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Chinese Law Cases

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Words 5196
Pages 21
Inhaltsverzeichnis
Aufgabe 1 ............................................................................................................................................. 3
Annahme .......................................................................................................................................... 3
Frage 1: Ist die Handung der 7 grossen Warenhaeuser gesetzwidrig oder nicht? Wenn
Ja, nennen Sie die gesetzlichen Bestimmungen, gegen die die Warenhäuser verstoßen haben. ............................................................................................................................................... 3
Frage 2: Was kann der Hersteller damit anfangen? .................................................................. 4
Frage 3: Kann die Verwaltungsbehoerde aus Amtswegen die Warenhaeuser bestrafen?
Oder andere Verwaltungsakte erteilen? ...................................................................................... 4
Frage 4: Welche Verwaltungsbehoerde dafuer zustaendig? ................................................... 5
Frage 5: Wenn die Warenhaeuser mit der Verwaltungsakte nicht einverstanden, was koennen sie damit anfangen? ....................................................................................................... 5
Aufgabe 2 ............................................................................................................................................. 6
Klausel 1 ........................................................................................................................................... 6
Klausel 2 ........................................................................................................................................... 6
Klausel 3 ........................................................................................................................................... 7
Klausel 4 ........................................................................................................................................... 7
Klausel 5 ........................................................................................................................................... 8
Klausel 6 ........................................................................................................................................... 9
Klausel 7 ........................................................................................................................................... 9
Aufgabe 3 ........................................................................................................................................... 10
Frage 1: Ist Abkuerzung des Gehaltes von der Firma richtig? Warum? .............................. 10
Frage 2: Hat die Firma recht, dass sie den Vertrag kuendigt? Warum? .............................. 11
Frage 3: Was wird die Entscheidung von dem Schiedsentscheidungsausschuss sein? .. 11
Aufgabe 4 ........................................................................................................................................... 12
Allgemein: ....................................................................................................................................... 12
Frage 1: Hat der Verlag Recht? .................................................................................................. 12
Frage 2: Kann Herr Zhang das Honorar, das von ihm verlangte, erhalten? ....................... 13
Aufgabe 5 ........................................................................................................................................... 14
Rechtsform ....................................................................................................................................... 14
Kapital .............................................................................................................................................. 14
Gründungsverfahren ........................................................................................................................ 15
Zuständige Behörde ......................................................................................................................... 15
Operation Teil 1 ............................................................................................................................... 16
Operation Teil 2 ............................................................................................................................... 17
Organisation/Führung ...................................................................................................................... 18
Bestrafung und Rechtsschutz ........................................................................................................... 18

Aufgabe 1
Sieben Grossen Warenhaeuser in der Stadt Jinan haben am gleichen Tage gekuendit, dass sie die Fehenseher „Changhong“ nicht mehr in ihrem Haus verkauft werden.. Die
Gruendung war, dass die Hersteller keine gute Nachverkauf-service angeboten hat. Aber der Hersteller behauptete, dass er in der Stadt mehrere Nachverkauf-Service-Stelle hatte.
Und der Konsumer-Verein hatte bis dahin keine Anzeige an ihn erhalben. Die reale
Ursache war es, dass die 7 grossen Warenhaeser dem Hersteller die Zahlung nach
Verkauf des Fernsehers ueberweisen wollten. Aber die Herrsteller hat die Forderung der
Warenhaeuser abgelehnt.

Annahme
Es wird die Annahme getroffen, dass der Hersteller der von den Warenhäusern angestrebten Änderung des Vertrages nicht zugestimmt hat. Nach §8 (2) Chinas Recht II.4
(23.1.84/2) gilt der bestehende Vertrag weiter, bis eine Vereinbarung getroffen wurde. Auch ist davon auszugehen, dass er seine Widerwillen den Vertrag zu ändern innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen 15 Tage zum Ausdruck gebracht hat, so das keine stillschweigende Zustimmung nach §8 (2) Chinas Recht II.4 (23.1.84/2) abgeleitet werden kann. Frage 1: Ist die Handung der 7 grossen Warenhaeuser gesetzwidrig oder nicht? Wenn Ja, nennen Sie die gesetzlichen Bestimmungen, gegen die die Warenhäuser verstoßen haben.
Die Handlung der sieben großen Warehäuser ist gesetzeswidrig, wenn sie sich zu einem
Monopol

vereinigt

haben,

dem

Hersteller

gegenüber

eine

verbesserte

Verhandlungsposition einnehmen zu können. Im nächsten Schritt ist zu prüfen ob eine monopolistische Handlung unter einem Unternehmenszusammenschluss vorliegt.
Nach §3 (2) Antimonopolgesetz der VR China (30.8.07/1), liegt eine monopolistische
Handlung vor, wenn ein Unternehmen ein „marktbeherrschende Stellung“ missbraucht.
Dies ist in §17 (5) Antimonopolgesetz der VR China (30.8.07/1) weiter spezifiziert. Somit ist der Missbrauch einer „marktbeherrschende Stellung“ gegeben, wenn ein Unternehmen bei
Geschäften unvernünftige Geschäftsbedingungen stellt.

Die Stadt Jinan hat eine Größe von 6,03 Millionen Einwohnern (Stand Ende 2009)1. Somit ist die Annahme berechtigt, dass bei einem Zusammenschluss von sieben großen
Warenhäusern, eine „marktbeherrschenden Stellung“ vorliegt. Nun ist zu prüfen ob der
Tatbestand der Stellung von unvernünftigen Geschäftsbedingungen nach §17 (5)
Antimonopolgesetz

der

VR

China

(30.8.07/1)

vorliegt.

Da

die

Unternehmen

Zahlungsbedingungen verlangen die in dem Vertrag nicht festgehalten sind, ist davon auszugehen, dass die notwendige Forderung ebenfalls erfüllt ist. nach §20 (3) Antimonopolgesetz der VR China (30.8.07/1) liegt in diesem Fall ebenfalls ein
Unternehmenszusammenschluss vor, da die sieben großen Warenhäuser auf andere
Weise einen bestimmenden Einfluss ausüben. Diese Behauptung kann durch die Tatsache untermauert werden, dass alle 7 Warenhäuser gleichzeitig angekündigt haben den Stopp des Produktverkaufes einzuleiten und das alle Kaufhäuser auf eine im Vertrag nicht enthalten Änderung der Zahlungsmodalitäten bestehen.

Frage 2: Was kann der Hersteller damit anfangen?
Nach §18 Antimonopolgesetz der VR China (30.8.07/1) kann feststellen werden ob eine monopolistische Handlung vorliegt. Da in Lösung 1 dargelegt wurde, das dieser Tatbestand erfüllt ist, kann der Hersteller die entsprechenden Kaufhäuser beim AntimonopolrechtVollzugsorgan anzeigen. Desweiteren können auch weitere Vertragsbrüche vorliegen. Dies sollte der Hersteller in Hinsicht auf jedes einzelne Kaufhäuser überprüfen.

