationalen Frauenbewegung wird die Farbe traditionell oft verwendet, allerdings bisher nicht in der deutschen Parteienlandschaft.