Frage 3: Kann die Verwaltungsbehoerde aus Amtswegen die Warenhaeuser bestrafen?
Oder andere Verwaltungsakte erteilen?

Die Verwaltungsbehörde ist berechigt Bestrafungen für die Kaufhäuser einzuleiten, falls folgende Bedingungen erfüllt sind:
Nach §47 ist die Antimonopol Verwaltungsbehörde dazu berechtigt die Kaufhäuser dazu zu zwingen ihre rechtswidrigen Handlungen einzustellen, dass rechtswidrig erlangte Geld zurückzuzahlen und eine Strafe in Höhe von bis zu 10% des letztjährigen Jahresgehalt zu bezahlen, wenn ein Unternehmen entgegen diesem Gesetz eine marktbeherrschende
Stellung missbraucht hat.
1

http://www.jinan.gov.cn/

Nach § 48 kann die Antimonopol Verwaltungsbehörde ebenfalls folgende Strafen verhängen, wenn ein nicht gesetzeskonformer Zusammenschluss von Unternehmen vollzogen wurde.
In diesem Falle kann die Antimonopol Verwaltungsbehörde folgende Maßnahmen verhängen; Den Vollzug des Zusammenschlusses einzustellen und innerhalb bestimmter Fristen über
Anteile und Vermögen zu verfügen, den Betrieb zu übertragen und sonst erforderliche
Maßnahmen zu ergreifen, um den Zustand vor dem Zusammenschluß wiederherzustellen.
Desweiteren kann eine Geldbuße ind Höhe von 500.000 RMB verhängt werden.
In dem Falle, dass ein Unternehmen eine andere Person mit monopolistischen Handlung schädigt, greift das chinesische Zivilrecht (§50) 2 und die Unternehmen müssen gemäß dieses Gesetzes haften.

Frage 4: Welche Verwaltungsbehoerde dafuer zustaendig?

Nach §38 Antimonopolgesetz der VR China (30.8.07/1) ist das AntimonopolrechtVollzugsorgan dafür zuständig eine monopolistische verdächtige Handlung unter
Anwendung des geltenden Rechts zu untersuchen, falls eine in Punkt Frage 3 festgestellte monopolistische Handlung vorliegt.
Frage 5: Wenn die Warenhaeuser mit der Verwaltungsakte nicht einverstanden, was koennen sie damit anfangen?
„Ist eine Partei mit dem Beschluß einer Geldbuße, von einer Abteilung für Aufsicht und
Überprüfung, nicht einverstanden, kann sie innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt des
Beschlusses bei der zuständigen, nächst höheren Behörde einen Antrag auf nochmalige
Überprüfung stellen. Ist die Partei mit dem, aufgrund der nochmaligen Überprüfung, ergangenen Beschluß nicht einverstanden, so kann sie innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt dieses Beschlusses bei einem Volksgericht Klage erheben. Sie kann auch direkt bei dem
Volksgericht Klage erheben. (§29 )“ 3

2
3

Skript Einführung in das chinesische Recht S. 72.
Skript Einführung ins chinesische Recht S. 81.

Aufgabe 2
Ein chinesisches Unternehmen het mit einem japanischen Unterhehm einen Vertrag ueber
Gruendung ein Gemeinschaftsunehnehm in China abgeschlossen. Bitte , ueberpruefen Sie die folgenden Klausel im Vertrag und stellen Sie fest, ob sie mit chninesischem entsprechendem Gesetz uebereinstimmen.
Klausel 1
§2.

Die

beiden

Parteien

sind

gemaess

des

Gesetz

der

VR

Chnina

ueber

Gemeinschaftsunternehmen mit chinesischen und auslaendischen Beteiligungen und anderen chinesischen und Japanischen Gesetzen damit einverstanden, in der VR China ein Gemeinschaftsunternehmen mit chinesischen und Japanischen Beteiligungen zu gruenden. Nach §2 Gesetz der VR China über chinesisch-ausländische Joint-Ventures, ist festgeschrieben, dass alle Aktivitäten des Gemeinschaftsunternehmens, (unter Anderem:
Gründung), den Gesetzesbestimmungen und rechtlichen Verordnungen der Volksrepublik
China entsprechen müssen.
In §2 Gesetz der VR China finden die Gesetzgrundlagen von dem ausländischen Partner eines Joint-Ventures keine Anwendung, somit besteht keine Notwendigkeit diese in Klausel
1 festzuhalten.
Die Klausel stimmt nicht mit chinesisch entsprechendem Recht überein.

Klausel 2
§3. Die Bezeichnung des zu gruendenden Gemeinschaftsunternehnem ist Chinesische und
Japanischen X Farben Gesellschaft.

§4 Gesetz der VR China über chinesisch-ausländische Joint-Ventures spezifiziert eindeutig, dass ein chinesisch-ausländische Joint-Ventures die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) aufweisen muss. Auf Grundlage dessen ist hier das
Gesellschaftsgesetz der VR China (27.10.2005) zur Anwendung zu bringen.
Die Namensgebung wird von §8 Gesellschaftsgesetz der VR China (27.10.2005) festgelegt.
Demnach muss eine im Rahmen dieses Gesetzes

gegründete GmbH die Worte

„Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ oder „beschränkte Gesellschaft“ in der
Bezeichnung enthalten muss.
Die Bezeichnung des Gemeinschaftsunternehmen „Chinesische und Japanischen X Farben
Gesellschaft“ berücksichtig die Forderung aus §8 Gesellschaftsgesetz der VR China
(27.10.2005) nicht.
Somit stimmt Klausel 2 nicht mit chinesisch entsprechendem Gesetz überein.

Klausel 3
§5. Die beiden Parteien dieses Vertrags tragen die unbeschränkte gesamtschuldnerische
Haftung mit ihrem gesamten Vermögen.

In §3 Gesellschaftsgesetz der VR China (27.10.2005) ist festgehalten, dass Gesellschafter einer GmbH nur im Rahmen ihrer im Unternehmen verankerten Einnahmen haften müssen.
Beide Parteien sind Gesellschafter dieser GmbH und haften somit nur bis zum Betrag ihrer übernommenen. Somit stimmt Klausel 3 nicht mit chinesisch entsprechendem Recht überein.

Klausel 4
§7. Die beiden Parteien des Vertrags auf folgenden Weise den jeweiligen Anteil des
Kapitals einbringen: die Chinesische Partei bringt Bargeld 2 Mio. RMB, Werkstaetten im
Wert von 300,000 RMB und Nutzungsrecht des Grundstücks im Wert von 200,000 RMB, während die Japanische Partei Bargeld 1 Mio. RMB und Industrelles Eigentum im Wert von
1 Mio. RMB. Die beiden Parteien müssen bis zu dem Tag, an denen die Lizenz ausgestellt wird, ihren jeweiligen Anteil des Kapitals einmalig bezahlt haben.

Einlagen können nach §5 Gesetz der VR China über chinesisch-ausländische JointVentures in Form von Kapital, Sachleistungen oder immaterielle Vermögensgegenstände eingebracht werden. Weiterhin ist spezifiziert, dass die Einlagen des ausländische Partner eines Joint-Ventures, falls es sich hierbei um Technologie oder Anlagen als Investitionen handelt, der Forderung entspricht, dass es sich um fortschrittliche Technologie und Anlagen handelt, die den aktuellen Bedürfnissen Chinas entsprechen.

Nach §4 Gesetz der VR China über chinesisch-ausländische Joint-Ventures ist weiterhin bestimmt, dass der Anteil des ausländischen Partners 25% des gezeichneten
Gesamtkapitals Mit einer Gesamtsumme des gezeichneten Kapitals des ausländischen
Partners von 2mio RMB, was einen relativen Anteil von 44,4% des gezeichneten Kapitals entspricht, ist sowohl der Betrag, da es keinen gesetzlichen Mindestbetrag gibt, als auch die Verteilung des gezeichneten Kapitals gesetzeskonform.
§26 Gesellschaftsgesetz der VR China (27.10.2005) besagt, dass die von der Gesamtheit der Gesellschafter geleistete erste Einzahlung der Einlagen 20% des registrierte Kapitals nicht unterschreiten darf. Desweiteren ist spezifitiert, dass die Gesamtheit der
Gesellschafter

in Geld einzuzahlenden Betrages mindestens 30% des registrierten

Kapitals der Gesellschaft mit beschränkter Haftung betragen muss.
Der Anteil des Geldes am gesamten registrierten Kapital mit einem Absolutbetrag von 3mio
RMB und somit einem relativen Anteil von 66,7% ist somit. Der jeweilige Anteil beider
Parteien muss nicht zwingend bis zu dem Tag an dem die Lizenz ausgestellt wird bezahlt werden, dies widerspricht aber auch nicht dem chinesischen Recht und ist eine gültige vertragliche Forderung in der Klausel.
Klausel 4 des Vertrages stimmt somit mit entsprechendem chinesischem Recht überein. Klausel 5
§10. Die Japanische Partei kann im zweiten Jahre der Gewinnung jährlich einen Betrag von
10% des von ihr erbrachten Anteilkapitels aus der Gesamtgewin abziehen.

In §8 Gesetz der VR China über chinesisch-ausländische Joint-Ventures ist festgehalten, dass nach Zahlung der Einkommenssteuer auf den vom Joint-Venture erzielten
Bruttogewinn und Abzügen, der Nettogewinn anteilig entsprechend den Anteilen des eingetragenen Kapitals auf die jeweiligen Parteien des Joint-Ventures zu verteilen ist.
Die Aufteilung des Gewinns entspricht nicht der nach in §8 Gesetz der VR China über chinesisch-ausländische Joint-Ventures spezifizierten Aufteilung.
Somit stimmt diese Klausel nicht mit chinesischem Recht überein.

Klausel 6
§13. Der Generaldirektor des Gemeinschaftsunternehmens ist der juristische Representant des Gemeinschaftsunternehmens.

Nach § 6 Gesetz der VR China über chinesisch-ausländische Joint-Ventures ist der
Vorstand dazu befugt über die Ernennung und Einstellung des Generaldirektors und des stellvertretenden Generaldirektors zu entscheiden. Die Ämter des Generaldirektors und des stellvertretenden Generaldirektors, sind durch die entsprechenden Parteien des JointVentures zu genehmigen.
Nach §13 Gesellschaftsgesetz der VR China (27.10.2005) tritt der geschäftsführende
Vorsteher oder ein Geschäftsführer als gesetzlicher Repräsentant auf.
Bei dem bei dem Generaldirektor handelt es sich um den Vorstand.
Somit stimmt Klausel 6 mit chinesisch entsprechendem Recht überein.

Klausel 7
§14 Der Vertrag triff nach Unterzeichnung von beiden Parteien in Kraft. Der Tag, an denen die Chinesische Zuständige Behörde Genehmigung erteilt, ist die Gruendungstag des
Gemeinschaftsunternehmens.

Nach §6 Gesellschaftsgesetz der VR China (27.10.2005) muss nach der Errichtung der
Gesellschaft die Registrierung der Errichtung beantragt werden. Sonald diese Bedingung erfüllt ist, wird die GmbH von der Gesellschaftsregisterbehörde registriert.
§7 Gesellschaftsgesetz der VR China (27.10.2005) legt fest, dass einer nach dem Recht errichteten Gesellschaft

Gesellschaftsregisterbehörde

ein

Gesellschaftsgewerbeschein

ausgestellt

wird.

Das

von

Ausgabedatum

der des Gesellschaftsgewerbescheins ist das Datum, an dem die Gesellschaft zustande gekommen ist. Somit stimmt die Klausel mit chinesisch entsprechendem Recht überein.

Aufgabe 3
Januar 2009 hat Firma A Frau Wang als Verkaeuferin angestellt. Die beiden Parteien haben einen Vertrag abgesschlossen. Es legt das monatliche Umsatzziel der Verkaeuferin und Basisgehalt (1,000 yuan) fest. Ferner legte es fest, dass die Provision des Umsatzes ueber das Umsatzziel 40% ist, und die Firma das Gehalt abkuerzen kann. Danach hat Frau
Wang das Umsatzziel immer ueberschritten. Aber in August 2009 hat sie das Umsatzziel wegen Schwangerschaft nicht erreicht. Die Firma hat ihres Gehalt reduziert bis 400 Yuan, weiter unter das Minimalegehalt. In folgenden 2 Monaten hat Frau Wang das Ziel auch nicht erricht. So moechte die Firma den Vertrag kuendigen. Damit hat Frau nicht einverstanden, Sie

hat

einen

Schiedsentscheidung

bei

den

Schiedsentscheidungsausschuss beantragen. Sie verlangte die Firma von Zahlung des
Gehalt vollstaendig und weitere Erfuellung des Vertrags.

Frage 1: Ist Abkuerzung des Gehaltes von der Firma richtig? Warum?

Allgemein:
In §30 Arbeitsvertragsgesetz der VR China (29.6.2007/1) ist festgehalten, dass das
Arbeitsentgelt unverzüglich in voller Höhe zu entrichten ist. Desweiteren ist aus §17
Arbeitsvertragsgesetz der VR China (29.6.2007/1) deutlich ersichtlich, dass das
Arbeitsentgelt im Vertrag festgehalten sein muss.
Aus der Aufgabenstellung geht hervor, dass das Gehalt in Form eines Fixgehaltes sowie auch einer Provision die umsatzabhängig ist ausgearbeitet wurde und dies vertraglich festgehalten ist. Somit ist es dem Arbeitgeber grundsätzlich möglich das Gehalt zu kürzen.
Dem entgegenstehend ist in §30 Arbeitsvertragsgesetz der VR China (29.6.2007/1) ebenfalls festgehalten, dass das Gehalt staatlichen Vorschriften entsprechen muss. Somit muss noch geprüft werden ob die Kürzung des Gehaltes in der beschriebenen Form rechtskräftig ist. §48 Arbeitsvertragsgesetz der VR China (29.6.2007/1) legt fest, dass der Staat einen Mindestlohn garantiert. Die Aufgabenstellung spezifiziert eindeutig, dass das Gehalt nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht, somit ist zu schließen, dass die
Kürzung des Gehaltes in der vorliegenden Form nicht richtig ist!

Frage 2: Hat die Firma recht, dass sie den Vertrag kuendigt? Warum?
§40 (2) Arbeitsvertragsgesetz der VR China (29.6.2007/1) spezifiziert, dass die
Kündigung des Vertrages durch den Arbeitgeber rechtskonform ist, sofern der
Arbeitnehmer seine Arbeit nicht bewältigt und der Arbeitgeber dies 30 Tage vorher schriftlich mitteilt oder ein zusätzliches Monatsgehalt zahlt. Die Aufgabenstellung beschreibt eindeutig, dass es Frau Wang nicht möglich ist ihre Arbeit zu bewältigen. Somit wäre die erste Spezifikation §40 (2) Arbeitsvertragsgesetz der VR China (29.6.2007/1) erfüllt.
Ob die Kündigung 30 Tage vorher schriftlich mittgeteilt wurde oder die Firma bereit ist ein zusätzliches Monatsgehalt zu bezahlen geht nicht hervor.
Nach §42 (4) Arbeitsvertragsgesetz der VR China (29.6.2007/1) ist es dem Arbeitgeber nicht erlaubt

weiblichen

(Schwangerschaft,

Arbeitenden

zu

kündigen,

sofern

die

Spezifikationen

Geburt und Stillzeit) nach §40 oder §41 Arbeitsvertragsgesetz der VR

China (29.6.2007/1) erfüllt sind.
Die gesetzlich erforderte Umstande nach §40 oder §41 Arbeitsvertragsgesetz der VR China (29.6.2007/1) sind erfüllt, da aus der Aufgabenstellung klar hervorgeht, dass Frau
Wang zu dem relevanten Zeitpunkt Schwanger war. Die Kündigung auf der Grundlage von
§40 (2) Arbeitsvertragsgesetz der VR China (29.6.2007/1) ist somit nicht wirksam.
Firma A hat somit nicht recht, wenn sie Frau Wang den Arbeitsvertrag kündigt

Frage 3: Was wird die Entscheidung von dem Schiedsentscheidungsausschuss sein? Auf Grundlage der in Aufgabe 1 und Aufgabe 2 erarbeiteten Lösungen kann geschlossen werden, dass der Schiedsentscheidungsausschuss entscheiden wird, dass der Firm A Frau
Wang das volle Arbeitsentgelt für August, September und Oktober 2009 rückwirkend bezahlen muss. Weiter ist zu beachten, dass das Gehalt nach §30 Arbeitsvertragsgesetz der VR China (29.6.2007/1) staatlichen Vorschriften entsprechen muss. Nach §48
Arbeitsvertragsgesetz der VR China (29.6.2007/1) wird

ein Mindestlohn garantiert

wird, somit muss auch die Rückzahlung des Gehaltes mindestens den in

§48

Arbeitsvertragsgesetz der VR China (29.6.2007/1) geforderten Mindestlohn entsprechen. Da die Kündigung nach §42 (4) Arbeitsvertragsgesetz der VR China (29.6.2007/1) nicht rechtswirksam ist, wird der Schiedsentscheidungsausschuss weiterhin Entscheiden, dass Frau Wang den Vertrag weiter erfüllen kann.

Aufgabe 4
Herr Zhang hat die Reportage “Die Reise des Lebens” geschaffen und mit einem Verlag einen Verlagsvertrag abgeschlossen. Im Vertrag ist festgeschrieben, dass Herr Zhang das
Urheberrecht der Reportage dem Vertrag transferieren soll, sonst wird der Verlag die
Reportage nicht publizieren. Dafür soll der Verlag Herrn Zhang einmalige Ablöse geben.
Nachdem Herr Zhang die Reportage dem Verlag gegeben hat, hat der Verlag ihm die
Ablöse gegeben. Aber nach Verlag des Buches hat der Verlag Herrn Zhang kein Honorar gegeben. Nach 2 Jahren hat der Verlag das Buch noch mal verlegen, aber er hat Herrn Zhang nicht mitgeteilt und auch nicht bezahlt. Herr Zhang brachte die Sache zum Gericht. Der Verlag verteidigt sich mit den Gründen, dass Herr Zhang das Urheberrecht des Buches dem
Verlag verkauft.

Allgemein:
Zuallererst muss geprüft werden ob das Werk von Herrn Zhang unter Urheberschutz fällt, da ansonsten

kein

Urheberrecht

übertragen

werden

kann.

Nach

§

2

des

Urheberrechtsgesetzes der VR China (27.10.01/1) besteht für das Werk von Herrn Zhang, da angenommen wird, dass es sich hier um einen chinesischen Staatsbürger handelt, a priori ein Urheberrecht, falls es unter die in § 3 des Urheberrechtsgesetzes der VR China
(27.10.01/1) erwähnten Spezifikationen fällt. Die Reportage als solche fällt unter die
Kategorie „Werke aus Schriftzeichen“ und ist somit in diesem Sinne von § 3 des
Urheberrechtsgesetzes der VR China (27.10.01/1) abgedeckt. Somit besteht für Herrn
Zhang ein Urheberrecht, über das er frei verfügen kann.

Frage 1: Hat der Verlag Recht?
Nach §9 (1) Urheberrechtsgesetz der VR China (27.10.01/1) ist der Urheberrechtsinhaber der Urheber des Werkes, welcher in diesem Falle in der Person von Herrn Zhang auftritt.

Nach §10 (1,5) Urheberrechtsgesetz der VR China (27.10.01/1) umfasst das Urheberrecht das Recht zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes. Die Rechte aus §10 Urheberrechtsgesetz der VR China (27.10.01/1) können ganz oder teilweise übertragen werden. Es ist jedoch zu beachten, dass ein nach §23 Urheberrechtsgesetz der
VR China (27.10.01/1) gültiger Vertrag geschlossen werden muss. Da Herr Zhang durch den Vertrag der Veröffentlichung nach §10 (1) Urheberrechtsgesetz der VR China
(27.10.01/1) zugestimmt hat und ein gültiger Vertrag geschlossen wurde in dem Leistung
(Urheberechtsübertragung) und Gegenleistung (Ablöse) im gesetzlichen rahmen vollzogen wurden, ist ein gültiger Vertrag geschlossen worden. Somit ist es dem Verlag möglich die
Vervielfältigung und Verbreitung ohne die Zustimmung von Herrn Zhang durchzuführen.
Daher hat der Verlag Recht.

Frage 2: Kann Herr Zhang das Honorar, das von ihm verlangte, erhalten?
Da nach §23 Urheberrechtsgesetz der VR China (27.10.01/1) ein gültiger Vertrag geschlossen wurde, in dem alle Rechte des Urheberrechtes an den Verlag Übertragen wurden, steht Herrn Zhang das in §10 (5-17)

Urheberrechtsgesetz der VR China

(27.10.01/1) verankerte Recht Entgelt (Honorar) zu enthalten nicht zu.
Auch kann sich Herrn Zhang nicht auf §26 Urheberrechtsgesetz der VR China (27.10.01/1) berufen, da die abermalige Verlegung des Buches innerhalb der 10 jährigen Schutzfrist vollzogen wurde.

Aufgabe 5
Gemeinschaftsunternehmen
Ist eine chinesische Juristische Person
A Aufgabe
Ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung
(GmbH)(§4.(1))

Kooperationsunternehmen

Kooperationsunternehmen

Ist entweder eine Personengesellschaft oder in
Form einer juristischen Person Vgl. § 2(2)

Rechtsform

Unternehmen, indem ausländische
Kooperationspartner und chinesische
Kooperationspartner gemeinsam laut dem
Gesetz fungieren sowie gleichberechtigt sind und sich gegenseitig Nutzen

Ausgenommen sind Niederlassungen ausländischer
Unternehmen und anderer wirtschaftlicher
Organisationen auf chinesischem Territorium.
Normalerweise eine Gesellschaft mit beschränkter
Haftung oder Aktiengesellschaft

ausländischer Kooperationspartner kann ein ausländisches Unternehmen und eine andere wirtschaftliche Organisation/ Einzelperson sein chinesischer Partner kann aber nur ein chinesisches Unternehmen sein oder eine andere wirtschaftliche Organisation sein. Vgl. §
1
Kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital
Ausländischer Anteil darf nicht weniger als 25
Prozent betragen. (§4(2))
Jeder Partei kann Geldanlagen, Sachanlagen, gewerbliche Schutzrechte etc. als Investition aufschreiben Technologie oder die Anlagen müssen modernen internationalen Standards entsprechen und für die Bedürfnisse Chinas geeignet sein

Kapital

Der Investitionsbeitrag des chinesischen
Teilhabers kann das Nutzungsrecht für das
Grundstück einschließen, das dem
Gemeinschaftsunternehmen für die Zeit der
Geschäftstätigkeit zur Verfügung gestellt wurde.
Ist das Nutzungsrecht für das Grundstück nicht teil des chinesischen Investitionsbeitrags, so muss das Gemeinschaftsunternehmen
Benutzungsgebühren an die chinesische
Regierung zahlen
Übertragung der Anteile einzelner Parteien muss
Vertraglich festgehalten werden und von beiden
Parteien zugestimmt werden

Die sogenannten ausländischen Investoren können ausländische Firmen, anderen wirtschaftlichen
Organisationen oder Einzelpersonen sein (§ 1.2).
Da sie nach chinesischem Gesetz gegründet sind, sind sie chinesische juristische Personen (§8)

Es muss ein Kooperationsvertrag vorhanden sein, in dem die Investitions- bzw.
Kooperationsbedingungen, die Aufteilung des
Gewinns bzw. der Produkte, die Aufteilung von
Risiko und Verlust, den Geschäftsführungsstil, die Eigentumsverhältnisse des Unternehmens bei Auflösung des Geschäftsbetriebes und andere Punkte festgesetzt sind (§ 2(1)).

Bestimmtes Verhältnis vom Eigenkapital zur
Gesamtinvestition vorgeschrieben, Vgl. EJV

Gemeinschaftsunternehmen
Erstellung eines Project Application
Reports
Geprüft werden die Satzungen und die betreffenden Joint Venture Verträge

Gründungsverfahren

Ausländische Investoren müssen:
- Letter of intent (Absichtserklärung)
- Project Application Report (bislang
Feasibility-Studie und Projektvorschlag)
-Vertragsdokumentation (Satzung und
Gemeinschaftsunternehmen - Vertrag) vorlegen Kooperationsunternehmen

Kooperationsunternehmen

Bei Gründung haben die Kooperationspartner einen Kooperationsvertrag zu unterzeichnen, der die Investitions- bzw.
Kooperationsbedingungen regelt, den
Gewinn bzw. die Produkte aufteilt, sowie auch den das Risiko und Verlust der einzelnen Parteien, Vgl. § 2(1)

ründung dieser Unternehmen wird nur Unterstützt von China, wenn sie die Entwicklung Chinas fördert, für den Exporthandel produzieren und mit fortschrittlichen Technologien ausgestattet sind. Antragstellung wird innerhalb von 45 Tagen geprüft und entschieden, Vgl. §5

Nach Erhalt der Genehmigung haben diese dann 30 Tage Zeit sich beim Verwaltungsamt registrieren zu lassen.

Die Industriebranchen, für die eine Gründung dieser
Unternehmensform verboten oder nur in eingeschränktem
Maße möglich ist, sind vom Staatsrat festzulegen, Vgl. § 3
Gründung ist von dem Staatsrat unterstehenden Ministerium für
Außenwirtschaft und Außenhandel oder anderen vom Staatsrat dazu ermächtigten Stellen zu genehmigen.

Innerhalb von 3 Monate wird die
Antragstellung wird innerhalb von 90 Tagen geprüft und entschieden, Vgl. § 6
Antragsstellung geprüft , Vgl. §§9
Ausstellungsdatum der Gewerbelizenz= der Durchführungsbestimmungen
Gründungsdatum; dann hat sich das
Nach Genehmigung (Ausstellungsdatum der Gewerbelizenz=
Nach Empfang des
Unternehmen innerhalb von 30 Tagen bei der
Gründungsdatum) hat sich das Unternehmen innerhalb von 30
Genehmigungszertifikats hat der
Steuerbehörde zu melden, Vgl. §6
Tagen zu registrieren, Vgl. § 7
Ab einer Investitionssumme von 50 Mio. US-Doller: nationale Reform- und Entwicklungskommission (NDRC)
Antragsteller innerhalb von einem
Investitionen sind innerhalb des festgesetzten Zeitraums, dass
Monat sich zu registrieren,
Darunter auch die lokale BehördeVgl. §10 vom Prüfungs- & Genehmigungsbehörde festgelegt wurde, zu der Durchführungs-bestimmungen tätigen, Vgl. § 9 S.1

Zuständige Behörde

Ab einer Investitionssumme von 50 Mio.
US-Doller: nationale Reform- und
Entwicklungskommission (NDRC)
Darunter auch die lokale Behörde

Überwachung der Kooperationsunternehmen in Einklang mit dem Gesetz, Vgl. § 3(2,3)
Verwaltungsbehörden für Industrie- und
Handel

Pflicht Rechnungsbücher zu eine unabhängige Buchhaltung zu führen, Finanz- und Rechenschaftsberichte vorzulegen und in die Überwachung durch die Finanz- und Steuerbehörden einzuwilligen, Vgl. § 14 (1)
Verwaltungsamt für Industrie und Handel

Gemeinschaftsunternehmen

Kooperationsunternehmen

Kooperationsunternehmen

Einstellungs- und
Entlassungsverfahren für die
Arbeiter werden entweder laut
Gesetzen getroffen oder wie es
Vertraglich zwischen den
Teilhabern des Unternehmens festgelegt wurde

Es gilt der Arbeitsvertrag gemäß dem Gesetz (Anstellung, Entlassung,
Gehaltszahlung…)(§ 13).
Geschäfte sind gemäß dem genehmigten Unternehmensvertrag und dem
Status des Kooperationsunternehmens durchzuführen. Eigene Geschäfte zu tätigen sind nicht erlaubt

Geschäftstätigkeiten sind ohne jegliche
Beeinflussung durchzuführen (§11)

Nettogewinn wird nach dem
Verhältnis der Teilhaber am eingetragenen Kapital verteilt.
Vorher wird, um auf das
Nettogewinn zu kommen, vom
Rohgewinn die
Körperschaftssteuer und die
Fondsrücklagen abgezogen, Vgl.
§ 8 (1)

Operation Teil 1

ausländische Teilhaber dürfen ihren Reingewinn ins Ausland transferieren (§11) ausländische Angestellte &
Arbeiter dürfen ihre Löhne &
Gehälter ins Ausland überweisen
(§12)
Die vertragliche Dauer eines
Gemeinschafts-unternehmen
kann je nach Branche und
Umständen von den vertragschließenden Parteien durch Konsultationen festgesetzt werden. Nach Ablauf der Frist kann der Vertrag durch
Übereinkunft der Parteien und vorbehaltlich durch Genehmigung der zuständigen Behörde verlängert werden. Der Antrag auf die Verlängerung ist 6 Monate vor
Ablauf der Vertragsfrist zu stellen
(§13).

Kooperationsunternehmens sind verpflichtet Verpflichtungen, die
Vertraglich festgehalten wurden, und Investitionen in vollem Umfang zu leisten sowie Vertragsbedingungen rechtzeitig zu erfüllen (§ 9)
Rechnungsbücher sind zu führen, den Vorschriften entsprechende
Buchführungsnachweise vorzulegen und in die Überwachung durch die
Finanz- und Steuerbehörden einzuwilligen (§ 15(1)).
Darlehen können sowohl bei Finanzinstitutionen in China als auch im
Ausland aufgenommen werden. Als Investitionen oder
Verpflichtungsbedingungen verwendete Darlehen und Bürgschaften der chinesisch-ausländischen Kooperationspartner müssen von diesen selbst vorgenommen werden (§ 17). notwendigen Materialien können importiert werden und ihre Produkte innerhalb des genehmigten Geschäftsbereiches exportiert werden.
Notwendige Rohmaterialien, Brennstoffe und andere Materialien können innerhalb des genehmigten Geschäftsbereiches und gemäß den
Prinzipien der Gerechtigkeit und Vernunftmäßigkeit auf dem inländischen oder internationalen Markt käuflich erwerben (§ 19).haben Steuern zu bezahlen und können steuerliche Begünstigungen kriegen ( § 20).
Chinesische und ausländische Kooperationspartner verteilen ihre
Gewinne bzw. Produkte und teilen die Risiken und Verluste entsprechend den Verträgen für Kooperationsunternehmen.
Ist der chinesische Kooperationspartner zur Zeit der Beendigung des
Vertrages im Besitz der festen Anlagevermögen, so ist zu klären, dass der ausländische Kooperationspartner vor Vertragsablauf seine
Investitionen zurückgewinnt. Regelt ein Vertrag, dass der ausländische
Kooperationspartner seine Investitionen vor Zahlung der
Einkommenssteuer zurückerstattet bekommt, so hat das
Kooperationsunternehmen den staatlichen Steuervorschriften entsprechend den Finanz- und Steuerbehörden zur Überprüfung und
Genehmigung einen Antrag einzureichen.

Unternehmen soll mit chinesischen
Arbeitern und Mitarbeiter laut dem chinesischen Recht Verträge schließen
(Bedingungen über Anstellung,
Entlassung, Gehaltszahlung,
Sozialdienstleistungen, Arbeitsschutz,
Arbeitsversicherung) (§ 12) notwendige Rohmaterialien, Brennstoffe und andere Materialien können innerhalb des genehmigten Geschäftsbereiches und gemäß den Prinzipien der Gerechtigkeit und Vernunftmäßigkeit auf dem inländischen bzw. dem internationalen
Markt käuflich erworben werden (§ 15.) ausländischem Kapital haben Steuern zu bezahlen und können in den Genuss steuerlicher Begünstigung, wie
Steuernachlass oder -befreiung gelangen
(§ 17).
Erwirtschaftete Gewinne, die legal erworben wurden, und andere legal erworbene Einnahmen und Geldmittel, die nach einer Unternehmensauflösung übrig bleiben können im Ausland transferiert werden. Das Gehalt und andere legale Einkünfte ausländischer Angestellter mit ausschließlich ausländischem Kapital können laut Gesetz nach Zahlung der
Einkommenssteuer ins Ausland transferiert werden (§ 19)

Operation Teil 2

Im Fall von schweren Verlusten, der Nichterfüllung der vertraglichen und
Satzungsgemäßigen Pflichten durch eine Partei oder im Fall von höherer Gewalt kann der Vertrag eines Gemeinschaftsunternehmens vor
Ablauf der Frist aufgekündigt werden, wenn durch Beratung eine entsprechende Vereinbarung zwischen den Parteien erzielt, ein diesbezüglicher Antrag von der zuständigen Behörde genehmigt und die Eintragung in die Akten beim Hauptverwaltungsamt für
Industrie und Handel vorgenommen worden ist. Für
Verluste, die infolge
Vertragsverletzung durch eine
Partei verursacht wurden, ist die betreffende Partei finanziell haftbar. (§14).

Wenn Vertrag regelt, dass der ausländische Kooperationspartner seine
Investitionen vor Vertragsablauf zurückerhält, haben beiden Parteien die
Verantwortung für die Schulden des Kooperationsunternehmens nach den gesetzlichen Bestimmungen und dem Vertrag (§ 21). legalen Gewinne des Unternehmens, andere Einkünfte und die verteilten
Geldmittel bei Auflösung der Zusammenarbeit nach Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen können ins Ausland transferiert werden.
Das Gehalt und andere legale Einkünfte ausländischer Angestellter können laut Gesetz nach Zahlung der Einkommenssteuer ins Ausland transferiert werden (§ 22).
Sollte eine Partei der die Rechte und Pflichten aus dem
Kooperationsvertrag in vollem oder teilweisem Umfang übertragen wollen, ist hierfür die Zustimmung der anderen Partei sowie die
Genehmigung durch die Prüfungs- und Genehmigungsbehörden einzuholen (§ 10)
Jede wichtige Änderung in den Kooperationsverträgen, ist den Prüfungsund Genehmigungsbehörden zur Genehmigung vorzulegen. Betreffen die
Änderungen die legale Industrie- und Handelsregistrierung oder steuerliche Aspekte, haben die Unternehmen solche Änderungen den
Verwaltungsbehörden für Industrie und Handel und Steuerämtern zu melden ( § 7)
Die chinesischen und ausländischen Kooperationspartner haben den
Besitz des Vermögens der Kooperationsunternehmen gemäß dem
Kooperationsvertrag zu bestätigen.
Bei einer Auflösung des Unternehmens oder einer Auflösung vor Ablauf der Zeit hat das Kooperationsunternehmen seine Registrierung bei den zuständigen Verwaltungsämtern für Industrie und Handel und
Steuerbehörden zu widerrufen (§ 23).
Die Zeitdauer der Kooperation ist festzulegen und im Kooperationsvertrag zu verankern. Bei dem Wünsch eine Verlängerung der Zeitdauer zu unterbreiten, so haben sie bei der zuständigen Prüfungs- und
Genehmigungsbehörde 180 Tage vor Ablauf des Kooperationsvertrages einen entsprechenden Antrag einzureichen. Über Genehmigung oder
Ablehnung des Antrags haben die Prüfungs- und
Genehmigungsbehörden innerhalb 30 Tagen nach Erhalt der Unterlagen zu entscheiden (§ 24).

haben die erforderlichen Bedingungen für
Aktivitäten der Gewerkschaften innerhalb der Betriebe zu leisten (§13(2))
Die Liquidation oder der
Zusammenschluss von Unternehmen mit ausschließlich ausländischem Kapital und anderer wichtiger Änderungen ist den
Prüfungs- und Genehmigungsbehörden sind im voraus zur Genehmigung vorzulegen. Unternehmen haben derartige
Veränderungen den
Verwaltungsbehörden für Industrie und
Handel zu melden (§ 10).
Wenn Unternehmen nach Ablauf der genehmigten zeitlichen Beschränkung noch weiter existiert, hat der Investor innerhalb 180 Tagen vor Ablauf der zeitlichen Beschränkung bei den
Prüfungs- und Genehmigungsbehörden die Verlängerung zu beantragen (§20)
Die Beendigung des Geschäftsbetriebs ist unverzüglich öffentlich bekannt zu geben und mit der Geschäftsauflösung nach den relevanten Gesetzesbestimmungen fortzufahren. Der ausländische Investor darf vor der Geschäftsauflösung, mit
Ausnahme zum Zwecke der Durchführung der Auflösung, kein Vermögen des
Unternehmens veräußern (§ 21).
Bei Auflösung eins Unternehmens mit ausschließlich ausländischem Kapital hat das Unternehmen seine Registrierung beim zuständigen Verwaltungsamt für
Industrie und Handel zu widerrufen und seine Gewerbelizenz abzugeben (§ 22).

Organisation/Führung

Gemeinschaftsunternehmen

Bestrafung und Rechtsschutz

Kooperationsunternehmen

Kooperationsunternehmen

Unternehmen wird vom Vorstand geführt
Vorsitzende & Vizevorsitzende werden von beiden Parteien oder vom Vorstand abgestimmt. Wenn ein Vorsitzender von einer Partei ist, hat der Vize-Vorsitzende von der anderen Partei zu sein
Generaldirektor & Stellvertretende
Generaldirektoren werden von den verschiedenen Parteien bestellt
Vorstand entscheidet über das
Entwicklungsprogramm
des Unternehmens, die
Ernennung der Generaldirektoren, sowie über die
Befugnisse und die Gehälter der genannten Personen etc.
Vgl. §6(2)

Eine Partei stellt den Vorstandsvorsitzenden auf und die andere Partei stellt den Stellvertretenden
Vorstandsvorsitzenden auf
Generaldirektor, der für tägliche Geschäfte &
Geschäftsleitung zuständig ist, wird vom Vorstand bestimmt, Vgl. §12(1,2)

Gesellschafterversammlung
(Stimmrecht im Verhältnis zum registrierten Kapital)

Sollten eine andere Partei außer der eigenen mit der Leitung des Unternehmens betrauen wollen, so haben der Vorstand oder das gemeinsame
Verwaltungsorgan eine einstimmige Vereinbarung zu treffen. Dann hat das Kooperationsunternehmen diese Entscheidung den Prüfungs- und
Genehmigungsbehörden zur Genehmigung vorzulegen und den Wechsel beim Verwaltungsamt für Industrie und Handel anzumelden (§ 12( 3) )

Die Amtszeit eines Mitglieds des Board of Directors darf 3
Jahre nicht überschreiten.

Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien werden chinesische Schlichtungsorgane eingeschaltet oder nach Vereinbarung der Parteien von einem anderem Organ geschlichtet Dürfen China weder den sozialen noch den öffentlichen Interessen schaden
Relevante Staatsorgane werden Überwachungen der Kooperations-unternehmen durchführen
(§3(2,3))
Wenn Verpflichtungen nicht in vollem Umfang oder ihre Vertragsbedingen nicht rechtszeitig erfüllen, und selbst danach das im vorgegebenem Zeitlimit es nicht erfüllen, haben die Prüfungs- und
Genehmigungsbehörden und die
Verwaltungsämter für Industrie und Handel den relevanten Staatsvorschriften entsprechend vorzugehen ( § 9 (2)).
Nichtführen von Büchern in China, können die
Finanz- und Steuerbehörden ein Bußgeld auferlegen und die Verwaltungsämter den
Geschäftsbetrieb stoppen oder sogar die
Gewerbelizenz entziehen (§ 15(2)).
Bei Streitigkeiten können beide Parteien vor einem chinesischen Schiedsgericht oder anderen
Schiedsgerichten (die in den Schlichtungsklauseln verankert sind) treten
Sollte keine Schlichtungsklausel vereinbart sein, so können sie vor ein chinesisches Gericht ziehen

Verwaltungsbehörde für Industrie und Handel werden den
Antrag des Unternehmens überprüfen und das Verhalten des
Unternehmen überwachen
Wenn das Unternehmen von den Prüfungs- und
Genehmigungsbehörden festgesetzten Zeitraum die entsprechenden Investitionen nicht tätigen, haben die
Verwaltungsbehörden für Industrie und Handel das Recht, bei versäumter Zahlung dieser Investition innerhalb des festgesetzten Zeitraumes die Gewerbelizenz zu entziehen
(§9(2)).
Wird kein Rechnungsbuch geführt, haben die Finanz- und
Steuerbehörden das Recht, ein Bußgeld aufzuerlegen und können die Verwaltungsämter für Industrie und Handel den
Geschäftsbetrieb stoppen oder sogar die Gewerbelizenz entziehen (§ 14(2)).
Investitionen in China, der daraus erzielte Gewinn und andere legitime Rechte und Interessen des ausländischen Investors unterliegen dem Schutz des chinesischen Gesetzes (§ 4).
Dem chinesischen Staat ist die Durchführung einer
Verstaatlichung oder das Verlangen von Zwangsabgaben dieser Unternehmen untersagt. Unter gewissen
Voraussetzungen eines berechtigten öffentlichen Interesses können diese Unternehmen auf dem Rechtsweg und unter
Leistung einer angemessenen Schadensersatzleistung zu
Zwangsabgaben verpflichtet werden (§ 4).

Wenn
Parteien
über
Schlichtungsklausel sich nicht einig wurden oder Schlichtungsklausel im
Vertrag nicht festgehalten wurde, dann kann die Sachlage dem Volksgericht vorgelegt werden.(§15).

Der Chairman des Board of
Directors ist der gesetzliche
Vertreter der Gesellschaft.

Aufsichtsrat bei vielen Mitgliedern möglich.

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...Critically analyse the strengths and weaknesses of precedent and statutory interpretation in the UK’s legal systems The doctrine of precedent arises (stare decisis) from the common law implementation in UK courts. This goes back to King’s Henri II (the King’s Bench) whereby past decisions were dispensed throughout the kingdom. The reasons and main advantages of the same are to ensure consistency/uniformity and predictability, thus creating confidence in the legal system. The stare decisis (stand by what is decided) enacts the requirement on the courts to follow/abide by the previous rationes decidendi of previous cases. Mainly, the lower courts will abide by precedent decisions due to the hierarchy invested therein (Binding precedent). In 1966, the House of Lords (now known as UK Supreme Court) referred to the doctrine of precedent as “…an indispensable foundation upon which to decide the law and its application to individual cases. It provides at least some degree of certainty upon which individuals can rely in the conduct of their affairs, as well as a basis for the orderly development of legal rules”. However, the House of Lords advised that: “…that too rigid adherence to precedent may lead to injustice in a particular case and also unduly restrict the proper development of the law. They propose, therefore, to modify their present practice and, while treating former decisions of this House as normally binding, to depart from a previous decision when it appears...

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Stare Decisis Research Paper

...that maintains that previous decisions are to be followed by the courts. It is helps ensure stability and predictability in law. Stare decisis is a doctrine or policy of following rules or principles laid down in previous judicial decisions. By giving significant weight to previous decisions, a consistent set of case law is developed from which the public can draw conclusions about how a court will decide a current or future case. - Would not a better way simply be for the judge to apply whatever law is applicable based on the facts of the current case? If the judge based on the facts of the current case, it has a lot of uncertainty for different personality. The court need continuously reevaluate the legal underpinnings and accepted doctrines. This would be a huge workload, also difficult to maintain legal fair judgment. It will lost the predictability afforded by the doctrine helps clarify constitutional...

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Analysis of a Flag Burning Case

...Analysis of a Flag Burning Case In 1984, Gregory Lee Johnson burned an American flag at a Regan campaign protest. He was subsequently arrested, convicted, and sentenced to prison in the Dallas County Criminal Court. Johnson appealed, lost in the Texas Court of Appeals, Fifth District, but eventually his conviction was overturned by the highest court in the state, the Texas Court of Criminal Appeals; upon a final appeal, made by the state, the case made its way to the United States Supreme Court. Though the burning of an American flag is frowned upon for obvious reasons, it is difficult to fathom a person being arrested and imprisoned for an expressive act typically protected by the First Amendment which is why this case made it to the U.S. Supreme Court. The statute in question in this case is 42.09(a)(3) of the Texas Penal Code (1989) which states that “A person commits an offense [of desecration of a venerated object] if he intentionally or knowingly desecrates a state or national flag.” This statute makes it a criminal offense to intentionally disrespect an American flag or any other state or national flags. This statute, like all statutory law, was created by the legislative branch of government. Mr. Johnson eventually won on appeal in the highest court in the state, the Texas Court of Criminal Appeals. Prior to his win, Johnson’s initial appeal was denied by a lower court, the Texas Court of Appeals, Fifth District. The Fifth District court agreed with the lowest court...

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...NATIONAL UNIVERSITY «ODESSA LAW ACADEMY» Department of International Law and International Relations TERM PAPER In Legal Philosophy on topic: «Judicial Precedent» By the 1st year student of the 1st group Of the Faculty of International Legal Relations Supervisor: Prof. National scale ___________ Number of points ______ Assessment ECTS _______ Commission members: ___________ _______________________ ___________ _______________________ ___________ _______________________ ODESSA 2014 THEME: Judicial Precedent PLAN INTRODUCTION …………………………………..…………………………… 3CHAPTER 1. Judicial Precedent: generals 1.1. Definition of judicial precedent ………………………………….…... 51.2. The doctrine of stare decisis ……..………………………….……..… 61.3. Ratio decidendi and Obiter dictum …..………………………….....… 7CHAPTER 2. Types of precedent2.1. Verticality ……………………………………………………………. 102.2. Horizontality ………………………………………………………… 112.3. Binding precedent …………………………………………….……... 122.4. Persuasive precedent ………………………………………………… 15 CHAPTER 3. Avoiding precedent 3.1. Distinguishing …………………..……………………………………. 19 3.2. Overruling ……………………………………………………………. 19 3.3. Reversing ……………………………………………………………... 20 3.4. Per incuriam…………………………………………………………… 20 CONCLUSION …………………………………………………………………... 22LITERATURE …………………………………………………………………... 25 | INTRODUCTION At the present stage of development of Ukraine in the framework of the democratic process, there are the emergence...

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